Wie will man ein EFZ auch bei der FZF einreicheningobohn hat geschrieben:EFZ war nicht nötig, würde mich auch wundern, denn laut der Rechtslage ist das nicht nötig.
Wer in China die Eheschließung macht (China NICHT Hongkong), kann dieses mit einer Ledigkeitsbescheinigung oder dem Ehefähigkeitszeugnis tun.
Deutschland hat keine Ledigkeitsbescheinigung sondern das Ehefähigkeitszeugnis.
Mit einer Meldebescheinigung wie ich die Ehe in China noch geschlossen habe scheind es nicht mehr zu gehen.
Auf jeden Fall ist der Hinweis auf der Internetseite des Chinesischen Konsulat in Hamburg, wo vor zwei Jahren noch Stand: "Für die Eheschließung in China benötigen Sie eine Ledigkeitsbescheinigung (Meldebescheinigung) oder Ehefähigkeitszeugnis" so nicht mehr vorhanden.
Dort steht nur noch Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis.
Wer sein EFZ hat geht damit dann zur der Deutschen Auslandsvertretung die für Ihm zuständig ist und bekommt dort dann das EFZ ersetzt durch eine Konsularbescheinigung, welche in China dann als Ledigkeitsbescheinigung angesehen wird.
Das EFZ bleibt nach erhalt der Konsularbescheinigung bei der Deutschen Auslandsvertretung, da das EFZ eine Urkunde ist wird sie wohl Achiviert und nicht in den Papierkorb landen.
Genauso wie die Konsularbescheinigung beim Chinesischen Standesamt bleibt da es ja auch ein Dokument ist.

