Visum für mein frau
- renekovac71
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Re: Visum für mein frau
Ja manchmal. Aber liebe Worte Buch. Weil so sich lernen auch. Aber am Empfang wäre nun googletranslator.
- Laogai
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Re: Visum für mein frau
Dann geht ihr zur Schweizer Botschaft in China und fragt nach, wie deine Frau ein Visum für die Schweiz bekommen kann.renekovac71 hat geschrieben:Also ich fliegen 1 März nach changsha. Am 3 März wir registrieren ehe. Und wir lassen unsere roten hefte übersetzt nach deutsches sprache. Und dann?????
Besser wäre es jedoch du erkundigst dich schon vorher bei den zuständigen Behörden.
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- ingo_001
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Re: Visum für mein frau
Also ...renekovac71 hat geschrieben:Und dann????? Kann wir einfach flirgen nach schweiz oder was wir müssen noch tun?????. Daß ist genau das was mich interessiert. Kann ich einfach kaufen für meinen Frau Flugticket und am Flughafen bei imigration Schalter. Oder wo wir müssen geht?
Wenn die schweizer Bestimmungen da mit denen in der EU übereinstimmen, dann kannst Du Deine Frau nicht einfach mitnehmen.
Sie muss dann ein Visum zum Nachzug zu Ihrem Ehepartner beantragen.
Deshalb auch von mir der Rat:
Unbedingt VORHER bei den schweizer Behörden erkundigen, was Deine Frau machen muss, um zu Dir in die Schweiz ziehen zu können.
Sie einfach mitnehmen - das halte ich für nicht möglich.
Wo sind denn unsere Schweizer?
Die müssten doch Licht ins Dunkel bringen können.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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- renekovac71
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Re: Visum für mein frau
Wir hatten vor fast 10 Jahren in Deutschland geheiratet und sind dann mit der Urkunde in der Schweiz zu den Behörden. Ging damals problemlos. Wie es jetzt ist, weiss ich nicht.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
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Re: Visum für mein frau
Nochmal Schritt für Schritt:renekovac71 hat geschrieben:Jo. Eben. Wo sind die Schweizer???
1. Klicke auf den unterstrichenen Link ---> Adressen der Migrationsstellen der Schweizer Kantone
2. Suche dir die Stelle aus, die für deinen Kanton (da wo du wohnst) zuständig ist
3. Rufe da an oder gehe da hin und lass dir eine Liste geben, welche Papiere ihr braucht
4. Gehe nach der Hochzeit mit deiner Frau zur Schweizer Botschaft in China, die für deine Frau zuständig ist und beantrage ein Visum
corneta, die das dann aber nicht nocheinmal postet
Re: Visum für mein frau
Folgende beide Wege bieten sich an:
1.: Du beantragst in der Schweiz, geh am besten zur Gemeindeschreiberei, die werden dir Auskunft geben, ein Heiratsvisum. Als EU Buerger darfst Du jederzeit in der Schweiz leben und auch dein Ehepartner darf dort mit dir zusammen leben, auch wenn er/sie aus einem Drittland kommt. Sprachtest wird nicht verlangt. Da Du bereits in der Schweiz lebst, waere der Weg zur Schweizer Botschaft, um das Heiratsvisum zu beantragen. Die werden Euch auch sagen, welche Dokumente Sie vorlegen muss, z.B. Hukou usw. Innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einreise muss die Hochzeit stattfinden. Sie kann danach glich bei dir bleiben und bekommt den B Ausweis fuer Nicht Eu/Efta. Jeweils ein Jahr gueltig, ohne Arbeitserlaubnis. Die muss extra beantragt werden. Aufenthaltsgrund auf der Rueckseite des B-Ausweises: Verbleib beim Ehegatten. Nach 5 Jahren bekommt sie den C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung), nach 12 Jahren kann die Einbuergerung beantragt werden.
2.: Ihr heiratet in Hong Kong und lasst die Heiratsurkunde beim High Court mit der Apostille versehen. Verwende die Suchfunktion, dann findest Du genuegend Beitraege dazu. Alternativ kannst Du mir auch ein PM schicken. Mit der Heiratsurkunde dann zur Schweizer Botschaft und ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen. Sollte 2-4 Wochen dauern, dann ist sie bei dir in der Schweiz.
Mein persoenlicher Rat: Variante 2.
1.: Du beantragst in der Schweiz, geh am besten zur Gemeindeschreiberei, die werden dir Auskunft geben, ein Heiratsvisum. Als EU Buerger darfst Du jederzeit in der Schweiz leben und auch dein Ehepartner darf dort mit dir zusammen leben, auch wenn er/sie aus einem Drittland kommt. Sprachtest wird nicht verlangt. Da Du bereits in der Schweiz lebst, waere der Weg zur Schweizer Botschaft, um das Heiratsvisum zu beantragen. Die werden Euch auch sagen, welche Dokumente Sie vorlegen muss, z.B. Hukou usw. Innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einreise muss die Hochzeit stattfinden. Sie kann danach glich bei dir bleiben und bekommt den B Ausweis fuer Nicht Eu/Efta. Jeweils ein Jahr gueltig, ohne Arbeitserlaubnis. Die muss extra beantragt werden. Aufenthaltsgrund auf der Rueckseite des B-Ausweises: Verbleib beim Ehegatten. Nach 5 Jahren bekommt sie den C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung), nach 12 Jahren kann die Einbuergerung beantragt werden.
2.: Ihr heiratet in Hong Kong und lasst die Heiratsurkunde beim High Court mit der Apostille versehen. Verwende die Suchfunktion, dann findest Du genuegend Beitraege dazu. Alternativ kannst Du mir auch ein PM schicken. Mit der Heiratsurkunde dann zur Schweizer Botschaft und ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen. Sollte 2-4 Wochen dauern, dann ist sie bei dir in der Schweiz.
Mein persoenlicher Rat: Variante 2.
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Re: Visum für mein frau
Bist du dir sicher, dass sie nicht arbeiten darf, wenn sie verheiratet ist? Meine Frau hatte sofort die Arbeitserlaubnis im B-Ausweis stehen.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
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Re: Visum für mein frau
Normalerweise darf sie nicht arbeiten, da sie keine EU Staatsbuergerschaft hat. Es kann natuerlich von Kanton zu Kanton anders sein. Meine Aussagen beziehen sich auf Bern.
Auch kann es mit den bilateralen Vertraegen geaendert haben. Ist aber auch kein grosses Ding. Wenn sie arbeiten will und eine Firma will sie einstellen, ist die Arbeitsbewilligung nur Formsache.
Wichtig ist ja fuer ihn, dass sie heiraten und zusammen leben koennen.
Was ich noch nicht rausgefunden habe: Wie waere der Fall, wenn beide in China leben, verheiratet sind und gemeinsam in die Schweiz umziehen wollen? Einer von beiden hat CH Pass oder Auslaenderausweis, aber auch keinen Wohnsitz dort. Gibts da Erfahrungen? Muss derjenige mit CH Pass oder Auslaenderausweis erst allein in die Schweiz, dort anmelden und der/die Partner(in) kommt dann mit FZV nach?
Auch kann es mit den bilateralen Vertraegen geaendert haben. Ist aber auch kein grosses Ding. Wenn sie arbeiten will und eine Firma will sie einstellen, ist die Arbeitsbewilligung nur Formsache.
Wichtig ist ja fuer ihn, dass sie heiraten und zusammen leben koennen.
Was ich noch nicht rausgefunden habe: Wie waere der Fall, wenn beide in China leben, verheiratet sind und gemeinsam in die Schweiz umziehen wollen? Einer von beiden hat CH Pass oder Auslaenderausweis, aber auch keinen Wohnsitz dort. Gibts da Erfahrungen? Muss derjenige mit CH Pass oder Auslaenderausweis erst allein in die Schweiz, dort anmelden und der/die Partner(in) kommt dann mit FZV nach?
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- renekovac71
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Re: Visum für mein frau
Danke dir Egon. Das wäre genau das was ich gesucht. Jetzt bin erst ruhig. Und jo mein Schatz auch. Erst ja versuchen ich nach dem Hochzeit machen alles so. Und wenn nicht. Dann zieht mich nach China. So wie so mir China gefällt mehr wie Europa.
- renekovac71
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Re: Visum für mein frau
Und wie ist das. Wenn nach dem Hochzeit ich will bleiben in China? Das ist frage? Weil das mich interessiert auch sehr. Weil mein Frau hatte nie große Lust nach Europa geht. ..
Re: Visum für mein frau
Um in China zu leben, brauchst du ein residence permit. Dieses wird dir ausgestellt, wenn Du von einer Firma in China angestellt wirst und diese dies genehmigt bekommt. Ueber die Ehe mit deiner Frau bekommst Du normalerweise auch ein residence permit. Allerdings muss die Ehe in China eingetragen werden. Wenn ihr also in HK oder der Schweiz heiratet, dann gibts etwas Arbeit, z.B. Eheurkunde uebrsetzen und legalisieren lassen usw. Dazu gibts aber hier im Forum bereits genug Beitraege --> Suchfunktion benutzen.
Wichtig: Ein residence permit berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme. Dazu brauchst Du noch ein working permit. Je nach deiner Ausbildung, der chinesischen Provinz, Stadt usw. kann das working permit mehr oder minder schwierig sein, oder unmoeglich.
Ich wuerde mich jetzt auf die Hochzeit und den anschliessenden Aufenthalt in der Schweiz konzentrieren. Falls es Euch, und so eine Entscheidung sollte fuer beide stimmen, dann wirklich in China besser gefallen sollte, dann koennt ihr geordnet einen Weg suchen, z.B. kannst Du dich auch von einer Schweizer Firma entsenden lassen. Dann erledigen die fuer dich das residence und working permit (So ist es bei mir gelaufen). Dann hast Du die Tuer offen, wieder in die Schweiz zurueck zu koennen, hast die soziale Sicherheit, obwohl Du in China bist (Pensionskasse usw.). Als Auslaender kannst Du dich fuer 4 Jahre aus der Schweiz entsenden lassen, ohne deinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz zu verlieren. Da Du ohnehin nur B hast, nicht so wichtig. Kriegst Du eh sofort wieder. Bei C siehts anders aus, da sollte man ueberlegen. Wichtig: Du musst die Entsendung beim Migrationsamt VOR Ausreise anmelden. Maximal 5 Jahre laufen deine Sozialversicherungen in der Schweiz weiter.
Lasst Euch mit der Entscheidung Zeit. Eine Entsendung ist eventuell die beste Loesung.
Wenn Du bis jetzt nur fuer Ferien oder Dienstreise in China warst, dann lasse dich nicht taeuschen. Hier leben und arbeiten sind dann ein anderes Paar Schuhe.
Wichtig: Ein residence permit berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme. Dazu brauchst Du noch ein working permit. Je nach deiner Ausbildung, der chinesischen Provinz, Stadt usw. kann das working permit mehr oder minder schwierig sein, oder unmoeglich.
Ich wuerde mich jetzt auf die Hochzeit und den anschliessenden Aufenthalt in der Schweiz konzentrieren. Falls es Euch, und so eine Entscheidung sollte fuer beide stimmen, dann wirklich in China besser gefallen sollte, dann koennt ihr geordnet einen Weg suchen, z.B. kannst Du dich auch von einer Schweizer Firma entsenden lassen. Dann erledigen die fuer dich das residence und working permit (So ist es bei mir gelaufen). Dann hast Du die Tuer offen, wieder in die Schweiz zurueck zu koennen, hast die soziale Sicherheit, obwohl Du in China bist (Pensionskasse usw.). Als Auslaender kannst Du dich fuer 4 Jahre aus der Schweiz entsenden lassen, ohne deinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz zu verlieren. Da Du ohnehin nur B hast, nicht so wichtig. Kriegst Du eh sofort wieder. Bei C siehts anders aus, da sollte man ueberlegen. Wichtig: Du musst die Entsendung beim Migrationsamt VOR Ausreise anmelden. Maximal 5 Jahre laufen deine Sozialversicherungen in der Schweiz weiter.
Lasst Euch mit der Entscheidung Zeit. Eine Entsendung ist eventuell die beste Loesung.
Wenn Du bis jetzt nur fuer Ferien oder Dienstreise in China warst, dann lasse dich nicht taeuschen. Hier leben und arbeiten sind dann ein anderes Paar Schuhe.
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- renekovac71
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Re: Visum für mein frau
Wir würden das ehe registrieren in China. Und das chinesische System fuer mir ísť kein Problem. Da hatte in gleiches System in Slowakei ausgewachsen. Jo arbeiten muss ma über all. Und ich vollen mich in China wirklich wie in meinem Heimat Land vorher. Und ja was kann ich da zu noch sagen.
- renekovac71
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- Registriert: 08.01.2014, 13:50
Re: Visum für mein frau
Guten Morgen,
Hier http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/rep ... ntPar_0058 mal ein Link, wo das Vorgehen für eine Heirat in der Schweiz beschrieben ist. So viel ich weiss, ist es im Gegensatz zu Deutschland bei einem Wohnsitz in der Schweiz, eher einfacher hier als in China zu heiraten. Bei uns (ist aber schon länger her) hat das prima geklappt (Zeitbedarf ca. zwei Monate), was man so hört bei anderen auch.
Daher: Wie die anderen schon geschrieben haben, geh zu den entsprechenden Stellen. Ich würde allerdings als erste Anlaufstelle nicht das Migrationsamt, sondern das Zivilstandesamt deiner Gemeinde bevorzugen. Dort bekommst du im Normalfall gute Infos und alle Formulare, die du so brauchst.
Soviel ich weiss berechtigt eine B-Bewilligung nicht automatisch zum Arbeiten. Wenn der Job vorhanden ist, holt aber der Arbeitgeber eine solche ein. Ist aber normal wohl eher eine Formsache.
Viel Erfolgt wünscht
Haima
Edit: Ich sehe gerade, dass ja Egon das schon geschrieben hat, ich hab wohl die zweite Seite irgendwie überlesen... sorry....
Hier http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/rep ... ntPar_0058 mal ein Link, wo das Vorgehen für eine Heirat in der Schweiz beschrieben ist. So viel ich weiss, ist es im Gegensatz zu Deutschland bei einem Wohnsitz in der Schweiz, eher einfacher hier als in China zu heiraten. Bei uns (ist aber schon länger her) hat das prima geklappt (Zeitbedarf ca. zwei Monate), was man so hört bei anderen auch.
Daher: Wie die anderen schon geschrieben haben, geh zu den entsprechenden Stellen. Ich würde allerdings als erste Anlaufstelle nicht das Migrationsamt, sondern das Zivilstandesamt deiner Gemeinde bevorzugen. Dort bekommst du im Normalfall gute Infos und alle Formulare, die du so brauchst.
Soviel ich weiss berechtigt eine B-Bewilligung nicht automatisch zum Arbeiten. Wenn der Job vorhanden ist, holt aber der Arbeitgeber eine solche ein. Ist aber normal wohl eher eine Formsache.
Viel Erfolgt wünscht
Haima
Edit: Ich sehe gerade, dass ja Egon das schon geschrieben hat, ich hab wohl die zweite Seite irgendwie überlesen... sorry....
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