es ist mal wieder Zeit meine Schwiegermutter nach Deutschland einfliegen zu lassen. Ist ja nicht das erstemal, man kennt ja die Übung: Einladungsschreiben erstellt, Verpflichtungserklärung abgegeben und nach China geschickt, Flüge gebucht, sie hat Huko und co. Im Orgnial und Kopie, Kontoauszüge etc.. zur Botschaft in Peking geschleppt, so weit so bekannt.
Eingeladen haben meine Frau (Chinesin) und ich. Bei der Abgabe der Dokumente hat man aber das Fehlen des: „notariell beglaubigter Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium“ moniert.
Ich hatte zwar davon gelesen und mich mit Freunden die auch regelmäßig (auch dieses Jahr) ihre Eltern zu Besuch haben ausgetauscht, bei denen war das aber kein Thema!
Wer hat das mal notariell beglaubigen lassen? Im hochoffiziellen Huko steht doch, das meine Frau die Tochter ihrer Mutter ist!?!
Kann, nur ich meine Schweigermutter als Freundin einladen; „Nachweis der persönlichen Beziehung z.B. durch Dokumente und Fotos im Original, persönliches Einladungsschreiben etc.“ ist leichter beizubringen als der andere Sch#Q§*.
Bin für Tips und Trix wie immer dankbar.

