FZF zum ungeborenen Kind

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Lotti
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Was aber vorabzusehen war, denn seine Frau hat ja wie er selbst bestätigt hat gar keine Deutschkenntnisse auf A1 Niveau
Ich kenne seine Frau nicht.
So wie seine Erläuterung zum letzen FZF Anlauf klang, hat seine Frau die nötigen Deutschkenntnisse. Ich kann die Wirklichkeit dabei nicht beurteilen.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass Mensch lernfähig ist.
selbst schuld würde ich sagen
Das kannst du sagen, wenn seine Frau mit wehenden Fahnen durchfällt, dafür müsste aber ein Interview gemacht werden.
Deine Situation und die seine ist auch grundverschiedenen, ich verstehe nicht wirklich, warum er sich hier "austoben" soll...
Natürlich sind die Fälle unterschiedlich.
Aber es regt mich nicht auf, wenn edmund hier seine Erfahrungen, oder so postet.
Er kann, wenn er möchte.
soll

Ich hab kein Problem mit edmund.
Außerdem war das eine Anspielung, auf die ein oder andere Beschwerde.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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edmund27
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

Visafragen hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben: An edmunds Stelle würde ich auch toben, wenn die Frau den Termin macht, alles vorbereitet, da hin fährt und dann wieder Heim geschickt wird.
Was aber vorabzusehen war, denn seine Frau hat ja wie er selbst bestätigt hat gar keine Deutschkenntnisse auf A1 Niveau. Irgendwie selbst schuld würde ich sagen. Deine Situation und die seine ist auch grundverschiedenen, ich verstehe nicht wirklich, warum er sich hier "austoben" soll...
Also um hier nochmal alles klar zu stellen, ich habe nicht getobt, sondern sehr gelassen reagiert. Meine Frau verfügt über die im Gesetz geforderten Sprachkenntnisse und im Gesetz steht nichts von A1. Das A1 ist rechtswidrig und das wird demnächst geklärt. Und dann habe ich nur die Geleichstellung meiner Frau gegenüber einer Frau aus Kamerun verlangt, die ein FZF bekommen hat ohne Sprachtest. Und das meine Situation ist nicht grundverschieden sondern hier wurde wieder ein Verstoss geggen Das Gleichbehandlungsgesetz begangen 8) 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Lotti
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Update:
05.06.
Heute bekam mein Mann einen Anruf von der Auslandavertretung.
Kurz und knapp wurde ihm mitgeteilt, dass die dort ein Gesundheitszeugnis von mir wollen.
Darauf hin habe ich mal bei meiner ABH angerufen, die Dame meinte, sie habe zwar die Unterlagen erhalten, aber nichts dergleichen gefordert.
Sie war nur verwirrt, da die Botschaft ihr mitgeteillt hätte, dass es sich nicht um eine, wie im Antrag angegeben, FZF zum ungeborenen Kind, sondern zur Ehefrau handele. :evil:
Beim persönlichen Termin bei der ABH werde ich mich erstmal mit ihr kurzschließen, da sie auch recht wenig angetan davon war, dass die Botschaft da offenbar ein ganz eigenes Süppchen kochen will (bezüglich Art der FZF).


Updates hänge ich auch an den Eröffnungspost, so muss niemand lang suchen, wenn es mehr werden sollte.
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shuhan
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von shuhan »

Lotti hat geschrieben:Update:
05.06.
Heute bekam mein Mann einen Anruf von der Auslandavertretung.
Kurz und knapp wurde ihm mitgeteilt, dass die dort ein Gesundheitszeugnis von mir wollen.
Darauf hin habe ich mal bei meiner ABH angerufen, die Dame meinte, sie habe zwar die Unterlagen erhalten, aber nichts dergleichen gefordert.
Sie war nur verwirrt, da die Botschaft ihr mitgeteillt hätte, dass es sich nicht um eine, wie im Antrag angegeben, FZF zum ungeborenen Kind, sondern zur Ehefrau handele. :evil:
Beim persönlichen Termin bei der ABH werde ich mich erstmal mit ihr kurzschließen, da sie auch recht wenig angetan davon war, dass die Botschaft da offenbar ein ganz eigenes Süppchen kochen will (bezüglich Art der FZF).


Updates hänge ich auch an den Eröffnungspost, so muss niemand lang suchen, wenn es mehr werden sollte.
Als Aussenstehender kann ich natürlich nicht beurteilen, was so eure Situation ist.
Komisch finde ich aber schon, dass dein chinesischer Mann alles in China hinter sich lässt, um in Deutschland neu anzufangen, wenn er kaum Deutsch kann und auch nie eine Ausbildung in Deutschland gemacht hat.Ich glaube auch nicht, dass chinesische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden können oder dass man damit in Deutschland was anfangen kann.

Aber naja, ich wünsche euch trotzdem viel Glück!
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AngelofMoon
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

shuhan hat geschrieben:Komisch finde ich aber schon, dass dein chinesischer Mann alles in China hinter sich lässt, um in Deutschland neu anzufangen, wenn er kaum Deutsch kann und auch nie eine Ausbildung in Deutschland gemacht hat.Ich glaube auch nicht, dass chinesische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden können oder dass man damit in Deutschland was anfangen kann.
Werdende Eltern oder Eltern entscheiden sich in erster Line was für das Kind dass Beste ist.
Wenn die Eltern zu der Ansicht kommen oder haben das eine Schulische und Berufliche Ausbildung für Ihr Kind in Deutschland besser ist, wird man damit nicht warten bis das Kind Schulpflichtig ist.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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edmund27
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

Visafragen hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben: An edmunds Stelle würde ich auch toben, wenn die Frau den Termin macht, alles vorbereitet, da hin fährt und dann wieder Heim geschickt wird.
Was aber vorabzusehen war, denn seine Frau hat ja wie er selbst bestätigt hat gar keine Deutschkenntnisse auf A1 Niveau. Irgendwie selbst schuld würde ich sagen. Deine Situation und die seine ist auch grundverschiedenen, ich verstehe nicht wirklich, warum er sich hier "austoben" soll...
Wie kommst du zu so einer Aussage? Ich habe hier nie geschrieben dass meine Frau keine einfachen Deutschkenntnisse besitzt. Meine Frau besitz die nach dem Gesetz geforderten einfachen Deutschkenntnisse. Wir haben nur nicht das A1 vorgelegt. Sie war zweimal in Deutschland und hat sich hier frei und ohne mich bewegt. Mit dem Bus hat sie ganz alleine Ihre Verwandschaft besucht. Und dann solltest Du dich mal eingehend mit dem AGG beschäftigen. Hier wird durch die BRD ganz klar gegen Gesetze verstoßen und ich kann nicht verstehen, das hier Leute einerseits diese Praxis noch verteidigen und dann unseren sogenannten Rechtsstaat gegenüber den Chinesen loben. Und noch eines, hätte ich eine Koreanerin geheiratet, wäre das FZF kein Problem. Das ist für mich eindeutig rassistische Selektion und das findest in Ordnung. 8) 8) 8)
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Lotti
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Komisch finde ich aber schon, dass dein chinesischer Mann alles in China hinter sich lässt, um in Deutschland neu anzufangen, wenn er kaum Deutsch kann und auch nie eine Ausbildung in Deutschland gemacht hat.
Das macht es für ihn nicht leicht, ja.
Aber wir haben die Situation und die Optionen natürlich auch redlich abgewogen, wie AngelofMoon es schon sagte.
Lediglich mit einfachen Deutschkenntnissen könnte mein Mann beruflich auch nichts reißen.
Das heißt zunächst muss er ohnehin vernünftig deutsch lernen.
Dies brauch vor allem Zeit.
Er hat kein Problem damit, in dieser Zeit den Vater und Hausmann zu mimen, auch wenn es ihm natürlich lieber wäre, er könnte arbeiten.
Unter den gegebenen Bedingungen ist das aber zunächst mein Part. (Und um die Finanzen müssen wir uns zumindest nicht sorgen ^^... immerhin etwas.)
Ob er sich in Deutschland wohlfühlt kann man jetzt natürlich nicht vorhersagen, das ist vor allem meine Sorge.
Ich glaube auch nicht, dass chinesische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden können oder dass man damit in Deutschland was anfangen kann.
Mein Mann hat nicht studiert, er ist technischer Zeichner.
Ob ein Arbeitgeber bereit ist, da jemanden mit chinesischer Ausbildung und Berufserfahrung einzustellen, hängt vom potentiellen Arbeitgeber ab, aber ich kenne ein paar Selbstständige hier, die wenn sie Bedarf haben, kein Problem damit haben, wenn mein Mann weiss, wie es geht. (und natürlich in der Lage ist, auch mit Boss und Kollegen zu kommunizieren)
Vitamin B ist nicht nur in China von Vorteil. ^^
Aber naja, ich wünsche euch trotzdem viel Glück!
Vielen Dank. :)
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happyfuture
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von happyfuture »

shuhan hat geschrieben:Komisch finde ich aber schon, dass dein chinesischer Mann alles in China hinter sich lässt, um in Deutschland neu anzufangen, wenn er kaum Deutsch kann und auch nie eine Ausbildung in Deutschland gemacht hat.
Ich finde es toll, wenn sich bilinguale Partner bezüglich zukünftiger Heimat einig sind, gegenseitig unterstützen und sich weiterbilden. Dabei differenziere ich nicht Männlein, Weiblein und /oder Nationalität!

Komisch finde ich, wie selbstverständlich so mancher Michel seine ausländische Angebetete ins gelobte Deutschland holen will. Ich wünsche und hoffe, dass dies auch gut bedacht ist mit der Klarheit und Konsequenz, was es für den Partner bedeutet, der er fortan in einem fremden Land leben wird! :wink:

Ich wünsche alles Gute :mrgreen:
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Lotti
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Komisch finde ich, wie selbstverständlich so mancher Michel seine auslänische Angebetete ins gelobte Deutschland holen will. Ich wünsche und hoffe, dass dies auch gut bedacht ist mit der Klarheit und Konsequenz, was es für den Partner bedeutet, der er fortan in einem fremden Land leben wird!
Damals war ich es ja, die nach China ging.
Gut, in meiner Vorstellung hatte ich ja bereits erwähnt, dass ich zuvor auch schon einige Male dort war, da es die einzige Möglichkeit für Livekontakt war, aber zuvor hatte ich mit China gar nichts am Hut.
Ich kann also durchaus die Höhen und Tiefen nachvollziehen, wenn man plötzlich alle Zelte abbricht, in einem vollkommen anderen Land lebt, und zunächst auch kaum kommunizieren kann.
Ich würde das nie von meinem Mann verlangen, wenn er eigentlich unwillig wäre.
Klar hat er auch Angst, aber er ist nicht allein.
Ich tue, was ich kann, um ihn zu unterstützen.
Meine Familie ist auch sehr herzlich und wird ihn immer mit offenen Armen empfangen und an die Hand nehmen, wenn Bedarf besteht.
Das schützt nicht vor Heimweh, gelegentlichem Frust, oder Kulturschock, aber ich kenne all diese Gefühlslagen und kann entsprechend darauf eingehen.
Zu Beginn gibt es ja auch einiges sehenswertes zum abklappern. (mit Baby wird das schon stressig genug :lol: )
Außerdem ist mein Mann gnadenloser Optimist und hat vermutlich schon seine eigene "da müssen wir hinfahren!" Liste im Kopf, die vermutlich genug Stoff für ein ganzes Jahr bietet. :lol:
Ich wünsche alles Gute
Ebenfalls danke. ^^
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben: Und noch eines, hätte ich eine Koreanerin geheiratet, wäre das FZF kein Problem.
Wie kommst du drauf, daß das FZF Visum für eine Koreanerin kein Problem gewesen wäre?

Ich gehe mal davon aus, das du deutscher Staatsbürger bist, dann hätte sie auch A 1 Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Vorteil wäre, sie hätte deutsch problemlos hier bei uns mit einem Touristenvisum lernen können.

Nur wenn sie zu ihrem koreanischen Ehemann in Deutschland gezogen wäre, hätte sie keine A 1 Kenntnisse nachweisen müssen.
Da unterliegst du einem Irtum. Im Aufenthaltsgesetz gibt ein paar Ausnahmen von Nationälitäten. Es gibt darüber viele Artikel von Staatsrechtler, die diese Reglung für Verfassungsmäßig bedenklich halten.Es ist auch schon eine Klage beim Verfassungsgericht wegen dieser Problematik anhängig.
Begründung ist hier es liegt ein Verstoß des Artikel 3 des Grundgesetzes vor.
Es gibt noch mehr Nationen ausser Korea z.B. Japan, Brasilien. Warum dies so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das diese rassistische Selektion betreibt. Aber ich denke hat das auswärtige Amt schon Übung, wenn man die Nazivergangenheit dieses Amtes genauer betrachtet. 8) 8) 8)
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AngelofMoon
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Da unterliegst du einem Irtum. Im Aufenthaltsgesetz gibt ein paar Ausnahmen von Nationälitäten.
Edmund der Irrtum liegt jetzt aber dann doch bei Dir.
Wie qpr schon geschrieben hat müssen auch die Nachziehenden Ehepartner aus den Ländern einen Sprachnachweis erbringen, welche dieses vor der Einreise nach D nicht brauchen.
Auszug aus dem Visumhandbuch
4. Nachweis der Deutschkenntnisse im Inland bei visumfreier Einreise des Ehegatten
Die einfachen Deutschkenntnisse sind im Regelfall bereits vor dem Zuzug nach
Deutschland im Visumverfahren nachzuweisen.
Dies gilt nicht für Ehegatten, die auch zu langfristigen Aufenthalten visumfrei in das
Bundesgebiet einreisen und somit eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen können.
Derartige
Visumbefreiungen bestehen zugunsten von nachziehenden Ehegatten mit einer
Staatsangehörigkeit nach § 41 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthV (zu Ehegatten mit
einer visumpflichtigen Staatsangehörigkeit, die zu Ausländern mit einer
Staatsangehörigkeit nach § 41 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthV nachziehen vgl. unten
Ziffer II.4.).
Inhaber von Nationalpässen Brasiliens und El Salvadors sind für die Einreise auch
zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten nach § 16 AufenthV i.V.m. Anlage
A zur AufenthV von der Visumpflicht befreit, soweit dieser nicht der Erwerbstätigkeit
dient. Sie können danach auch zum Zweck des Familiennachzugs visumfrei
nach Deutschland einreisen und unmittelbar im Inland den Antrag auf die erforderliche
Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Im Rahmen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellt die Ausländerbehörde
auch das Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse fest. Wegen Auskünften zu Art und
Weise der Feststellung sollen die o.g. Staatsangehörigen unmittelbar an die zuständige
Ausländerbehörde verwiesen werden.
Sie können darauf hingewiesen werden, dass der Erwerb eines bei der Ausländerbehörde
anerkennungsfähigen Sprachzeugnisses (z.B. Goethe-Institut, Telc, ÖSD,
TestDaF) bereits vor Ausreise im Herkunftsstaat erfolgen kann, um Zweifel an den
Erfolgsaussichten des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis von vorherein auszuräumen.
Die Auslandsvertretungen werden gebeten, in ihren Veröffentlichungen (Internet,
Merkblätter etc.) in geeigneter Weise auf die Visumbefreiung beim Ehegattennachzug
zugunsten der o.g. Staatsangehörigen hinzuweisen und entsprechend zu
beraten.
Besteht ein betreffender Staatsangehöriger trotz Beratung über die Visumbefreiung
auf der Durchführung eines Visumverfahrens zum Ehegattennachzug
–etwa aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit-, ist der Visumantrag zur
Bearbeitung anzunehmen. Für die Feststellung der einfachen Deutschkentnisse durch
die Auslandsvertretung gelten in diesem Fall die nachfolgenden Weisungen.
II . Gesetzliche Ausnahmetatbestände, Visum zum Spracherwerb
Die im AufenthG vorgesehenen Ausnahmen vom Sprachnachweis sind abschließend. Sie
berücksichtigen bestimmte Erschwernisse und migrationspolitische Interessen. Eine
allgemeine „Härtefallklausel“ zum Sprachnachweis besteht nicht (vgl. auch § 30 Abs. 2 Satz 1
AufenthG). Allerdings kann in besonderen Ausnahmefällen ein Visum zum Spracherwerb in
Deutschland erteilt werden (vgl. hierzu 5.).
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:
Da unterliegst du einem Irtum. Im Aufenthaltsgesetz gibt ein paar Ausnahmen von Nationälitäten. Es gibt darüber viele Artikel von Staatsrechtler, die diese Reglung für Verfassungsmäßig bedenklich halten.Es ist auch schon eine Klage beim Verfassungsgericht wegen dieser Problematik anhängig.
Begründung ist hier es liegt ein Verstoß des Artikel 3 des Grundgesetzes vor.
Es gibt noch mehr Nationen ausser Korea z.B. Japan, Brasilien. Warum dies so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das diese rassistische Selektion betreibt. Aber ich denke hat das auswärtige Amt schon Übung, wenn man die Nazivergangenheit dieses Amtes genauer betrachtet. 8) 8) 8)
Auch für Koreaner, Japaner etc. gilt dieser Sprachnachweis.
Aber da du ja immer alles besser weißt.....
Vielleicht habe ich mich bei einigen Nationen geirrt. Aber hier in Frankfurt spielt eine Fussballerin aus Japan und die brauch keinen Sprachnachweis. Übrigends dann habe ich mich geiirt, aber ich bleibe dabei bei Korea Japan werden sehr große Ausnahmen gemacht. Ich könnte dir hier noch mehr Beispiele bringen von chinesischen Tischtennisspielern oder einer Volleyballspielerin. Japaner kenne ich einige die haben noch einen Sprachnachweis gebraucht. Mir ist nur aufgefallen, dass es die meisten Probleme mit der Türkei und China gibt. Außerdem ist mir die Diskussion um den Sprachnachweiss egal. Der erledigt sich bald von selber. Es ist nur noch eine Frage der Zeit wann das deutsche Monopol fällt. 8) 8) 8)
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von tigerprawn »

qpr hat geschrieben:Ich hoffe nur für deine Frau, daß der Sprachtest wirklich bald fällt und sie nicht weiter darunter leiden muß, daß du dich für was besseres hälst.
oder vielleicht sollte man das für die Frau nicht hoffen. Wenn sie wirklich ein so großes Interesse hätte, dann hätte sie ja auch selbständig die Prüfung ablegen können. (Das Visum wird nun mal von der Frau beantragt). Also, es gilt wohl hier das Motto: Wenn's der Hesse nicht bringt, bleib ich da. Und jetzt alle zusammen: 8) 8) 8)
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Capt. »

"Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf."

Quelle: http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm

Hier irrt das Goethe-Institut. Gilt nicht für alle.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:
Vielleicht habe ich mich bei einigen Nationen geirrt. Aber hier in Frankfurt spielt eine Fussballerin aus Japan und die brauch keinen Sprachnachweis. Übrigends dann habe ich mich geiirt, aber ich bleibe dabei bei Korea Japan werden sehr große Ausnahmen gemacht. Ich könnte dir hier noch mehr Beispiele bringen von chinesischen Tischtennisspielern oder einer Volleyballspielerin. Japaner kenne ich einige die haben noch einen Sprachnachweis gebraucht. Mir ist nur aufgefallen, dass es die meisten Probleme mit der Türkei und China gibt. Außerdem ist mir die Diskussion um den Sprachnachweiss egal. Der erledigt sich bald von selber. Es ist nur noch eine Frage der Zeit wann das deutsche Monopol fällt. 8) 8) 8)
Profisportler brauchen auch keinen Sprachnachweis. :roll:

Und wie schon geschrieben, du weißt ja sowieso alles besser und bist unbelehrbar.

Ich hoffe nur für deine Frau, daß der Sprachtest wirklich bald fällt und sie nicht weiter darunter leiden muß, daß du dich für was besseres hälst.

Leider muss ich dich auch hier entäuschen. Was meine Frau angeht, weiß ich es auch wieder besser. Meine Frau leidet nicht. Bist du jetzt entäuscht, weil ich es auch hier wieder besser weiß. Nur ein Rat von mir. Wenn du Aussagen über andere Menschen machst, dann solltest du dich mit deinen Äußerungen etwas zurückhalten. Unbelehrbar bin ich nicht, dass wäre tödlich. Ich lerne viel und sehr schnell. 8) 8) 8)
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