qpr hat geschrieben:egon hat geschrieben:Wenn Du dir richtig viel Arbeit machen, Geld und Nerven vergeuden willst, dann versuchs in..... China.
Kommt auf das Standesamt an.
Wenn es eine beglaubigte und legalisierte deutsche Aufenthaltsbescheinigung akzeptiert, hast du weder Arbeit noch großartige Geldausgaben.
So wie die Situation verstanden habe, ist sie Deutsche und er Chinese, welcher aber in Shanghai lebt. Da braeuchte es erst mal ein Heiratsvisum fuer Deutschland, damit er zwecks Eheschliessung ueberhaupt einreisen und sich in D aufhalten darf. Mit der Geburtsurkunde, deren Uebersetzung, Ueberbeglaubigung durch das chinesische Ministerium, und Anerkennung durch die deutschen Behoerden (Da sind wir gerade dran, um unsere Unterlagen mal vollstaendig zu haben. In 4 Wochen haben wir jetzt die Urkunden mit Uebersetzung geschafft. Jetzt noch Mal 2 Wochen fuer Ueberbeglaubigung, plus Anerkennung durch die deutsche Botschaft.) gehts dann weiter. Also heiraten in D oder China wird definitiv schwerer.
qpr hat geschrieben:Helfer hat geschrieben:
Das chinesische Scheidungsrecht sieht keinen Ehegattenunterhalt vor. Und auch einen Versorgungsausgleich gibt es nicht.
Wenn in Hong Kong geheiratet wird, kann man sich in China sowieso nicht scheiden lassen.
Ohne chinesisches Heiratsbuch gibt es auch keine chinesische Scheidung (und das Heiratsbuch bekommt man nicht nachträglich in China).
Man kann die HK Urkunde in China anerkennen lassen. Uns wurden Preise zwischen 500 und 1300 RMB genannt, je nach Agentur. Haben wir aber bis jetzt nicht gemacht. Danach sollte auch eine Scheidung in China moeglich sein, sofern man seinen Lebensmittelpunkt hier hat/hatte.
In Deutschland lebend kann man sich mit der HK Urkunde dort scheiden lassen, da diese in Deutschland anerkannt ist, sofern die Apostille drauf ist. Alternativ natuerlich in HK scheiden lassen. Unterhalt usw. wird dann auf Basis der Gesetzte des Landes bestimmt, wo man lebt(e) und und geschieden wird. So wie es aus sieht, hat man dann in China Pech gehabt, wenn man der schlechter verdienende Part der Beziehung war. Dazu kommt dann noch der Aspekt der nicht so standhaften Rechtsstaatlichkeit. Je nach Laune des Gerichts, kann das Urteil dann sehr guenstig fuer den Landsmann und besch...en fuer die Auslaenderin ausfallen. Und ob das Gericht den Ehevertrag, sofern geschlossen, anerkennt...?
"Sicherheit" bietet demnach wohl nur, in einem Land mit einer besseren Gesetzeslage und mehr Rechtsstaatlichkeit zu leben. Das waere wohl die beste Absicherung.