Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Malizio
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Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Malizio »

Hallo @ All,

"bin neuling hier im Forum.
Habe versucht paar infos durch die Suchfunktion zu bekommen aber nichts gefunden."

Meine Frage lautet:

Wenn Ich ein arbeitsvisum fuer China bekomme.(1 Jahr)

Dann aber bei der Firma sagen wir mal nach 2-5 Monaten kuendige und eine Reise mache oder
neuen Job suche.

Wie lange ist dieses Arbeits Visum dann noch gueltig?

Ich bin bei einer deutschen Firma und will in paar monaten fort zu meiner Freundin nach Shanghai.

Ich will dort einen Job suchen. Bin Dipl.Ing und habe mehr als 4 Jahre Berufserfahrung.

Ist dieses ArbeitsVisum trotz kuendigung noch gueltig?

Oder muss Ich mir direckt nach der kuendigung erstmal ein neues Visum besorgen??

Vielen Dank schonmal.

Gruesse Malizio
litti72
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von litti72 »

Hallo erstmal, da ein Arbeitsvisum an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden ist, verliert selbiges mit der Kündigung seine Gültigkeit.
Aber wenn ich's richtig verstanden habe, bist Du schon in China, nur halt nicht in Shanghai, oder? Da könntest Du Dir doch auch einen neuen Job in Shanghai suchen, bevor Du kündigst, oder?
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mario.s
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von mario.s »

Also ich weiss nicht, ob sich daran etwas geaendert hat, seit die Visa Regeln vor einem Monat umgekrempelt wurden:

Du kannst Deine aktuelle Working Permit auf den neuen Arbeitgeber uebertragen, wenn Du vom vorhergehenden Arbeitgeber einen sogenannten "Letter of Release" hast. Das Prozedere zur Beantragung der Aenderung ist dann aehnlich dem Prozedere, dass Du bereits fuer das erste Arbeitsvisum durchlaufen musst. Allerdings kannst Du das dann inlands machen und brauchst China nicht verlassen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, beabsichtigst Du, Deinen Arbeitgeber ohne dessen vorherige Kenntnis irgendwann "im Stich zu lassen". Dazu sei gesagt, dass der Arbeitgeber zwar verpflichtet ist, im Falle Deines Ausscheidens einen solchen Letter of Release zu verfassen, doch wenn es Unstimmigkeiten gibt, dann wirst Du so schnell nicht an einen solchen heran kommen (abgesehen davon, dass Du Dich bei der Kuendigung an vorher definierte Kuendigungsfristen halten solltest um Vertragsstrafen und der Ablehnung Deiner Visaverlaengerung vorzubeugen). Da sitzt Dein dann ehemaliger AG mit entsprechenden Verzoegerungstaktiken am laengeren Hebel.

/EDIT: Schon ein Vertragsbruch wie das vorherige Ausscheiden bei vereinbartem einjaehrigen Vertrag kann Dir da einen Strich durch die Rechnung machen. Du darfst dann ausreisen und Dich von Ausserhalb (Deutschland) wieder um ein Arbeitsvisum bemuehen.

Beste Gruesse
Mario
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von VielUnterwegs »

In Theorie hat litti72 Recht, in der Praxis haengt es aber davon ab ob der Arbeitgeber sich den Papierkram antut um deine Kuendigung zu melden um das Visum ungueltig werden zu lassen. Viele machen das nicht und lassen es einfach auslaufen, in dem Fall kannst du auch im Land bleiben und Ein/Ausreisen bis es ablaeuft.
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mario.s
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von mario.s »

VielUnterwegs hat geschrieben:In Theorie hat litti72 Recht, in der Praxis haengt es aber davon ab ob der Arbeitgeber sich den Papierkram antut um deine Kuendigung zu melden um das Visum ungueltig werden zu lassen. Viele machen das nicht und lassen es einfach auslaufen, in dem Fall kannst du auch im Land bleiben und Ein/Ausreisen bis es ablaeuft.
^^Kenne ich auch einen Fall, wo es so lief. Doch das weisst Du vorher eben leider nicht. Und wenn der initiale AG ein Ableger einer Deutschen Firma ist z.B., dann darf man auch davon ausgehen, dass die es mit den Vorschriften recht genau nehmen.
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Suedchina »

Neu Arbeitsstelle mit ein paar Monaten Pause ist natürlich blöd denn dann könnte es rauskommen oder hast Du direkten Anschluss ?
Land und Leute erkunden klar, ich falle überall auf und mich hat noch nie jemand nach dem Pass gefragt außer am Flughafen aber bei Inlandsflügen aber da wird nur Name mit Name im Ticket abgeglichen.
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von litti72 »

Suedchina hat geschrieben:... und mich hat noch nie jemand nach dem Pass gefragt außer am Flughafen aber bei Inlandsflügen aber da wird nur Name mit Name im Ticket abgeglichen.
Man hat doch gar kein Arbeitsvisum im Pass. Das Z-Visum im Pass wird doch ungültig gemacht und durch's rote Büchlein ersetzt, oder?
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Suedchina »

litti72 hat geschrieben:
Suedchina hat geschrieben:... und mich hat noch nie jemand nach dem Pass gefragt außer am Flughafen aber bei Inlandsflügen aber da wird nur Name mit Name im Ticket abgeglichen.
Man hat doch gar kein Arbeitsvisum im Pass. Das Z-Visum im Pass wird doch ungültig gemacht und durch's rote Büchlein ersetzt, oder?

Wann wird das Visum ungültig gemacht ?
Und seit wann muss man Mitglied in der kommunistischen Partei werden ?

Mein Visum ist noch gültig die lassen mich rein und raus- was sicherlich ein Fehler für China ist
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litti72
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von litti72 »

Suedchina hat geschrieben:Wann wird das Visum ungültig gemacht ?
Mit Erhalt der Residence Permit (klebt natürlich im Pass) wurde mein Z-Visum durchgestrichen und damit ungültig. Habe anstatt dessen das rote Working Permit Büchlein erhalten, was natürlich nicht im Pass klebt :D
Malizio
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Malizio »

Hallo nochmal,

also ich arbeite hier schon seid paar Monaten
aber nur mit einem Busines Visa.

Die haben es nicht auf die Reihe bekommen wegen
Lizensen usw.

Jetzt wo sie alles hinbekommen bzw.
in einer Woche kommt das Ergebnis
ob ich ein Arbeitsvisum bekomme oder nicht.

Ich lasse auch niemand im Stich.
Habe offen meinem Boss gesagt dass Ich gehn
will, werde.
Vertraglich habe ich meine 30 Tage Kündigungsfrist
einzuhalten.
Meine Chin. Verlobte wohnt und arbeitet in
Shanghai. Daher das Verlangen nach Shanghai
zu wollen.

So wie ich es jetzt verstanden habe
könnte Ich mit diesem Visum
falls ich es bekomme in Shanghai
gemütlich einen Job suchen.
Falls mein Arbeitgeber keine Meldung macht.
Was er garantiert nicht macht.

Sind ne kleine Firma und mein Boss ahnte
schon dass ich gehn werde.

Ist nur die Frage: was ist wenn doch Meldung
gemacht wird? Wie lange hätte ich dann zeit auszureisen?

Am besten gleich heiraten.
Aber das ist auch nicht so ohne getan :(

Danke an alle Antworten.
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Mac-Tom »

Malizio hat geschrieben:Hallo nochmal,

also ich arbeite hier schon seid paar Monaten
aber nur mit einem Busines Visa.

Die haben es nicht auf die Reihe bekommen wegen
Lizensen usw.

Jetzt wo sie alles hinbekommen bzw.
in einer Woche kommt das Ergebnis
ob ich ein Arbeitsvisum bekomme oder nicht.

Ich lasse auch niemand im Stich.
Habe offen meinem Boss gesagt dass Ich gehn
will, werde.
Vertraglich habe ich meine 30 Tage Kündigungsfrist
einzuhalten.
Meine Chin. Verlobte wohnt und arbeitet in
Shanghai. Daher das Verlangen nach Shanghai
zu wollen.

So wie ich es jetzt verstanden habe
könnte Ich mit diesem Visum
falls ich es bekomme in Shanghai
gemütlich einen Job suchen.
Falls mein Arbeitgeber keine Meldung macht.
Was er garantiert nicht macht.

Sind ne kleine Firma und mein Boss ahnte
schon dass ich gehn werde.

Ist nur die Frage: was ist wenn doch Meldung
gemacht wird? Wie lange hätte ich dann zeit auszureisen?

Am besten gleich heiraten.
Aber das ist auch nicht so ohne getan :(

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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von de guo xiong »

Malizio hat geschrieben: Ist nur die Frage: was ist wenn doch Meldung
gemacht wird? Wie lange hätte ich dann zeit auszureisen?
Du hast danach noch 30 Tage Zeit bis dein Visum ungültig wird.
Malizio hat geschrieben:Falls mein Arbeitgeber keine Meldung macht.
Was er garantiert nicht macht.
Das könnte Dir dann bei der Beantragung/Verlängerung deiner aktuellen Working Permit (WP) auf die Füße fallen, denn, wie schon geschrieben, ist diese abhängig vom Arbeitsgeber/Arbeitsvertrag und für die Umschreibung brauchst Du unter anderem den "Letter of Release" ... dazu muss nat. deine Kündigung gemeldet sein.

de guo xiong, der vor gut einem Jahr von Shanghai nach Beijing gewechselt ist
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von mario.s »

Im Grunde hat de guo xing ja nun bereits erklaert, warum es zu Problemen kommen wird, wenn Du nach Deiner Kuendigung weiterhin mit dem Arbeitsvisum Deines alten AG in China herumreist und die Suche nach einer neuen Anstellung relaxt angehst.

Deine Exit-Strategie sollte deshalb sein, erst eine neuen Arbeitgeber in Shanghai auf zu tun, Dich dann mit Deinem aktuellen AG guetig ueber den Ausstieg zu einigen und mit dem Letter of Release und den Unterlagen Deines neuen AG sofort die Anschluss Working Permit zu beantragen.
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von Malizio »

Ok danke für die zahlreiche Information.

Eigentlich war mein Plan nach Shanghai und wenn Ich nicht gleich
einen Job Kriege einen 6 Monate Sprachkurs zu besuchen Vollzeit.

Wie wäre es dann mit dem Visum umschreiben?
Bzw. was für ein Visum müsste Ich mir dafür besorgen?

Gruss Malizio
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Re: Was passiert mit dem Arbeitsvisum nach kuendigung?

Beitrag von litti72 »

Malizio hat geschrieben:...und wenn Ich nicht gleich einen Job Kriege einen 6 Monate Sprachkurs zu besuchen Vollzeit.
Ähm, Du weißt aber schon, was sowas kostet??? Ich weiß ja nicht, was Dein finanzieller Rückhalt ist, aber die Sprachschulen in SH sind ziemlich teuer. Mit den 8000 RMB meines AG darf ich pro Jahr vier Wochen kommen (täglich, aber mit nichtem Vollzeit :))
Malizio hat geschrieben:Bzw. was für ein Visum müsste Ich mir dafür besorgen?
Ein Studentenvisum, an der Uni ist ein derartiger Kurs zwar auch teuer, aber noch bezahlbarer als bei den Sprachschulen? Ich weiß ja nun nicht, wie alt Du bist :)
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