Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Laogai
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von Laogai »

爱丽莎 hat geschrieben:Ich möchte mich für ein L-Touristen-Visum bewerben (3 Monate, 2x entry) und habe als Aufenthaltsdauer 90 Tage angegeben, denn die brauche ich auch. Denkt ihr, ich komme damit durch?
Vielleicht mit ein wenig Glück und reichlich 关系. Hast du letzteres?
Ernsthaft, 60 Tage sind wie hier schon geschrieben kein Problem. 90 Tage am Stück hingegen schon.
爱丽莎 hat geschrieben:Erfahrungen?
Reichlich. Aber die helfen im Einzellfall manchmal nicht wirklich weiter :wink: :(
Versuche es mit 90 Tagen und überlege dir Alternativen, wenn du nur 60 Tage bekommst.
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punisher2008
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von punisher2008 »

davidberlin hat geschrieben:Das Touristenvisum gilt nur für ein- oder zweimalige Einreise, die Aufenthaltsdauer ist auf maximal 60 Tage begrenzt. Sie benötigen dafür keine Einladung.
Dem ist nicht so. Ich habe gerade meinen Pass vor mir, mit meinem aktuellen Touristenvisum (L), welches ein Jahr gültig ist und mehrfache Einreise zulässt. Es enthält keine zeitlichen Beschränkungen der einzelnen Aufenthalte. Ich kann mit meinem also wirklich das ganze Jahr nur in China bleiben, ohne je ausreisen zu müssen :wink:
Falls Sie länger als 60 Tage in China bleiben wollen, müssen Sie ein Besucher- oder ein Geschäftsvisum beantragen.
Besucher- ist doch das gleiche wie Geschäftsvisum, also F, oder?
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happyfuture
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von happyfuture »

punisher2008 hat geschrieben:Besucher- ist doch das gleiche wie Geschäftsvisum, also F, oder?
Nein, sowohl Besucher- als auch Touristenvisum ist Typ L
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von Shenzhen »

punisher2008 hat geschrieben:Dem ist nicht so. Ich habe gerade meinen Pass vor mir, mit meinem aktuellen Touristenvisum (L), welches ein Jahr gültig ist und mehrfache Einreise zulässt.
Und das hast du einfach so ohne Familie in China bekommen?
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von punisher2008 »

happyfuture hat geschrieben:
punisher2008 hat geschrieben:Besucher- ist doch das gleiche wie Geschäftsvisum, also F, oder?
Nein, sowohl Besucher- als auch Touristenvisum ist Typ L
Wo ist dann der Unterschied? :|
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von punisher2008 »

Shenzhen hat geschrieben:
punisher2008 hat geschrieben:Dem ist nicht so. Ich habe gerade meinen Pass vor mir, mit meinem aktuellen Touristenvisum (L), welches ein Jahr gültig ist und mehrfache Einreise zulässt.
Und das hast du einfach so ohne Familie in China bekommen?
Nein, ich habe eine chinesische Frau. Sie musste ihren 暂住证 vorzeigen damit ich ein 12 Monats Visum bekam.
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von de guo xiong »

punisher2008 hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben:
punisher2008 hat geschrieben:Dem ist nicht so. Ich habe gerade meinen Pass vor mir, mit meinem aktuellen Touristenvisum (L), welches ein Jahr gültig ist und mehrfache Einreise zulässt.
Und das hast du einfach so ohne Familie in China bekommen?
Nein, ich habe eine chinesische Frau. Sie musste ihren 暂住证 vorzeigen damit ich ein 12 Monats Visum bekam.
Das solltest Du aber auch immer sagen, wenn du über dein "Monstervisum" berichtest! Sonst entsteht der Eindruck, jeder könnte es erlangen. Vorraussetzung für dein Visum:
1. Du hast eine chines. Verwandte (mit Wohnsitz in China?)
2. du beantragst das Visum in China (in D bekommst Du es nämlich nicht)

de guo xiong, der denkt in diesem Fall sollte mehr deferenziert werden
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von punisher2008 »

de guo xiong hat geschrieben: Das solltest Du aber auch immer sagen, wenn du über dein "Monstervisum" berichtest! Sonst entsteht der Eindruck, jeder könnte es erlangen. Vorraussetzung für dein Visum:
1. Du hast eine chines. Verwandte (mit Wohnsitz in China?)
2. du beantragst das Visum in China (in D bekommst Du es nämlich nicht)

de guo xiong, der denkt in diesem Fall sollte mehr deferenziert werden
Ich wollte eigentlich nur widerlegen, dass ein L Visum nicht grundsätzlich auf 1 oder 2 Monate begrenzt ist, sondern situationsbedingt auch länger gültig sein kann. Der Beitrag, auf den ich mich bezog, wurde aber inzwischen wohl gelöscht :shock:
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von happyfuture »

punisher2008 hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:
punisher2008 hat geschrieben:Besucher- ist doch das gleiche wie Geschäftsvisum, also F, oder?
Nein, sowohl Besucher- als auch Touristenvisum ist Typ L
Wo ist dann der Unterschied? :|
Kreuzchen an einer anderen Stelle, jedoch beides Typ L ...

ergo kein Unterschied! :wink:
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von de guo xiong »

BLNSKY hat geschrieben:Besuchervisum ist doch das gleiche wie Geschäftsvisum, F-Visum.
Wenn Du schon unbedingt Werbung für "deinen Verein" machen möchtest, dann verbreite doch bitte keine "Halbwahrheiten".

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass ein "Besuchervisum" ein Visum zum Besuch von Familienangehörigen oder Freunden ist, auch wenn ich persönlich es eher Besuchsvisum nennen würde. Diese Visum ist eindeutig ein L-Visum.

Wenn natürlich ein Visum für einen "offiziellen Besuch" gemeint ist (kann man ja auch im Antrag ankreuzen), könnte es auch ein F-Visum sein, da bin ich mir nicht sicher.

de guo xiong, der schon oft ein Besuchsvisum beantragt hat
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum

Beitrag von happyfuture »

Unter 2.1 REISEZWECK im Antrag für ein China-Visum kannst Du u.a.
- 旅游 / Tourist
- 探亲 / Besuch von Familienangehörigen od. Freunden
beides Typ L
oder u.a.
- 商务 / Geschäftsreise (Typ F)
ankreuzen!

Ein klassisches "Besuchervisum" gibt es nicht und wenn, ist damit der Besuch von relatives gemeint!

Die Visaagenturen, mit denen ich Kontakt hatte, wussten das! :wink:
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvis

Beitrag von accspy »

Diesem Thread konnte ich entnehmen, dass es wohl sehr unwahrscheinlich ist, ein Touristenvisum mit 90 Tagen Aufenthalt zu bekommen (außer bei besonderen Fällen wie Hochzeit etc).
Wie hoch würdet ihr die Chancen einschätzen, ein 60-tägiges Besuchervisum zu bekommen, bei dem ich als Zweck "Freundesbesuch" angebe? Ich habe vor, 3 Monate in einem Apartment in Beijing zu wohnen (sprich, im Idealfall 60 Tage Visum + einmalige Verlängerung). Mein Visum muss ich im Konsulat in München beantragen (hat da jemand bereits Erfahrungen gemacht?).
Sollte ich wirklich ein 60-tägiges Visum bekommen, habe ich dann nur noch einmalige Chance, 30 Tage zu verlängern - oder doch gar zweimal wie es bei einem 30-tägigem Visum der Fall wäre?
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvis

Beitrag von Laogai »

accspy hat geschrieben:Sollte ich wirklich ein 60-tägiges Visum bekommen, habe ich dann nur noch einmalige Chance, 30 Tage zu verlängern - oder doch gar zweimal wie es bei einem 30-tägigem Visum der Fall wäre?
Du kannst es zwei mal um 30 Tage verlängern lassen. Wobei das nicht heißt, dass du jeweils 30 Tage nach Ablauf des bestehenden Visums bekommst! Siehe dazu auch :arrow: hier.
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvis

Beitrag von accspy »

laogai hat geschrieben:Du kannst es zwei mal um 30 Tage verlängern lassen. Wobei das nicht heißt, dass du jeweils 30 Tage nach Ablauf des bestehenden Visums bekommst! Siehe dazu auch :arrow: hier.
Hallo. Dass ich ein 30 Tage Visum ursprünglich 2x verlängern kann, ist mir bewusst. Aber was mich wirklich interessieren würde ist - nachdem dies wohl auch einige hier mit Erfolg vermelden konnten - ob es ggf. unter den oben erwähnten Umständen möglich ist, gleich ein 60 Tage Visum zu bekommen.

Bei einer Verlängerung ist das immer so ne Sache mit dem Nachweis von Finanzen bei mir. Ich habe zwar das Geld, dass notwendig ist zum Leben in China, aber nicht immer so gebündelt, damit ich es bei einer Visum-Verlängerung als Tausenderbetrag angeben kann (noch Student).

EDIT: Was mir etwas Sorgen macht: Kann ein Touristen/Besuchervisum abgelehnt werden, wenn ich beim Antrag als gewollte Dauer 60 Tage angebe? Oder geben mir die im "schlimmsten Fall" dann einfach nur 30 Tage auf das Visum?
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Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvis

Beitrag von Laogai »

accspy hat geschrieben:Aber was mich wirklich interessieren würde ist - nachdem dies wohl auch einige hier mit Erfolg vermelden konnten - ob es ggf. unter den oben erwähnten Umständen möglich ist, gleich ein 60 Tage Visum zu bekommen.
Ja, das ist möglich.
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