Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

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Juan
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Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von Juan »

Hallo!


in ca. 3 Monaten wird unser Nachwuchs auf die Welt kommen und uns hier in China das Leben interessant machen :-)

Fragen zur Staatsangehörigkeit konnte mir das Deutsche Konsulat in Shanghai bereits ausführlich beantworten. Nun gibt es aber eine neue Hürde zu nehmen.

Die lokalen Behörden hier in Jiangsu möchten gerne bescheinigt wissen, dass ich weder verheiratet war, noch dass ich Kinder gezeugt hätte. Die Ledigkeitsbescheinigung ist kein Problem, diese haben wir auch zur Erstellung der Heiratsurkunden gebraucht. Ein Problem ist für mich die Bescheinigung dass ich bereits keine Kinder gehabt habe.

Laut Information beim Standesamt in der Stadt in welcher ich zuletzt gelebt habe, dem Standesamt an meinem Geburtsort und dem Standesamt 1 in Berlin wird in Deutschland kein Buch geführt ob man Vater ist oder auch nicht. Demnach konnte mir bisher keine Behörde bescheinigen, dass ich bisher keine Kinder habe!

Und jetzt?

Wie habt ihr die Geburtserlaubnis in China bekommen?

Dank und Gruß


Juan
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Yingxiong
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von Yingxiong »

Für Ausländer gilt diese Regelung nicht.
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von VielUnterwegs »

Er wäre nicht der erste hier bei dem die Behörden das (erstmal) nicht so klar so sehen. Geht bei der Zwangsfamilienplanung in Korruptistan ja auch mehr um den Bakschisch als um alles andere.
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mario.s
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von mario.s »

Hallo Juan,

Ich kann nur Yingxiong beipflichten. Diese Regelung hat fuer Dich keinerlei Bedeutung, denn sie gilt nur fuer Chinesen.

Im Zweifel solltest Du hier nochmal beim Familienplanungsamt vorbei gehen und denen das so erklaeren. Sie moegen doch mal bitte jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Wir benoetigten seinerzeit (vor einem guten halben Jahr) hier in Sichuan nur ein aerztliches Attest (im Wesentlichen wurden wir bei der "Untersuchung" gefragt, ob wir gesund sind, bei mir wurden irgendeine Blutgruppe geraten und die Groesse geschaetzt, und das war's - das koennte allerdings woanders unterschiedlich sein :wink:), das Heiratsbuch, meinen Pass und den Hukou meiner Frau.

Beste Gruesse und viel Erfolg!

Mario
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von blackrice »

Juan hat geschrieben:Die lokalen Behörden hier in Jiangsu möchten gerne...
...mit dir/euch ein "hong-bao-game" spielen :wink: ...aber ich muss sagen dass du dort in Suzhou, wo ich 2 Jahre lebte und arbeitete, wirklich auf die miserabelsten "Officials" triffst...lass dich von denen nicht weiterhin verdummeiern!
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von egon »

Nachdem die Chinesen ja bereits ein Gesetz, welches IHNEN offenbar zum Vorteil gereicht, wiederentdeckt haben:
http://forum.chinaseite.de/ftopic19907.html
Wuerde ich mich nicht wundern, wenn sie noch ein weiteres entdeckt haben.
Vielleicht wurden ja auch inzwischen die Ehegatten von Chinesen zwangslaeufig zu Chinesen erklaert?
Nur wissen es die Betroffenen noch nicht.
In dem Land und seinen Buerokraten wuerde mich das nicht wundern.
Aber man soll ja in diesem Forum keine Kritik (auch auskostzen genannt) mehr an Grossherrschaftschina ueben. Ist hier ja nicht erwuenscht.....
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von VielUnterwegs »

Das wäre zwar eine weitere unentschuldbare Menschenrechtsverletzung die sich zur schon langen Liste hinzufuegt, aber vermutlich auch eine richtig gute Rosskur fuer die KPCh-Apologeten hier. Ob die immer noch China so feiern wuerden, wenn auch bei ihnen der Babyschnitter klingelt? Oder wenn bei der naechsten Einreise mit ihren 3 "deutschen" Kindern ihre chinesische Frau verhaftet wuerde und dann erstmal ohne Verfahren fuer 2 Jahre in's Lager? Da waere das Geschrei natuerlich sofort gross. Aber solange es nur die Chinesen trifft die nicht mit einem Westgott verheiratet sind...
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egon
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Re: Erlaubnisbescheigung: Kind darf zur Welt kommen!?

Beitrag von egon »

Sowie die Schwangerschaft nachgewiesen ist, wuerde ich ohnehin keinen Gedanken mehr daran verschwenden, dass mein Kind in China zur Welt kommt.
Sofort in die Spur gehen und FZV zum ungeborenen Kind beantragen und ab in den Flieger. Egal ob es 3,38 RMB oder sonst wieviel mehr kostet, das waere es mir Wert. Dann hat man auch das ganze Hick/Hack mit der chinesischen Staatsbuergerschaft nicht. Das Kind wird in Deutschland geboren, hat deutschen Pass, bekommt zwar nun diese neuartige chinesischen Reisebewilligung, aber das wars dann. Und damit kann man dann wieder nach China.
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