meine Frau versorgt die Mädels in ihrer/unserer Familie immer mal wieder mit deutschen Drogeriartikeln. Das hat sich in deren Umfeld rumgesprochen, so dass da inzwischen eine steigende Nachfrage vorhanden ist, was wiederum den Geschäftsinn meiner Holden geweckt hat.
Lange Rede, kurzer Sinn: Während sie unseren Kleinen bemuttert, möchte sie gern mit dem Verkauf was nebenher verdienen, was ich sehr begrüße.
Dazu wollen wir für sie ein Kleinunternehmen anmelden. Sowas habe ich auch angemeldet, von daher sind Kenntnisse über die üblichen Besonderheiten vorhanden.
Jedoch fehlt uns das Wissen über die Spezialitäten in dem Fall, z.B. korrekte Versteuerung:
- Müssen Rechnungen ausgestellt und dem Fiskus zur Verfügung gestellt werden? (Chinesen werden mit einer deutschen Rechnung nichts anfangen können und das Finanzamt nicht mit einer auf chinesisch ... oder grundsätzlich auf englisch?)
- Die Einnahmen werden in China erzielt und sollen dort auf das Konto meiner Frau gepackt. Je nach Bedarf erfolgt dann die Überweisung nach D auf unser hiesiges Konto. Ist das ok, wenn da vielleicht 1-2 im Monat Geld überwiesen wird, um hier neue Waren zu kaufen? Muss dass dem Finanzamt gemeldet werden?
- Ändert sich bei der Zollabfertigung in China etwas? Benötigen die dort dann andere Informationen, Dokumente etc. als bei dem privaten Versand?
