Traditionelles Erbrecht China

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Mimimu
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Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Mimimu »

Ja hallo,
Ich bin neu hier ,ersteinmal "hallo" an Alle!!ich habe ein paar Fragen:
Die eine Frage bezieht sich auf das traditionelle Erbrecht in China .Also von der Tradition her,ist es für die Ehefrau wie zu erben nach dem Tod des Ehegatten ? Nach dem Tod meiner Mutter hat unser Vater eine neue Freundin (Chinesin) und sie tut ihm sehr gut die beiden sind verliebt und möchten heiraten so schnell wie möglich damit es keine Versorgungsehe wird. Die beiden werden auch einen Ehevertrag machen , ich möchte aber gerne wissen und meine beiden Schwestern auch ,wie es in China mit dem eigentlichen Anspruch im Falle des Todes des Ehegattens aussieht.Also wäre es so für Yungmi das sie eigentlich Haus und Hof erbt oder wäre es in China auch normal dass die drei Kinder etwas Erben? Wäre es nach chinesischem Recht völlig unnormal dass Yungmi nach dem Tod unseres Vaters das Erbe uns überlässt ? Also was wäre ihr zuzumuten in einem Ehevertrag?

Die zweite Frage : nach der Heirat bekommt Yungmi gleich eine Aufenthaltsgenehmigung-und für wie lange ? sie lernt fleißig deutsch und hat ein Visum immer für drei Monate -Mein Vater lebt und arbeitet im Ausland bei ihr -hat aber den ständigen Wohnsitz hier deshalb sind auch alle Papiere über unser Standesamt in Köln gegangen .
Auryn
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Auryn »

Wenn ihr Angst habt was weggenommen zu bekommen, dann lasst euch doch alle 3 auszahlen.
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AngelofMoon
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von AngelofMoon »

Mimimu hat geschrieben:Die zweite Frage : nach der Heirat bekommt Yungmi gleich eine Aufenthaltsgenehmigung-und für wie lange ? sie lernt fleißig deutsch und hat ein Visum immer für drei Monate -Mein Vater lebt und arbeitet im Ausland bei ihr -hat aber den ständigen Wohnsitz hier deshalb sind auch alle Papiere über unser Standesamt in Köln gegangen .
Wenn es sich um eine FZF handelt, wird ihr ein Visum von der Deutschen Auslandsvertretung ausgestellt, wenn der Antrag gestellt wurde und dem nichts entgegen spricht (Scheinehe).
Einen Aufenthaltstitel muss sie dann hier in D beantragen.
Was die erste Frage angeht ist das schon etwas Komplizierter, wenn der ständige Wohnsitz in D ist wird wohl nur Deutsches Erbrecht Anwendung finden.
Aber da sollte man dann doch lieber einen Rechtsanwalt fragen der sich auch im Internationalen Recht auskennt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Grufti
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Grufti »

Mimimu hat geschrieben:Ja hallo,
Ich bin neu hier ,ersteinmal "hallo" an Alle!!
+

Hallo Mimimu !

Herzlich willkommen in unserem Forum ! :wink:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Mimimu »

Hej es geht nicht darum ob wir etwas weggenommen bekommen -so ist das halt -ist ja das Geld meiner Eltern und nicht unseres-nur möchte mein Vater auch das das Vermögen was er mit meiner Mutter in deren Leben aufgebaut hat und wenn noch etwas bei seinem Tode davon übrig sein sollte -auch an uns Kinder geht -meine Frage bezog sich eher darauf wie seltsam es für Yungmi sein würde-also wie sieht es traditionell in Cina aus ?
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AngelofMoon
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von AngelofMoon »

Mal zum lesen:
http://www.internationales-erbrecht.de/ ... a//17.html
Ein Testament wäre von seiten deines Vaters wohl angebrachter.
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Mimimu »

Danke -aber vielleicht kann sich hier nochmal ein Chinese/in äußern wie das Erbrecht normalerweise in China ist -also auch was so Yungmi s Familie erwartet und so .....aber der Link sagt schon einmal das der Ehevertrag gelten wird -aber was bedeutet das in der "Ehre" für sie ...?..
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Laogai »

Mimimu hat geschrieben:Danke -aber vielleicht kann sich hier nochmal ein Chinese/in äußern wie das Erbrecht normalerweise in China ist
In diesem Forum beteiligen sich nur sehr wenige Chinesen und von diesen wenigen glaube ich auch nicht, dass sich eine/r mit dem chinesischen Erbrecht auskennt. Von daher bist du hier schlecht beraten und solltest dich lieber an einen Anwalt wenden, der in der Lage ist für dich entsprechend zu recherchieren. Viel Erfolg!
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canni
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von canni »

sagt mal Leute.... mimimu und raus bist Du.. raus bist Du noch lange nicht sag mir erst ob Du nicht mimichen auch bist...

Ob so viele noch Mimi Rogers kennen oder Bill Ramseys geilen Song?

Aber wie sagt man bei uns so schön? Doppelt bellt besser .....

Gruessie Canni
dem dazu nur einfällt: I m looking through you...
Würde mich freuen, wenn ich sagen könnte: I m wrong so wrong
Nur wenn das wirklich Mimichen in perfektem deutsch ist kann ich nur sagen: She s the devil in disguise
haha lets guess
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von beijing01 »

laogai hat geschrieben:
Mimimu hat geschrieben:Danke -aber vielleicht kann sich hier nochmal ein Chinese/in äußern wie das Erbrecht normalerweise in China ist
In diesem Forum beteiligen sich nur sehr wenige Chinesen und von diesen wenigen glaube ich auch nicht, dass sich eine/r mit dem chinesischen Erbrecht auskennt.
Doch. Hier kommt manchmal auch Chinesin, die sich zufaellig was damit auskennt:

第十条 遗产按照下列顺序继承:
第一顺序:配偶、子女、父母。
第二顺序:兄弟姐妹、祖父母、外祖父母。

Punkte sind:
*Nach dem Tod Deines Vaters wird SEIN Vermoegen (50% der Guetergemeinschaft in der Ehe) vom Ehefrau, Kinder u. noch lebenden Eltern gemeinsam geerbt. Wenn Deine Grosseltern bis dahin nicht mehr leben, wird in diesem Fall das Vermoegen deines Vaters durch 4 (3 Kinder + eine Ehefrau) verteilt. Die Ehefrau kriegt also 50% des geseinsamen Vermoegens als eigenes plus 25% von der anderen Haelfte.

* Dein Vater kann aber durch ein Testament die Erbschaft (nur seinen eigenen Teil) freiwillig anders regeln.
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von punisher2008 »

canni hat geschrieben:sagt mal Leute.... mimimu und raus bist Du.. raus bist Du noch lange nicht sag mir erst ob Du nicht mimichen auch bist...
Also mimichen ist sie ganz bestimmt nicht, denn die ist ja Chinesin, mimimu aber Deutsche. Und SO selten ist der Name ja wohl auch wieder nicht.
Mimimu
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von Mimimu »

Vielen Dank@beijing01 und den anderen @canni versteh keine Zeile von dem was Du geschrieben hast aber vielleicht hast du ja nichts besseres zu tun-danke nochmal an die anderen
beijing01
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Re: Traditionelles Erbrecht China

Beitrag von beijing01 »

Mimimu hat geschrieben:Vielen Dank@beijing01 und den anderen
Bitte schoen!
@canni versteh keine Zeile von dem was Du geschrieben hast
Brauchst Du auch gar nicht. Er ist nur sehr in eine MIMI verliebt und total aufgeregt als er Deinen Username sah. :lol: :lol: :lol:
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