Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

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Topas
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Topas »

Was doch sehr zu hoffen ist. Bis da Klarheit herrscht, vergeht da aber bestimmt nocheinmal Zeit.

Stimmt das wirklich, dass alle Botschaften die Weisung erhalten haben, eine Familienzusammenfuehrung aufgrund des EGH-Urteils nicht mehr wegen eines fehlenden Sprachtests abzulehnen?
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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canni
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Das ist unzumutbar! Sorry. Das heisst drei Monate da leben! Keine Diskussion, das wischt jetzt jeder Wald und Wiesenanwalt vom Tisch.

Topas. Mal ehrlich, was glaubst wie viele Ablehnungen für die Ehefrauen von Deutschen es nach diesem doch sehr schnellen Wechsel es noch geben wird? Keine!
Denn was die Fremden dürfen, das kann man nun echt keinem deutschen staatsbürger mehr verbieten. Aber das walte Hugo.

Und doch das stimmt so! Kannst nachlesen! Es gab eine entsprechende Info an botschaften. Daraufhin wurdenm alle zweifelhaften Anfragen erst einmal auf Eis gelegt und werden jetzt neu bewertet.

Und das dies nur Ausländer betreffen wird, ist rein grundgesetzmässig nicht durchsetzbar.

Also weg mit dem Dreck.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
TaugeNix

Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von TaugeNix »

canni hat geschrieben:Das ist unzumutbar! Sorry. Das heisst drei Monate da leben! Keine Diskussion, das wischt jetzt jeder Wald und Wiesenanwalt vom Tisch.
Naja. Das BVerwG sagt hierzu in BVerwG 10 C 12.12:
"Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lernangeboten entgegenstehen können, etwa Krankheit oder Unabkömmlichkeit."
Das sehe ich bei dir nicht gegeben, zumal es Online-Lernangebote gibt, etc. Im zitierten Fall ging es darüber hinaus auch um Sicherheitsfragen (Lernort wäre Kabul gewesen), alles bei dir eher fernliegend.. Eine Verweigerung, die du alleine auf das Tatbestandsmerkmal "unzumutbar" stützt, wird m.E. in der Form zumindest nicht leicht durchgehen.

Einschränkend will ich zugeben, dass Ausländerrecht mir nur rudimentär bekannt ist (es gibt also Chancen :D )
Und das dies nur Ausländer betreffen wird, ist rein grundgesetzmässig nicht durchsetzbar.
Inländerdiskriminierung ist, das habe ich schon einmal irgendwo angesprochen, höchstrichterlich abgesegnet und nicht ungewöhnlich!
DerDave
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von DerDave »

Wie schaut das dann aber mit dem Eheschließungsvisum aus?
tigerprawn
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von tigerprawn »

Eheschliessungsvisum laeuft genauso ab wie FZF, zusaetzlich wird jedoch eine VE benoetigt.
DerDave
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von DerDave »

tigerprawn hat geschrieben:Eheschliessungsvisum laeuft genauso ab wie FZF, zusaetzlich wird jedoch eine VE benoetigt.
Ok, danke! Was ist ein VE?
tigerprawn
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von tigerprawn »

Verpflichtungserklaerung. Vermutlich kommt auch noch eine Reisekrankenversicgerung dazu.
DerDave
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von DerDave »

tigerprawn hat geschrieben:Verpflichtungserklaerung. Vermutlich kommt auch noch eine Reisekrankenversicgerung dazu.
Danke
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canni
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Tauge NIx, Deine Kenntnisse über mich... taugen nix.. und ein tauger der nix taugt taugt nix! :) habe ich doch schön gesagt.

Und es geht auch gar nicht um mich, sondern ums Prinzip und als Beispiel. Inländerdiskriminierung ist schon was anderes als gegen das Grundrecht benachteiligt zu werden oder? Sind ausländer gleicher.

Ich sag Dir, dieses Deutschding wird snag klanglos und heimlich verschwinden oder aber mit einem grossen Bromborium von den richtigen Anwälten hinweggefegt. Ich denke mal, unsere Faxenmacher stellen sich auf das Erste ein.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von tigerprawn »

canni hat geschrieben:ieses Deutschding wird snag klanglos und heimlich verschwinden oder aber mit einem grossen Bromborium von den richtigen Anwälten hinweggefegt.
Ach so. Zukunft also. Ich vermute auch, dass das in Zukunft politisch neu geregelt wird.
Aber:
canni hat geschrieben:Topas. Mal ehrlich, was glaubst wie viele Ablehnungen für die Ehefrauen von Deutschen es nach diesem doch sehr schnellen Wechsel es noch geben wird? Keine!
hört sich für mich einer nach jetzt an, und das Du Topas rätst das ganze mit A1 zu vergessen. da es ja keine Ablehnungen mehr geben wird. Dieser Rat ist s******. Aber Topas wird intelligent genug sein Deinem Rat nicht zu folgen.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von edmund27 »

Ich glaube auch nicht , dass es noch viele Ablehnungen werden. Was wissen wir hier denn von den anderen Verfahren, wo es um die gleiche Thematik geht? Was ist eigentlich aus der Klägerin geworden, von dem Urteil vom September 2012. Die hat kurz nach dem Urteil ihr Visum bekommen.
Das Ganze ist doch nur noch ein Spielchen vom AA. Die wollen einfach kein Präzedenzfall. Dann wäre der Sprachtest vor der Einreise schon lange weg. Aber es schon eine Blamage für die Deutsche Justiz, wenn man Verträge nicht richtig durch liest. Der EuGH konnte gar nicht anders entscheiden. Und jetzt kommt noch das Vertragsverletzungverfahren und wie das ausgeht hat ja der Generalanwalt Mengozzi in seiner Erklärung schon angedeutet.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von VielUnterwegs »

Diese Vermutungen in Richtung keine Ablehnungen fuer Ehepartner von Deutschen, usw. sind meiner Meinung nach reine Spekulation. Fakt ist, dass es die Inlaenderdiskriminierung gibt seit der Sprachtest eingefuehrt wurde und nie als Problem gesehen wurde. Auch bei der Haertefallregelung wuerde ich mir keine Hoffnung machen, da der Ermessensspielraum riesig ist und nichts klar definiert. Und ihr wisst ja, ein Haertefall ist ein Haertefall weil er vom Normalfall abweicht, was heisst dass 90% und mehr eben KEIN Haertefall sind. Der Sprachtest im Ausland gehoert durch die Bank abgeschafft, sonst aendert sich da nix.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Sachse28 »

Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von edmund27 »

Sachse28 hat geschrieben:http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... eiben.html

Na, was denn nun?
Es bleibt alles beim alten. Da der EuGH nur den Verstoß gegen das Abkommen mit der Türkei verhandelt hat. Es wird ja noch das Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGh verhandelt. Hier geht es um den eigentlichen Sprachtest. Und der Frau Dogan werden sie Ihr Visum schon geben, nur damit sie nicht zur nächsten Instanz geht. Die spielen nur auf Zeit.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Eddy Du siehst das falsch. Vielleicht wurde das beim EUGHmit der Türkei verhandelt, aber die Anweisung in GER das anders zu betrachten betraf klar dargestellt alle Ausländer in GER und deren Ehepartner.
Und da wir mittlerweile in unserem Land ja auch schon Ausländer sind, betrifft es auch uns Auslaufmodelle.

Also warten wir es ab.
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