Wo kann ich....

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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BorisW
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Wo kann ich....

Beitrag von BorisW »

Hallo zusammen,

mein erster Post, also seid nicht allzu harsch mit mir ;-)
Ich möchte gerne das ein oder andere aus China bestellen, das ganze zum gewerblichen Zweck.

Leider ist mir bisher hier im Forum noch nicht recht klar geworden was es

a) zu beachten gibt, wenn ich den Zoll berechnen möchte.
b) die 19 % Einfuhrumsatzsteuer sind klar, aber wie berechnen sich diese?

Wenn man so wie ich, einen kleinen Handel starten möchte, müsste es doch irgendwie möglich sein, dass man im Vorfeld zur Kalkulation berechnen kann, welche Kosten de facto auf einen zukommen.

Ich möchte gerne Equipment für den Fitnessbereich, also Springseile, Gewichtsplatten, Langhanteln etc. importieren.
Die Incoterms sind mir geläufig, der junge Mann in China den ich auch um drei Ecken persönlich kenne, also ausschließen kann, dass der mich über´n Tisch zieht, liefert prompt, alles CIF nach Hamburg Hafen.

Wie kann ich erfahren, wie hoch die Zollgebühren sind, wenn ich Springseile importiere? Irgendwo muss es doch die Möglichkeit geben sowas zu erfahren?
Wie berechnet sich der Zoll und die oben erwähnte 19%tige Einfuhrumsatzsteuer?

Warenwert + Frachtkosten x 19%?

Ich danke herzlich vorab
Boris
tigerprawn
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von tigerprawn »

Dann mal herzlich im Forum willkommen.

Wenn Du das ganze gewerblich machen willst, dann ist die Berechnung im Moment Dein kleinstes Problem.

Schau ob die IHK in Deiner Stadt (oder der nächstgrößeren) eine Existenzgründerkurs anbietet. Und vielleicht einen für Importeure. Oder ist da schon alles klar?

- Welche Gesellschaftsform willst Du gründen/ oder ist das schon geschehen?
- Zollnummer beantragt?
- Würdest Du auf Dein Recht als Kleinunternehmer nicht die Umsatzsteuerausweisen zu müssen verzichten wollen? (Mein Tipp : verzichten, falls Du an Gewerbekunden verkaufen willst). Hast Du das schon mit Deinem Steuerberater durchgesprochen? Hast Du da schon die Formulare vom Finanzamt?
- Unterliegen die Gegenstände irgendeiner Exportbeschränkung? Könnte das Springseil als Spielzeug gewertet werden (d.h. Du musst Dich um CE kümmern). Bei den anderen Gegenständen? CE?

Um Deine Frage zu beantworten : Ja (Warenwert +Frachtkosten) *19% ist richtig.
Und sobald Du uns die richtige Zolltarifnummer (http://www.hannover.ihk.de/internationa ... azoon.html) nennst, kannst Du auch einfach herausfinden wieviel Zoll noch zusätzlich anfällt.
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Grufti
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von Grufti »

BorisW hat geschrieben:Wie kann ich erfahren, wie hoch die Zollgebühren sind, wenn ich Springseile importiere? Irgendwo muss es doch die Möglichkeit geben sowas zu erfahren?
Wie berechnet sich der Zoll und die oben erwähnte 19%tige Einfuhrumsatzsteuer?

Warenwert + Frachtkosten x 19%?

Ich danke herzlich vorab
Boris
Hallo Boris,

auch von mir ein herzliches Willkommen in unserem Forum ! :wink:


Ein Schema, wie sich Zoll und EUSt berechnen, findest Du hier

Für CIF-Sendungen per Seefracht hat Tigerprawn schon geantwortet

Wie oben beschriebene Fitnessgeräte würde ich unter "andere Geräte und Ausrüstungsgegenstände für´die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht-und Schwerathletik" einordnen (Zolltarifnummer 9506 9190 Zollsatz 2,7 % (Ohne Gewähr!!)). Nähere Auskünfte erteilt der Service Desk Zoll.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
BorisW
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von BorisW »

Hallo zusammen,

vielen Dank ür das Willkommen heißen.

Also, es ist angedacht mit einer GbR zu starten, das hat mehrere Gründe.

Die GbR soll diese oder nächste Woche gegründet werden.
Zollnummer wurde noch nicht beantragt. (Wie macht man das denn?)

Die Gegenstände dürften keiner Beschränkung unterliegen. Aber! Wo bekomme ich dieser Informationen her?
Natürlich kann das Springseil auch als Spielzeug gewertet werden, wenn ich das in der Hand halte wäre es wohl ein Sportgegenstand, gebe ich es meiner 5 jährigen Tochter ist es Spielzeug.
Die anderen Gegenstände sind kein Spielzeug.


Wenn der Zollsatz stimmt, ich konnte in den von euch angegeben Links jedenfalls nichts finden, bzw. mich nicht zurecht finden, kommen also 2,7% Zollgebühren dazu? Worauf werden die addiert?

Besten Dank
Boris
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von Be_happy »

BorisW hat geschrieben:Hallo zusammen,

vielen Dank ür das Willkommen heißen.

Also, es ist angedacht mit einer GbR zu starten, das hat mehrere Gründe.

Die GbR soll diese oder nächste Woche gegründet werden.
Willkommen auch von mir.

Bei Gesellschaftsverträgen brauchst Du juristischen Rat und für Dich ohnehin immer die Anteilsmehrheit!

Hast Du das, den juristischen Rat? Wenn es erst einmal rumpelt in der Kammer, ist alles zu spät!
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von blackrice »

BorisW hat geschrieben:Zollnummer wurde noch nicht beantragt. (Wie macht man das denn?)

bin zwar nicht vom Fach aber dies würde ich hinbekommen...

http://www.google.de/#newwindow=1&q=wie ... beantragen
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it

wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
BorisW
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von BorisW »

Da ich die GbR mit meinem Vater gründe... kann ich auf juristischen Rat erstmal verzichten.

Das mit der Zollnummer war nicht so ernsthat, ich suche noch den Smilie mit der winkenden Fahne...
auf der steht "nicht ernst gement"... sorry wenn das doof rüberkam.

Aber vielleicht weiß der ein oder andere hier noch weiter Rat. Gibt es nicht Handelsagenturen die einem bei so einem Vorhaben helfen können??

Besten Dank
Boris
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von tigerprawn »

BorisW hat geschrieben:Da ich die GbR mit meinem Vater gründe... kann ich auf juristischen Rat erstmal verzichten.
Na dann nimmst Du Dir den juristischen Rat halt sobald das Finanzamt den Gesellschaftervertrag sehen will...
BorisW
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von BorisW »

tigerprawn hat geschrieben:
BorisW hat geschrieben:Da ich die GbR mit meinem Vater gründe... kann ich auf juristischen Rat erstmal verzichten.
Na dann nimmst Du Dir den juristischen Rat halt sobald das Finanzamt den Gesellschaftervertrag sehen will...

Also egal wo ich es nachlese, überall steht es ungefähr so:

Ist für die Gründung einer GbR zwingend ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig?
Nein, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es sollte aber auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, um so Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschafter zu vermeiden.

Wie gesagt, ich gründe mit meinem Vater.... Alles easy und mein Anliegen hier sind die Fragen zum Import, nicht zum Gesellschaftervtrag...

Besten Gruß
Boris
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von Grufti »

Das mit der Zollnummer war nicht so ernsthat, ich suche noch den Smilie mit der winkenden Fahne...
auf der steht "nicht ernst gement"... sorry wenn das doof rüberkam.
Jetzt zerstörst Du den positiven Eindruck, den ich von Dir gehabt habe, denn daß Du geschrieben hast, Du hättest noch keine "Zollnummer" (der Begriff ist übrigens veraltet, richtig heißt das jetzt EORI-Nummer) war eine korrekte Bemerkung, denn wenn man eine Importfirma gründen will, sollte man auch bald eine EORI-Nummer beantragen.....

hier geht es zur entsprechendemn Seite von zoll.de



Zollsätze findest Du hier.

Natürlich kann das Springseil auch als Spielzeug gewertet werden, wenn ich das in der Hand halte wäre es wohl ein Sportgegenstand, gebe ich es meiner 5 jährigen Tochter ist es Spielzeug.
Die anderen Gegenstände sind kein Spielzeug.
Die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif ist manchmal eine der schwersten Entscheidungen, und deshalb gibt es auch die "Verbindlichen Zolltarifauskünfte". Im Falle des Springseils ist das recht einfach. Nicht umsonst sind alle Sportartikel (es sei denn, sie sind irgendwo im Tarif anderweit genannnt oder inbegriffen!) unter dem Kapiteln 95 (SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR)
Z. B Das Springseil bleibt ein Sportgerät auch in den Händen Deiner Tochter, denn sie nutzt es sicher auch als Sportgerät...

Wenn sie z.B. eine große Schraube aus Stahl an ein Seil bindet´und hinter sich herzieht, bleibt es (nicht nur) zolltarifmäßig trotzdem eine Schraube aus Stahl, auch wenn sie als Spielzeug benutzt wird

Manchmal versucht ein Beamter auch seine eigene Meinung zu dokumentieren:

Ich hatte mal ein Kunstgegenstand zu verzollen, der x Preise und sogar den Bayerischen Staatspreis bekommen hatte. Nur zu dumm: der Beamte hatte ein Bild von diesem Gegenstand gesehen, und hatte meinen Antrag auf Abfertigung als Kunstgegenstand (EUSt-Satz 7 %) abgelehnt, und wollte, daß ich das Teil unter 6913 90 93 90 "andere keramische Ziergegenstände" deklariere.
Begründung: "Solang ma da a Wasser neifülln ko, und a Bleami neistellen ko, is des für mi a Vas´n."(solange man Wasser einfüllen und eine Blume hineinstellen kann, ist das für mich eine Vase)" Die Abgaben in Höhe von 6 % Zoll + 14 %EUst (solange war das her...) bei einem Warenwert von ca. 30.000 CHF, den der Kunde bei einer Kunstauktion bezahlt hatte, mußte er statt 7 % EUSt zahlen.

Leider habe ich nicht mehr erfahren, wie der Fall ausgegangen ist, denn der Kunde war im bayerischen Wirtschaftsministerium beschäftigt, und hatte mit Sicherheit Einspruch gegen diesen Steuerbescheid erhoben.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Grufti
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Re: Wo kann ich....

Beitrag von Grufti »

BorisW hat geschrieben: Wenn der Zollsatz stimmt, ich konnte in den von euch angegeben Links jedenfalls nichts finden, bzw. mich nicht zurecht finden, kommen also 2,7% Zollgebühren dazu? Worauf werden die addiert?

Angenommen, Du hast eine Ware mit dem Wert CIF 10.000 € , mußt Du 2,7 % von 10.000 € also 270 € Zoll und 1951,30€ EUSt zahlen (Warenwert +(Warenwert x Zollsatz)) x 19 %

Schau Dir mal mein Schema an, das ich in meinem allerersten Posting in diesem Thread verlinkt hatte.. Bei EXW/FOB Sendungen in der Luftfracht ist die genaue Berechnung etwas deutlicher zu sehen, aber auch komplizierter...
Bei CIF Seefrachtsendungen ist das Prinzip das Gleiche, auch wenn es nicht so deutlich dargestellt werden kann.

Im Übrigen sind das ABGABEN keine "Gebühren"
Abgaben sind zu zahlende Beträge OHNE Gegenleistung des Staates: Steuern sind der klassische Fall von Abgaben..
Gebühren sind im Normalfall Kosten für erbrachte Leistungen z.B. Müllgebühr, Gebühr für Zoll-, Veterinär-Abfertigung Parkplatzgebühr
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
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