In der Vergangenheit habe ich schon viele hilfreiche Tipps im China Forum gefunden. Daher möchte ich in diesem Beitrag meine Erfahrungen mit der Hochzeit in Hong Kong weitergeben.
Das Heiraten in Hong Kong ist grundsätzlich einfach. Man kann es mit einer Hochzeit in Las Vegas vergleichen. Heiraten dürfen dort Parner beliebiger Nationalität. Was das Heiraten in Hong Kong so interessant macht ist die Tatsache, dass Hong Kong einerseits zur VR China gehört, andererseits aber der europäische Einfluss noch deutlich spürbar ist. Amtssprachen sind Englisch und Chinesisch gleichermaßen. Das heißt, alle Urkunden in englischer bzw. chinesischer Sprache werden anerkannt und müssen nicht übersetzt werden. Zu beachten ist lediglich, dass Namen von Ehepartnern chinesischer Herkunft in traditioneller chinesischer Schrift anzugeben sind. Im Zweifelsfall hilft aber der Beamte im Registration Office weiter.
Einreise nach Hong Kong
Der deutsche Ehepartner hat grundsätzlich kein Problem mit der Einreise. Es wird lediglich ein noch mindestens 3 Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass verlangt. Das „Visum“ bekommt man direkt bei der Einreise in den Pass gestempelt. Der Aufenthalt ist somit bis zu 90 Tage möglich.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html
Der chinesische Ehepartner benötigt ebenfalls einen Reisepass. Dabei ist es mittlerweile egal, ob man dazu den internationalen oder den Hong Kong Reisepass verwendet. Die Regelung, dass Festlandchinesen nur in Reisegruppen nach Hong Kong reisen dürfen, wurde abgeschafft. Ein entsprechendes Visum bekommt man bei der zuständigen Provinzregierung des Ortes, für den das Hukou (Familienbuch) gültig ist. Individualreisen sind nun möglich. Seit einiger Zeit ist auch die einmalige Einreise des chinesischen Partners nach Hong Kong mit seinem internationalen Reisepass möglich. Wie es sich dabei mit dem Visum verhällt, weiß ich nicht. Wegen der „Wartezeit“ (siehe weiter unten) ist in der Regel aber eine zweimalige Einreise erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Normalfall, beide Ehepartner sind ledig, genügt jeweils ein gültiger Reisepass. Bei Geschiedenen ist zusätzlich eine Scheidungsurkunde (mit Apostille vom Ortsgericht) mit beglaubigter Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen. Die Übersetzung kann in Deutschland oder in Hong Kong erfolgen. Auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats in Hong Kong gibt es eine Adressliste für diese Belange. Das deutsche Konsulat bietet auch ein paar Informationen über das Heiraten in Hong Kong. Aber bitte nicht euphorisch werden! Das Konsulat unterstützt Euch nicht bei der Heirat!
Link: http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... seite.html
Wesentliche Unterlage ist das Formular MR21b, welches man von der Webseite des Kong Kong Government herunterladen kann. http://www.immd.gov.hk/ehtml/mr21b.htm
Beim Ausfüllen ist zu beachten, dass man die Angaben entweder in Englisch oder in Chinesisch macht. Man muß also nicht alles doppelt ausfüllen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefragt werden, wenn vom Normalfall abgewichen wird, z.B. bei Heirat von Minderjährigen. Weitere Unterlagen wie beispielsweise das Hukou oder eine Geburtsurkunde etc. werden definitiv nicht benötigt, auch wenn das noch auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats so steht.
Wie läuft die Prozedur ab?
Zunächst gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann man eine sogenannte „Overseas Notice“ abgeben. Dazu muß man sämtliche Unterlagen (auch Reisepässe) im Original, andere Dokumente in notariell beglaubigter Abschrift / Übersetzung nach Hong Kong schicken. Diese Art der Beantragung ist langwierig und kostspielig. Außerdem ist sie nur für Heiratswillige interessant, die im gleichen Land leben, denn die Post muß zusammen versendet werden. Für Eheparner, von denen einer in Deutschland, der andere jedoch in Festland-China lebt, ist dieser Weg eher uninteressant.
Zum anderen kann man die „Notice“ auch vor Ort beim „Registration Office“ persönlich abgeben. Dazu muß aber nur einer der Beiden anwesend sein. Der andere Partner muß ihm / ihr jedoch den eigenen Reisepass mitgeben und das MR21B Formular vorher unterschreiben. Schöner ist es natürlich, wenn beide gemeinsam erscheinen.
Für das Abgeben der „Notice of intended marriage“ braucht man zwingend einen Termin. Diesen Termin kann man telefonisch oder per Internet vereinbaren. Günstig ist es, dies etwa 10 Tage im Voraus zu tun. Man sucht sich dann einen Tag sowie eine Uhrzeit aus. Spätere Änderungen sind möglich. Zu beachten ist, dass zwischen Abgabe der „Notice“ und dem Eheschließungstermin mindestens 15 Werktage („15 clear days“) liegen müssen!! Man kann das mit einem Aufgebot vergleichen, was es ja in Deutschland so nicht mehr gibt. „Buchen“ kann man hier: http://www.gov.hk/en/apps/immdmarriagebooking.htm oder per Telefon: (852)3102 3883
Die Buchung per Telefon kann ich nicht empfehlen. In Internet ist das viel übersichtlicher. Bei der Buchung im Internet wird man gebeten, spätestens 1 Tag vor dem Termin für die „Notice“ alle Daten online zu erfassen. Es handelt sich dabei um das Abtippen des MR 21B. Das Erfüllen der Formvorschriften im Internet ist jedoch äußerst schwierig, z.B. Englisch und Chinesisch zu mischen. Das Ausfüllen auf der Webseite ist aber definitiv nicht erforderlich. Das kann man sich sparen.
Noch ein Tipp um sich Frust zu ersparen: Für das „Appointment“ zur „Notice“ muß man auch eine in Hong Kong gültige, 8 stellige Telefonnummer angeben. Ich habe hier mangels Masse die nebenstehende Telefonnummer des Office angegeben
Für den Besuch des Office sollte man etwa zwei Stunden einplanen. Besonders wichtig ist es, nicht zu spät zu kommen, da man sonst Gefahr läuft nicht mehr bedient zu werden!! Das kann tragisch enden, wenn man nicht die Zeit für einen neuen Termin ein paar Tage später aufbringen kann.
Wärend des Gesprächs mit den Officer werden noch offene Fragen besprochen. Dann muß man die Gebühr von 305 HK$ bezahlen. Zum Schluß wird es dann nochmal spannend. Es erscheint ein Standesbeamter, vor dem man dann von einer Tafel ablesend schwören muß, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Bei Meineid droht Gefängnis!
Neben dem Office kann man auch einen Notar aufsuchen, der dann die Registrierung übernimmt. Allerdings sehe ich darin keinen Vorteil. Die Notice hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Danach verfällt sie.
Die Hochzeit selbst kann an verschiedenen Orten gebucht werden. Registriert man die Eheschließung im Office, so ist „Cotton Tree Drive Marriage Registry“ eine gute Wahl für die Zeremonie. Sie liegt inmitten eines kleinen Parkgeländes. Am Tag der Eheschließung bringt man die Reisepässe - und zwei Trauzeugen!!! – mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und im Besitz eines Reisepasses oder Kong Kong ID Card sein.
Zunächst werden nochmals die Daten abgeglichen und ein Formular ist zu unterschreiben. Dann ist die Gebühr fällig: 715 HK$ zu normalen Öffnungszeiten und 1.935 HK$ außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. an Sonntagen. Das Geld ist in bar und möglichst passend zu zahlen.
Für die Zeremonie steht ein Raum zur Verfügung, der ca. 60 Gäste faßt. Der Standesbeamte liest seinen Text ab. Dann bekommt man wieder eine Tafel in die Hand und muß den Eheschwur davon ablesen (in englisch). Danach kann man noch frei etwas sagen. Zum Schluß unterschreiben beide Ehepartner und beide Trauzeugen die Heiratsurkunde. Der Standesbeamte verläßt den Raum und man kann noch etwas bleiben. Man muß 15 Minuten vor dem Termin erscheinen (für die eingehenden Formalitäten) und die Eheschließung dauert dann ebenfalls nochmals 15 Minuten. Das war’s!
Ein Familienbuch gibt es nicht. Ebenso gibt es auch nur eine gemeinsame Urkunde! Will man eine beglaubigte Abschrift davon, so ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Allerdings beträgt die Wartezeit 5-10 Tage. Die Urkunde muss vor Ort, auch gegen Vollmacht, abgeholt werden. Ein Postversand von Amts wegen findet nicht statt.
Besonders wichtig!
Will man später in Deutschland keine Probleme mit der Heiratsurkunde bekommen, dann sollte man in jedem Falle eine Beglaubigung (Apostille) beim zuständigen Gericht (High Court) durchführen lassen. Hier die Kontaktdaten:
General Registry, High Court, Room 115, LG 1/F, 38 Queensway, Hong Kong. Tel. (852)28254226
Die Beglaubigung dauert 2-3 Tage. Wenn man sich vorher anmeldet kann man mit etwas Glück die Urkunde auch noch am selben Tag bekommen. Die Kosten betragen 125 HK$. Nachzulesen hier: http://www.judiciary.gov.hk/en/crt_serv ... stille.htm
In Deutschland muß man nichts weiter tun. Die Heiratsurkunde mit Apostille!!! Ist hier voll gültig. Man kann sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt den Familienstand eintragen lassen. Vorgeschrieben ist das nicht. Seit dem 1.1.2011 darf das Einwohnermeldeamt diese Daten nicht mehr an das Finanzamt weitergeben. Im Falle, dass der chinesische Ehepartner dann in Deutschland lebt ist also neben der Meldebescheinigung auch das Finanzamt separat zu benachrichtigen. Eine Registrierung beim deutschen Standesamt erfolgt nicht! Man kann sich aber eine deutsche Heiratsurkunde gegen eine Gebühr von 80 Euro ausstellen lassen. Das ist im Normalfall nicht erforderlich, erfordert aber seinerseits die Anwesenheit beider Eheleute.
Ich hoffe, anderen Forumlesern damit geholfen zu haben und beantworte natürlich gerne Eure Fragen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass meine Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit haben. Natürlich hafte ich auch nicht für meine Aussagen


