Steuererklärung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Lama
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Lama »

karl_otto hat geschrieben: Und das kommt mir reichlich spanisch vor. Was haltet ihr davon?
Auch von meiner Freundin will er alle diese Informationen.
Das er diese Informationen von deiner Freundin will kann ich schon nachvollziehen. Es geht darum die Rückkehrbereitschaft zu "beweisen". Meine Freundin hat damals auch alles eingereicht was ging ( Mietvertag, Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers, Verdienstnachweise etc...). Soll halt in gewisser Weise dalegen, dass deine Freundin "ein Leben in China hat" und nicht bereits alle Vorkehrungen getroffen hat China für immer zu verlassen.
karl_otto
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

Hi
AngelofMoon hat geschrieben:
karl_otto hat geschrieben:Aber es beantwortet nicht die Frage ob es überhaupt möglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung nur mit einen Schengenvisum zu bekommen. Ich vermute es ist nicht möglich und somit verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Wenn die Ehe geschlossen wurde hat der Visumspflichtige Ehepartner einen Gesetzlichen Anspruch darauf.
Also wenn es legal und möglich ist, warum bezeichnen es alle als so verwerflich?
Was ist dann so schlecht daran?
AngelofMoon hat geschrieben:
karl_otto hat geschrieben:Und die "falschen Angaben" kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist es möglich sich ganz spontan
zu einer Heirat zu entschließen.
Mal ebend nach DK fahren und sich das Ja Wort geben wie in Hong Kong ist nicht.
Soooo einfach ist eine Heirat in HK auch nicht. Drei Monate Wartezeit und auch Papierkram.
karl_otto
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

nochmal hallo

Ehrlich gesagt würde ich noch auf die Antwort von AngelofMoon warten.
Was denn nun so schlimm daran ist nur mit einen Besuchsvisum zu heiraten.
Das scheint irgendwie ein seltsames Thema zu sein.
Auch die Behörden geben mir auf diese Frage keine Antwort.
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AngelofMoon
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Re: Steuererklärung

Beitrag von AngelofMoon »

karl_otto hat geschrieben:Ehrlich gesagt würde ich noch auf die Antwort von AngelofMoon warten.
Was denn nun so schlimm daran ist nur mit einen Besuchsvisum zu heiraten.
Schau mal hier rein:
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... ch#p242520
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

HI
AngelofMoon hat geschrieben:
karl_otto hat geschrieben:Ehrlich gesagt würde ich noch auf die Antwort von AngelofMoon warten.
Was denn nun so schlimm daran ist nur mit einen Besuchsvisum zu heiraten.
Schau mal hier rein:
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... ch#p242520
Danke, diesen Thread habe ich schon oft gelesen. Er beantwortet aber nicht meine Frage.
In diesen Forum gibt es zwei Gruppen von Menschen. Die einen sagen es ist böse die anderen sagen es ist möglich.
Und beide Gruppen tauschen fröhlich Ihre persönlichen Ansichten aus.
Aber es ist anscheinend nicht verboten.
Und warum unterstellt mir die Botschaft in DK zu heiraten? ist es den schlecht zu heiraten?
Ist es verboten zu heiraten? Ich kann doch heiraten wo ich will.
Wo ist der Unterschied ob ich in HK oder DK heirate?
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

Sorry noch was vergessen

Wenn ich nun ein Besuchsvisum beantragen würde und reinschreiben das ich
auch die Absicht habe in DK zu heiraten?
ich denke die Botschaft würde sich ebenso krank lachen und das Visum nicht genehmigen.
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

Hallo

Vielen Dank für diese klaren Worte.
qpr hat geschrieben: Leider gibt es aber immer wieder welche, die in DK heiraten und dann in Deutschland sofort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Weißt Du ob das funktioniert? Denn wenn es sowieso nicht funktioniert, dann verstehe ich den ganzen Eiertanz darum herum nicht.
Und wenn es funktioniert dann verstehe ich die deutsche Botschaft nicht.
Warum wollen die etwas verhindern was andere Länder möglich machen.
(möglich machen mit nicht so strengen Bestimmungen bezüglich Visum und Heirat.)
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AngelofMoon
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Re: Steuererklärung

Beitrag von AngelofMoon »

karl_otto hat geschrieben:Hallo

qpr hat geschrieben: Leider gibt es aber immer wieder welche, die in DK heiraten und dann in Deutschland sofort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Weißt Du ob das funktioniert? Denn wenn es sowieso nicht funktioniert, dann verstehe ich den ganzen Eiertanz darum herum nicht.
Und wenn es funktioniert dann verstehe ich die deutsche Botschaft nicht.
Warum wollen die etwas verhindern was andere Länder möglich machen.
(möglich machen mit nicht so strengen Bestimmungen bezüglich Visum und Heirat.)
Entweder du willst es nicht verstehen oder du hast es immer noch nicht verstanden.
Es geht nicht um den Ort der Eheschließung, heiraten kannst du auch auf dem Mond wenn du das nötige Kleingeld dafür hast.
Es geht um dass danach, was leider immer wieder einige Leute tun wenn sie in DK heiraten.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

Hi

Angel, es tut mir leid, aber im Moment denke ich du verstehst meine Frage nicht.
Ich weiß manche Menschen kommen mit einen Besuchervisum nach Deutschland, heiraten
und beantragen danach sofort eine ABH.
Und das ist irgendwie "böse". Genau verstehen kann ich es nicht aber es ist halt so.
Und weil das viele Menschen versuchen ist es praktisch unmöglich ein normales
Besuchervisum für D zu bekommen.
Was ich wissen will ist ob es denn überhaupt möglich ist eine ABH zu beantragen
und zu bekommen wenn man nur ein Besuchervisum hat.
Wenn ja fragen ich mich warum die Botschaft das verhindern will
und wenn nicht warum dann die ganze Aufregung?
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AngelofMoon
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Re: Steuererklärung

Beitrag von AngelofMoon »

karl_otto hat geschrieben:Was ich wissen will ist ob es denn überhaupt möglich ist eine ABH zu beantragen
und zu bekommen wenn man nur ein Besuchervisum hat.
Ähm ABH, wenn dann meinst du einen Aufenthaltstitel, ABH ist die Abkürzung für Ausländerbehörde.
Und in diesem Urteil wird deine Frage beantwortet.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... =2011&nr=3
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Steuererklärung

Beitrag von karl_otto »

Hi

Gut dieses Urteil ist typisches Juristendeutsch und kaum zu verstehen.
Aber ich denke es verbietet einen Aufenthalts Titel (wie ist dafür die Abk.?) zu bekommen
wenn man innerhalb eines Besuchsaufenthalts heiratet und einen Titel beantragt.
Dann frage ich mich aber wirklich warum jeden Besucher unterstellt wird
das er in Dänemark heiraten will. Das ist doch in meinen Auge reine Willkür um
möglichst viele Visa abzulehnen.
Ich denke in einen anderen Thread hast du behauptet das es auch Visums betrug ist
wenn man mit einen Besuchsvisum einreist, heiratet und wieder ausreist um ein
FZE zu beantragen. ist das so?
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