Zu meiner eigentlichen Frage: In Vorbereitung für den Ernstfall lasse ich jetzt die deutsche Geburtsurkunde meines Kindes beim chinesischen Konsulat legalisieren. Dazu habe ich beim Standesamt eine internationale Geburtsurkunde beantragt. Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, ob das nicht vielleicht schon ein Fehler war. Denn wenn später verlangt werden sollte, dass die Urkunde ins Chinesische übersetzt wird? Muss ich dann Übersetzer für sämtliche Weltsprachen bezahlen? Soviel ich weiß, steht da alles zumindest noch einmal auf Englisch und auf Französisch drauf.
Hat jemand von euch schon einmal eine Geburtsurkunde legalisieren lassen? Und habt ihr dann die einfache deutsche Fassung oder das Muster "internationale Geburtsurkunde" eingereicht? Danke