@sonero
Ja, so war das am Anfang.Voellig ueberzogene Vorstellungen.Sie erzaehlt dann immer von den maennern in China, welche ja sonstwie viel geld haben um eine prunkvolle Hochzeit abzuhalten und bekommen noch 8000 Euro als geschenk

Ich mach mich immer drueber lustig.Aber das ist wieder abgeflaut.Bis auf diese "Macke" ist sie aber ein ganz liebes Maedchen.
Sie will also nicht aus Geiz nicht in China heiraten.Ganz im Gegenteil.Sie ist nur der Meinung, dass der Mann alles zahlen muss und ich bin dzau nicht in der Lage.Hintergrund des ganzen ist eigendlich, dass wir uns nun fast 1 Jahr nicht gesehen haben(Kamera zaehlt nicht) und das ist natuerlich nicht so einfach zu verkraften als verliebtes Paar.Nunja um das jetzt alles ausfuehrlich irgendwie zu erklaeren, muesste ich zu weit ausholen und ich finde, dass es doch besser mein "problem" bleibt.Sonst bilden sich unter Umstaenden noch falsche Ansichten.
Zur VE siehe ganz unten(email der ABH).
@Auryn
Klingt interessant aber ist auch plaussibel.So hab ich damit auch gerechnet.Nach den 3 Monaten ab zum Arbeitsamt.Schon alleine wegen dem Intregrationskurs und letztendlich um Hilfe fuer eine Arbeitsvermittlung zu bekommen bzw. wegen der versicherung und dem Geld.
Aber ich merk mir diesen beitrag vor fuer den fall der Faelle
@ingo
Diese "Fotosessions" finde ich alle zu gekuenstelt.Sie findet das auch schlecht.Aber scheinbar hats euch spass gemacht hehe.Allerdings moechte ich auch so eine Art Bilderbuch haben.Mal schauen
@WangZeDong
Das hab ich ihr bereits erklaert.Findet sie voellig ok und wenn es sowiet kommen solllte, machen wir es auch so.
Nu denn.Sie schrieb die ABH selbst an vor 2 Tagen.Als antwort kam dann diese lange Mail:
Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Ihrem zukünftigen Ehemann bereits 2 Mal auf diese Frage geantwortet.
Nun versuche ich es ein letztes Mal, falls unsere Antworten bisher nicht verständlich genug waren.
Ein für Deutschland visapflichtiger ausländischer Bürger benötigt zur Visabeantragung für touristische Zwecke bei der deutschen Botschaft im Regelfall eine so genannte Verpflichtungserklärung von einer privaten oder juristischen Person (z.B. Firma oder Verein). Diese wird bei der Ausländerbehörde beantragt und gegebenenfalls ausgestellt. Mit diesem amtlichen Papier verpflichtet sich der hier befindliche Gastgeber gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde, die Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des eingeladenen Gastes während des gesamten Aufenthalts in der BRD zu tragen (geregelt im Aufenthaltsgesetz, §§ 66-68). Um eine solche Verpflichtung tatsächlich auch übernehmen zu können, bedarf es eines Mindesteinkommens, welches sich im Regelfall nach der einzuladenden Personenzahl richtet. Für eine Person müsste uns hier ein Gastgeber (also in Ihrem Fall Ihr zukünftiger Ehemann) ein regelmäßiges Einkommen von 1100 €/Monat nachweisen. Da Ihr Ehemann wohl derzeit Umschüler ist und sein monatliches Einkommen diesen Betrag nicht erreicht, ist die Übernahme einer solchen finanziellen Verpflichtung durch ihn nicht möglich. Deshalb wurde ihm die Möglichkeit erklärt, dass sein Gast (also Sie Frau...) ersatzweise die Möglichkeit hätte, bei der Deutschen Botschaft selbst nachzuweisen, dass genügend finanzielle Eigenmittel vorhanden sind, um die hier anfallenden Kosten problemlos tragen zu können. Die Form des Nachweises im Ausland bestimmt allein die Deutsche Botschaft in Peking!
Ob Reiseschecks und Flugtickets oder Gehaltsnachweise und ein Arbeitsvertrag oder ein in China fest angelegtes Sparkonto mit einem gewissen Mindestgeldbetrag (Höhe legt auch die Botschaft fest) oder eine ganz andere Variante in Frage kommen kann ich Ihnen nicht sagen. Zu diesen Anforderungen müssen Sie sich Auskunft bei der Deutschen Botschaft einholen!
Im Falle der Visabeantragung für einen geplanten dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (z.B. Eheschließung und anschließender Verbleib in der BRD) weichen die Visaanforderungen von den oben genannten ab bzw. sind die Anforderungen höher. Hier geht es noch um Sprachkenntnisse, ausreichenden Wohnraum und Einkommen in der BRD, Krankenversicherung für Deutschland etc. Auch dazu müssen Sie die Bedingungen bei der Botschaft erfragen! Allein diese Behörde kann Ihnen verbindlich Auskunft dazu geben.
Ich bedaure Ihnen in dieser Angelegenheit von hier aus nicht helfen zu können.
Die wollen mich i-wie verarschen.Was soll ich davon halten?