turbulent und sehr schön! Jetzt wo der Integrationskurs bald hinter "uns" liegt beruhigt sich alles etwas
Danke für den Glückwunsch

Mit der Heirat an sich ändert sich nichts in Bezug auf die Staatsangehörigkeit der beiden Eheleute, beide Ehepartner behalten ihre Staatsangehörigkeit.maautai hat geschrieben:Verändert sich etwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Oder mit der taiwanischen Staatsbürgerschaft?
Vorneweg: In Deutschland gibt es keine Ledigkeitsbescheinigungen. Das ist das Grundübel und führt zu den ganzen Verwicklunngen.maautai hat geschrieben:[...]
Ledigkeitsbescheinigung aus Deutschland:
Besorgt man beim Ordnungsamt, muss aber bei der Stadt beglaubtigt werden?
Wenn ja, wo?
[...]

Tut sie nicht. Zwei Mitarbeiter von mir haben dieses Jahr eine Taiwanerin geheiratet (nicht die gleiche Frauqpr hat geschrieben:Ob die taiwanische Ehefrau ihre Staatsbürgerschaft verliert, wenn sie einen Ausländer heiratet, weiß ich nicht, daß sollte sie aber am besten selber wissen.
Sorry, hab noch nie so kurzfristig, mal eben, für nächstes Jahr Feb. ein Forum besuchen müssen!Laogai hat geschrieben:Hallo und herzlich willkommen im Forum!![]()
Vorweg: Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn du dein Anliegen in einem neuen Thread vorgebracht hättest. Außerdem nicht gleich doppelt in zwei unterschiedlichen Threads. Nächstes mal, ok?![]()
Die Heiratsprofis hier im Forum werden sich sicherlich bald melden, ich kann nur auf diese Fragen eine Antwort geben:Mit der Heirat an sich ändert sich nichts in Bezug auf die Staatsangehörigkeit der beiden Eheleute, beide Ehepartner behalten ihre Staatsangehörigkeit.maautai hat geschrieben:Verändert sich etwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Oder mit der taiwanischen Staatsbürgerschaft?
Und jetzt der nächste bitte
Hm, soll das spassig sein? Aber: nein, bis jetzt noch nicht, denn wir sind in Deutschland, und meine Frau findet es toll das man sowas hier planen kann ...canni hat geschrieben:Logan San.. nach einem Jahr in China... zumindest bei den meisten Chinesen... hat der Storch schon zugeschlagen. Die Frage also an Dich.. kam denn nach dem Ehefähigkeitszeugnis auch auch die
Zeugungsfähigkeitsbescheinigung?

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