Sprachnachweis Ehegattennachzug
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Integrationsvereinbarung (A)
"Mit der Integrationsvereinbarung wurde auch das Ziel des Erwerbs der deutschen Sprache verfolgt. Sobald jemand einen Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert bekommt, muss innerhalb von fünf Jahren diese Vereinbarung erfüllt werden."
"Mit der Integrationsvereinbarung wurde auch das Ziel des Erwerbs der deutschen Sprache verfolgt. Sobald jemand einen Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert bekommt, muss innerhalb von fünf Jahren diese Vereinbarung erfüllt werden."
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Man möge mir verzeihen ich vergessen den Link zu speichern. Aber es war ein Bericht von einer Klage in Östereich, wo sich das Gericht beim EuGH informiert hat und der Klage dann Statt gegeben hat. Was ich noch gefunden habe ist, das es bald einen Verfassungsentscheid geben soll, weil nach Ansicht von Verfassungsrechtlern der Sprachtest gegen den Art. 3 des GG verstößt. Daher bin ich auch der Meinung, dass die Sachbearbeiterin der Botschaft in Beijing in meiner Sache gegen den Art. 3 des Grundgesetzes verstoßen hat. Da man einer Frau aus Kamerun ein Visum ohne Sprachtest erteilt hat, hätte man meiner Frau auch dieses Visum erteilen müssen.
Hier noch eine Interessante Ausage von einem Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden, der hat gesagt, dass er diese Reglung für Unfug nennt.

Hier noch eine Interessante Ausage von einem Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden, der hat gesagt, dass er diese Reglung für Unfug nennt.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Also das ist für meine Frau kein Problem. In fünf Jahren kann die schon hessisch.happyfuture hat geschrieben:Integrationsvereinbarung (A)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Ja und Nein.qpr hat geschrieben:Also ist der Sprachtest gar nicht abgeschafft worden, sondern es hat jemand, auf Grund einer Klage, eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Sprachtest bekommen?
Verstehe ich das jetzt so richtig?
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten ... erken.html
Also bei Familiennachzug/Ehegattennachzug von Türkischen Staatsangehörigen mit einen Österreichischen Staatsangehörigen ist der Sprachnachweis wohl nicht mehr erforderlich.
Ist das selbe wie bei der Niederlande.
Laut dieser Aussage von Frau Alev Korum am 27.04.2012 überarbeitet das Innenminsterium die neuen Regelungen.
http://meinparlament.news.at/show_ticke ... C3%BChrung
und aus der Frage von Fatma (29.04.2012) geht hervor das in den Österreichischen Zeitungen wohl geschrieben wird das der Sprachnachweis und die Altersgrenze beim Nachzug zu Österreicheischen Staatsbürgern entfällt.
Bessere Auskunft könnte uns wohl jemand geben der Österreicher ist.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
@qpr
Genau kann ich Dir das leider nicht sagen. In dem Artikel stand nur die Entscheidung war im November. Im Grunde genommen ist das egal wie lang die geklagt hat. Die nächste Klage nimmt immer Bezug auf den gleichen Sachverhalt. Und in der deutschen Justiz kann man nicht immer klagen wegen der gleichen Sache. Irgenwann gibt es eine Grundsatzentscheidung. Und die wird kommen. Und dann ist da auch noch der Verstoß gegen den Art.3 des GG. Weil, wenn ich einer Frau aus Kamerun ein Visum erteile ohne Sprachtest, dann muss ich auch einer Chinesin das Visum ohne Sprachtest erteilen. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich habe daher meine Klageschrift sehr genau ausgearbeitet und eine gute Beweisführung eingearbeitet.
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.

Genau kann ich Dir das leider nicht sagen. In dem Artikel stand nur die Entscheidung war im November. Im Grunde genommen ist das egal wie lang die geklagt hat. Die nächste Klage nimmt immer Bezug auf den gleichen Sachverhalt. Und in der deutschen Justiz kann man nicht immer klagen wegen der gleichen Sache. Irgenwann gibt es eine Grundsatzentscheidung. Und die wird kommen. Und dann ist da auch noch der Verstoß gegen den Art.3 des GG. Weil, wenn ich einer Frau aus Kamerun ein Visum erteile ohne Sprachtest, dann muss ich auch einer Chinesin das Visum ohne Sprachtest erteilen. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich habe daher meine Klageschrift sehr genau ausgearbeitet und eine gute Beweisführung eingearbeitet.
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.
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tigerprawn
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt koennen Personen die gegen das GG verstossen nicht zur Anzeige gebracht werden.edmund27 hat geschrieben:Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so. Zur Anzeige kann man jeden bringen. Ab die Anzeige angenommen wird ist die zweite Frage. Also warten wir mal ab. Ausserdem bekommst du vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil. Jedenfalls ist der Sprachtest Verfassungswidrig und es kommt demnächst eine Entscheidung von Karlsruhe.tigerprawn hat geschrieben:Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt koennen Personen die gegen das GG verstossen nicht zur Anzeige gebracht werden.edmund27 hat geschrieben:Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Was ich meine ist: Mit dem Wort 'Anzeige' meinst Du vermutlich eine Strafanzeige. Dazu mal Wiki:edmund27 hat geschrieben:Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so.
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Das GG enthaelt keine Straftatbestaende. Es ist nicht moeglich jemanden nach Art. 3GG anzuzeigen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Gut dann lege ich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, da das Außwärteamt in Vertretung der Sachbearbeiterin einen Verstoß gegen das GG Art. 3 begangen hat.tigerprawn hat geschrieben:Was ich meine ist: Mit dem Wort 'Anzeige' meinst Du vermutlich eine Strafanzeige. Dazu mal Wiki:edmund27 hat geschrieben:Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so.
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Das GG enthaelt keine Straftatbestaende. Es ist nicht moeglich jemanden nach Art. 3GG anzuzeigen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Edmund du meinst wohl eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine Verfassungsklage ist etwas anderes.edmund27 hat geschrieben:Gut dann lege ich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, da das Außwärteamt in Vertretung der Sachbearbeiterin einen Verstoß gegen das GG Art. 3 begangen hat.![]()
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Vor allem hast Du einen Denkfehler, das GG bezieht sich nur auf dich, nicht auf deine Frau.
Damit deine Frau sich auf das GG berufen kann müsste sie hier erst eine Aufenthaltserlaubnis haben.
In dieser Präambel vom GG ist aus meiner Sicht ein Fehler, welches ich makiert habe.Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Es müsste lauten: " Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Volk Deutschlands"
Ich zähle auch unsere Ausländischen Bürger dazu, die hier ihren Anteil an der Gesellschaft beitragen.
Zur Zeit gibt es dort aber immer noch entsprechende Benachteiligungen, sowohl Gesetzlich als auch Privat.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
@AngelofMoon
Ich habe nicht von einer Verfassungsklage gesprochen. Sondern von einer Verfassungsbeschwerde. Und die kann jeder Bürger stellen. Und in meinem Fall glaube ich, die ist auch gerechtfertigt. Ich verlange nur eine Gleichbehandlung gegen über dem Ehemann der Frau aus Kamerun. Außerdem ist der Verstoss gegen Art. 3 des Grundgesetzes im Falle des Sprachtestes dem Verfassungsgericht bekannt und eine Klage anhängig. Ich denke über kurz oder lang kommt die Entscheidung aus Karsruhe. Vieleicht sogar schon schneller als wir denken. Mein Freund Seni sagte mir meine Frau kommt schon bald und der vhat es schon immer gewußt.

Ich habe nicht von einer Verfassungsklage gesprochen. Sondern von einer Verfassungsbeschwerde. Und die kann jeder Bürger stellen. Und in meinem Fall glaube ich, die ist auch gerechtfertigt. Ich verlange nur eine Gleichbehandlung gegen über dem Ehemann der Frau aus Kamerun. Außerdem ist der Verstoss gegen Art. 3 des Grundgesetzes im Falle des Sprachtestes dem Verfassungsgericht bekannt und eine Klage anhängig. Ich denke über kurz oder lang kommt die Entscheidung aus Karsruhe. Vieleicht sogar schon schneller als wir denken. Mein Freund Seni sagte mir meine Frau kommt schon bald und der vhat es schon immer gewußt.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Das ist soweit richtig aber denke daran das dieses nur für Dich in Frage kommt nicht für Deine Frau (also für Personen die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben).edmund27 hat geschrieben:Sondern von einer Verfassungsbeschwerde. Und die kann jeder Bürger stellen.
Für Deine Frau kommt nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Frage, da Ihr Visums-Antrag ein Verwaltungsakt ist und Sie sich noch nicht auf die Grundrechte in Deutschland berufen kann.
Wenn Du für Deine Frau Klage einreichen tust, geht dieses zur Zeit nur über das Verwaltungsgericht.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Kleine Info dazu:
Damit ne Verfassungsbeschwere zulässig ist, müssen erstmal alle Rechtswege erschöpft sein d.h. man muss sowieso erstmal zu nem Verwaltungsgericht gehen.
Sonst wird die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
Damit ne Verfassungsbeschwere zulässig ist, müssen erstmal alle Rechtswege erschöpft sein d.h. man muss sowieso erstmal zu nem Verwaltungsgericht gehen.
Sonst wird die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Nicht unbedingt, siehe hierzu die Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung.Phytagoras hat geschrieben:Damit ne Verfassungsbeschwere zulässig ist, müssen erstmal alle Rechtswege erschöpft sein d.h. man muss sowieso erstmal zu nem Verwaltungsgericht gehen.
In den Fall von Edmund sieht dieses aber anders aus, da das Gesetz für den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug/Familienzusammenführung schon 2007 in Kraft getretten und die frist von 1 Jahr somit nicht mehr vorhanden ist, wenn ich richtig Informiert bin.
http://www.jura.fu-berlin.de/studium/ha ... index.html
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