Legalisation einer deutschen Geburtsurkunde

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Bianbian
Neuling
Beiträge: 1
Registriert: 22.02.2014, 22:58

Legalisation einer deutschen Geburtsurkunde

Beitrag von Bianbian »

Ihr gut! 8) Irgendwann möchte ich mich mal mit dem Thema auseinandersetzen, ob für mich (deutsch) und mein Kind (chinesisches Elternteil) ein Q1-Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung in China Sinn macht. Ist dank Behörden ja zunächst mal eine formale und dann auch eine praktische Frage (statt wie im richtigen Leben andersrum).

Zu meiner eigentlichen Frage: In Vorbereitung für den Ernstfall lasse ich jetzt die deutsche Geburtsurkunde meines Kindes beim chinesischen Konsulat legalisieren. Dazu habe ich beim Standesamt eine internationale Geburtsurkunde beantragt. Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, ob das nicht vielleicht schon ein Fehler war. Denn wenn später verlangt werden sollte, dass die Urkunde ins Chinesische übersetzt wird? Muss ich dann Übersetzer für sämtliche Weltsprachen bezahlen? Soviel ich weiß, steht da alles zumindest noch einmal auf Englisch und auf Französisch drauf.

Hat jemand von euch schon einmal eine Geburtsurkunde legalisieren lassen? Und habt ihr dann die einfache deutsche Fassung oder das Muster "internationale Geburtsurkunde" eingereicht? Danke
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