ich spiele mit dem Gedanken, meine Freundin aus Mainland-China in nächster Zeit zu heiraten. Dazu habe ich hier in den letzten Tagen sehr viele Threads gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass wir auf jeden Fall in HK heiraten werden. Vielen Dank für die Informationen schon mal.
Was mir noch nicht so ganz klar ist: Bei Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug ist laut des angehängten Merkblatts des Konsulats unter Punkt 5 kein Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz notwendig, wenn zu einem Deutschen nachgezogen wird. Das wäre ja bei mir der Fall.
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0725dd.pdf
Ich bin allerdings Beamter und über PKV & Beihilfe versichert, d.h. meine künftige Frau kann nicht ohne Weiteres bei mir mitversichert werden, oder? Welche Art der Versicherung bietet sich an, wenn sie erst einmal ohne Anstellung in Deutschland lebt? Kennt sich da jemand mit aus? Habe etwas von § 5, Abs. 11 im SGB 5 gelesen, so ganz klar ist es mir noch nicht geworden. Vielleicht hatte ja einer einen ähnlichen Fall
Noch eine kurze andere Frage: Kann das Visum zum Ehegattennachzug in jedem Konsulat beantragt werden, oder muss es das der Hukou am nächstliegende sein? Würde lieber nach Guangzhou rein, als hoch bis nach Beijing.


