Das kann auch bei einer VE (Verpflichtungserklärung) sein dass man umsonst nach Beijing fährt.HamburgJunge hat geschrieben:Ohne würde sie umsonst nach Beijing reisen.
Die VE ist keine Garantie für ein Visum, sie unterstützt nur den Antrag.
Das wichtigste bei dem Visum ist, dass der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft gegenüber der Deutschen Auslandsvertretung glaubhaft nachweisen kann.
Wie ich schon vorher geschrieben habe, sollte Sie ein Schreiben von der Uni holen wo dann auch steht das Sie nächstes Jahr Graduiert.
Eine Reservierung eines Hin und Rückflug wäre auch von Vorteil.
Du kannst auch eine Persönliche Einladung schreiben, die Sie dann beim Antrag mit vorlegt.
In dem dann zum Beispiel steht, dass Du für Verpflegung und Unterkunft auf kommst und so weiter.
Das deine Freundin ein Visum bekommt kann Dir aber keiner Garantieren.
Ob Ihr einen Visums-Antrag bei der Deutschen Auslandsvertretung einreicht bleibt Eure Entscheidung.


