Arbeitsbewilligung Schweiz

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Nordmann
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Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von Nordmann »

Ich arbeite für ein innovatives mittelständisches Unternehmen, welches gerne auch in den chinesischen Markt expandieren würde. Dies bedeutet, dass mehr Produkte aus China beschafft und in China verkauft werden sollten. Dazu brauchen wir aber jemanden, der die chinesische Mentalität kennt und der Herausforderung gewachsen ist.

Meine Freundin ist Chinesin, studiert in der Schweiz und hätte alle benötigten Qualifikationen: perfektes Chinesisch, perfektes Englisch und hervorragendes Deutsch, wirtschaftliches Fachwissen und eine verantwortungsbewusste, zuverlässige Persönlichkeit. Sie hat bereits für unser Unternehmen gearbeitet und hätte die Stelle auf sicher.
Das Problem ist nun jedoch die Arbeitsbewilligung.

Um eine solche zu erhalten, müssen wir nachweisen, dass
1. "intensiv" europaweit nach qualifizierten Arbeitskräften gesucht worden ist
2. ein "erhebliches wirtschaftliches Bedürfnis" besteht und
3. sie ortsüblich bezahlt wird.
4. sie "hoch qualifiziert" ist.

Zu 1.: wie sähe so eine "intensive" Suche aus? Reicht es, wie üblich die Stelle auf unserer Website und im EURES auszuschreiben und ein paar Headhunter zu beschäftigen?
Da sie unser Unternehmen ja bereits kennt, ist sowieso klar, dass sie die beste Option wäre...

Zu 2.: wie weist mein das wirtschaftliche Bedürfnis nach? Ich meine, wachsen möchte ja jeder...

Zu 3.: dieser Punkt ist kein Problem - sie würde weit mehr als der schweizerische Durchschnitt und ähnlich wie Uniabgänger in ihrer Position verdienen.

Zu 4.: Sie hat zwar bereits einen Bachelor von einer führenden chinesischen Universität und ist derzeit an ihrem Zweitstudium hier - doch sie hat, bis auf ein paar Praktika und Nebenjobs, noch keine Arbeitserfahrung. Reicht das, um sie als "hoch qualifiziert" zu erachten?

Ich bin um jeden Tipp froh - wäre toll, wenn ich das ohne einen Anwalt hinkriegen würde...
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Haima
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von Haima »

Hallo,

Es gibt ja einige Chinesinnen und Chinesen, die hier in der Schweiz arbeiten. Ein Weg wird es also schon geben. Hast du schon mal in anderen Unternehmen nachgefragt, wie die das hinkriegen. Erfahrungsberichte dürften wohl der einfachste Weg sein.

Ich kenne diverse Chinesinnen und Chinesen, die hier arbeiten. Alle hatten eigentlich zuerst den Job und haben dann so die Aufenthaltsbewilligung erhalten. Weiss aber auch nicht, was da die Kriterien von Seiten Arbeitgeber sind.....

Ist ev. der Arbeitgeberverband eine Ansprechstelle?

Grüsse

Haima
Aremonus
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von Aremonus »

Könnte sie nicht neben dem Studium arbeiten?
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
Nordmann
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von Nordmann »

@Haima: Danke für Deine Antwort.

Viele Chinesen, die hier arbeiten, sind entweder früher gekommen (als die Schweiz noch nicht die (etwas rassistischen) Schengenregelungen eingeführt hat) oder wurden von Grossunternehmen oder per Heirat hergeholt. Auch der einzige Chinese, der bereits bei uns arbeitet, hatte es damals bedeutend einfacher.

Seit einem Jahr ist es auch möglich, dass man nach dem Studienabschluss in der Schweiz einen Job suchen und bleiben kann, wenn man binnen 6 Monaten einen findet. Das wäre für uns eben der (zeitlich leider ziemlich ineffiziente) Ausweg, falls wir die Bewilligung nicht bekommen. Wäre aber weder in unserem privaten Interesse noch in jenem des Unternehmens.

Der Arbeitgeberverband verfügt auf dem Gebiet nicht gerade über weitreichende Kompetenzen, aber die OSEC/SIPPO könnte da eventuell noch wertvoll Tipps haben. Die fokussieren sich aber eher auf den Güter- als auf den Personenaustausch.

@Aremonus:
Nein, solche Projekte lassen sich kaum Studiumsbegleitend durchziehen...
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Haima
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von Haima »

Hallo nochmals,

Naja, ein Kollege von uns arbeitet nun seit etwa drei Monaten wieder in der Schweiz. Er war schon von ca. 2005 bis 2008 hier, dann wieder in China (mit neuem Arbeitgeber, nichts mehr mit der Schweiz zu tun), nun aber wieder in der Schweiz.
Er konnte ohne grössere Probleme mitsamt der Familie (2 Kinder) einreisen. Zuerst wurde ein Arbeitsvertrag unterschrieben, dann hat seine Firma die Arbeitsbewilligung eingeholt und er dann das Visum in China. War anscheinend nicht allzu kompliziert. Ich habe ihn nach deinem Post noch kurz gefragt. Der Nachweis, dass es wirklich einen Chinesen oder eine Chinesin braucht, ist wohl der Knackpunkt. Ev. muss das mehr in den Vordergrund gerückt werden.

Gibt es nicht auch eine Quote, die im Zusammenhang mit dem Scheengenabkommen vereinbart wurde? Ich glaube mich zu erinnern, dass vorallem die ersten Jahre nach dem Abkommen die Quote (wieviele Leute aus Nicht-Scheengen-Staaten eine Arbeitserlaubnis erhalten) ständig überzogen wurde... Hab ich mal irgendwo gelesen...

Gruss

Haima
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von ElStudente »

Nordmann hat geschrieben:
Zu 4.: Sie hat zwar bereits einen Bachelor von einer führenden chinesischen Universität und ist derzeit an ihrem Zweitstudium hier - doch sie hat, bis auf ein paar Praktika und Nebenjobs, noch keine Arbeitserfahrung. Reicht das, um sie als "hoch qualifiziert" zu erachten?

.
Es wird sehr schwer werden. Sie verfügt über keinen Master- oder Diplomabschluss. Sie hat wahrscheinlich an keinen Forschungsprojekten teilgenommen oder sich sonst irgendwie engagiert. Auch kann ich aus diesem und deinen folgenden Posts nicht wirklich erkennen, worum es eigentlich geht. Du sprichst von Projekten, die "Unmöglich" neben dem Studium zu bewältigen sind. Du sagst sie wäre bei euch super eingearbeitet und perfekt für die Stelle geschaffen. Auf der anderen Seite sagst du, dass sie "bis auf ein Paar Praktika und Nebenjobs" keine Berufserfahrung hat. Woher wisst ihr denn dann, dass sie die richtige für den Job ist?

Für mich sieht das eher so aus, als willst du deiner Freundin einen für ihren Bildungsgrad völlig überzogenen und überbezahlten Job anbieten (Denn laut deiner Aussage würde sie "Deutlich mehr als der schweizer Durchschnittsverdiener" bekommen - was immerhin 5800 Franken, also 4800 Euro sind) Aufs Jahr und mit 13,5 Monatsgehältern entspricht das 65.000 Euro).

Das finde ich ziemlich happig für einen Bachelorabsolventen, der über keinerlei Berufserfahrung oder Herausragende Studienleistungen verfügt. Und als Ausländer 3 Sprachen zu sprechen ist nun keine Kunst, wenn man im Ausland studiert hat. Zumal Englisch und Deutsch absoluter Standard sind. Warum stellt ihr sie nicht einfach in anderer Position ein, für die ihr nicht erst irgendwelche komischen Ausreden finden müsst, sondern die ihrer Qualifikation entspricht.
kensen468
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Re: Arbeitsbewilligung Schweiz

Beitrag von kensen468 »

Ich war zwar nur am Rande damit in Berührung gekommen, als die Firma meines Vaters jemanden aus dem Iran anstellen wollte, aber für Personen ausserhalb EU/EFTA gibt es m.W. ein stark begrenztes Kontingent, welches regelmässig so Februar/März bereits vollständig aufgebraucht wurde. Dies bedeutet, dass es für 2012 keine Chance mehr gäbe, ganz egal ob sie qualifiziert ist und wie dringend ihr sie wirklich braucht. Aber solche Fragen klärt man am besten mit der zuständigen Stelle in deinem Kanton. Schau einmal hier nach und ruf dort an. Fragen zu Arbeitsbewilligungen können telefonisch gestellt werden:
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/ ... ntakt.html

Und hier wird das Thema auch behandelt:
http://www.swissinfo.ch/ger/Specials/Kl ... d=29082954

Realistisch betrachtet sind eure Chancen wohl Null. "hochqualifiziert" ist sie wohl nicht. Was hat sie überhaupt studiert? Wenn es ein "Allerweltsfach" wie Wirtschaft ist, könnt ihr's gleich vergessen, da gibt's tausende von Doktoranden und Doktoren aus dem EU/EFTA-Raum, wenn nicht sogar aus der Schweiz. Wenn es etwas spezifischeres ist wie beispielsweise Jus (halt einfach chin. Recht), könnte das hinhauen, aber kaum mit einem Bachelor. Da braucht's mind. einen Dr. ggf. mit Anwaltspatent, um das als "hochqualifiziert" durchzubringen.
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