Suedchina hat geschrieben:Im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es unter anderem:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt für?
Ja, für Deutschland - und das ausschliesslich.
Nicht für die USA, Russland - und auch nicht für China.
Suedchina hat geschrieben:Sowas kennt China nicht.
Sowas interessiert China nicht, weil dort chin. Gesetze gelten und nicht das dt. Grundgesetz.
Worum es geht: Die Geschehenisse im geschilderten Fall verstossen natürlich auch gegen die chin. Gesetze.
Daran kann auch ein korrupter Parteipolitiker noch ein Firmenboss (oder wer auch immer) was dran ändern.
Das diese Praktiken bei den meisten Chinesen wirken ist eine Sache (aber selbst da gibts auch schon einzelne - auch erfolgreiche - Beispiele von Zivilcourage) aber bei ausländischen Journalisten nicht.
Hatte gestern ein Interview der Betroffenen Reporterin im Deutschlandfunk gehört, in dem sie u.a. sagte, dass sie erst nach 16 Stunden die Polizeistation wieder verlassen konnten ...
Da wurden die örtl. Auftraggeber wohl umtriebig und versuchten da von höherer Seite Rückendeckung zu bekommen - war wohl nix
