Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Liebe Foren Mitglieder,
Leider läuft es in meiner Ehe mit meiner Chinesischen Ehefrau nicht so gut und ich bin kurz davor die Scheidung einzureichen.
Das wichtigste ist mir unser gemeinsames Kind was mittlerweile zwei Jahre alt ist, in Deutschland geboren wurde, einen deutschen pass hat und auch gemeinsam mit uns in Deutschland lebt.
Da ich angst habe das sich meine frau einfach das Kind nimmt und nach China fliegt und ich es dann nicht mehr zu Gesicht bekomme, wollte ich euch mal fragen ob es da Möglichkeiten gibt dies absolut (z.Bsp. Richterlich) auszuschließen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Leider läuft es in meiner Ehe mit meiner Chinesischen Ehefrau nicht so gut und ich bin kurz davor die Scheidung einzureichen.
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Da ich angst habe das sich meine frau einfach das Kind nimmt und nach China fliegt und ich es dann nicht mehr zu Gesicht bekomme, wollte ich euch mal fragen ob es da Möglichkeiten gibt dies absolut (z.Bsp. Richterlich) auszuschließen.
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Ich nehme mal an, dass du einen Scheidungsanwalt hast. Frage doch direkt den mal, der kann dir sicher weiterhelfen. Ansonsten hilft es sicherlich, Pass und ID des Kindes zu "verlieren"...
Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Danke für die Antwort.
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt hier in Berlin der sich mit so etwas besser auskennt. Den Pass kann man sicherlich "verlieren" aber ist von der Mutter auch einfach schnell wieder beantragt ohne das ich es weiß
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt hier in Berlin der sich mit so etwas besser auskennt. Den Pass kann man sicherlich "verlieren" aber ist von der Mutter auch einfach schnell wieder beantragt ohne das ich es weiß
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Nö:sharki hat geschrieben:Den Pass kann man sicherlich "verlieren" aber ist von der Mutter auch einfach schnell wieder beantragt ohne das ich es weiß
Steht hier.service.berlin.de hat geschrieben:Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Besteht da nicht seit 01.01.2014 der Umweg über den chin. Reisepassersatz für dt. Kinder, wenn ein chin. Elternteil noch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat? Also mit Kind und Geburtsurkunde zum chin. Konsulat rennen, einen Chinesen aus dem Kind machen und schnell ins nächste Flugzeug?
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
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tigerprawn
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Naja, um einen Kinderreisepass zu beantragen reicht eine Vollmacht von nicht-erscheinenden Ehepartner. Ob so ein Dokument immer echt ist wird sich nicht immer nachvollziehen lassen.
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Seufztigerprawn hat geschrieben:Naja, um einen Kinderreisepass zu beantragen reicht eine Vollmacht von nicht-erscheinenden Ehepartner. Ob so ein Dokument immer echt ist wird sich nicht immer nachvollziehen lassen.
service.berlin.de hat geschrieben:Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass soll ebenfalls mitgebracht werden.
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
sharki hat geschrieben:Liebe Foren Mitglieder,
Leider läuft es in meiner Ehe mit meiner Chinesischen Ehefrau nicht so gut und ich bin kurz davor die Scheidung einzureichen.
Das wichtigste ist mir unser gemeinsames Kind was mittlerweile zwei Jahre alt ist, in Deutschland geboren wurde, einen deutschen pass hat und auch gemeinsam mit uns in Deutschland lebt.
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Vielen Dank für die Hilfe.
hallo Sharki !
herzlich willkommen in unserem Form !
Wende Dich auch mal den Väteraufbruch für Kinder. Die Leute bieten neben Rechtsberatung für Scheidungsväter auch "seelische Unterstützung" .. Ich kann mir ohne Weiteres vorstellen, daß sie auch erfahrene Anwälte haben, die nicht nur Machtspielchen bei Scheidungen treiben. sondern wirklich auch im Interesse des Kindeswohles beraten..
Try it !
Ich habe bei der Münchener Filiale sehr gute Erfahrungen gemacht...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Du meinst diesen Thread. Darin schreibt sanctus (der uns in dieser Sache noch ein Erfahrungsbericht schuldig ist):Sachse28 hat geschrieben:Besteht da nicht seit 01.01.2014 der Umweg über den chin. Reisepassersatz für dt. Kinder, wenn ein chin. Elternteil noch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat? Also mit Kind und Geburtsurkunde zum chin. Konsulat rennen, einen Chinesen aus dem Kind machen und schnell ins nächste Flugzeug?
Ich glaube nicht, dass eine chinesische Staatsangehörige mit ihrem deutschen Kind ohne Vater auf der Botschaft aufschlagen kann und dann für das Kind einen solchen 旅行证 bekommt.sanctus hat geschrieben:In der Erklärung des 旅行证 steht nun, dass es sich lediglich um einen Passersatz handelt, obwohl er 100%ig als Pass verwendet wird, wahrscheinlich will man so die völkerrechtliche Passhoheit aushebeln (wir mussten auch eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, dass wir mit der Austellung einverstanden sind).
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
wie schmutzig soll den die Wäsche gewaschen werden?
Oder willst Du Deine Ehe retten und vertraust Deiner "Liebsten" einmal mehr ?
Bei richtig schmutzig kannst Du mich fragen bei liebe eine Chinesin frage jemanden mit Scheuklappen vor den Augen.
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Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Also wenn sie das Kind mit nach China nehmen will, dann wird sie eine Weg finden!
Wenn sie auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen will vor Gericht, so gibt es viele Gerichte, die dies der Mutter im Falle einer anderen Nationalitaet zusprechen, wenn sie in ihr Heimtaland zurueckkehren wollen.
In Bezug auf Scheidung rate ich dir, alle Dokumente, die irgendwie in Bezug zu deinem Finanzstatus stehen an einem sicheren Ort unterzubringen.
Falls deine Frau nach China entschwindet wird eine Scheidung auch langwieriger. Und bevor die Frage hier aufkommt, da ihr zusammen in Deutschland gelebt habt, wird eure Scheidung anch deutschen Scheidungsrecht durchgefuehrt und hierzu brauchst Du ein Trennungsjahr. Hast Du das Trennungsjahr bereits hinter dir?
Wenn sie auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen will vor Gericht, so gibt es viele Gerichte, die dies der Mutter im Falle einer anderen Nationalitaet zusprechen, wenn sie in ihr Heimtaland zurueckkehren wollen.
In Bezug auf Scheidung rate ich dir, alle Dokumente, die irgendwie in Bezug zu deinem Finanzstatus stehen an einem sicheren Ort unterzubringen.
Falls deine Frau nach China entschwindet wird eine Scheidung auch langwieriger. Und bevor die Frage hier aufkommt, da ihr zusammen in Deutschland gelebt habt, wird eure Scheidung anch deutschen Scheidungsrecht durchgefuehrt und hierzu brauchst Du ein Trennungsjahr. Hast Du das Trennungsjahr bereits hinter dir?
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Müsste ein Deutscher Vater auch "deutschen" Unterhalt nach China zahlen?
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Die Hoehe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Kaufkraft des Landes, fuer Deutschland gilt die Duesseldorfer Tabelle als Richtwert.sweetpanda hat geschrieben:Müsste ein Deutscher Vater auch "deutschen" Unterhalt nach China zahlen?
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Das weiß ich auch, aber bekommt der Ex - Partner denn signifikant weniger wenn er in China lebt?Helfer hat geschrieben:Die Hoehe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Kaufkraft des Landes, fuer Deutschland gilt die Duesseldorfer Tabelle als Richtwert.sweetpanda hat geschrieben:Müsste ein Deutscher Vater auch "deutschen" Unterhalt nach China zahlen?
Die Summen könnten doch sonst einem mittelmäßigen Einkommen in China ebenbürtig sein?
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Re: Scheidung, Angst vor Kindesentführung
Du sprichst vom Ehegattenunterhalt, ich sprach vom Kindesunterhalt, zwei absolut andere Themen.sweetpanda hat geschrieben:Das weiß ich auch, aber bekommt der Ex - Partner denn signifikant weniger wenn er in China lebt?Helfer hat geschrieben:Die Hoehe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Kaufkraft des Landes, fuer Deutschland gilt die Duesseldorfer Tabelle als Richtwert.sweetpanda hat geschrieben:Müsste ein Deutscher Vater auch "deutschen" Unterhalt nach China zahlen?
Die Summen könnten doch sonst einem mittelmäßigen Einkommen in China ebenbürtig sein?
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