AngelofMoon hat geschrieben:Zu Blau:
Eine Ehe ist dann rechtens und in Deutschland anerkannt wenn die Person welche die Ehe geschlossen hat von seinem Staat dazu ernannt oder ermächtigt wurde.
Zu Rot:
Wo soll den die Ehe eingetragen werden?
Wenn kann man eine Nachregistrierung beim Standesamt machen und bekommt dann noch einmal eine Deutsche Heiratsurkunde.
Läuft wohl etwas anders in Deutschland
Nachdem wir die Ehe in China geschlossen hatten, wurde erst mal alles durch die Botschaft geprüft (Hintergrund meiner Frau: Ledigkeit, Heiratsfähigkeit, etc.), danach das ganze ans Standesamt meines Wohnortes geschickt und dort eingetragen (ca. 2 Monate später). Erst damit waren wir in der Schweiz verheiratet, nicht schon mit unserer eigentlichen Hochzeit in China. Das Datum auf offiziellen CH-Dokumenten (Familienbuch, etc.) lautet dementsprechend auch auf Juli 2011 und nicht Mai.
Nachdem das durch war, mussten wir den Antrag auf Familienzusammenführung an die Migrationsbehörde richten, welche dann der Botschaft den Auftrag gab, ihr ein Visum zur Einreise auszustellen. Alles was wir noch registriert haben nach unserer Ankunft in der Schweiz war ebendiese (meine Frau bei der Einwohnerkontrolle angemeldet, etc.). Damit gab's dann den Krankenversicherungsschein und mit diesem wiederum eine Aufenthaltserlaubnis.