RoyalTramp hat geschrieben:@ tigerprawn
Wenn dem so sein sollte, dann wird es wohl nur über ein Familiengericht gehen können. Denn die chinesische Staatsbürgerschaft können wir im Hinblick auf die Zukunft leider nicht aufgeben. Denn ohne diese könnte unsere Kleine hier in Shanghai nicht mehr auf eine öffentliche chinesische Schule gehen, sondern müsste auf eine der hiesigen International Schools. Aber solche Schulen kann ich finanziell einfach nicht stemmen, denn sonst wäre die Entscheidung klar für die deutsche und nur für die deutsche ausgefallen. Nur aus Gründen des späteren Schulbesuchs haben wir ja beide beantragt. Wenn wir gewusst hätten, was dann für ein Ärger auf uns zukäme, hätten wir gar nicht erst die deutschen Dokumente beantragt. Aber wir waren uns keiner Probleme bewusst, so naiv wie wir eben sind.
Wenn ihr den deutschen Pass nicht beantragt hättet, könntet ihr auch nicht nach Deutschland reisen. Die Botschaft stellt kein Visum aus, wenn sie denkt, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat. (Wovon sie bei einem deutschen Elternteil korrekterweise ausgeht).
Auch ohne Hukou oder chinesische Staatsbürgerschaft könnt ihr u.U. das Kind zur Schule schicken, siehe z.B.
http://www.shanghaiexpat.com/article/pu ... -8388.html
Vielleicht lohnt es sich noch einen guten chinesischen Anwalt zu besorgen, laut Gesetzestext könnte das Kind die chinesische Staatsbürgerschaft als zweite behalten. Z.B. laut wikipedia:
If they were born in China, to one Chinese-national parent, they are a Chinese national at birth (Article 4). If their other parent is a non-Chinese-national, they may acquire another nationality at birth by jus sanguinis from that parent.
Deswegen ist für mich der Status des Exit-Permits auch unklar.