Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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WUHAN_HUBEI_EXPRESS
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Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachzug

Beitrag von WUHAN_HUBEI_EXPRESS »

Hallo Community !

Ein guter Freund hat sich während seines letzten Chinabesuches unsterblich in eine chinesische Frau verliebt. Da für die Beiden ein Zusammenleben in China aus privaten Gründen nicht in Frage kommt, möchten sie, so der Plan, in Deutschland leben.
Seine Freundin ist seit 5 Jahren geschieden und hat eine 11 jährige Tochter aus dieser ersten Ehe.
Nun möchte mein Freund seine Freundin und ihre Tochter gerne zu sich nach Deutschland einladen um mit ihnen einen schönen Urlaub zu verbringen und außer Deutschland auch noch ein paar europäische Anrainerstaaten zu besuchen.
Nebenbei ist auch die Eheschließung in Dänemark geplant, da diese, verglichen mit der deutschen, ziemlich unbürokratisch abläuft, außerdem wollen die drei sowieso ein paar Tage Urlaub in DK verbringen, so will man das Schöne mit dem Nützlichen verbinden.

Nun beabsichtigt seine Freundin nach diesen 30 Tagen Urlaub nach China zurückzufliegen da sie in einem festen Anstellungsverhältnis steht, dort nachweisbar gebraucht wird und auch die Tochter wieder zur Schule muß.

Nun meine Frage: In wie weit kann sich der Plan für die Eheschließung auf das Besuchsvisum auswirken, btw. bekommt die Tochter überhaupt ein Visum und was wäre, wenn sie den Plan der Heirat in DK in der deutschen Botschaft verschweigt?

Als nächstes will sie dann, vorrausgesetzt alles andere hat geklappt, jeweils ein Visum für sich und ihre Tochter zum Ehegattennachzug bei der für sie zuständigen deutschen Botschaft in China beantragen.
An dieser Stelle wird bekanntlich auch ein A1 Test gefordert.
Dazu meine nächste Frage: Muß auch ihre Tochter diesen Sprachtest nachweisen oder gilt diese Anforderung nur für den Ehepartner?

Ich weiß, daß dieses Thema mit den Visa schon oft im Forum durchgekaut wurde. Dennoch bin ich speziell bei dem Problem meines Freundes bzgl. Visa des Kindes nicht fündig geworden.
Sollte ich etwas übersehen haben, möge man es mir bitte nachsehen.

Hat von Euch jemand Erfahrung in solchen oder ähnlichen Fallen?

Für Informationen wäre ich und besonders mein Freund sehr dankbar, zumal er inzwischen sichtlich nervös scheint, erst Recht nachdem ich ihm erzählte im China-Forum viele Infos zur Nicht-Bewilligung eines Travel Visum bei Verdacht auf Heirat in der EU gelesen zu haben. :shock:

Gruß vom Bob.
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AngelofMoon
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von AngelofMoon »

Moin,

Schreibe später dazu mehr, aber so wie du es hier schreibst geht es nicht.
Es ist nicht mehr so einfach in Dänemark zu heiraten wie vor einigen Jahren noch, da hat sich einiges geändert.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Shenzhen
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von Shenzhen »

Sie sollten besser ihren Urlaub in HK verbringen und bei der Gelegenheit heiraten. Man kann nicht immer alles auf einmal haben.
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AngelofMoon
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von AngelofMoon »

WUHAN_HUBEI_EXPRESS hat geschrieben:Nebenbei ist auch die Eheschließung in Dänemark geplant, da diese, verglichen mit der deutschen, ziemlich unbürokratisch abläuft, außerdem wollen die drei sowieso ein paar Tage Urlaub in DK verbringen, so will man das Schöne mit dem Nützlichen verbinden.
Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum
BVerwG 1 C 17.09 - Urteil vom 16. November 2010

Pressemitteilung Nr. 3/2011 BVerwG 1 C 23.09 11.01.2011
Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum
BVerwG 1 C 23.09 - Urteil vom 11. Januar 2011
Das Schöne mit dem Nützlichen verbinden, aber nur wenn man mit dem Richtigen Visum einreist.
Das heißt es muss schon bei der Antragstellung angegeben werden das man in Dänemark heiraten möchte.
Wird dieses unterlassen könnte man dieses als Missbrauch des Visum ansehen, da man dieses nicht angegeben hat. Vor allem wird es schwer zu erklären sein warum der Visumpflichtige Ehepartner seine benötigten Papiere für eine Eheschließung in Dänemark mit dabei hatte bei einen Schengen/Besuchsvisum.

Gesetzliche Bestimmung für die Tochter für den Familiennachzug
§ 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.

§ 34 Aufenthaltsrecht der Kinder
(1) Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt und das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt oder das Kind im Falle seiner Ausreise ein Wiederkehrrecht gemäß § 37 hätte.
(2) Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht. Das Gleiche gilt bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder wenn die Aufenthaltserlaubnis in entsprechender Anwendung des § 37 verlängert wird.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG noch nicht vorliegen.
qpr hat geschrieben:Ich würde mich bei der Botschaft aber mal erkundigen, inwiefern die Einverständnis des leiblichen Vaters wegen des Umzuges nach Deutschland vorliegen muß.
Dieses muss die Mutter nicht nur mit der Botschaft klären sondern auch mit dem leiblichen Vater.
Zu berücksichtigen ist wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat bzw. auch das Sorgerecht.
Liegt beides bei der Mutter so ist es einfach.
Sollte dieses nicht so sein muss ein Übereinkommen getroffen werden, so das der leibliche Vater auch seinem Sorgerecht und Besuchsrecht wahrnehmen kann.

Für detalierte Beschreibungen kann ich dir hier noch die Verwaltungsvorschrift zur Verfügung stellen.
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WUHAN_HUBEI_EXPRESS
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von WUHAN_HUBEI_EXPRESS »

AngelofMoon hat geschrieben:Moin,

Schreibe später dazu mehr, aber so wie du es hier schreibst geht es nicht.
Es ist nicht mehr so einfach in Dänemark zu heiraten wie vor einigen Jahren noch, da hat sich einiges geändert.
Hi AngelofMoon

Die Webseite des von meinem Freund gewählten örtlichen Standesamt in DK ist mir bekannt und die dort angegebenen verlangten Kriterien, wie z.B. Apostille für chinesische Dokumente in deutscher, englischer oder dänischer Übersetzung u.a. kann alles von der Freundin vorgelegt werden.
die kleine edit: (sorry wir hatten unsere Beiträge fast gleichzeitig gesendet)
AngelofMoon hat geschrieben:Das Schöne mit dem Nützlichen verbinden, aber nur wenn man mit dem Richtigen Visum einreist.
Das heißt es muss schon bei der Antragstellung angegeben werden das man in Dänemark heiraten möchte.
Und wenn man sich dessen nicht 100%ig sicher ist? Kann man solche Fälle bei der Botschaft erfragen und welches Visum wäre das Richtige?
Erstmal Danke für das Heraussuchen der Urteile, auch wenn ich die bereits in anderen threads gelesen habe.
qpr hat geschrieben:
WUHAN_HUBEI_EXPRESS hat geschrieben: Dazu meine nächste Frage: Muß auch ihre Tochter diesen Sprachtest nachweisen oder gilt diese Anforderung nur für den Ehepartner?
Ihre Tochter braucht mit 11 Jahren keinen Sprachnachweis.

Ich würde mich bei der Botschaft aber mal erkundigen, inwiefern die Einverständnis des leiblichen Vaters wegen des Umzuges nach Deutschland vorliegen muß.
Danke für deine Antwort qpr, das ist ja schonmal ganz gut.
Die Einverständniserklärung des leiblichen Vaters liegt seiner Freundin bereits vor und wird auch von der Botschaft gefordert, das sei auch schön für die Urlaubsreise so der Fall.
Shenzhen hat geschrieben:Sie sollten besser ihren Urlaub in HK verbringen und bei der Gelegenheit heiraten. Man kann nicht immer alles auf einmal haben.
Hallo Shenzen

Ich verstehe nicht ganz was du damit sagen möchtest, daß man nicht immer alles auf einmal haben kann. Natürlich ist der Satz als solches schon eine Hausnumer, nur scheidet die Hochzeit in China und auch in Hong Kong für die beiden definitiv aus. Eine Hochzeit in Dänemark ist sicher auch nicht alles auf einmal, zumal die Freundin ja zunächst erstmal mit der Tochter nach China zurückkehren und nach einer Weile einen neuen Anlauf starten möchte um in Deutschland zu leben.

Gruß vom Bob
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WUHAN_HUBEI_EXPRESS
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von WUHAN_HUBEI_EXPRESS »

qpr hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben: Das Schöne mit dem Nützlichen verbinden, aber nur wenn man mit dem Richtigen Visum einreist.
Das heißt es muss schon bei der Antragstellung angegeben werden das man in Dänemark heiraten möchte.
Wird dieses unterlassen könnte man dieses als Missbrauch des Visum ansehen, da man dieses nicht angegeben hat. Vor allem wird es schwer zu erklären sein warum der Visumpflichtige Ehepartner seine benötigten Papiere für eine Eheschließung in Dänemark mit dabei hatte bei einen Schengen/Besuchsvisum.

.
Wenn du dich mit einem Schengenvisum legal in Deutschland aufhälst, kannst du jederzeit in Dänemark heiraten.
Du mußt die Heirat auch nicht bei der Antragsstellung angeben (obwohl es offiziell richtig wäre).
Das einzigste Problem ist ,wenn du direkt nach der Hochzeit eine AE für Deutschland stellst, dann gibt es Probleme und es wird dir Visumsmißbrauch vorgeworfen.
Das haben leider in der Vergangenheit viele missbraucht und dem hat man einen Riegel vorgeschoben.


Deine Urteile beziehen sich doch nur auf diejenigen, die sofort nach der Hochzeit eine AE in Deutschland beantragt haben.

Wenn du aber wieder nach China zurückfliegst und brav dein FZF Visum bei der Botschaft beantragst, sollte alles in Ordnung sein.
Und genau davon gehe ich aus, daß sie nach China zurückkehrt um wieder voll in ihrem Beruf tätig zu sein. In der Zwischenzeit muß sie ja auch noch etwas deutsch lernen um den A1 Test zu bestehen. Soweit der Plan.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von AngelofMoon »

WUHAN_HUBEI_EXPRESS hat geschrieben:Und genau davon gehe ich aus, daß sie nach China zurückkehrt um wieder voll in ihrem Beruf tätig zu sein. In der Zwischenzeit muß sie ja auch noch etwas deutsch lernen um den A1 Test zu bestehen. Soweit der Plan.
Bist du dir sicher das sie nach der Heirat wieder zurückkehr?
Es wurde schon oft genug diese Möglichkeit ausgenutzt und haben anderen damit dann dass Visum erschwert.
qpr hat geschrieben:Wenn du dich mit einem Schengenvisum legal in Deutschland aufhälst, kannst du jederzeit in Dänemark heiraten.
Stimmt, nur wenn dann das Ehepaar wieder zurück ist sieht es in vielen Fällen so aus, dass diese dann zur ABH gehen und sagen: "Warum muss mein Ehepartner wieder zurück, er ist doch nun schon einmal hier und kann auch hier Deutsch lernen...."
Nach der Heirat sieht es dann oft anders aus, da wird dann einem bewusst das man eventuell für längere Zeit wieder getrennt ist.
Du weißt selber dass ich von dem Sprachnachweis vor dem Ehegattennachzug nichts halte, da er die Ehepartner unter unglücklichen Umständen eventuell für längere Zeit trennen könnte.
Aber immer wenn ich heiraten in Dänemark höre habe ich meine Vorbehalte und diese nicht ohne Grund.

Wenn sie heiraten wollen warum tun sie dieses nicht in China oder Hong Kong?
Du weißt das der Aufwand der Papiere dort noch geringer ist oder sein kann als selbst in Dänemark.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von mjs »

Und genau davon gehe ich aus, daß sie nach China zurückkehrt um wieder voll in ihrem Beruf tätig zu sein. In der Zwischenzeit muß sie ja auch noch etwas deutsch lernen um den A1 Test zu bestehen. Soweit der Plan.
Und gibt es da auch einen spezifischen Grund, warum da gleich ganz, ganz, ganz, ganz dringend in Dänemark geheiratet werden muss bei dem ersten Besuch mit dem Schengenvisum? Das erschliesst sich mir bei der Geschichte deines Freundes noch nicht ganz. Und auch noch nicht so richtig, warum "dein Freund" nicht direkt selbst hier postet.

Sei's drum: Entweder würde ich das beim Antrag auf's Schengenvisum nicht an die grosse Glocke hängen (wenn ihr so ungenau sein wollt) oder aber das mit der Heirat einfach verschieben, bis es tatsächlich relevant wird (also wenn ihr das Visum zum Ehegattennachzug in Angriff nehmt).

Denn sorry: Wenn ihr an der Botschaft aufschlagt mit "Sie kommt mich mal nur kurz besuchen, dann heiraten wir in Dänemark und dannach kommt sie gaaaaaaaanz sicher zurück für A1 ..." da denkt sich der Sachbearbeiter an der Botschaft doch erstmal "Und verarschen kann ich mich auch selbst." Sicher - den Eindruck könnt ihr im nachheinein vielleicht (!) wieder entkräften, wenn ihre Nachweise zur Arbeitsstelle pikobello-1a-tiptop-superklasse-waschecht sind. Vielleicht. Die Frage ist nur: Wollt ihr euch das als Risiko ans Bein binden?

Denn die Frage warum ihr es so dringend mit der Heirat in Dänemark habt stellt sich sicher nicht nur mit hier. Das schöne hier ist: Ziemlich egal, was ich dazu vermuten. Das unschöne an der Botschaft ist: Ganz und gar nicht egal, was die dazu vermuten.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von AngelofMoon »

mjs hat geschrieben:Denn sorry: Wenn ihr an der Botschaft aufschlagt mit "Sie kommt mich mal nur kurz besuchen, dann heiraten wir in Dänemark und dannach kommt sie gaaaaaaaanz sicher zurück für A1 ..." da denkt sich der Sachbearbeiter an der Botschaft doch erstmal "Und verarschen kann ich mich auch selbst."
Genau so sieht’s aus, da schrillen dann alle Alarmglocken bei der Konsularischen Abteilung.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von Be_happy »

Über die Brücke mit der Rückreise gehe ich auch nicht!

Aber die ganze beschriebene Herangehensweise ist durch und durch verkehrt.

Meine Frau kam auch mit einem Schengen-Visum, dann haben wir in DE geheiratet und sie hat ihren Aufenthalt bekommen. Das mit den falschen Angaben bei Beantragung des Visum kann man umgehen. Wir hatten allerdings professionelle Hilfe, die uns das richtig vorbereitet hat.

Bei uns ist das so gedreht worden, daß jemand anderes meine Frau eingeladen hat, den sie besuchen sollte. Dann haben wir uns rein zufällig kennen gelernt :mrgreen: und verliebt. Der Anwalt sprach da vom subjektiven Tatbestand. Dagegen kann auch die Entscheidung des BVerwG nicht gegen anstinken.

Wieso in Dänemark heiraten?

Wenn in Dänemark geheiratet wird und sie wieder Bundesgebiet betritt, weiß sie, daß das zum dauerhaften Aufenthalt sein soll (auch wieder so ein subjektiver Tatbestand). Heiratet sie aber in DE, bleibt alles beim Alten.

Mein Rat: Nehmt auch professionelle Hilfe in Anspruch! Es steckt mehr dahinter, als wir Laien annehmen.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von mjs »

Be_happy hat geschrieben:Das mit den falschen Angaben bei Beantragung des Visum kann man umgehen.
Nun ja - umgehen konntet ihr es ja wohl gerade nicht. Denn euer Antrag basierte ja von vorne bis hinten auf Falschaussagen. Zur Einladenden Person gelogen, zum Reisezweck gelogen, zur Aufenthaltsdauer gelogen ... korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber bis auf Namen, Passnummer und Geburtsdatum scheint viel sonst nicht viel korrekt angegeben worden sein.

Aber: Ihr habt es immerhin so hingedreht, dass der Nachweis darüber schwer wird, falls nachher jemand nachgeprüft hätte.

Glückwunsch dazu - so kann man A1 natürlich auch umgehen. Und es erklärt auch ein bischen besser, woher die Verdachtshaltung der Botschaft und der Konsulate bei Besuchsvisa von Freundinnen so generell herkommt. Es wird hier ja oft darüber gejammert, die Botschaft sei da über die Maßen misstrauisch.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von AngelofMoon »

mjs hat geschrieben:Aber: Ihr habt es immerhin so hingedreht, dass der Nachweis darüber schwer wird, falls nachher jemand nachgeprüft hätte.
Der Sachbearbeiter von der ABH war wohl zu diesem Zeitpunkt nicht gerade auf Zack bei Be_happy.
Alleine schon warum die Ehefrau alle entsprechenden Papiere für eine Eheschließung vorhanden hatte.
Anruf beim Standesamt wegen den Papieren und ob sie durch die Deutsche Botschaft legalisiert worden sind, damit sie in Deutschland gültig sind......
Zitat aus dem Schengen Visum Antrag:
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen und die Strafverfolgung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der den Antrag bearbeitet, auslösen können.
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von Be_happy »

AngelofMoon hat geschrieben:
mjs hat geschrieben:Aber: Ihr habt es immerhin so hingedreht, dass der Nachweis darüber schwer wird, falls nachher jemand nachgeprüft hätte.
Der Sachbearbeiter von der ABH war wohl zu diesem Zeitpunkt nicht gerade auf Zack bei Be_happy.
Alleine schon warum die Ehefrau alle entsprechenden Papiere für eine Eheschließung vorhanden hatte.
Anruf beim Standesamt wegen den Papieren und ob sie durch die Deutsche Botschaft legalisiert worden sind, damit sie in Deutschland gültig sind......
Zitat aus dem Schengen Visum Antrag:
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen und die Strafverfolgung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der den Antrag bearbeitet, auslösen können.
Ob die ABH beim Standesamt angerufen hat, weß ich nicht. Aber selbst das hätte nichts gebracht, weil alles in Butter war. Noch einmal: Da waren Fachleute am Werk, die das nicht zum ersten Mal gemacht haben!
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

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AngelofMoon hat geschrieben:
WUHAN_HUBEI_EXPRESS hat geschrieben:Und genau davon gehe ich aus, daß sie nach China zurückkehrt um wieder voll in ihrem Beruf tätig zu sein. In der Zwischenzeit muß sie ja auch noch etwas deutsch lernen um den A1 Test zu bestehen. Soweit der Plan.
Bist du dir sicher das sie nach der Heirat wieder zurückkehr?
Es wurde schon oft genug diese Möglichkeit ausgenutzt und haben anderen damit dann dass Visum erschwert.
Ich habe keinen Grund zu Glauben daß sich die beiden gerne ein Verfahren anhängen lassen. Außerdem wird die Dame in China gebraucht. Buisiness is usual.
AngelofMoon hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Wenn du dich mit einem Schengenvisum legal in Deutschland aufhälst, kannst du jederzeit in Dänemark heiraten.
Stimmt, nur wenn dann das Ehepaar wieder zurück ist sieht es in vielen Fällen so aus, dass diese dann zur ABH gehen und sagen: "Warum muss mein Ehepartner wieder zurück, er ist doch nun schon einmal hier und kann auch hier Deutsch lernen...."
Nach der Heirat sieht es dann oft anders aus, da wird dann einem bewusst das man eventuell für längere Zeit wieder getrennt ist.
Du weißt selber dass ich von dem Sprachnachweis vor dem Ehegattennachzug nichts halte, da er die Ehepartner unter unglücklichen Umständen eventuell für längere Zeit trennen könnte.
Aber immer wenn ich heiraten in Dänemark höre habe ich meine Vorbehalte und diese nicht ohne Grund.

Wenn sie heiraten wollen warum tun sie dieses nicht in China oder Hong Kong?
Du weißt das der Aufwand der Papiere dort noch geringer ist oder sein kann als selbst in Dänemark.
Es geht hier nicht um Aufwand sondern um die freie Entscheidung Europa für die Eheschließung gewählt zu haben. Meinen Segen haben die beiden jedenfalls dafür. :D
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Re: Schengen Visum Besuchsreise und späterer Ehehgattennachz

Beitrag von Konsul »

Wie hier schon angesprochen, führen diese ganzen halbseidenen Aktionen nur dazu, dass letzendlich bei den Konsulaten immer mehr Anträge abgelehnt werden.
Es gibt nun mal Vorschriften an die man sich halten sollte - ob es einem nun gefällt oder nicht!

Wenn Ihr unbedingt darauf besteht in Deutschland zu heiraten, sind dem eben gewisse Hürden vorgeschaltet. Von daher ist die Idee einer Heirat in Hongkong doch gar nicht so schlecht.
Warum sich das Leben schwer machen, wenn es doch auch anders geht?
Und das Ergebnis ist doch das gleiche!
So richtig verstehen tue ich den Wunsch daher nicht. Oder ist es einfach eine Trotzreaktion?
Dann darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Sache in die Hose geht!

Gruß vom Konsul
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