Berühchtigte Verpflichtungserklärung

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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Naja , das grosse Problem bleibt: Ich kann keine VE abgeben.Und auch kein anderer, da ich mich zur Zeit in einer Umschulung befinde.Nein, ich gehe morgen nochmals zur ABH und frage nach, ob es nicht anders geht.Muss ja.
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ingo_001
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von ingo_001 »

Chiyoko hat geschrieben:Naja , das grosse Problem bleibt: Ich kann keine VE abgeben.Und auch kein anderer, da ich mich zur Zeit in einer Umschulung befinde.
Ein anderer kann sehr wohl die VE abgeben.
Die stellt so etwas wie eine Bürgschaft dar, da ist es irrelevant, ob Du in einer Umschulung steckst.
Nur finden muss sich halt jemand, der die VE (Bürgschaft) übernimmt, weil damit eben (im worst Case) bindende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden.
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Ist mir bekannt darum sagte ich "kein anderer" und hab es im Laufe des Threads auch oefter angesprochen.(Sicher hast du es nicht gelesen).
Alle haben Angst vor auf sie zukommende finanzielle Verpflichtungen.Keine Chance.

Nein, ich gehe morgen nochmal zur ABH und die sollen mir gefaelligst klipp und klar sagen, ob es entweder ohne VE geht oder eine plausible Alternative besteht.Und den Mann bei der ABH muss ich noch ueber folgenden Abschnitt aufklaeren, denn es ist ja eine Heirat, kein Besuch:


Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck (z.B. Studium/
Familiennachzug) in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt. Nach Einreise
ins Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde
vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Das nationale Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Deutschland. Mit ihm kann
sich der Inhaber des Visums frei im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten bewegen.
Flughafentransfers in den Schengener Vertragsstaaten sind möglich.


Von dem bekomme ich staendig zu hoeren, dass Sie nur solange in Deutschland bleiben kann, wie z.b. Geld auf einem Sperrkonto vorhanden waere...
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von ingo_001 »

Chiyoko hat geschrieben:Ist mir bekannt darum sagte ich "kein anderer" und hab es im Laufe des Threads auch oefter angesprochen.(Sicher hast du es nicht gelesen).
Stimmt - sorry.
Chiyoko hat geschrieben:Alle haben Angst vor auf sie zukommende finanzielle Verpflichtungen.Keine Chance.
Dann ist (in dem Punkt) nichts zu machen.
Chiyoko hat geschrieben:Nein, ich gehe morgen nochmal zur ABH und die sollen mir gefaelligst klipp und klar sagen, ob es entweder ohne VE geht oder eine plausible Alternative besteht.Und den Mann bei der ABH muss ich noch ueber folgenden Abschnitt aufklaeren, denn es ist ja eine Heirat, kein Besuch:


Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck (z.B. Studium/
Familiennachzug) in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt. Nach Einreise
ins Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde
vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Das nationale Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Deutschland. Mit ihm kann
sich der Inhaber des Visums frei im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten bewegen.
Flughafentransfers in den Schengener Vertragsstaaten sind möglich.


Von dem bekomme ich staendig zu hoeren, dass Sie nur solange in Deutschland bleiben kann, wie z.b. Geld auf einem Sperrkonto vorhanden waere...
Hmm ...
Wenn Ihr schon verheiratet wärt, dann wär das quatsch.

Kann mir das nur so erklären: Man hat angst, dass Du schlicht nicht in der Lage sein wirst, für Euren Unterhalt zu sorgen.
Also wird Eure Heirat (in Deutschland) auf dem Weg erschwert, weil sie, wenn Ihr verheiratet seid, einen Anspruch auf dt. Sozialleistungen hat.

Würdet Ihr ausserhalb von Deutschland heiraten, gäbe es diese Problematik nicht.
Aber als Umschüler ist es für Dich wahrscheinlich nicht mögl. diesen Weg zu gehen (Reisekosten etc.).

Ist ne verfahrene Kiste.

Realistisch wirds wohl erst dann was werden, wenn Du nach Deiner Umschulung dann auch einen Job gefunden haben wirst.
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Jap, aber ich bestehe auf mein Recht.KEINER hat mir vorzuschreiben, mit irgendwelchen Verpflichtungen zu heiraten.Auch die ABH nicht.Daher werde ich schon die ein oder andere Luecke finden.Danach muss er mir ja eine Alternative nennen.Ich werds ja morgen sehen.
Ich berichte dann.

EDIT: Klappt das nicht, reise ich nach China.Gut ist.Dazu benoetige ich nur mein EFZ.Das muss ich nur noch uebersetzen und legalisieren lassen.Danach kann ich in China heiraten.Und dann dreh ich den Spiess einfach um.Es dauert leider nur etwas laenger und kostet Geld.Aber ich wollte sowieso wieder nach china *_*
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

ich hab mir jetzt mal die Verwaltungsvorschrift dazu durchgelesen und es ist nirgendwo von der Hinterlegung einer Summe die Rede.
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#68
Gut, das ist auch nur die VwV für die VE.

Du hattest geschrieben, die Botschaft wolle die VE gar nicht sondern die ABH. Komischerweise steht aber in deren Merkblatt die VE (auch hier kein Hinweis auf eine Alternative).
Abgeben musst Du die zwar in D aber nicht unbedingt bei der ABH. In Hamburg z.B. einfach beim Bürgeramt.

Ok, das sieht alles nicht gut aus aber ein Lichtblick, eine Firma kann ausdrücklich auch eine VE abgeben. Du hattest danach gefragt, also gehe ich davon aus das die Möglichteit bestünde?
Jap, aber ich bestehe auf mein Recht.KEINER hat mir vorzuschreiben, mit irgendwelchen Verpflichtungen zu heiraten.Auch die ABH nicht.
Tun sie auch nicht, sie lassen die junge Dame nur nicht herein wenn nicht sicher ist wovon sie lebt bis Ihr verheiratet seid.

Hast Du mal nach Deinem Kreis gegoogelt?
http://www.landkreis-oder-spree.de/inde ... 73.32&La=1
Bonitätsnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, aktuelle Bescheinigung vom Steuerberater bei selbstständigen Personen, Sparbuch mit Sperrvermerk/Sperrkonto/Bürgerschaft in Höhe vom 2.500,00 Euro)
Gruß,
Norbert
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von WangZeDong »

Chiyoko hat geschrieben:Jap, aber ich bestehe auf mein Recht.

Klappt das nicht, reise ich nach China.Gut ist.Dazu benoetige ich nur mein EFZ.Das muss ich nur noch uebersetzen und legalisieren lassen.Danach kann ich in China heiraten.Und dann dreh ich den Spiess einfach um.
Mit Punkt eins wirst Du mit Behörden wohl keinen Spass haben. Recht zu haben und zu bekommen sind nicht nur zwei paar Schuhe, das sind ein Stiefel und eine Sandale. Selbst wenn Du recht HAST, können die Dir alles unnötig erschweren und verzögern. Daher ist...

Punkt zwei schon der weisere :) Das spart dann Nerven UND Zeit, weil Du dann nicht die unsinnigen fünffachen Behördengänge hast. Wenn schon klipp und klar ist, dass Ihr heiraten werdet, kann die Holde ja schon den A1 machen, dann geht das ganz fix mit dem FZF ;)

Liebe Grüße
Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut.
Nur der Liebende ist mutig, nur der Genügsame ist großzügig, nur der Demütige ist fähig zu herrschen.

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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von AngelofMoon »

sonero hat geschrieben:Abgeben musst Du die zwar in D aber nicht unbedingt bei der ABH. In Hamburg z.B. einfach beim Bürgeramt.
Sage mal was schreibst Du da für ein Blödsinn?
Er beantragt die VE bei der ABH und die VE muss der Antragsteller des Visum bei der Deutschen Auslandsvertretung mit dem Visum Antrag zusammen einreichen.
Für die VE brauch er drei Gehaltsnachweise Mietnachweis und eventuell andere Finanzielle Aufwendungen die er erfüllen muss, z.B. Unterhaltszahlungen.
Sollte dann von seinem Gehalt genug übrig bleiben das der Staat pfänden könnte wird eine VE von der ABH ausgestellt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

AngelofMoon hat geschrieben:
sonero hat geschrieben:Abgeben musst Du die zwar in D aber nicht unbedingt bei der ABH. In Hamburg z.B. einfach beim Bürgeramt.
Sage mal was schreibst Du da für ein Blödsinn?
Er beantragt die VE bei der ABH...
Stimmt, Blödsinn, nicht Bürgeramt sondern Kundenzentrum heisst es richtig in HH.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11283352/

Kommt auf das Bundesland und vermutlich sogar den Kreis an.

Merke: Verallgemeinungen sind immer blöd. Immer.

Gruß,
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

@sonero
Da habe ich wohl einen Fehler gemacht.Ich bin nicht mehr ganz sicher.
Zumindest kann die Stadt frei entscheiden, ob Sie eine VE sehen will oder nicht.

Ich habe nach einer Firma gefragt?Nur erinnere ich mich nicht daran hehe.

68.0.1 Eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz
1 kann nur dann verlangt werden, wenn der
Ausländer selbst nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt
nach Maßgabe der jeweiligen
rechtlichen Voraussetzungen zu bestreiten.


Das finde ich vor Allem interessant.Das bedeutet ja auch an sich, dass sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, wenn das Geld vorliegt.Die frage ist aber dann immer, wie das funktionieren soll, wenn sie kein Sperrkonto eroeffnen darf?

Dein letzter Abschnitt ist einfach genial.DAS ist doch genau das, was ich die ganze Zeit wissen wollte.Nur leider gilt es nur fuer eine Einladung.Ich ruf da einfach morgen mal an.


@WangZeDong(Also chinesisch(e) Schriftzeichen waere(n) jetzt einfacher :mrgreen: )
Ja ich bin natuerlich immer freundlich auch wenn ich innerlich (selten) koche.Aber genau dazu gibt es ja Foren, wo einem (meistens ) auf die ein oder andere Weise geholfen wird oder Ansatzpunkte geben wird.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

Punkt 1: Volle Zustimmung zu WangDingens.
Vor allem da er hier ja nichtmal Recht hat, ohne VE (oder was anderes) geht es nunmal nicht.
Punkt zwei schon der weisere :) Das spart dann Nerven UND Zeit, weil Du dann nicht die unsinnigen fünffachen Behördengänge hast. Wenn schon klipp und klar ist, dass Ihr heiraten werdet, kann die Holde ja schon den A1 machen, dann geht das ganz fix mit dem FZF ;)
Es ist doch schon alles klar für die Heirat in D, A1 braucht sie nicht da sie 1 Jahr als Au-Pair hier war.
Da würde ich jetzt nicht so schnell aufgeben wenn nur noch die VE fehlt.
Sie hat ja sogar schon einen Termin für den 15.8. in BJ.

Gruß,
Norbert
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von AngelofMoon »

sonero hat geschrieben:Es ist doch schon alles klar für die Heirat in D, A1 braucht sie nicht da sie 1 Jahr als Au-Pair hier war.
Mit dieser Aussage sollte man vorsichtig sein, es ist zwar richtig das sie keinen Sprachnachweis A1 brauch wenn sie über genügende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, aber spätestens beim einreichen des Antrags muss sie gegenüber der Deutschen Auslandsvertretung dieses durch das Gespräch nachweisen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von ingo_001 »

WangZeDong hat geschrieben:Punkt zwei schon der weisere :) Das spart dann Nerven UND Zeit, weil Du dann nicht die unsinnigen fünffachen Behördengänge hast. Wenn schon klipp und klar ist, dass Ihr heiraten werdet, kann die Holde ja schon den A1 machen, dann geht das ganz fix mit dem FZF ;)
Um es mit den Worten von Cpt. Picard zu sagen: Machen Sie es so.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

Du weisst aber schon, wie gering die Hürde A1 ist, oder? Er schrieb sie habe dazu 4 Jahre Deutsch gelernt.
Auf B1 müsste sie bestimmt sein und das reicht locker.

Gruß,
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

In der Regel stempelt das der Botschaftsmitarbeiter gleich bei Anwesenheit ab und somit erledigt sich A1 oder B1 :)

Und ich habe geforscht, dabei das gefunden:

Wenn das monatliche Einkommen zum Nachweis der Bonität nicht ausreichend ist, kann alternativ die ausreichende Bonität auch durch ein Sparbuch mit Sperrvermerk nachgewiesen werden.
Es ist ein Sparbuch mit einem von der Bank versehenen Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Höhe von 2 500,00 Euro für jeden Gast vorzulegen. Dieses Sparbuch wird bei der Ausländerbehörde hinterlegt. Der sich Verpflichtende erhält es nach der nachgewiesenen Ausreise des/der Gastes/Gäste wieder zurück.
Für den Nachweis, dass der/die eingeladene/n Gast/Gäste ausgereist ist/sind, muss die durch die Ausländerbehörde ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung an der Grenze abgegeben werden bzw. ist der Ausländerbehörde die Kopie des Ausreisestempels über die Deutsche Botschaft im Ausland zu zusenden. Sobald die Grenzübertrittsbescheinigung in der Ausländerbehörde vorliegt, erfolgt die Freigabe.



Dies gilt fuer einen Besuch, sollte aber an sich das selbe sein oder?
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