Hat mich auch etwas gewundert, denn normal greift hier ja der zweite Bildungsweg. Es gibt ja auch Abendgymnasien, die nur als "Abend"-deklariert sind wegen dem zweiten Bildungsweg aber auch tagsüber unterrichten. An solchen Gymnasien kann man i.d.R in 6 Monaten seinen Hauptschulabschluss, + in 1 Jahr Realschulabschluss + in 2 Jahre Fachhochschulreife + in 1 Jahr allgemeine Hochschulreife (Abitur) machen. Je nach dem welche Vorkenntnisse man mitbringt, kann man direkt bei der Fachhochschulreife einstiegen.happyfuture hat geschrieben:Kann es sein, dass deine Frau aktuell eine Sonderregelung für diesen Schulbesuch hat?Klaus T hat geschrieben:Sie lebt nun 2 Jahre in Deutschland und besucht die 10.te Klasse eines Gymnasiums.
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Ziel ist es das meine Frau ihre 11.te und 12.te Klasse in Shanghai auf der deutschen Schule mit Abschluss Abitur machen kann.
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Sie ist 22 jahre jung und kommt sehr gut zurecht mit ihren jüngeren Mitschülern.
In verschiedenen Bundesländern besteht kein automatisches Recht, die Oberstufe zu besuchen, wenn der Schüler als Wiedereinsteiger das 18.LJ als auch die Schulpflichtjahre vollendet hat. Dies unabhängig von jedweder Nationalität.
Nun könnte ich mir vorstellen, dass dies ein zusätzliches K.O.-Kriterium für den angestrebten "Übertritt" ist, sorry!
Das könnte seine Frau in jedem Falle immer machen.
Wundert mich eh das sie nicht gleich auf ein Gymnasium des zweiten Bildungsweges geht. An bestimmten wird man nämlich direkt von Doktoren unterrichtet, die Klassen sind ruhiger weil alle Erwachsen sind und es gibt i.d.R weniger Schüler... Das Lernklima ist einfach besser als wenn man da unter 16 jährigen Grünschnäbeln ist...