Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Hi,
Du weisst aber schon, wie gering die Hürde A1 ist, oder? Er schrieb sie habe dazu 4 Jahre Deutsch gelernt.
Auf B1 müsste sie bestimmt sein und das reicht locker.
Gruß,
Norbert
Du weisst aber schon, wie gering die Hürde A1 ist, oder? Er schrieb sie habe dazu 4 Jahre Deutsch gelernt.
Auf B1 müsste sie bestimmt sein und das reicht locker.
Gruß,
Norbert
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
In der Regel stempelt das der Botschaftsmitarbeiter gleich bei Anwesenheit ab und somit erledigt sich A1 oder B1
Und ich habe geforscht, dabei das gefunden:
Wenn das monatliche Einkommen zum Nachweis der Bonität nicht ausreichend ist, kann alternativ die ausreichende Bonität auch durch ein Sparbuch mit Sperrvermerk nachgewiesen werden.
Es ist ein Sparbuch mit einem von der Bank versehenen Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Höhe von 2 500,00 Euro für jeden Gast vorzulegen. Dieses Sparbuch wird bei der Ausländerbehörde hinterlegt. Der sich Verpflichtende erhält es nach der nachgewiesenen Ausreise des/der Gastes/Gäste wieder zurück.
Für den Nachweis, dass der/die eingeladene/n Gast/Gäste ausgereist ist/sind, muss die durch die Ausländerbehörde ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung an der Grenze abgegeben werden bzw. ist der Ausländerbehörde die Kopie des Ausreisestempels über die Deutsche Botschaft im Ausland zu zusenden. Sobald die Grenzübertrittsbescheinigung in der Ausländerbehörde vorliegt, erfolgt die Freigabe.
Dies gilt fuer einen Besuch, sollte aber an sich das selbe sein oder?
Und ich habe geforscht, dabei das gefunden:
Wenn das monatliche Einkommen zum Nachweis der Bonität nicht ausreichend ist, kann alternativ die ausreichende Bonität auch durch ein Sparbuch mit Sperrvermerk nachgewiesen werden.
Es ist ein Sparbuch mit einem von der Bank versehenen Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Höhe von 2 500,00 Euro für jeden Gast vorzulegen. Dieses Sparbuch wird bei der Ausländerbehörde hinterlegt. Der sich Verpflichtende erhält es nach der nachgewiesenen Ausreise des/der Gastes/Gäste wieder zurück.
Für den Nachweis, dass der/die eingeladene/n Gast/Gäste ausgereist ist/sind, muss die durch die Ausländerbehörde ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung an der Grenze abgegeben werden bzw. ist der Ausländerbehörde die Kopie des Ausreisestempels über die Deutsche Botschaft im Ausland zu zusenden. Sobald die Grenzübertrittsbescheinigung in der Ausländerbehörde vorliegt, erfolgt die Freigabe.
Dies gilt fuer einen Besuch, sollte aber an sich das selbe sein oder?
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Hi,
im Ausgangspost hattest Du von einer Firma gesprochen.
Was Du aus der VwV zitiert hast, würde ich als Möglichkeit für ein Sperrkonto in D deuten (auf Ihren Namen zugunsten der ABH), welches sie bei der Visumsbeantragung vorlegt.
Sollten sie Dir mit 68.0.1.2. kommen: Ein Visum ist kein Aufenthaltstitel. Es geht ja nur um die Zeit bis zur Heirat.
Wenn Du die Botschaft mit dieser VwV auch von dieser Sichtweise überzeugen kannst, stehen die Chancen nicht schlecht, daß die ABH das auch frisst. Sicher ist das aber nicht.
Entgegen anderer Meinungen würde ich jetzt nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen, wenn sonst alles geklärt ist. Da die Hochzeit schon angeleiert ist, dürfte das EFZ zwar keine Nummer sein aber da kommt dann doch noch einiges hinterher.
Ich würde es nochmal per Email bei der Botschaft bzw. dem Konsulat versuchen, normalerweise antworten die recht flott.
Wenn man alles sauber darlegt, sind die eigentlich auch vernünftig.
Dein letzter Fund ist vermutlich wieder von irgendeinem Kreis in sonstwo. Die handhaben das überall anders, Du musst bei Deinem Kreis suchen!
In dem entsprechenden Text für HH wird das z.B. ausdrücklich verneint.
ABER:
Hier geht es darum, daß Du eine VE mittels Sparbuch abgibst, obwohl das Einkommen nicht ausreicht.
Aus der VwV lese ich aber raus, daß sie gar keine VE von Dir braucht, wenn sie die Mittel selbst nachweisen kann.
Gruß,
Norbert
im Ausgangspost hattest Du von einer Firma gesprochen.
Was Du aus der VwV zitiert hast, würde ich als Möglichkeit für ein Sperrkonto in D deuten (auf Ihren Namen zugunsten der ABH), welches sie bei der Visumsbeantragung vorlegt.
Sollten sie Dir mit 68.0.1.2. kommen: Ein Visum ist kein Aufenthaltstitel. Es geht ja nur um die Zeit bis zur Heirat.
Wenn Du die Botschaft mit dieser VwV auch von dieser Sichtweise überzeugen kannst, stehen die Chancen nicht schlecht, daß die ABH das auch frisst. Sicher ist das aber nicht.
Entgegen anderer Meinungen würde ich jetzt nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen, wenn sonst alles geklärt ist. Da die Hochzeit schon angeleiert ist, dürfte das EFZ zwar keine Nummer sein aber da kommt dann doch noch einiges hinterher.
Ich würde es nochmal per Email bei der Botschaft bzw. dem Konsulat versuchen, normalerweise antworten die recht flott.
Wenn man alles sauber darlegt, sind die eigentlich auch vernünftig.
Dein letzter Fund ist vermutlich wieder von irgendeinem Kreis in sonstwo. Die handhaben das überall anders, Du musst bei Deinem Kreis suchen!
In dem entsprechenden Text für HH wird das z.B. ausdrücklich verneint.
ABER:
Hier geht es darum, daß Du eine VE mittels Sparbuch abgibst, obwohl das Einkommen nicht ausreicht.
Aus der VwV lese ich aber raus, daß sie gar keine VE von Dir braucht, wenn sie die Mittel selbst nachweisen kann.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Du schreibst es ja selbst im Konjunktiv (sollte) ...Chiyoko hat geschrieben:Dies gilt fuer einen Besuch, sollte aber an sich das selbe sein oder?
Nicht nur die Wege des Herren sind unergründlich - die der dt. Bürokratie sind es auch (zumal bei Deiner Ausgangslage).
Wenn Du schon 2.500 Euronen für ein Sparbuch aufbringen kannst, dann doch wohl erst Recht für ne Heirat in China (Hongkong).
Wie gesagt: Bei der Variante ist Deine (dann Ehefrau) einreisetechnisch auf der sicheren Seite.
Dieses "Wenn","Sollte","Könnte","müsste mögl. sein" ... lässt m.E. zuviel Spielraum für Probleme, die Ihr durch eine Heirat in China gar nicht erst bekommt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Sag mal - nur ne kleine persönliche OT Frage:sonero hat geschrieben:Volle Zustimmung zu WangDingens.
Bist Du Legastheniker oder bist Du so ein Kleingeist, dass Du jetzt wegen der letzten Diskussion bei der Du den Kürzeren gezogen hast wie ein kleines Mädchen beleidigt auf solche Massnahmen zurückgreifen musst?
Mein Name wäre sogar ein Buchstabe weniger gewesen, also kann es keine Faulheit sein......
Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut.
Nur der Liebende ist mutig, nur der Genügsame ist großzügig, nur der Demütige ist fähig zu herrschen.
老子
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Der Landkreis spree neisse gehoert zu meiner stadt und deckt diese komplett ein(Cottbus).Du hast also gleich den passenden gefunden:D Daher auch das Zitat.
Also vermute ich(daher ruf ich morgen dort an und zur ABH muss ich auch noch), dass es dazu gehoert.
Ja das mit dem Visum = kein AE hab ich schon schwarz auf weiss und nehme es mit.
Was bedeutet VwV?Welche Sichtweise oder hab ich was ueberlesen?
Sicher meinst du das /die Gesetz/e.
Naja aber dabei frage ich mich, wie und wo sie diese selbstfinanzierung nachweisen soll?
Der bei der ABH denkt ja immer noch, ich soll ein Sperrkonto eroeffnen, was an sich voelliger Schwachsinn ist(3 Monate).
Und jetzt sind wir wieder am Anfang.Genau da stand ich schon vor 2 Monaten.
@ingo
Ja, an und fuer sich spricht nichts gegen eine Heirat in China, aber fuer Sie ergeben sich einige Nachteile.Z.b. die Heirat an sich(um mal ein bsp zu nennen).Dort wird ohne hochzeitskleidung geheiratet und ihr fehlt dann wiederum diese Atmosphaere.
Wuerdest du dir gleich einen Ferrari kaufen, nur weil du mal auf die schnelle 250000 Euro hast?:D, sicher nicht.Du wuerdest dir ein maschinell gebautes besorgen, weil das nur 1/3 kostet.Das gleiche bei uns.Und ein Grossteil des Geldes gehoert ihr.Du kennst die Chinesen ja.Fuer Geld wuerden sie....(!).Meine Frau ist da leider nicht anders.(Hoffentlich aendert sich das noch.So lieb sie auch ist, so jaehzornig wird sie beim Geld.Das klingt jetzt etwas uebertrieben aber halb so schlimm.Sparen schadet nicht).Zudem haben wir alles schon soweit, wie ich vorhin schrieb bzw auch sonero schrieb.
Also vermute ich(daher ruf ich morgen dort an und zur ABH muss ich auch noch), dass es dazu gehoert.
Ja das mit dem Visum = kein AE hab ich schon schwarz auf weiss und nehme es mit.
Was bedeutet VwV?Welche Sichtweise oder hab ich was ueberlesen?
Sicher meinst du das /die Gesetz/e.
Naja aber dabei frage ich mich, wie und wo sie diese selbstfinanzierung nachweisen soll?
Der bei der ABH denkt ja immer noch, ich soll ein Sperrkonto eroeffnen, was an sich voelliger Schwachsinn ist(3 Monate).
Und jetzt sind wir wieder am Anfang.Genau da stand ich schon vor 2 Monaten.
@ingo
Ja, an und fuer sich spricht nichts gegen eine Heirat in China, aber fuer Sie ergeben sich einige Nachteile.Z.b. die Heirat an sich(um mal ein bsp zu nennen).Dort wird ohne hochzeitskleidung geheiratet und ihr fehlt dann wiederum diese Atmosphaere.
Wuerdest du dir gleich einen Ferrari kaufen, nur weil du mal auf die schnelle 250000 Euro hast?:D, sicher nicht.Du wuerdest dir ein maschinell gebautes besorgen, weil das nur 1/3 kostet.Das gleiche bei uns.Und ein Grossteil des Geldes gehoert ihr.Du kennst die Chinesen ja.Fuer Geld wuerden sie....(!).Meine Frau ist da leider nicht anders.(Hoffentlich aendert sich das noch.So lieb sie auch ist, so jaehzornig wird sie beim Geld.Das klingt jetzt etwas uebertrieben aber halb so schlimm.Sparen schadet nicht).Zudem haben wir alles schon soweit, wie ich vorhin schrieb bzw auch sonero schrieb.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Hi,
Der grösste Vorteil von HK, nämlich kein EFZ nötig, fällt auch weg denn nachdem ja alles mit dem Standesamt geklärt ist, kriegt er das jetzt auf Zuruf.
Flug suchen, alles in China organisieren, Termin bei der Botschaft - das wird dauern, Oktober in D wäre sehr sportlich.
Wenn er das mit der VE geregelt kriegt, könnte sie Anfang Sept. in D sein.
Ui, da hat der durch die neutrale Forenjury eindeutige Gewinner des "dem Anderen das Wort im Mund umdrehen" mit der Kür "selektive Wahrnehmung" aber eine dünne Haut.
"Massnahmen" - Hehe. Dem hab ich's aber gegeben. Voll einen reingewürgt. Alle werden lachen...
Komm, lass' gut sein.
Gruß,
Norbert
der klitzekleine Unterschied ist: Seine fast 1000€ für das Ticket und die nicht unerheblichen Reisekosten in CN (wenn sie nicht gerade ein Hukou in einer Stadt mit Konsulat hat), bekommt er am Ende nicht wieder zurück. Kann ja nicht jeder mit der U-Bahn nach HK fahren.Wenn Du schon 2.500 Euronen für ein Sparbuch aufbringen kannst, dann doch wohl erst Recht für ne Heirat in China (Hongkong).
Der grösste Vorteil von HK, nämlich kein EFZ nötig, fällt auch weg denn nachdem ja alles mit dem Standesamt geklärt ist, kriegt er das jetzt auf Zuruf.
Flug suchen, alles in China organisieren, Termin bei der Botschaft - das wird dauern, Oktober in D wäre sehr sportlich.
Wenn er das mit der VE geregelt kriegt, könnte sie Anfang Sept. in D sein.
Ui, da hat der durch die neutrale Forenjury eindeutige Gewinner des "dem Anderen das Wort im Mund umdrehen" mit der Kür "selektive Wahrnehmung" aber eine dünne Haut.
"Massnahmen" - Hehe. Dem hab ich's aber gegeben. Voll einen reingewürgt. Alle werden lachen...
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Wer sagt, dass man in China ohne Hochzeitskleidung heiratet? Das ist sogar sehr modern, dass man "westlich" heiratet. Es gibt auch christliche Kirchen genügend in CHina usw usf.Chiyoko hat geschrieben: Ja, an und fuer sich spricht nichts gegen eine Heirat in China, aber fuer Sie ergeben sich einige Nachteile.Z.b. die Heirat an sich(um mal ein bsp zu nennen).Dort wird ohne hochzeitskleidung geheiratet und ihr fehlt dann wiederum diese Atmosphaere.
Geht mich ja nichts an, aber für mich hört sich das alles etwas komisch an.
Liebe Grüße
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Sicher.sonero hat geschrieben:Flug suchen, alles in China organisieren, Termin bei der Botschaft - das wird dauern, Oktober in D wäre sehr sportlich.
Wenn er das mit der VE geregelt kriegt, könnte sie Anfang Sept. in D sein.
Aber bei der Deutschland-Variante dominiert eben das "Wenn".
Davon hängt alles ab.
Mal davon abgesehen, dass sicher gestellt werden muss, dass seine Ehefrau in spe auch wirklich alle Unterlagen/Urkunden in der geforderten Form zusammen haben muss - sonst ist die Hochzeit geplatzt ...
Die Unterlagen würde ich mir an seiner Stelle alle per Email-Scan schicken lassen und damit zu den hier zuständigen Ämtern gehen, damit die dann schon mal sagen können, ob von ihrer Seite wirklich alles komplett vorliegt - und ggfs. eben auch ob noch was fehlt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
@ingo
Die Unterlagen wurden schon lange geprueft und auf Vollstaendigkeit abgeklaert.
Aber das kannst du natuerlich nicht wissen.(Jetzt schon hehe).
Sowohl von der ABH als auch von der Botschaft.Alles haengt an der VE.
Darum schrieb ich auch, dass sie nun unterwegs nach China sind.
Ich entscheide den Ausgang der Variante nach dem morgigen Tag.
@WangZeDong
Sie wohnt ja in Tianjin und an und fuer sich ist die Stadt auch recht modern.
Du musst immer davon ausgehen, dass sie das alles nur rein spekulativ kennnt.Und den rest nur vom hoeren sehen sagen.Sie ist sehr unerfahren (aber auf meiner Wellenlaenge, das hat also nichts mit Wissen zu tun, sie kam nur nie aus ihrem Gebiet).
Zumindest hat sie Vorstellungen und Wuensche, die ich durchaus nachvollziehen kann.
Und wenn es zur Hochzeit kommt(in China) nehmen wir ein normales Standesamt.
Sie fragte mich z.b. auch, ob wir in Deutschland nochmal heiraten koennen.
Fuer Aussenstehende hoert sich alles komisch an, weil ihr das ganz anders betrachtet oder erfasst(mal abgesehen von den sperrlichen Infos) wie ich.
@sonero
Dem hab ich nichts hinzuzufuegen.Genau meine Gedanken.
Die Unterlagen wurden schon lange geprueft und auf Vollstaendigkeit abgeklaert.
Aber das kannst du natuerlich nicht wissen.(Jetzt schon hehe).
Sowohl von der ABH als auch von der Botschaft.Alles haengt an der VE.
Darum schrieb ich auch, dass sie nun unterwegs nach China sind.
Ich entscheide den Ausgang der Variante nach dem morgigen Tag.
@WangZeDong
Sie wohnt ja in Tianjin und an und fuer sich ist die Stadt auch recht modern.
Du musst immer davon ausgehen, dass sie das alles nur rein spekulativ kennnt.Und den rest nur vom hoeren sehen sagen.Sie ist sehr unerfahren (aber auf meiner Wellenlaenge, das hat also nichts mit Wissen zu tun, sie kam nur nie aus ihrem Gebiet).
Zumindest hat sie Vorstellungen und Wuensche, die ich durchaus nachvollziehen kann.
Und wenn es zur Hochzeit kommt(in China) nehmen wir ein normales Standesamt.
Sie fragte mich z.b. auch, ob wir in Deutschland nochmal heiraten koennen.
Fuer Aussenstehende hoert sich alles komisch an, weil ihr das ganz anders betrachtet oder erfasst(mal abgesehen von den sperrlichen Infos) wie ich.
@sonero
Dem hab ich nichts hinzuzufuegen.Genau meine Gedanken.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Dann drück ich Dir/Euch sämtl. Daumen, dass alles so läuft, wie Du Dir das vorstellstChiyoko hat geschrieben:@ingo
Die Unterlagen wurden schon lange geprueft und auf Vollstaendigkeit abgeklaert.
Aber das kannst du natuerlich nicht wissen.(Jetzt schon hehe).
Sowohl von der ABH als auch von der Botschaft.Alles haengt an der VE.
Darum schrieb ich auch, dass sie nun unterwegs nach China sind.
Ich entscheide den Ausgang der Variante nach dem morgigen Tag.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Hi,
VwV ist Verwaltungsvorschrift.
Das ist sozusagen die Anweisung an die Mitarbeiter, wie das Gesetz angewendet werden soll.
Mit der Sichtweise meine ich, daß sie nach der VwV keine VE braucht wenn sie selbst ausreichend Mittel nachweisen kann. In Form eines Sperrkontos auf das die ABH in D Zugriff hätte.
Was Du jetzt aber über ihre Mentalität schreibst, lässt mich zweifeln.
Geldgier und Geiz bzgl. Heirat? Das ist total unchinesisch.
Denkt sie, in D fällt das weisse Kleid vom Himmel?
Die Kutsche mit den acht Rössern zahlt der Staat?
Zu der Hochzeit selbst:
Da kommt es sicher sehr stark auf den familiären Hintergrund an und wo sie herkommt.
Für normale Chinesen ist es z.B. üblich, eine 1-2 tägige Fototortur in einem Studio und Park mit Leihklamotten zu machen. Mit weissem Kleid, Frack und allem. Den zweiten Tag mit Park konnte ich meiner Frau ausreden, das blieb mir erspart aber 9h in diesem Studio (davon 7h meine Holde in der Maske) hat schon gereicht. Was für ein Scheiss.
Die eigentliche Feier bei ihren Eltern (ich glaube das ist traditionell sogar richtig) war dann ein riesen Fest. Da das auf dem Dorf in Zentralchina war, habe ich das mit meinem Zuschuss von 200€ (der eigentlich nicht richtig ist) wohl schon fast finanziert.
Die Geldgeschenke der Gäste (ca. 100) haben wir gar nicht gesehen, die gingen direkt an die Schwiegereltern. Die Party hat sich durch diese Geschenke garantiert mehr als selbst finanziert.
Meine Frau hatte dabei einen durchaus festlichen maßgeschneiderten Qipao. Kostet in CN ja nicht die Welt. (gut 100€ wenn er gut sein soll).
Das alles, die Bilder, die Fotoalben, die Feier im Dorf, das war sehr wichtig für ihre Eltern. Schliesslich verabschiedeten sie ihre Tochter, nicht nur zum Ehemann und seiner Familie sondern auch noch ans andere Ende der Welt.
Wo man offiziell heiratet ist letztendlich egal aber bei uns war es aus den genannten Gründen wichtig, daß wir das auch bei ihren Eltern feiern.
Somit lag es nahe, auch in China zu heiraten.
Wir lebten in BJ, mussten in Wuhan heiraten (weil sie im Hukou in Hubei stand) und Feier war dann im Norden Hubeis.
Etwas rumgeeiere aber ging.
Daß sie aus Geiz aber nicht in China heiraten will...
Gruß,
Norbert
VwV ist Verwaltungsvorschrift.
Das ist sozusagen die Anweisung an die Mitarbeiter, wie das Gesetz angewendet werden soll.
Mit der Sichtweise meine ich, daß sie nach der VwV keine VE braucht wenn sie selbst ausreichend Mittel nachweisen kann. In Form eines Sperrkontos auf das die ABH in D Zugriff hätte.
Was Du jetzt aber über ihre Mentalität schreibst, lässt mich zweifeln.
Geldgier und Geiz bzgl. Heirat? Das ist total unchinesisch.
Denkt sie, in D fällt das weisse Kleid vom Himmel?
Die Kutsche mit den acht Rössern zahlt der Staat?
Zu der Hochzeit selbst:
Da kommt es sicher sehr stark auf den familiären Hintergrund an und wo sie herkommt.
Für normale Chinesen ist es z.B. üblich, eine 1-2 tägige Fototortur in einem Studio und Park mit Leihklamotten zu machen. Mit weissem Kleid, Frack und allem. Den zweiten Tag mit Park konnte ich meiner Frau ausreden, das blieb mir erspart aber 9h in diesem Studio (davon 7h meine Holde in der Maske) hat schon gereicht. Was für ein Scheiss.
Die eigentliche Feier bei ihren Eltern (ich glaube das ist traditionell sogar richtig) war dann ein riesen Fest. Da das auf dem Dorf in Zentralchina war, habe ich das mit meinem Zuschuss von 200€ (der eigentlich nicht richtig ist) wohl schon fast finanziert.
Die Geldgeschenke der Gäste (ca. 100) haben wir gar nicht gesehen, die gingen direkt an die Schwiegereltern. Die Party hat sich durch diese Geschenke garantiert mehr als selbst finanziert.
Meine Frau hatte dabei einen durchaus festlichen maßgeschneiderten Qipao. Kostet in CN ja nicht die Welt. (gut 100€ wenn er gut sein soll).
Das alles, die Bilder, die Fotoalben, die Feier im Dorf, das war sehr wichtig für ihre Eltern. Schliesslich verabschiedeten sie ihre Tochter, nicht nur zum Ehemann und seiner Familie sondern auch noch ans andere Ende der Welt.
Wo man offiziell heiratet ist letztendlich egal aber bei uns war es aus den genannten Gründen wichtig, daß wir das auch bei ihren Eltern feiern.
Somit lag es nahe, auch in China zu heiraten.
Wir lebten in BJ, mussten in Wuhan heiraten (weil sie im Hukou in Hubei stand) und Feier war dann im Norden Hubeis.
Etwas rumgeeiere aber ging.
Daß sie aus Geiz aber nicht in China heiraten will...
Gruß,
Norbert
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Kann möglicherweise stimmen - aber nicht so ganz. Meine Frau hat nach der Einreise ALG2 beantragt, dass mit einer 3 Monatigen Sperrfrist nach §7 (1) S. 2 Nr 2. SGB II abgelehnt wurde. Nach den 3 Monaten hat sie aber grundsätzlich einen Anspruch, so dass der Kommentar "bis sie arbeit hat" nicht richtig sein kann.Chiyoko hat geschrieben: im Hintergrund halten koenne.
So koennte meine Frau angeblich kein Arbeitslosengeld beziehen und die Selbstfinanzierung
soll dann auch so lange reichen, bis sie arbeit hat.(Sein Kommentar auf meine Umschulung,
trotz Aussicht auf eine sichere Arbeitsstelle im Dezember).
Jedenfalls ist das sowieso so eine Sache mit dem ALG2 und unseren ganzen Behörden und Ämtern. Hier mal aus dem Nähkästchen:
Ich bin Student und familienversichert bei meinen Eltern. Als meine Frau nach DE kam, haben wir für sie ALG2 beantragt, das wegen oben genannten Gesetz abgelehnt wurde. Dadurch war meine Frau nicht versichert und die Krankenversicherung hat sich patu geweigert, sie privat zu versichern - weil die es nicht gerafft haben das ein FZF-Visum ein gültiger Aufenhaltstitel (laut info der ABH) ist mit dem Hintergrund, dass eine Aufenthaltsgenehmig im Anschluss folgt.
Jedenfalls habe ich dann Widerspruch beim Jobcenter wegen der Ablehnung des ALG2 eingelegt , vor allem auch, weil die das laut Info4Alien ans Sozialamt hätten weiterleiten müssen. Meine Sachbearbeiterin meinte am Telefon nur "nö müssen wir nicht ! Tschüss" ... da habe ich es dann ordentlich krachen lassen und seit dem ist sie meine beste Freundin. Nach vielen hin und her wurde ihr plötzlich doch ALG gestattet für den gesamten Zeitraum. Nachzahlung ca. 1600€ und die Versicherungsbeiträge wurden auch übernommen. Eine Begründung gab es dazu aber nicht wirklich, meine Sachbearbeierin hat auf die Gewährung bestanden, mit der Aussage, das mir die KV Beiträge nicht zur Last gelegt werden dürften.
Auch für die Zeit wo sie am Integrationskurs teilnimmt, wird ALG2 vom Jobcenter gewährt. Weil die Verpflichtug auch seitens des Jobcenters gekommen wäre ... weil eine Person die kein Deutsch spricht eben nicht vermittelbar ist. Die 1€ pro Stunde Beiträge werden auch vom Jobcenter übernommen.
Das große Problem generell ist, dass eigentlich alles relativ klar definiert ist, aber die ganzen Stellen keine Ahnung haben und einfach irgendwas machen, statt sich zu informieren ! Ein Widerspruch bezüglich ALG scheint aber sehr empfehlenswert zu sein. Auch wenn die Ablehnung durch die Weiterleitung vom Sozialamt erfolgt wäre. Laut Info4Alien kann man sich da nämlich auf den Schutz von Ehe und Familie berufen , was ich schon beim Jobcenter gemacht habe. Ich war kurz davor einen Anwalt einzuschalten, hat aber zum Glück auch so geklappt. Ziemlich nervig das alles.
__________________________________________
Zum Thema Hongkong:
Die Heiratsurkunde wird mit Apostille sofort anerkannt von allen Deutschen Behörden! - steht auch auf der Seite des Generalkonsulates in Hongkong: http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html
Ich habe selbst letztes Jahr in Hongkong geheiratet und dieses Jahr im Mai ist meine Frau eingereist. Selbst das Deutsche Standesamt in meinem 10.000 Seelendorf hatte kein Problem mit der Urkunde! Beim Finanzamt die Steuerklasse ändern ging ebenso Problemlos.
Wenn euch das mit VE etc. alles zur bunt wird, kann ich euch Hongkong nur empfehlen.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Deshalb hatten auch wir damals in China geheiratet.sonero hat geschrieben:Hi,
Das alles, die Bilder, die Fotoalben, die Feier im Dorf, das war sehr wichtig für ihre Eltern. Schliesslich verabschiedeten sie ihre Tochter, nicht nur zum Ehemann und seiner Familie sondern auch noch ans andere Ende der Welt.
Wo man offiziell heiratet ist letztendlich egal aber bei uns war es aus den genannten Gründen wichtig, daß wir das auch bei ihren Eltern feiern.
Somit lag es nahe, auch in China zu heiraten.
Hab das ein einem anderem Thread auch noch detailierter beschrieben.
Wenn ich nur an die Fotosession denke ...
Je 6 verschiedene Outfits.
Wobei wir bestimmt viiiiiiiele Stunden gebraucht haben, um die meiner (da noch Verlobten) auszusuchen
Bei mir gings dann schneller. Ich brauchte ja nur die passenden Gegenstücke
Dann den kompletten nächsten Tag nur für die Fotosession ...
Hochzeitsoutfit Nr.1 anziehen, ab zur 1. Location Fotos machen, zurück zur Basis ... und das Ganze mit wechselnder Location noch weitere 5 Mal ...
Man, was waren wir platt, als wir abends nach hause kamen ...
Mag wohl auch daran liegen, dass Nanning (Heimatstadt meiner Frau) in einer subtropischen Klimazone liegt
Aber die Fotos (50 an der Zahl) und alles, was es sonst noch gab:
Bilder mit und ohne Musik auf CD,
auf Leinwand gezogene und eingerahmte Bilder 60 x 60 + 110 x 110 cm,
in Leder gebundele Hochzeitsalben (DIN A3+DIN 4 4 Format),
ein grosses Rollo mit aufgedruckten Hochzeitsfoto,
ein Glaswürfel mit eingearbeitetem Foto (Hologramm-Effekt),
einige kleine Falt-Fotoalben ...
Fotos in verschiedenen Grössen als Einzel ...
und noch ein paar andere Kleinigkeiten.
Alles qulitativ sehr gut gemacht - das war jeden Schweisstropfen wert gewesen, die wir an diesen zwei Tagen auch reichlich vergossen hatten.
Wir werden jetzt noch sentimental, wenn wir daran denken.
Und die Reaktion von Familie, Freunden und Bekannten, war überaus anerkennend (von manchen wurde auch unverhohlen Neid geäussert)
In Deutschland hätten wir für einen vergleichbaren Service mit Sicherheit wenigstens das 10-Fache bezahlt, wenns denn hier überhaupt Vergleichbares geben würde.
Wir können aus allen genannten Gründen nur zur Hochzeit in China raten.
Die Hochzeitsoutfits + die Fotosession mit allen aufgefürhrten Sachen hat uns (2006) ca. 450 Euro gekostet.
* Sorry fürs Abschweifen ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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-
TomTom
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Die solltest du uns aber nicht vorenthalteningo_001 hat geschrieben: Wenn ich nur an die Fotosession denke ...
Je 6 verschiedene Outfits.
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