Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbeiten

Provinz im Süden Chinas. Wichtige Städte in Guangdong sind Guangzhou (广州市), Shenzhen (深圳市), Dongguan (东莞市) und Zhuhai (珠海市).
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Naseschwarz
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Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbeiten

Beitrag von Naseschwarz »

Hallo zusammen!

Hab da mit einem Bekannten eine Diskussion am laufen, die nicht enden will...: es geht darum, dass er gehört haben will, dass zum Arbeiten in China Berufserfahrung in Deutschland Voraussetzung ist - und man ansonsten nicht dort arbeiten kann, bzw., um es etwas offener zu formulieren, rechtlich gesehen Nachteile hat (z.B. bei der Visumsvergabe, beim Nachweis, dass die Stelle nicht durch einen Chinesen besetzt werden könnte etc.).

Ich habe mich im Internet bei entsprechenden Beratungsseiten umgeschaut, die Beratung zum Arbeit finden in China anbieten, und fand dort nirgends etwas entsprechendes erwähnt - daher gehe ich davon aus, dass es eine solche Voraussetzung / Regelung nicht gibt. Er lässt aber nicht locker :roll:

Aaalso, ich wollte also mal fragen, ob hier jemand Erfahrungen hat - sprich auch keine Berufserfahrung hat(te) und in China versucht hat, Arbeit zu finden, bzw. diese gefunden und wahrgenommen hat??

Beste Grüße,
Naseschwarz
Arduino
Neuling
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Re: Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbe

Beitrag von Arduino »

Naseschwarz hat geschrieben:Hallo zusammen!

Hab da mit einem Bekannten eine Diskussion am laufen, die nicht enden will...: es geht darum, dass er gehört haben will, dass zum Arbeiten in China Berufserfahrung in Deutschland Voraussetzung ist - und man ansonsten nicht dort arbeiten kann, bzw., um es etwas offener zu formulieren, rechtlich gesehen Nachteile hat (z.B. bei der Visumsvergabe, beim Nachweis, dass die Stelle nicht durch einen Chinesen besetzt werden könnte etc.).
Hallo Naseschwarz, dein Bekannter wirft da einiges durcheinander. Kurz und knapp:

- Berufserfahrung ist keine formale Vorraussetzung, die bei der Erteilung eines Visums eine Rolle spielt.
- Es hingegen richtig, dass der Arbeitgeber begründen können muss das er für die Stelle dich einem Chinesen vorzieht. Das ist natürlich bei normalen Ausbildungsberufen sehr schwer. Aber sobald es da um Universitätsabgänger geht reicht meistens schon der Hinweis, das man einen Deutschen Muttersprachler auf dem Gebiet benötigt. Also keine große Sache und damit hast du als Arbeitnehmer auch nichts zu tun!
- Allgemein ziehen die Arbeitgeber Leute mit Berufserfahrung vor, da man eben meisten Experten auf dem jeweiligen Gebiet sucht. Das ist aber eben ein Kriterium bei der Stellenvergabe der Firma. Die Botschaft hat damit nichts zu tun.
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ingo_001
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Re: Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbe

Beitrag von ingo_001 »

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die Berufserfahrung für eine Arbeitsaufnahme in China voraus setzt.
De facto hast Du aber ohne jegliche Berufserfahrung mehr als nur dürftige Chancen.
Das gilt hier - und erst recht in China, wo Du für einfache Arbeiten zumindest chinesisch einigermaßen sprechen musst, weil ja mehr als genug Einheimische Billigarbeitskräfte da sind.
Kein Arbeitgeber wird da einen Ausländer einstellen, der sich gerade mal mit Händen und Füssen verständigen kann.

Bei höherwertigen Jobs sollten zumindest Englischkenntnisse vorhanden sein und - Berufserfahrung.
Auch hier gilt: Die Kunkurenz aus China selbst ist da schon gross genug.
Du musst mit irgend etwas (Berufserfahrung) punkten, sonst wirds mehr wie schwer, einen potentiellen Arbeitgeber davon zu überzeugen ausgerechnet Dich einzustellen.

Alternativ könnte man in China eine Firma gründen.
Das setzt aber neben dem nötigen Startkapital eben auch eines voraus - Berufserfahrung.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Naseschwarz
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Re: Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbe

Beitrag von Naseschwarz »

Alles klar, danke!
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Torte
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Re: Arbeitserfahrung im "Ausland" als Voraussetzung zum Arbe

Beitrag von Torte »

Naja, es gibt schon die Regelung dass man fuer ein Arbeitsvisum (Z-Visum and nachfolgende Residence Permit) 2 Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Feld nachweisen "muss". Via diversen Visa-Diensten und entsprechender Anzahlung kann man dies aber umgehen. Auch seine Dokumente "faelschen" ist drin, so dass es so aussieht als haette man 2 Jahre Berufserfahrung.
Versteht mich mit dem "faelschen" nicht falsch. Meist checkt das keiner wenn man in seinem Lebenslauf 2 Jahre Berufserfahrung aufschreibt (muss natuerlich halbswegs mit dem Studiumabgang hinhauen, also 2 Jahre nach dem Studium), auch wenn man nicht in dem Bereich gearbeitet hat oder einfach was anderes gemacht hat. Oft kontrolliert das keiner detailliert genug.
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