Eheschliessung in D, China or HK ?

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egon
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Re: Eheschliessung in D, China or HK ?

Beitrag von egon »

Helfer hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
Helfer hat geschrieben:
Das chinesische Scheidungsrecht sieht keinen Ehegattenunterhalt vor. Und auch einen Versorgungsausgleich gibt es nicht.
Wenn in Hong Kong geheiratet wird, kann man sich in China sowieso nicht scheiden lassen.

Ohne chinesisches Heiratsbuch gibt es auch keine chinesische Scheidung (und das Heiratsbuch bekommt man nicht nachträglich in China).
Ist ein valider Punkt, hat aber mit dem Thema nichts zutun. Man wuerde sich in Berlin scheiden lassen gemaess chinesischem Scheidungsrecht, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat und eine Ehepartner Deutscher ist.
Dazu muss die Ehe aber in Deutschland geschlossen worden sein und beide Ehepartner zur Scheidung in Deutschland anwesend sein. Sonst muss die Aufloesung der Ehe beantragt werden, wenn der auslaendische Partner sich weigert oder aus anderen plausiblen Gruenden nicht kommen kann/will. Aber dass ein deutsches Gericht eine Ehe in Deutschland nach chinesischem Recht scheiden wird, darin habe ich doch Zweifel. Ansonsten bleibt nur die Scheidung im Land des Lebensmittelpunktes, sofern die Eheurkunde dort anerkannt wird, falls man ausserhalb des Landes geheiratet hat. Im Beispiel hier koennte die Konstellation also Heirat in HK, Leben und Scheidung in China sein, was eine Anerkennung der HK Heiratsurkunde in China voraussetzt.
Meine erste, in Deutschland geschlossene Ehe wurde in der Schweiz geschieden (Lebensmittelpunkt war dort). Auf Antrag und gegen 150 Teuros Entschaedigung wurde dieses schweizer Urteil anschliessend in Deutschland anerkannt und die Ehe auch in Deutschland annulliert.
Hat aber alles recht wenig mit der Hochzeit und dem Ort der Eheschliessung zu tun.
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Re: Eheschliessung in D, China or HK ?

Beitrag von Helfer »

egon hat geschrieben:
Dazu muss die Ehe aber in Deutschland geschlossen worden sein und beide Ehepartner zur Scheidung in Deutschland anwesend sein. Sonst muss die Aufloesung der Ehe beantragt werden, wenn der auslaendische Partner sich weigert oder aus anderen plausiblen Gruenden nicht kommen kann/will. Aber dass ein deutsches Gericht eine Ehe in Deutschland nach chinesischem Recht scheiden wird, darin habe ich doch Zweifel. Ansonsten bleibt nur die Scheidung im Land des Lebensmittelpunktes, sofern die Eheurkunde dort anerkannt wird, falls man ausserhalb des Landes geheiratet hat. Im Beispiel hier koennte die Konstellation also Heirat in HK, Leben und Scheidung in China sein, was eine Anerkennung der HK Heiratsurkunde in China voraussetzt.
Meine erste, in Deutschland geschlossene Ehe wurde in der Schweiz geschieden (Lebensmittelpunkt war dort). Auf Antrag und gegen 150 Teuros Entschaedigung wurde dieses schweizer Urteil anschliessend in Deutschland anerkannt und die Ehe auch in Deutschland annulliert.
Hat aber alles recht wenig mit der Hochzeit und dem Ort der Eheschliessung zu tun.
Wie, du schon sagst, wir sind nicht mehr beim Thema, da es nichts mit dem Ort der Eheschliessung zu tun.

Deine Aussagen sind nicht richtig. Die Ehe muss nicht in Deutschland geschlossen sein, damit sie in Deutschland geschieden werden kann!

Hat keiner der Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland und ist zumindest ein Ehepartner Deutscher, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig (vgl. §§ 606a, 606 ZPO).

Das deutsche Gericht muss mach chinesischen Scheidungsrecht scheiden, da brauchst du keine Zweifel haben. Vollkommen andere Konstellation, aber ein Beweis, dass deutsche Gerichte nach chinesischem Recht scheiden:
http://openjur.de/u/146397.html
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Re: Eheschliessung in D, China or HK ?

Beitrag von VielUnterwegs »

Annie. hat geschrieben:Falls wir uns fuer HK entscheiden: Nach welchem Recht wäre man dann verheiratet?
Man kann nicht nach dem einen Recht verheiratet und nach dem anderen nicht verheiratet sein. Wenn du in einem Land heiratest bist du danach in allen verheiratet. Viele hier haben z.B. nach chinesischem Recht geheiratet und sich in Deutschland eine ganz normale deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen.
Annie. hat geschrieben: Meine Mutter besteht darauf (ja, ich bin noch sehr jung und muss die Vorstellungen meiner Eltern beruecksichtigen), dass ich mich mit dem deutschen Recht absichere... Würde das gehen, selbst wenn wir in China leben?
Nein, denn es ist das Recht de Landes anzuwenden in dem die Ehe gelebt wurde. Also muesstet ihr um "nach deutschem Recht" geschieden zu werden in Deutschland leben.
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Re: Eheschliessung in D, China or HK ?

Beitrag von Maus66 »

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