Hallihallo,
also der Aufenthalt ist beendet, und ich würde es als vollen Erfolg verbuchen
mazzel hat geschrieben:Super! Viel Spaß

Und bilde schon mal "Rückstellungen" für die Weihnachtseinkäufe
und sogar das hat sich in Grenzen gehalten
werde jetzt in weniger als 3 Wochen nach China fliegen und Neujahr mit ihr verbringen und mal die Eltern kennen lernen *mulmiges Gefühl*.
Abhängig vom Verlauf meines Besuches wäre der Plan, das sie Ende Frühjahr / Anfangs Sommer wieder zu mir kommt.
Da sie die Verpflichtungserklärung (VE) für den Visumsantrag im Original braucht, kümmere ich mich schon mal darum und investiere die 25€ mal auf "Verdacht", das alles gut läuft
Werde hier wieder berichten wie es mit dem Visum im Allgemeinen lief
Werde viele Dokumente "wiederverwerten", lediglich etwas aktualisieren (z.B. eine Notiz ins Einladungschreiben, dass sie schon da war und alles reibungslos von statten ging + Kopie des alten Visums, etc.).
Auf jeden Fall... ich trage gerade alles zusammen, was ich für die VE brauche. Mir sind dann folgende Beiträge wieder eingefallen:
Roger hat geschrieben:PatrickB hat geschrieben:WICHTIGER HINWEIS:
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein halbes Jahr gültig. Das Enddatum ihres Aufenthalts darf also nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen!!!!
Blödsinn!
Vorderseite der Verpflichtungserklärung ganz unten:
Dauer der Verpflichtung: vom [...]
und
happyfuture hat geschrieben:
[...]
Ich denke, dass hast du falsch verstanden!
Fakt ist (wie schon geschrieben, mit Quellen belegt!), dass die VE 6 Monate gültig ist, d.h. innerhalb dieser Zeit sollte der Visumantrag gestellt werden. So und nicht anders.
Habe dazu folgende Infos im Netz gefunden:
(1) LRA Erlangen Höchstadt:
[...]Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.[...] (3 Absätze unter der Auflistung der benötigten Unterlagen)
(2) vielleicht ein bisschen deutlich LRA Erlangen:
[...]Eine Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Die Reisen müssen innerhalb dieser 6-Monatsfrist abgeschlossen sein.[...] (Ende erster Absatz)
Gut... werde peu à peu und unregelmäßig weitere Infos und Erfahrungen posten, und es am Schluss nochmal zusammenfassen.
Grüße