Interview bei der ABH

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karl_otto
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Interview bei der ABH

Beitrag von karl_otto »

hallo zusammen

hier im Forum lese ich immer wieder das die ABH nicht verlangen darf
den Mietvertrag und die Verdienstbescheinigung vorzuzeigen.
Weiß jemand wo konkret das steht?
ich habe mir jetzt einmal das entsprechende Gesetz durchgelesen und nur gefunden
das Fragen zur Intimsphäre verboten sind.
Ich meine das Interview der Ausländerbehörde hier in Deutschland wenn die
chinesische Ehefrau ein Ehegattennachzugs Visum beantragt hat.

Danke
bye bye
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Sachse28
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Re: Interview bei der ABH

Beitrag von Sachse28 »

Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
karl_otto
Neuling
Beiträge: 15
Registriert: 26.03.2013, 10:55

Re: Interview bei der ABH

Beitrag von karl_otto »

qpr hat geschrieben:§ 28 AufenthG Lies dir die Verwaltungsvorschriften dazu durch, dort steht es.
:-)
Diese Antwort ist typisch für die hohe Qualität dieses Forums
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Skorpid
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Re: Interview bei der ABH

Beitrag von Skorpid »

In § 28 steht allerdings garnichts dazu :-)
(Es sei denn irgendwo unten versteckt in der Rechtsprechung?)

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html

Bei mir war es genauso, ich musste Mietvertrag zeigen sowie die Gehaltszettel des letzten halben Jahres (in Original und Kopie, damit die nachschauen können, wenn ihnen langweilig ist). Vorsicht, der Jungspund in unsere Behörde hat sich geweigert eine Kopie meines Gehaltszettels zu machen (hatte ich vergessen) obwohl der Kopierer direkt in seinem Raum stand ("Nein, ich darf sie keine Kopien machen lassen") und hat uns daher einen neuen Termin fast einen Monat später gegeben. <- Typische Schikane und Inkompetenz in unseren Behörden.
(Ich würde jetzt gerne hier schimpfen und ausfällig werden, bei dem was ich alles auf unserer ABH erlebt habe, verkneife es mir aber)

Am geilsten waren die Zettel, wo man ankreuzen musste, ob man Mitglied einer radikalen Partei oder Terrorgruppe ist. 5 Doppelseiten waren das glaub.... Wir haben das abgegeben und der Beamte meinte: "Haben Sie sich das genau durchgelesen?" ...
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Lotti
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Re: Interview bei der ABH

Beitrag von Lotti »

Skorpid hat geschrieben:In § 28 steht allerdings garnichts dazu :-)
qpr hat geschrieben:Lies dir die Verwaltungsvorschriften dazu durch, dort steht es.
Skorpid hat geschrieben: Bei mir war es genauso, ich musste Mietvertrag zeigen sowie die Gehaltszettel des letzten halben Jahres (in Original und Kopie, damit die nachschauen können, wenn ihnen langweilig ist).
Du hast es gemacht, weil die es verlangt haben, was aber noch nicht heisst, dass du wirklich dazu verpflichtet wärst.
Das hängt in erster Linie davon ab, ob du deutscher Staatsbürger bist.
Die ABHs scheinien dies standartmäßig zu verlangen, scheinen es aber auch genau so standartmäßig unter den Tisch fallen zu lassen, wenn man erklärt, dass es nicht relevant für die Visumsvergabe ist.

Allgemein ist es ratsam, wenn man es ganz genau wissen will, sich an einen Fachmann, oder mindestens ein entsprechend spezialisiertes Forum, wie Sachse28 es genannt hat zu wenden, anstatt sich hinterher zu beklagen, dass man keine fachlich ausgereifte Antwort bekommt.

So, und hier nochmal extra aufgedröselt
Diese Regelausnahme wurde vom Gericht mittlerweile aber auch schon gekippt.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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