Steuererklärung
Steuererklärung
hallo zusammen
Wir möchten nun unser erstes Besuchsvisum (China -> D) beantragen.
Von der deutschen Botschaft habe ich eine
"harmonisierte Liste der vorzulegenden Unterlagen für ein Schengenvisum
für den Zweck: Besuch von Familienangehörigen/bekannten"
bekommen. Alle dort genannten Unterlagen haben wir.
Nun möchte der Mitarbeiter der Visa Agentur noch folgende Unterlagen von MIR haben:
- Steuererklärung
- Kontoauszüge
- Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag
Und das kommt mir reichlich spanisch vor. Was haltet ihr davon?
Auch von meiner Freundin will er alle diese Informationen.
Und vielleicht findet Ihr noch die zeit ein paar Worte zu dem Einladungsschreiben zu sagen.
ich habe es eher knapp und förmlich gehalten so wie hier im Forum gezeigt.
Der Agent meint es hat zu wenig "Gefühl"
Ciao
Wir möchten nun unser erstes Besuchsvisum (China -> D) beantragen.
Von der deutschen Botschaft habe ich eine
"harmonisierte Liste der vorzulegenden Unterlagen für ein Schengenvisum
für den Zweck: Besuch von Familienangehörigen/bekannten"
bekommen. Alle dort genannten Unterlagen haben wir.
Nun möchte der Mitarbeiter der Visa Agentur noch folgende Unterlagen von MIR haben:
- Steuererklärung
- Kontoauszüge
- Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag
Und das kommt mir reichlich spanisch vor. Was haltet ihr davon?
Auch von meiner Freundin will er alle diese Informationen.
Und vielleicht findet Ihr noch die zeit ein paar Worte zu dem Einladungsschreiben zu sagen.
ich habe es eher knapp und förmlich gehalten so wie hier im Forum gezeigt.
Der Agent meint es hat zu wenig "Gefühl"
Ciao
- AngelofMoon
- Old China Hand

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- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Steuererklärung
Wenn mich nicht alles täuscht geht es hier um die sogenannte Verpflichtungserklärung welche beim Visum Antrag für ein Schengenvisum mit eingereicht werden muss, sollte es sich um ein Besuchervisum handeln.karl_otto hat geschrieben:Nun möchte der Mitarbeiter der Visa Agentur noch folgende Unterlagen von MIR haben:
- Steuererklärung
- Kontoauszüge
- Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag
Und das kommt mir reichlich spanisch vor. Was haltet ihr davon?
Der Nachweis von drei Monaten Verdienstbescheinigung und eines Mietvertrags ist normal.
Anstelle der Verdienstbescheinigung kann auch der Lohnsteuernachweis eingereicht werden.
Aber von einer Steuererklärung und Kontoauszug habe ich noch nichts gehört.
Was wollen die mit einer Lohnsteuererklärung?
Jede ABH hat unterschiedliche Regelungen, ob sie Rechtens sind müsste man in Erfahrung bringen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Steuererklärung
Erstmal herzlich willkommen im Forum!
Also diese Unterlagen machen schon Sinn wenn Deine Visa Agentur Deine offizielle Einladung (= Verpflichtungserklaerung/Buergschaft) beantragt.
Die Auslaenderbehoerde/Landratsamt moechte sehen ob Deine Bonitaet ausreicht um Deinen Gast zu bewirten, unterzubringen, und falls Dein Gast verloren gehen sollte oder anderweitig Quatsch in Deutschland macht, Du auch fuer den Schaden und die Rueckfuehrung ins eigene Land aufkommen kannst. Dafuer wollen sie normalerweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag/Wohneigentumsnachweis und Reisepasskopie haben. Steurerklaerung und Kontoauszuege von Dir? Das hoere ich zum ersten Mal. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes hier mehr?
Deine Freundin muss angeben in welchem Verhaeltnis sie zu Dir steht, muss eine Reisekrankenversicherung (ich glaube bis 20.000 Euro Kostendeckung) nachweisen, sowie ihre finanziellen Verhaeltnisse darlegen (Gut ist eine feste, gut bezahlte Arbeitsstelle, sowie eigener Immobilienbesitz, Kraftfahrzeug, etc.). Dies geschieht vorallem um zu beweisen dass sie genuegend Gruende hat nach dem Besuch auch wieder zurueckzufliegen. Ein laufendes Studium kann auch als Grund angegeben werden, bei Arbeitsverhaeltnis braucht sie eine Einverstaendniserklaerung des Arbeitgebers den Urlaub antreten zu duerfen ohne gekuendigt zu werden, hier wird auch nochmals das Gehalt vom AG bestaetigt und nochmals per Kontoauszuege und dergleichen sicher gemacht.
Ziel ist herauszufinden ob sie z.B. besonders arm oder verschuldet ist und damit Gefahr besteht dass sie sich in Deutschland absetzt um schwarz zu arbeiten oder anderweitig kriminell zu werden. Auch soll geprueft werden ob genuegend Rueckkehrwille vorhanden ist, nicht dass Ihr das Besuchsvisum ausnutzt um ploetzlich zu heiraten...
Zum Einladungsschreiben kann ich Dir keine Tipps geben weil Du ja auch nicht schreibst in welchem konkreten Verhaeltnis Du zu der Dame stehst. Prinzipiell gibt es dafuer keine "Vordrucke", es kann und soll individuell und situationsgerecht verfasst sein. Gib am besten ehrlich an in welchem Verhaeltnis Ihr beide steht, ich habe das auch schon mehrmals getan (fuer meine damalige Noch-Frau fuer meinen Vater verfasst und spaeter fuer ihre Familienangehoerigen und auch einen Freund), hat in jedem Fall anstandslos geklappt.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wuensche viel Erfolg!
Also diese Unterlagen machen schon Sinn wenn Deine Visa Agentur Deine offizielle Einladung (= Verpflichtungserklaerung/Buergschaft) beantragt.
Die Auslaenderbehoerde/Landratsamt moechte sehen ob Deine Bonitaet ausreicht um Deinen Gast zu bewirten, unterzubringen, und falls Dein Gast verloren gehen sollte oder anderweitig Quatsch in Deutschland macht, Du auch fuer den Schaden und die Rueckfuehrung ins eigene Land aufkommen kannst. Dafuer wollen sie normalerweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag/Wohneigentumsnachweis und Reisepasskopie haben. Steurerklaerung und Kontoauszuege von Dir? Das hoere ich zum ersten Mal. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes hier mehr?
Deine Freundin muss angeben in welchem Verhaeltnis sie zu Dir steht, muss eine Reisekrankenversicherung (ich glaube bis 20.000 Euro Kostendeckung) nachweisen, sowie ihre finanziellen Verhaeltnisse darlegen (Gut ist eine feste, gut bezahlte Arbeitsstelle, sowie eigener Immobilienbesitz, Kraftfahrzeug, etc.). Dies geschieht vorallem um zu beweisen dass sie genuegend Gruende hat nach dem Besuch auch wieder zurueckzufliegen. Ein laufendes Studium kann auch als Grund angegeben werden, bei Arbeitsverhaeltnis braucht sie eine Einverstaendniserklaerung des Arbeitgebers den Urlaub antreten zu duerfen ohne gekuendigt zu werden, hier wird auch nochmals das Gehalt vom AG bestaetigt und nochmals per Kontoauszuege und dergleichen sicher gemacht.
Ziel ist herauszufinden ob sie z.B. besonders arm oder verschuldet ist und damit Gefahr besteht dass sie sich in Deutschland absetzt um schwarz zu arbeiten oder anderweitig kriminell zu werden. Auch soll geprueft werden ob genuegend Rueckkehrwille vorhanden ist, nicht dass Ihr das Besuchsvisum ausnutzt um ploetzlich zu heiraten...
Zum Einladungsschreiben kann ich Dir keine Tipps geben weil Du ja auch nicht schreibst in welchem konkreten Verhaeltnis Du zu der Dame stehst. Prinzipiell gibt es dafuer keine "Vordrucke", es kann und soll individuell und situationsgerecht verfasst sein. Gib am besten ehrlich an in welchem Verhaeltnis Ihr beide steht, ich habe das auch schon mehrmals getan (fuer meine damalige Noch-Frau fuer meinen Vater verfasst und spaeter fuer ihre Familienangehoerigen und auch einen Freund), hat in jedem Fall anstandslos geklappt.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wuensche viel Erfolg!
中国是个好的地方!
Re: Steuererklärung
Für wie lange soll das Visum denn beantragt werden?
Ist das nicht die Grundfrage?
Für nur vier wochen, mehr wird es doch sowieso nicht geben, habe ich solch umfangreiche Unterlagen damals, in unverheirateten Zustand, nicht gebraucht.
Wie machen denn das einfach Touries?
Ist das nicht die Grundfrage?
Für nur vier wochen, mehr wird es doch sowieso nicht geben, habe ich solch umfangreiche Unterlagen damals, in unverheirateten Zustand, nicht gebraucht.
Wie machen denn das einfach Touries?
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
Re: Steuererklärung
Hallo
Diese sogenannte "Verpflichtungserklärung" habe ich schon.
dabei wurde schon meine finanzielle Situation überprüft.
Diese sogenannte "Verpflichtungserklärung" habe ich schon.
dabei wurde schon meine finanzielle Situation überprüft.
Re: Steuererklärung
Hallo
Entscheidend ist doch das ich nach der Heirat ein ordentliches Ehegattennachzugs Visum beantrage.
(In China natürlich )
oder würde es funktionieren wenn ich hier in D einfach die Hochzeitsurkunde auf den Tisch lege
und eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage?
(Natürlich mit Deutsch Kenntnissen und den ganzen anderen Kram)
mal ganz neugierig gefragt: heiraten kann ich doch wann und wo ich will. (HK, Dänemark, Las Vegas...)wuxistyle hat geschrieben: Auch soll geprueft werden ob genuegend Rueckkehrwille vorhanden ist, nicht dass Ihr das Besuchsvisum ausnutzt um ploetzlich zu heiraten...
Entscheidend ist doch das ich nach der Heirat ein ordentliches Ehegattennachzugs Visum beantrage.
(In China natürlich )
oder würde es funktionieren wenn ich hier in D einfach die Hochzeitsurkunde auf den Tisch lege
und eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage?
(Natürlich mit Deutsch Kenntnissen und den ganzen anderen Kram)
Re: Steuererklärung
....entscheident ist, das man das Visum nicht für andere als den angegebenen Zweck verwendet !
Auf die Idee hier zu Heiraten und anschließend die Ausländerbehörde mit der Tatsache zu konfrontieren sind doch schon viele gekommen. Das ist einer der TOP Gründe warum es heutzutage so ein Theater mit dem Besuchervisum gibt... Aber zum Glück lassen die das jetzt auch nicht mehr so einfach durchgehen !
Was bitte ist so schlimm daran wenn man nach dem normalen Besuch in D wieder ausreist und anschließend das richtige Visum beantragt. ( Heirats oder Familienzusammenführung ).
Nur weil immer wieder versucht wird das alles irgendwie zu umgehen, muss mit immer mehr Einschränkungen gerechnet werden. ( z.B. Rückkehr muß beim Konsulat nachgewiesen werden, man bekommt zwar ein Schengen Visa aber mit Einreiseverbot nach Dänemark, oder bei der kleinsten Unstimmigkeit gibt es gar kein Visa, usw. )
Auf die Idee hier zu Heiraten und anschließend die Ausländerbehörde mit der Tatsache zu konfrontieren sind doch schon viele gekommen. Das ist einer der TOP Gründe warum es heutzutage so ein Theater mit dem Besuchervisum gibt... Aber zum Glück lassen die das jetzt auch nicht mehr so einfach durchgehen !
Was bitte ist so schlimm daran wenn man nach dem normalen Besuch in D wieder ausreist und anschließend das richtige Visum beantragt. ( Heirats oder Familienzusammenführung ).
Nur weil immer wieder versucht wird das alles irgendwie zu umgehen, muss mit immer mehr Einschränkungen gerechnet werden. ( z.B. Rückkehr muß beim Konsulat nachgewiesen werden, man bekommt zwar ein Schengen Visa aber mit Einreiseverbot nach Dänemark, oder bei der kleinsten Unstimmigkeit gibt es gar kein Visa, usw. )
Re: Steuererklärung
@CH1
das ist leider so in Germanien. einer macht was falsch und tausende anderer recht schaffener Menschen muss darunter leiden!
Komisch nur, dass es bei der Steuer genau andersrum läuft. Einer bescheisst und den lässt man ob seiner Anwälte laufen und die tausend kleiner, die vielleicht nur einen Fehler gemacht haben, verfolgt man bis zur Urne.
Ja so sind wir. Statisken werden immer dann bemüht, wenn es den Politikern in den Kram passt. Ansonsten würde ich mal eiskalt fragen wollen: wie viele Fälle sind bekannt, wo ein Tourievisum zum Heiraten missbraucht wurde? Wie viele Scheinehen sind bekannt? Ich spreche jetzt von China.., denn darum geht es!!! Wie viele sind viele? Und was weisst Du, welche Papier das deutsche Standesamt fordert von uns Sklaven im eigenen Staat? Dieser Punkt ist für mich ein Witz sorry! Und das mit Dänemark geht auch nicht mehr so leicht.
Wenn man mir nachweisen kann, dass es eine grosse Anzahl dieser "Verbrechen" gibt, kann ich mich damit abfinden.
das ist leider so in Germanien. einer macht was falsch und tausende anderer recht schaffener Menschen muss darunter leiden!
Komisch nur, dass es bei der Steuer genau andersrum läuft. Einer bescheisst und den lässt man ob seiner Anwälte laufen und die tausend kleiner, die vielleicht nur einen Fehler gemacht haben, verfolgt man bis zur Urne.
Ja so sind wir. Statisken werden immer dann bemüht, wenn es den Politikern in den Kram passt. Ansonsten würde ich mal eiskalt fragen wollen: wie viele Fälle sind bekannt, wo ein Tourievisum zum Heiraten missbraucht wurde? Wie viele Scheinehen sind bekannt? Ich spreche jetzt von China.., denn darum geht es!!! Wie viele sind viele? Und was weisst Du, welche Papier das deutsche Standesamt fordert von uns Sklaven im eigenen Staat? Dieser Punkt ist für mich ein Witz sorry! Und das mit Dänemark geht auch nicht mehr so leicht.
Wenn man mir nachweisen kann, dass es eine grosse Anzahl dieser "Verbrechen" gibt, kann ich mich damit abfinden.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
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Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
- AngelofMoon
- Old China Hand

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Re: Steuererklärung
Dann ist es mir unerklärlich warum die ABH noch einmal dieses prüfen will.karl_otto hat geschrieben:Diese sogenannte "Verpflichtungserklärung" habe ich schon.
dabei wurde schon meine finanzielle Situation überprüft.
Aber wie schon gesagt, jede ABH tickt anders.
Ist schon richtig aber gerade eine Eheschließung in DK verführt dazu dann hier bei der ABH vorstellig zu werden und nach einer Aufenthaltserlaubnis zu fragen, ist leider öfter vorgekommen und kommt immer wieder vor.karl_otto hat geschrieben:mal ganz neugierig gefragt: heiraten kann ich doch wann und wo ich will. (HK, Dänemark, Las Vegas...)
Entscheidend ist doch das ich nach der Heirat ein ordentliches Ehegattennachzugs Visum beantrage.
(In China natürlich )
Hinzu kommt das beim Visa Antrag falsche Angaben gemacht wurden.
Auch für DK braucht man um zu Heiraten ein paar Dokumente und diese hat man bei der Einreise dann auch noch zufällig dabei???
Frage dich mal ob man ein Schengenvisum bekommen würde wenn man beim Antrag mit angibt dass man in DK heiraten möchte.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Steuererklärung
Hallo
Aber es beantwortet nicht die Frage ob es überhaupt möglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung
nur mit einen Schengenvisum zu bekommen. Ich vermute es ist nicht möglich und somit verstehe ich die
ganze Aufregung nicht. Und wenn es möglich ist dann ist hier ein ganz grober Fehler im System.
Und die "falschen Angaben" kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist es möglich sich ganz spontan
zu einer Heirat zu entschließen.
Es mag ja sein das manche Menschen das tun. Jeder Mensch lebt sein Leben wie er will.AngelofMoon hat geschrieben: Ist schon richtig aber gerade eine Eheschließung in DK verführt dazu dann hier bei der ABH vorstellig zu werden und nach einer Aufenthaltserlaubnis zu fragen, ist leider öfter vorgekommen und kommt immer wieder vor.
Hinzu kommt das beim Visa Antrag falsche Angaben gemacht wurden.
Aber es beantwortet nicht die Frage ob es überhaupt möglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung
nur mit einen Schengenvisum zu bekommen. Ich vermute es ist nicht möglich und somit verstehe ich die
ganze Aufregung nicht. Und wenn es möglich ist dann ist hier ein ganz grober Fehler im System.
Und die "falschen Angaben" kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist es möglich sich ganz spontan
zu einer Heirat zu entschließen.
Re: Steuererklärung
Die Moeglichkeit bestand grundsaetzlich, ein Fall aus dem Jahr 2008 ist mir sehr gut bekannt:
Paar lebt in China, entschliesst sich in Deutschland zu heiraten weil dort die Formalitaeten einfacher erscheinen. Also laedt der Schwiegervater die Schwiegertochter zum Besuch nach Deutschland ein, beide reisen an, Aufgebot ist bestellt und kurz darauf wird standesamtlich geheiratet. Mit der neu erworbenen Heiratsurkunde dann ins Landratsamt und fuer die Dame eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt und fuer zwei (oder drei?) Jahre erhalten. Noch Flitterwochen in Europa verbracht, dann zurueck nach China wo Lebensmittelpunkt war...
Probleme, absolut keine, derartige Vorgehensweise sogar bereits im Vorfeld mit der Auslaenderbehoerde abgesprochen, Empfehlung Touristenvisum kam sogar von dort.
War 2008 so, kann nicht sagen ob es heute noch so (auch in Verbindung mit Eheschliessung in DK) funktioniert.
Paar lebt in China, entschliesst sich in Deutschland zu heiraten weil dort die Formalitaeten einfacher erscheinen. Also laedt der Schwiegervater die Schwiegertochter zum Besuch nach Deutschland ein, beide reisen an, Aufgebot ist bestellt und kurz darauf wird standesamtlich geheiratet. Mit der neu erworbenen Heiratsurkunde dann ins Landratsamt und fuer die Dame eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt und fuer zwei (oder drei?) Jahre erhalten. Noch Flitterwochen in Europa verbracht, dann zurueck nach China wo Lebensmittelpunkt war...
Probleme, absolut keine, derartige Vorgehensweise sogar bereits im Vorfeld mit der Auslaenderbehoerde abgesprochen, Empfehlung Touristenvisum kam sogar von dort.
War 2008 so, kann nicht sagen ob es heute noch so (auch in Verbindung mit Eheschliessung in DK) funktioniert.
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- AngelofMoon
- Old China Hand

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- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Steuererklärung
Wenn die Ehe geschlossen wurde hat der Visumspflichtige Ehepartner einen Gesetzlichen Anspruch darauf.karl_otto hat geschrieben:Aber es beantwortet nicht die Frage ob es überhaupt möglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung nur mit einen Schengenvisum zu bekommen. Ich vermute es ist nicht möglich und somit verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Achso man hat also immer seinen Ledigkeitsnachweis beglaubigt, endbeglaubigt und durch die Dänische Auslandsvertretung legalisiert dabei.karl_otto hat geschrieben:Und die "falschen Angaben" kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist es möglich sich ganz spontan
zu einer Heirat zu entschließen.
Sorry, aber auch für DK müssen ein paar Papiere vorgelegt werden.
Mal ebend nach DK fahren und sich das Ja Wort geben wie in Hong Kong ist nicht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Steuererklärung
Das er diese Informationen von deiner Freundin will kann ich schon nachvollziehen. Es geht darum die Rückkehrbereitschaft zu "beweisen". Meine Freundin hat damals auch alles eingereicht was ging ( Mietvertag, Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers, Verdienstnachweise etc...). Soll halt in gewisser Weise dalegen, dass deine Freundin "ein Leben in China hat" und nicht bereits alle Vorkehrungen getroffen hat China für immer zu verlassen.karl_otto hat geschrieben: Und das kommt mir reichlich spanisch vor. Was haltet ihr davon?
Auch von meiner Freundin will er alle diese Informationen.
Re: Steuererklärung
Hi
Was ist dann so schlecht daran?
Also wenn es legal und möglich ist, warum bezeichnen es alle als so verwerflich?AngelofMoon hat geschrieben:Wenn die Ehe geschlossen wurde hat der Visumspflichtige Ehepartner einen Gesetzlichen Anspruch darauf.karl_otto hat geschrieben:Aber es beantwortet nicht die Frage ob es überhaupt möglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung nur mit einen Schengenvisum zu bekommen. Ich vermute es ist nicht möglich und somit verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Was ist dann so schlecht daran?
Soooo einfach ist eine Heirat in HK auch nicht. Drei Monate Wartezeit und auch Papierkram.AngelofMoon hat geschrieben:Mal ebend nach DK fahren und sich das Ja Wort geben wie in Hong Kong ist nicht.karl_otto hat geschrieben:Und die "falschen Angaben" kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist es möglich sich ganz spontan
zu einer Heirat zu entschließen.
Re: Steuererklärung
nochmal hallo
Ehrlich gesagt würde ich noch auf die Antwort von AngelofMoon warten.
Was denn nun so schlimm daran ist nur mit einen Besuchsvisum zu heiraten.
Das scheint irgendwie ein seltsames Thema zu sein.
Auch die Behörden geben mir auf diese Frage keine Antwort.
Ehrlich gesagt würde ich noch auf die Antwort von AngelofMoon warten.
Was denn nun so schlimm daran ist nur mit einen Besuchsvisum zu heiraten.
Das scheint irgendwie ein seltsames Thema zu sein.
Auch die Behörden geben mir auf diese Frage keine Antwort.
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