Das mit der Zollnummer war nicht so ernsthat, ich suche noch den Smilie mit der winkenden Fahne...
auf der steht "nicht ernst gement"... sorry wenn das doof rüberkam.
Jetzt zerstörst Du den positiven Eindruck, den ich von Dir gehabt habe, denn daß Du geschrieben hast, Du hättest noch keine "Zollnummer" (der Begriff ist übrigens veraltet, richtig heißt das jetzt
EORI-Nummer) war eine korrekte Bemerkung, denn wenn man eine Importfirma gründen will, sollte man auch bald eine
EORI-Nummer beantragen.....
hier geht es zur entsprechendemn Seite von zoll.de
Zollsätze findest Du
hier.
Natürlich kann das Springseil auch als Spielzeug gewertet werden, wenn ich das in der Hand halte wäre es wohl ein Sportgegenstand, gebe ich es meiner 5 jährigen Tochter ist es Spielzeug.
Die anderen Gegenstände sind kein Spielzeug.
Die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif ist manchmal eine der schwersten Entscheidungen, und deshalb gibt es auch die "Verbindlichen Zolltarifauskünfte". Im Falle des Springseils ist das recht einfach. Nicht umsonst sind alle Sportartikel (es sei denn, sie sind irgendwo im Tarif anderweit genannnt oder inbegriffen!) unter dem Kapiteln 95 (SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR)
Z. B Das Springseil bleibt ein Sportgerät auch in den Händen Deiner Tochter, denn sie nutzt es sicher auch als Sportgerät...
Wenn sie z.B. eine große Schraube aus Stahl an ein Seil bindet´und hinter sich herzieht, bleibt es (nicht nur) zolltarifmäßig trotzdem eine Schraube aus Stahl, auch wenn sie als Spielzeug benutzt wird
Manchmal versucht ein Beamter auch seine eigene Meinung zu dokumentieren:
Ich hatte mal ein Kunstgegenstand zu verzollen, der x Preise und sogar den Bayerischen Staatspreis bekommen hatte. Nur zu dumm: der Beamte hatte ein Bild von diesem Gegenstand gesehen, und hatte meinen Antrag auf Abfertigung als Kunstgegenstand (EUSt-Satz 7 %) abgelehnt, und wollte, daß ich das Teil unter 6913 90 93 90 "andere keramische Ziergegenstände" deklariere.
Begründung:
"Solang ma da a Wasser neifülln ko, und a Bleami neistellen ko, is des für mi a Vas´n."(solange man Wasser einfüllen und eine Blume hineinstellen kann, ist das für mich eine Vase)" Die Abgaben in Höhe von 6 % Zoll + 14 %EUst (solange war das her...) bei einem Warenwert von ca. 30.000 CHF, den der Kunde bei einer Kunstauktion bezahlt hatte, mußte er statt 7 % EUSt zahlen.
Leider habe ich nicht mehr erfahren, wie der Fall ausgegangen ist, denn der Kunde war im bayerischen Wirtschaftsministerium beschäftigt, und hatte mit Sicherheit Einspruch gegen diesen Steuerbescheid erhoben.