Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

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Capt.
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von Capt. »

Ich habe gerade eine chin. Bekannte getroffen, die morgen mit ihrer Tochter nach München reist.
Diese Bekannte ist mit einem Belgier verheiratet. Die Tochter hat einen chin. und belgischen Pass. Das belgische Konsulat in Schanghai hat ihr anstandslos ein Schengenvisa erteilt, obwohl die wissen, dass das Kind auch einen chin. Pass hat. Das Visum ist bis 2015 gültig mit mehrmaliger Einreise.
Es gibt also doch noch EU-Staaten die unter diesen Umständen trotzdem ein Visum erteilen.
alanos
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von alanos »

Gibts eigentlich irgendeine Auskunft von Seiten der Botschaft warum sie das mit dem deklaratorischen Visum nicht mehr machen? Was haben die denn davon, wenn sie dem Kind die Einreise nach Deutschland nur erlauben, wenn es seine chinesische Staatsbürgerschaft ablegt?
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von Laogai »

tigerprawn hat geschrieben:Hilft in China aber nicht. China hat die Angewohnheit alle ehemaligen Chinesen (d.h. hatten mal die Staatsbuergerschaft, oder sind in CN geboren und haben mindestens ein Han Elternteil; Liste vermutlich nicht abschliessend) in CN mit der Staatsbuergerschaft eines anderen Landes die konsularische Hilfe zu verweigern, und sie (strafrechtlich) vollstaendig wie Inlaender zu behandeln.
Hättest du vielleicht ein konkretes Beispiel wenn möglich mit Quellenangabe dazu?
Ganz davon abgesehen kann China die konsularische Hilfe bei Ausländern nicht verweigern, die Hilfe kommt nämlich von den ausländischen Vertretungen in China :idea:
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von tigerprawn »

Laogai hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Hilft in China aber nicht. China hat die Angewohnheit alle ehemaligen Chinesen (d.h. hatten mal die Staatsbuergerschaft, oder sind in CN geboren und haben mindestens ein Han Elternteil; Liste vermutlich nicht abschliessend) in CN mit der Staatsbuergerschaft eines anderen Landes die konsularische Hilfe zu verweigern, und sie (strafrechtlich) vollstaendig wie Inlaender zu behandeln.
Hättest du vielleicht ein konkretes Beispiel wenn möglich mit Quellenangabe dazu?
Ganz davon abgesehen kann China die konsularische Hilfe bei Ausländern nicht verweigern, die Hilfe kommt nämlich von den ausländischen Vertretungen in China :idea:
Hast Recht. Stimmt nicht. Ich hatte zwar den Fall Stern Hu (etwas falsch) im Kopf,
http://www.abc.net.au/news/2010-03-22/s ... hai/374928

"The Government had requested that diplomats be allowed to watch all of the hearing and that reporters be permitted to observe even a small part of it. All requests were denied by Chinese officials."

Aber konsularische Hilfe wurde ihm gewaehrt. Auch bei Matthew Ng
http://www.theaustralian.com.au/nationa ... 6111832302
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von Laogai »

Nochmal zum Ausgangsthema (auch wenn ich gerne abschweife oder auf Abschweifungen eingehe :wink:): info4alien.de hatte Haima bereits erwähnt. Das Forum ist weitaus kompetenter in solchen Fragen als unsere kleine Gemeinschaft hier.
Weiterhin solltest du (mario.s) mal beim deutschen Konsulat in Chengdu anrufen oder gar vorbei schauen, wenn du mal wieder in der Stadt bist. Die müssten dich doch genau informieren können.
Wäre ja gerne für dich dort hin gegangen, aber meine Zeit hier ist übermorgen für dieses Jahr schon wieder um :(
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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Beitrag von Laogai »

tigerprawn hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:China hat die Angewohnheit alle ehemaligen Chinesen (d.h. hatten mal die Staatsbuergerschaft, oder sind in CN geboren und haben mindestens ein Han Elternteil; Liste vermutlich nicht abschliessend) in CN mit der Staatsbuergerschaft eines anderen Landes die konsularische Hilfe zu verweigern, und sie (strafrechtlich) vollstaendig wie Inlaender zu behandeln.
Hättest du vielleicht ein konkretes Beispiel wenn möglich mit Quellenangabe dazu?
Hast Recht. Stimmt nicht.
Danke für das Dementi und die Richtigstellung!
Beide der von dir verlinkten Artikel (bzw. Fälle) lassen in keiner Weise durchblicken, dass Ausländer mit chinesischer Abstammung von chinesischen Gerichten anders behandelt werden als andere Ausländer.
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