In 3 Wochen steht nun auch meine erste China-Reise (Shanghai) an.
Die folgende Frage wurde hier in früheren Beiträgen zwar schon einmal behandelt, aber dann leider nicht vollständig geklärt.
z.B. hier: --> http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... +reisepass
Also noch einmal auf ein Neues: Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts steht klar und deutlich zu lesen, dass jeder Ausländer sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in China bei der zuständigen chinesischen Polizeistation zu melden habe.
Bei Pauschalreisen o.ä. übernehme das Hotel die Meldeformalitäten, wohnt man bei einem Bekannten, müsse die Anmeldung durch diesen durchgeführt werden.
Da ich in nun meinem speziellen Fall die Wohnung während Abwesenheit meines Bekannten nutze, muss ich dann die Meldung persönlich tätigen?
Bisher erhielt ich ganz unterschiedliche Infos:
1.: Auf telefonische Nachfrage bei der Chineschen Botschaft bekam ich von einem Mitarbeiter der Visastelle zu hören, er habe "...noch nie etwas von solch einer Meldung gehört." Er verwies mich aber zur Sicherheit zur Konsularabteilung.
2.:
Der Mitarbeiter dort (Konsularabteilung) fragte mich ungläubig, woher ich so eine eigenartige Information nur habe. Ihm sei keinerlei Meldepflicht für Touristen bekannt.
3.: Nun las ich in einem Beitrag hier im Forum, dass eine Userin auf gleichlautende Anfrage bei der Chinesischen Botschaft eine dem völlig entgegengesetzte Auskunft erhalten hat - dass man nämlich sehr wohl die Meldepflicht habe.
Was ist nun richtig?
Bitte nicht mit der Allerweltsantwort "Frag' zur Sicherheit bei der Chinesischen Botschaft nach." kommen, denn ich denke, an Hand der sich widersprechenden Infos dargelegt zu haben, dass man sich auch dort - leider! - nicht völlig sicher sein kann.
Gruß und vielen Dank!
jimmy




