Steuerrecht
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Philemon61
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Steuerrecht
Ich beabsichtige meine chinesische Freundin zu heiraten in diesem Jahr (sie will auch, also werden wir das wohl machen). Ort der Heirat ist noch unbekannt.
Gut, dann sind wir irgendwann verehelicht und ich versuche sie dann samt ihrer Tochter herüberzuhieven nach Deutschland.
Nun zu meiner Frage: wenn wir dieses Jahr noch heiraten, greift dann das Ehegattensplitting noch? Mit einer deutschen Frau wäre das so, die wäre ja auch in Deutschland steuerpflichtig.
präzise Frage: greift das Ehegattensplitting für 2012 noch, wenn wir dieses Jahr heiraten aber sie dieses Jahr noch in China lebt und arbeitet?
Gut, dann sind wir irgendwann verehelicht und ich versuche sie dann samt ihrer Tochter herüberzuhieven nach Deutschland.
Nun zu meiner Frage: wenn wir dieses Jahr noch heiraten, greift dann das Ehegattensplitting noch? Mit einer deutschen Frau wäre das so, die wäre ja auch in Deutschland steuerpflichtig.
präzise Frage: greift das Ehegattensplitting für 2012 noch, wenn wir dieses Jahr heiraten aber sie dieses Jahr noch in China lebt und arbeitet?
- Beuteltier
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Re: Steuerrecht
Soweit ich informiert bin, darfst du deine LStK. nur dann umstellen, wenn ihr auch wirklich zusammenlebt, wenn sie also dieses Jahr noch in China ist um dort zu arbeiten, wirst du das wahrscheinlich nicht machen dürfen, ob man es kann, weiß ich leider nicht, da es mir nicht bekannt ist, inwiefern Nachweise gefordert werden, ob deine künftige bessere Hälfte, auch wirklich in Deutschland ist.
Re: Steuerrecht
So ähnlich habe ich es auch im Kopf: Für Steuerklasse 3/5 müssen beide Partner in Deutschland gemeldet sein. Wenn ihr es schafft, daß ihr beide schon 2012 in DE lebt (incl. Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt), sollte das Splitting rückwirkend fürs ganze Jahr gelten, ansonsten erst ab dem Jahr, in dem deine (dann) Frau hier ankommt.Beuteltier hat geschrieben:Soweit ich informiert bin, darfst du deine LStK. nur dann umstellen, wenn ihr auch wirklich zusammenlebt, wenn sie also dieses Jahr noch in China ist um dort zu arbeiten, wirst du das wahrscheinlich nicht machen dürfen, ob man es kann, weiß ich leider nicht, da es mir nicht bekannt ist, inwiefern Nachweise gefordert werden, ob deine künftige bessere Hälfte, auch wirklich in Deutschland ist.
Das gilt übrigens unabhängig von der Nationalität des Ehepartners: Wenn einer das ganze Jahr im Ausland steuerpflichtig ist, gibt es für den anderen auch keine Steuerklasse 3.
Re: Steuerrecht
Das Ehegattensplitting ist noch gültig. Dazu muss aber deine Frau hier in Deutschland leben. 
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
- Beuteltier
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Re: Steuerrecht
Mich betrifft es ja nicht, aber was bedeutet das eigentlich für einen Deutschen der jetzt im August geheiratet hätte und auch direkt mit der Frau in Deutschland leben würde?
Mal angenommen er hätte ein Lohnsteuer von 800 Euro bezahlt, durch die LStK. III würde er dann nur noch 450 Euro zahlen, bekommt er dann bei der Lohnsteuererklärung 7*350 Euro vom Finanzamt zurück? Oder wie macht sich das dann für das komplette Jahr bemerkbar?
Mal angenommen er hätte ein Lohnsteuer von 800 Euro bezahlt, durch die LStK. III würde er dann nur noch 450 Euro zahlen, bekommt er dann bei der Lohnsteuererklärung 7*350 Euro vom Finanzamt zurück? Oder wie macht sich das dann für das komplette Jahr bemerkbar?
Re: Steuerrecht
Genau so ist es. Die Steuerklasse gilt immer für das ganze Jahr. Egal wenn man geheiratet hat.Beuteltier hat geschrieben:Mich betrifft es ja nicht, aber was bedeutet das eigentlich für einen Deutschen der jetzt im August geheiratet hätte und auch direkt mit der Frau in Deutschland leben würde?
Mal angenommen er hätte ein Lohnsteuer von 800 Euro bezahlt, durch die LStK. III würde er dann nur noch 450 Euro zahlen, bekommt er dann bei der Lohnsteuererklärung 7*350 Euro vom Finanzamt zurück? Oder wie macht sich das dann für das komplette Jahr bemerkbar?
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- Beuteltier
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Re: Steuerrecht
Na das ist ja dann ein netter Nebenverdienst, der gleich für die Allerliebste wieder ausgegeben werden kann 
Re: Steuerrecht
Hi,
nachdem ich mich gerade mit diesem Thema beschäftige ...
Wenn die Ehepartnerin nicht in Deutschland lebt wirst Du als "Verheiratet - getrennt lebend" geführt. Das bedeutet Steuerklasse 1
Zieht Deine Ehefrau nach Deutschland und ist hier gemeldet wirst Du erstmal auf Klasse 4/4 eingestuft. Du must dann auf das Finanzamt und einen Antrag auf Klassenänderung (üblicherweise 3/5) stellen. Diesen Antrag muss Deine Frau mit unterschreiben.
Die Steuerklassenänderung gilt für das ganze Jahr - sprich selbst wenn die Ehefrau am 31.12.2012 zuzieht und dies auch so in der Meldebehörde vermerkt ist bekommst Du für das komplette Jahr das Splitting. Sprich der Einkommenssteuerjahresausgleich rentiert sich
nachdem ich mich gerade mit diesem Thema beschäftige ...
Wenn die Ehepartnerin nicht in Deutschland lebt wirst Du als "Verheiratet - getrennt lebend" geführt. Das bedeutet Steuerklasse 1
Zieht Deine Ehefrau nach Deutschland und ist hier gemeldet wirst Du erstmal auf Klasse 4/4 eingestuft. Du must dann auf das Finanzamt und einen Antrag auf Klassenänderung (üblicherweise 3/5) stellen. Diesen Antrag muss Deine Frau mit unterschreiben.
Die Steuerklassenänderung gilt für das ganze Jahr - sprich selbst wenn die Ehefrau am 31.12.2012 zuzieht und dies auch so in der Meldebehörde vermerkt ist bekommst Du für das komplette Jahr das Splitting. Sprich der Einkommenssteuerjahresausgleich rentiert sich
Re: Steuerrecht
*nickt*
ist so...ihr seid verheiratet , aber getrennt --du hast hier die 1 bis sie in deutschland ist ....
ABER es gibt steuerliche Vorteile ,,,gehen wir mal davon aus , daß deine zukünftige frau in china nicht arbeitet aus welchen gründen auch immer ..z.b weil sie deutschtest macht ,,,,dann kommst du wenn du verheiratet bist für sie mit auf und das kannst steuerlich schön mit anziehen ,,,,getrennte haushaltsführung ,,,kommt einiges bei raus ,,,und dann später auch die kosten für den deutschtest nicht vergessen ,,ich habe die kurs-und prüfungsgebühren abgesetzt und das hotel in shanghai , weil sie den kurs da machte auch ....und ihren lebensunterhalt sowieso hat das jahr fast soviel gebracht wie jetzt bei 3/5

ist so...ihr seid verheiratet , aber getrennt --du hast hier die 1 bis sie in deutschland ist ....
ABER es gibt steuerliche Vorteile ,,,gehen wir mal davon aus , daß deine zukünftige frau in china nicht arbeitet aus welchen gründen auch immer ..z.b weil sie deutschtest macht ,,,,dann kommst du wenn du verheiratet bist für sie mit auf und das kannst steuerlich schön mit anziehen ,,,,getrennte haushaltsführung ,,,kommt einiges bei raus ,,,und dann später auch die kosten für den deutschtest nicht vergessen ,,ich habe die kurs-und prüfungsgebühren abgesetzt und das hotel in shanghai , weil sie den kurs da machte auch ....und ihren lebensunterhalt sowieso hat das jahr fast soviel gebracht wie jetzt bei 3/5
- Beuteltier
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Re: Steuerrecht
Mein Uniprof sagte immer, wenn beide Partner in etwa das gleiche verdienen, sollte man 4/4 wählen, weil dann jeder fairerweise genau das an Steuern zahlt was er zahlen muss. Arbeitet die Frau nichts oder verdient nur sehr gering, kann man getrost auf 3/5 switchen.
- AngelofMoon
- Old China Hand

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Re: Steuerrecht
Das wäre nur wenn der Nachziehende Ehepartner sofort arbeiten würde, das ist aber bei den meisten nicht der Fall.Squire hat geschrieben:Zieht Deine Ehefrau nach Deutschland und ist hier gemeldet wirst Du erstmal auf Klasse 4/4 eingestuft. Du must dann auf das Finanzamt und einen Antrag auf Klassenänderung (üblicherweise 3/5) stellen. Diesen Antrag muss Deine Frau mit unterschreiben.
So wie der Nachziehende Ehepartner in D beim Meldeamt gemeldet ist, (der Deutsche Ehepartner geht mit) gibt die Meldebehörde an das Finanzamt eine entsprechende Information und dort kann dann auch gleich die richtige Lohnsteuerklasse mit angegeben werden.
Das ist die Aussage von meinen Einwohnermeldeamt, selber brauch man dann nicht mehr zum Finanzamt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Philemon61
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Re: Steuerrecht
Naja, Deutschkurs absetzen und vielleicht ein paar Reisekosten, ist ja alles ganz nett, aber ich komme dieses Jahr auf über 50.000 Euro Lohnsteuerkosten, nach Splittingtabelle sähe das viel freundlicher aus.Natal hat geschrieben:*nickt*
ist so...ihr seid verheiratet , aber getrennt --du hast hier die 1 bis sie in deutschland ist ....
ABER es gibt steuerliche Vorteile ,,,gehen wir mal davon aus , daß deine zukünftige frau in china nicht arbeitet aus welchen gründen auch immer ..z.b weil sie deutschtest macht ,,,,dann kommst du wenn du verheiratet bist für sie mit auf und das kannst steuerlich schön mit anziehen ,,,,getrennte haushaltsführung ,,,kommt einiges bei raus ,,,und dann später auch die kosten für den deutschtest nicht vergessen ,,ich habe die kurs-und prüfungsgebühren abgesetzt und das hotel in shanghai , weil sie den kurs da machte auch ....und ihren lebensunterhalt sowieso hat das jahr fast soviel gebracht wie jetzt bei 3/5![]()
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Heiraten dieses Jahr kann noch knapp gehen, aber sie wirklich hier angemeldet kriegen nicht.
Re: Steuerrecht
puh ,,,vielleicht solltest du mal checken , in wieviel die doppelte haushaltsführung sich wirklich bei dir auswirkt .....weil mit dem splitting es wohl nix werden wird ..aber da muß ich insgesamt ehrlich passen und vielleicht ist einer von den leutchen hier im forum steuerberater - den wirst wohl für eine korrekte auskunft dann doch brauchen . Bei mir haben die getrennten haushalte plus die anderen kosten gut was ausgemacht - allerdings hatte ich auch keine 50.000 lohnsteuerkosten zu verquetschen .. war wohl grad mal die hälfte ,,,
Re: Steuerrecht
Könntest dich ja einfach erkundigen oder nachlesen, zum Beipiel auf diesem Infoportal für Steuerrecht.
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