ich habe ja nun erfolgreich geheiratet und bin nun dabei alles für das FZF fertig zu machen.
Jetzt ist mir gerade die Frage aufgekommen wie das mit der Übersetzung des Huko's ist.
Ich habe noch das Übersetzte, Überglaubigte und legalisiert Dokument was wir zum heiraten benutzt haben wo noch kein "Verheiratet" Eintrag ist.
Kann ich das wieder nutzen zusammen mit dem Heiratsbuch als nachweis. Oder muss ich das "neue" Hukou mit dem "Verheiratet" Eintrag nochmal übersetzen, übergl., und legaliseren???
Danke für dir Antworten

