Dazu muss die Ehe aber in Deutschland geschlossen worden sein und beide Ehepartner zur Scheidung in Deutschland anwesend sein. Sonst muss die Aufloesung der Ehe beantragt werden, wenn der auslaendische Partner sich weigert oder aus anderen plausiblen Gruenden nicht kommen kann/will. Aber dass ein deutsches Gericht eine Ehe in Deutschland nach chinesischem Recht scheiden wird, darin habe ich doch Zweifel. Ansonsten bleibt nur die Scheidung im Land des Lebensmittelpunktes, sofern die Eheurkunde dort anerkannt wird, falls man ausserhalb des Landes geheiratet hat. Im Beispiel hier koennte die Konstellation also Heirat in HK, Leben und Scheidung in China sein, was eine Anerkennung der HK Heiratsurkunde in China voraussetzt.Helfer hat geschrieben:Ist ein valider Punkt, hat aber mit dem Thema nichts zutun. Man wuerde sich in Berlin scheiden lassen gemaess chinesischem Scheidungsrecht, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat und eine Ehepartner Deutscher ist.qpr hat geschrieben:Wenn in Hong Kong geheiratet wird, kann man sich in China sowieso nicht scheiden lassen.Helfer hat geschrieben:
Das chinesische Scheidungsrecht sieht keinen Ehegattenunterhalt vor. Und auch einen Versorgungsausgleich gibt es nicht.
Ohne chinesisches Heiratsbuch gibt es auch keine chinesische Scheidung (und das Heiratsbuch bekommt man nicht nachträglich in China).
Meine erste, in Deutschland geschlossene Ehe wurde in der Schweiz geschieden (Lebensmittelpunkt war dort). Auf Antrag und gegen 150 Teuros Entschaedigung wurde dieses schweizer Urteil anschliessend in Deutschland anerkannt und die Ehe auch in Deutschland annulliert.
Hat aber alles recht wenig mit der Hochzeit und dem Ort der Eheschliessung zu tun.


