FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zum FZF-Visum:
Unser Problem ist zur Zeit: Ich bin 25, jetzt noch Student, fange aber bald an zu arbeiten und habe mit meinem Abschluss eine sehr, sehr hohe Chance, eine gute Stelle zu finden und auch schon einige in Aussicht.
Nun hat mich die Ausländerbehörde angeschrieben und gebeten, dass ich ein paar Dinge vorlege.
1. Einkommensnachweis. Wie gesagt, das ist problematisch, da ich NOCH nicht arbeite... Jetzt aber meine Hauptfrage: Ich sehe immer überall, dass Leute sagen, dass man als deutscher Staatsbürger das Recht hat, seine Ehe in seinem eigenen Land zu führen. Außerdem soll es ja früher so gewesen sein, dass das Land des Partners als "zumutbar" angesehen wird, wenn man die Sprache beherrscht und dort schon längere Zeit war. Irgendwo meine ich dann gelesen zu haben, dass dies in einem Urteil (2011?) gekippt wurde und dies unter keinen Umständen mehr verlangt werden kann. Könnte mir bitte jemand ein genaues Urteil oder ein Gesetz nennen, das dies bestätigt? Man fordert von mir auch gleichzeitig noch Passkopien inkl. aller Einreisestempel und Visa. Einerseits widerlegt das einen möglichen Scheineheverdacht, da daraus erkennbar ist, wie oft wir bereits zusammen waren; andererseits habe ich Bedenken, dass man mir sagt: "Ja, dann können Sie ja in China leben."
Deswegen wäre ich euch sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Konkretes nennen kann, womit ich denen direkt den ganzen Wind aus den Segeln nehmen kann. Ich finde es eh seltsam, dass dieser Einkommensnachweis noch immer gefordert wird, obwohl es offensichtlich nicht mehr ganz rechtens ist. Von manchen habe ich auch gehört, dass ein einfacher Hinweis "Mein Einkommen ist nicht relevant" ausgereicht hat.
2. Mietvertrag: Zur Zeit haben wir noch nichts Eigenes und werden erst vorübergehend bei meinen Eltern eine kurze Zeit verbringen. Offensichtlich reicht hier laut anderen Forenmitgliedern eine kurze Bescheinigung der Eltern, die besagt, dass man dort wohnen kann. Weiß jemand hier aus Erfahrung, ob es hier eine Mindestquadratmeteranzahl gibt oder auch, ob man bei einem Mietverhältnis (d.h. die Wohnung gehört nicht den Eltern) auch noch eine zusätzliche Einverständnis des Vermieters einholen muss? Außerdem: Ich meine, auch wenigstens an einer Stelle gelesen zu haben, dass dieser Wohnraumnachweis ebenfalls nicht mehr wirklich erforderlich ist.
3. Pass-, Visa- und Ausweiskopien, kein Problem, nur wie oben beschrieben: Die gefühlt 78 chinesischen Visa könnten den Freunden suggerieren: Der kann ja in China bleiben. Hab aber schon gedacht, dass ich Chinesischkenntnisse ja nicht rumposaunen muss und vielleicht auch auf die gesundheitliche Schiene gehen kann.
4. einen ausgefüllten Fragebogen
Kurz: Also ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir zu beiden oberen Punkten kurz ein paar Erfahrungen und vor Allem die genaue Rechtslage mitteilen könntet. Ansonsten ist meine Strategie: Die deutschen Behörden können sehr, sehr nervig sein, aber ich denke, wenn man mit viel Höflichkeit (aber bestimmt) vorgeht und insgesamt im möglichen Rahmen Kooperationsbereitschaft zeigt, sollte es insgesamt ganz gut zu lösen sein...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
ich habe noch eine Frage zum FZF-Visum:
Unser Problem ist zur Zeit: Ich bin 25, jetzt noch Student, fange aber bald an zu arbeiten und habe mit meinem Abschluss eine sehr, sehr hohe Chance, eine gute Stelle zu finden und auch schon einige in Aussicht.
Nun hat mich die Ausländerbehörde angeschrieben und gebeten, dass ich ein paar Dinge vorlege.
1. Einkommensnachweis. Wie gesagt, das ist problematisch, da ich NOCH nicht arbeite... Jetzt aber meine Hauptfrage: Ich sehe immer überall, dass Leute sagen, dass man als deutscher Staatsbürger das Recht hat, seine Ehe in seinem eigenen Land zu führen. Außerdem soll es ja früher so gewesen sein, dass das Land des Partners als "zumutbar" angesehen wird, wenn man die Sprache beherrscht und dort schon längere Zeit war. Irgendwo meine ich dann gelesen zu haben, dass dies in einem Urteil (2011?) gekippt wurde und dies unter keinen Umständen mehr verlangt werden kann. Könnte mir bitte jemand ein genaues Urteil oder ein Gesetz nennen, das dies bestätigt? Man fordert von mir auch gleichzeitig noch Passkopien inkl. aller Einreisestempel und Visa. Einerseits widerlegt das einen möglichen Scheineheverdacht, da daraus erkennbar ist, wie oft wir bereits zusammen waren; andererseits habe ich Bedenken, dass man mir sagt: "Ja, dann können Sie ja in China leben."
Deswegen wäre ich euch sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Konkretes nennen kann, womit ich denen direkt den ganzen Wind aus den Segeln nehmen kann. Ich finde es eh seltsam, dass dieser Einkommensnachweis noch immer gefordert wird, obwohl es offensichtlich nicht mehr ganz rechtens ist. Von manchen habe ich auch gehört, dass ein einfacher Hinweis "Mein Einkommen ist nicht relevant" ausgereicht hat.
2. Mietvertrag: Zur Zeit haben wir noch nichts Eigenes und werden erst vorübergehend bei meinen Eltern eine kurze Zeit verbringen. Offensichtlich reicht hier laut anderen Forenmitgliedern eine kurze Bescheinigung der Eltern, die besagt, dass man dort wohnen kann. Weiß jemand hier aus Erfahrung, ob es hier eine Mindestquadratmeteranzahl gibt oder auch, ob man bei einem Mietverhältnis (d.h. die Wohnung gehört nicht den Eltern) auch noch eine zusätzliche Einverständnis des Vermieters einholen muss? Außerdem: Ich meine, auch wenigstens an einer Stelle gelesen zu haben, dass dieser Wohnraumnachweis ebenfalls nicht mehr wirklich erforderlich ist.
3. Pass-, Visa- und Ausweiskopien, kein Problem, nur wie oben beschrieben: Die gefühlt 78 chinesischen Visa könnten den Freunden suggerieren: Der kann ja in China bleiben. Hab aber schon gedacht, dass ich Chinesischkenntnisse ja nicht rumposaunen muss und vielleicht auch auf die gesundheitliche Schiene gehen kann.
4. einen ausgefüllten Fragebogen
Kurz: Also ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir zu beiden oberen Punkten kurz ein paar Erfahrungen und vor Allem die genaue Rechtslage mitteilen könntet. Ansonsten ist meine Strategie: Die deutschen Behörden können sehr, sehr nervig sein, aber ich denke, wenn man mit viel Höflichkeit (aber bestimmt) vorgeht und insgesamt im möglichen Rahmen Kooperationsbereitschaft zeigt, sollte es insgesamt ganz gut zu lösen sein...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Re: FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Ich danke dir vielmals! Du hast mir sehr geholfen!
Zu 3.: Ja, hatten extra alle Kopien mitgenommen und wollten diese abgeben, allerdings wollte man diese nicht haben.
Und 4. stellt auch kein großes Problem dar
Also, vielen Dank!
Zu 3.: Ja, hatten extra alle Kopien mitgenommen und wollten diese abgeben, allerdings wollte man diese nicht haben.
Und 4. stellt auch kein großes Problem dar
Also, vielen Dank!
Re: FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Lass dir von deinen Eltern ein formloses Schreiben aufsetzen in dem steht das ihr Anfangs in deren Haushalt lebt.
Damit machst du den Sachbearbeiter glücklich und alles ist gut. Die auf der ABH wissen schon das diese Angaben nicht relevant sind aber du musst dann nicht mit ihnen steiten.
Damit machst du den Sachbearbeiter glücklich und alles ist gut. Die auf der ABH wissen schon das diese Angaben nicht relevant sind aber du musst dann nicht mit ihnen steiten.
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
Re: FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Danke fuer eure Antworten.
Mit dem Einkommensnachweis war kein Problem, man sagte mir, ich kann meine Immatrikulationsbescheinigung schicken und damit waere es getan.
Es gibt jetzt ein Problem, das mich tierisch aufregt... Man fordert einen Mietvertrag und, hier kommt das Problem, eine Bescheinigung des Vermieters, die besagt, wo man wohnt und dass noch eine Person hinzuziehen duerfte. Ich habe dem Vermieter das tausendmal erklaert und sagte immer wieder, dass wir ja auch dann woanders wohnen, sobald wir etwas haben, aber er bleibt einfach stur und sagt, er stellt die nicht aus. Begruendet auch nichts, sondern sagt nur, sein Anwalt haette ihm geraten, die Finger davon zu lassen.
Er kam mir noch damit, dass so eine Bescheinigung ja getuerkt waere und dass das ja jeder wissen wuerde. Da denkt man sich wieder nur, dass manche Menschen echt einfach absolut kein bisschen mal fuer jemand Anderen tun koennen. Zu bestaetigen, wie gross die Wohnung ist, wie viele Zimmer und dass offiziell noch eine Person mehr hinzu ziehen koennte, meine Guete!
Ich hoffe mal, dass auch theoretisch andere Wohnungen mit Bescheinigung und Mietvertrag (Verwandte) hier ausreichen, da es ja wahrscheinlich der ABH nur darum geht, zu sehen, dass sie nicht auf der Strasse schlafen muss...
Hatte bei der Auslaenderbehoerde auch nachgefragt, ob nicht einfach ein formloses Schreiben der Eltern ginge, aber... man braucht demnach unbedingt die Bescheinigung.
Ich denke, ich sage der Auslaenderbehoerde am besten einfach wie es ist und frage, was sie mir da empfehlen in so einer Situation. Hat da noch jemand Erfahrungen zufaellig?
Vielen Dank!
Mit dem Einkommensnachweis war kein Problem, man sagte mir, ich kann meine Immatrikulationsbescheinigung schicken und damit waere es getan.
Es gibt jetzt ein Problem, das mich tierisch aufregt... Man fordert einen Mietvertrag und, hier kommt das Problem, eine Bescheinigung des Vermieters, die besagt, wo man wohnt und dass noch eine Person hinzuziehen duerfte. Ich habe dem Vermieter das tausendmal erklaert und sagte immer wieder, dass wir ja auch dann woanders wohnen, sobald wir etwas haben, aber er bleibt einfach stur und sagt, er stellt die nicht aus. Begruendet auch nichts, sondern sagt nur, sein Anwalt haette ihm geraten, die Finger davon zu lassen.
Ich hoffe mal, dass auch theoretisch andere Wohnungen mit Bescheinigung und Mietvertrag (Verwandte) hier ausreichen, da es ja wahrscheinlich der ABH nur darum geht, zu sehen, dass sie nicht auf der Strasse schlafen muss...
Hatte bei der Auslaenderbehoerde auch nachgefragt, ob nicht einfach ein formloses Schreiben der Eltern ginge, aber... man braucht demnach unbedingt die Bescheinigung.
Ich denke, ich sage der Auslaenderbehoerde am besten einfach wie es ist und frage, was sie mir da empfehlen in so einer Situation. Hat da noch jemand Erfahrungen zufaellig?
Vielen Dank!
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Genau darum geht es, Obdachlosigkeit darf nicht vorliegen beim Nachzug des Ehepartners.CHN12345 hat geschrieben:Ich hoffe mal, dass auch theoretisch andere Wohnungen mit Bescheinigung und Mietvertrag (Verwandte) hier ausreichen, da es ja wahrscheinlich der ABH nur darum geht, zu sehen, dass sie nicht auf der Strasse schlafen muss...![]()
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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tigerprawn
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Re: FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Naja, der Anwalt wird geraten haben: Wenn man nicht muss, dann nichts unterschreiben.qpr hat geschrieben:Und wenn ihm das wirklich ein Anwalt geraten hat.....
Ich finde hier liegt der schwarze Peter ganz klar bei der ABH. Sie verlangt ein Dokument, für dessen Ausstellung es keine Rechtsgrundlage gibt. Als nächstes verlangen die noch eine Erklärung vom Nachbarn und vom Oberbürger- und vom Hausmeister.
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