Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Capt.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von Capt. »

ElStudente hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
Alle Achtung, ein ganz toller Vergleich
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Ghoule
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von Ghoule »

ElStudente hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Weil Japan ein Land ist mit einem Lebensstandard wie in Deutschland - und nicht wie China, wo die Hälfte der Menschen unter der Armutsgrenze leben und sich die deutsche Aufenthaltserlaubnis erschleichen wollen (über zB Beziehungen/Ehe zu Westlern). Weil Japan keine kommunistische Diktatur ist... Soll ich weiter machen?

Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
Sag mal was redest du eigentlich für Schei..e hier??!!! Denkst du jemals nach bevor du schreibst/redest??
Ich dachte du hast eine chinesische Freundin und Freunde und trotzdem kommt so ein Müll von dir?
Anscheinend hast du dich noch niemals mit der Thematik und dem Land deiner Freundin auseinandergesetzt.

Toll ist auch deine Annahme, das alle Ausländer nur nach Deutschland wollen und sich die Aufenthaltsgenehmigungen erschleichen und danach unsere Sozialleistungen, was? (Was schonmal nicht so einfach geht, wenn überhaupt)

Bezüglich des Sprachnachweises geht es auch um das Prinzip der Gleichheit. Wie schon erwähnt brauchen Japaner z.B. solches nicht nachweisen. Und auch diese bekommen selten einen Job wegen der fehlenden Sprachkenntnisse. Also nach deiner Logik noch größere Anwärter um sich hier im gottgelobten Land Leistungen etc zu erschleichen, oder?
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von ingo_001 »

Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Nirgends.
Gleiches gilt für den Punkt Anerkennung des Berufs.
Meine Frau hatte mehr als 10 Jahre als hochqualifizierte Krankenschschester (in den Abteilungen Neuro-Chirurgie und Innere Medizin) gearbetet. Sie hatte hier konkrete Arbeitsangebote gehabt. Ihre potentiellen Arbeitgeber, Kollegen und Patienten waren voll des Lobes (sie hatte probeweise unter Aufsicht jeweils zwei Wochen zur Probe gearbeitet).
Wer aber denkt, dass qulifizierte und motivierte Arbeitskräfte dann loslegen können, der irrt.
Grund: Berufsabschlüsse werden nur innerhalb der EU anerkannt.

Deteils können dazu bei Interesse über die SuFu (Such Funktion) nachgelesen werden.

Ich kürz das jetzt mal aufs Endergebnis.
Nach Konsultation des betr. Resort-Leiters bei der zuständigen Senatsverwaltung kam Folgendes raus:
Auch er sieht in der gängigen Praxis keine Logik, sondern nur ne willkürlich gezogene Grenze.
O-Ton "Sie glauben gar nicht, wen ich hier (aus östl. EU-Staaten) durchwinken muss".
Er siet uns nicht nur moralisch sondern letztlich auch juristisch im Recht.
Der Haken dabei: Dieses Recht würden wir erst in letzter Instanz (beim EUGH) zugesprochen bekommen, weil den Vorinstanzen dieses Eisen zu heiss ist.
Nun war und ist uns aber die Wartezeit von (positiv geschätzt) 5 Jahren entschieden zu lang.

Seis drum: Die dt. Politik hat schlicht kein Interesse an qualifizierten und motivierten Menschen (jedenfalls nicht, wenn die nicht aus der EU kommen) und über deren Qualifikationen hatte besagter Resort-Leiter noch einiges andere gesagt, wo sich mir noch im Nachhinein die Fussnägel hochrollen ...

Lippenbekenntnisse, Unlogik und mitunter mehr als nur fragwürdige Entscheidungen - so und nicht anders läufts ab. Wer was anderes glaubt ist naiv.

Sorry - aber selbst nach mehr als 4 Jahren bekomme ich da nen dicken Hals.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von AngelofMoon »

ElStudente hat geschrieben:Weil Japan ein Land ist mit einem Lebensstandard wie in Deutschland - und nicht wie China, wo die Hälfte der Menschen unter der Armutsgrenze leben und sich die deutsche Aufenthaltserlaubnis erschleichen wollen (über zB Beziehungen/Ehe zu Westlern). Weil Japan keine kommunistische Diktatur ist... Soll ich weiter machen?

Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
Aus einem Irrtum wird keine Wahrheit, auch wenn man ihn noch so weit verbreitet, und aus einer Wahrheit wird kein Irrtum, auch wenn kein Mensch sie sieht.
Schönen Gruß von Mahatma Gandhi.
Menschen wie Du, welche alle über einen Kamm scherren, sind nicht besser als die Leute welche bei einer Ungerechtigkeit weg sehen.
Das hatten wir vor einigen Jahrzehnten schon einmal.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

ingo_001 hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Nirgends.
Gleiches gilt für den Punkt Anerkennung des Berufs.
Meine Frau hatte mehr als 10 Jahre als hochqualifizierte Krankenschschester (in den Abteilungen Neuro-Chirurgie und Innere Medizin) gearbetet. Sie hatte hier konkrete Arbeitsangebote gehabt. Ihre potentiellen Arbeitgeber, Kollegen und Patienten waren voll des Lobes (sie hatte probeweise unter Aufsicht jeweils zwei Wochen zur Probe gearbeitet).
Wer aber denkt, dass qulifizierte und motivierte Arbeitskräfte dann loslegen können, der irrt.
Grund: Berufsabschlüsse werden nur innerhalb der EU anerkannt.

Deteils können dazu bei Interesse über die SuFu (Such Funktion) nachgelesen werden.

Ich kürz das jetzt mal aufs Endergebnis.
Nach Konsultation des betr. Resort-Leiters bei der zuständigen Senatsverwaltung kam Folgendes raus:

Das liegt ganz einfach an der Politik, die absolut keine Ahnung hat. Wenn man in Deutschland als Müllermeister oder Kinderarzt Wirtschaftsminister werden kann, was soll sich da bessern. Wir müssen in Deutschland endlich wieder Fachleute als Minister bekommen. Man sieht es die guten Fachkräfte wandern aus z, B nach Schweden.
Auch er sieht in der gängigen Praxis keine Logik, sondern nur ne willkürlich gezogene Grenze.
O-Ton "Sie glauben gar nicht, wen ich hier (aus östl. EU-Staaten) durchwinken muss".
Er siet uns nicht nur moralisch sondern letztlich auch juristisch im Recht.
Der Haken dabei: Dieses Recht würden wir erst in letzter Instanz (beim EUGH) zugesprochen bekommen, weil den Vorinstanzen dieses Eisen zu heiss ist.
Nun war und ist uns aber die Wartezeit von (positiv geschätzt) 5 Jahren entschieden zu lang.

Seis drum: Die dt. Politik hat schlicht kein Interesse an qualifizierten und motivierten Menschen (jedenfalls nicht, wenn die nicht aus der EU kommen) und über deren Qualifikationen hatte besagter Resort-Leiter noch einiges andere gesagt, wo sich mir noch im Nachhinein die Fussnägel hochrollen ...

Lippenbekenntnisse, Unlogik und mitunter mehr als nur fragwürdige Entscheidungen - so und nicht anders läufts ab. Wer was anderes glaubt ist naiv.

Sorry - aber selbst nach mehr als 4 Jahren bekomme ich da nen dicken Hals.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von einfach-ich »

in japan kann aber auch eine deutsche krankenschwester keine anerkennung beommen
ausser sie kann japaisch und kennt sich mit den drogen im land aus
und in deutschland muessen nunmal krankenschwestern sich mit den medikamenten auskennen die es hier im land gibt. dazu zaehlt kein gemahlener tigerknochen oder zaehne vom nashorn.
und wer im servicebereich in deutschland arbeiten will sollte sich schon verstaendigen koennen.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
ElStudente hat geschrieben:
Tut mir leid, aber wenn irgendwelche Deutschen meinen, sie müssten sich aus der chinesischen Pampa irgendeine Frau "kaufen", die noch nicht mal Deutsch sprechen kann und auch über keinerlei Qualifikation verfügt um hier einen Job zu bekommen - und sie dann auch noch nach Deutschland schleppen, denen ist eigentlich eh nicht mehr zu helfen. Und ich bin absolut nicht gegen Ausländer oder Chinesen, meine Freundin ist Chinesin und ich habe mehrere chinesische Freunde hier in Deutschland. Alle haben hier studiert, alle sprechen Deutsch, alle sind Ingenieure - alle haben es sich durch viel Lernen und harte Arbeit verdient hier zu bleiben. Genau solche Ausländer brauchen wir in Deutschland - Spitzenkräfte mit hoher Qualifikation, und eben KEINE Verkäuferinnen aus dem Supermarkt/Modegeschäft, die sich irgendeinen weißen Westler geangelt hat um sich finanziell abzusichern.
Also ist eine Chinesin ohne Bildung für dich nur Dreck und hat kein Recht, in Deutschland zu leben?

Ich kann dir nur Recht geben. Dieser Mensch ist nach meiner Meinug sehr rassistisch. Aus seinem Beitrag entnehme ich Akademiker sind die besseren Chinesen und die dürfen nach Deutschland. Das erinnert mich an eine längst vergangene Zeit. Da wurden auch die Menschen nach seltsamen Kriterien ausgewählt. Für mich ist der Beitrag dieses Menschen absoluter Scheiß und einfach nicht ernst zunehmen

Da meine chinesische Freundin leider keine Ingenieurin ist, dürfte sie laut deiner Meinung nicht in Deutschland leben??

Auch wenn sie nicht deinen Auswahlkriterien entspricht, hat sie doch etwas, was du leider nicht besitzt - HERZ und VERSTAND.

Sie hat als alleinerziehende Mutter immer hart gearbeitet, ihr eigenes kleines Geschäft hochgezogen, aber für solche versnobten Typen wie dich zählt so etwas ja nicht.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

BeijingGuy hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:
BeijingGuy hat geschrieben:AoM: Deine Ausführungen sind löblich - aber sie kommen bei edmund nicht an, versprochen.
Lass' es ihn probieren, du hast es probiert.
Ich finde deinen Kommentar sehr unpassend. Du gibst hier eine sehr negative
Bewertung über einen Menschen ab, der dir nicht zusteht. Ich habe alle Kommentare gelesen. Einiges ist zutreffend und anderes nicht. Aber ich werde klagen, wenn es nötig ist. Wenn ich es nicht mache wird es halt ein anderer tun. Tatsache ist der Sprachtest ist rechtswidrig.
Typ, du gehst mir langsam mal auf die E*er, aber so dermaßen - du WILLST nicht verstehen, was die Leute mit Ahnung sagen, oder du KANNST es nicht. Ich maß mir hier nichts an, sondern ich sehe, was für einen Unsinn du von dir gibst (u.a. kann ich mich an einen Gehirnf*rz bezüglich der WTO und Import erinnern, wenn auch mit Grauen).

Klag' halt, mach' dein Ding. Du wirst sehen, dass ein A1 einfacher gewesen wäre. Dann darf dein Mädel halt noch zig Monate, wenn nicht Jahre, auch das FZF-Visum warten.

Also ich bin kein Typ. Wenn du auch als Mensch respektiert werden willst, dann solltest du ein wenig höflicher. Was die WTO anbelangt so beruhen meine Kommentare aus Erfahrungen. Ich impoertiere seit Jahren Waren aus China über UPS und die erledigen alles. Ich bezahle nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer. Manches importiere ich direkt. Hier zahle ich die Steuer am Flughafen.
Zur klage muss ich sagen. Die Sache ist schon Entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat einer Klägerin Recht gegeben. Sie hat inzwischen Ihr Visum ohne Sprschtest. So schnell kann es gehen. Wie heißt es so schön: Wenn ich es nicht mache, dann machts ein anderer.

Nochwas: ich stimme ElStudente nicht zu, wenn er sagt, man(n) dürfe nur hochbegabte Damen ehelichen und Deutschland zumuten - aber er hat im Grunde nicht unrecht, wenn er meint, dass ohne gewissen Bildungsabschluss / Sprachniveau Deutschland sicherlich nicht die Türen offenhält, wenn es um Jobchancen geht. In meinen Augen sind die Deutschen dahingehend eh' unbeschreiblich eigentümlich und rückständig, in Deutschland zählt nur das Papier - und die möglichst hohe Note, Dr., Dipl., etc., nicht die Erfahrung (Ausnahmen bestätigen die Regel).
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Du hast die Koreanerin vergessen. Hätte ich ein Frau aus Korea geheiratet hätte ich diese Probleme.
Dann es gibt auch dafür keine Logik. Aber das wird sich bald ändern. Es wurde ein Verfahren wegen Inlanddiskreminierung von der EU-Komission eingeleitet. Und wenn die Deutschen darauf nicht reagieren wird die Komission den EUG anrufen. Ich habe im Bekanntenkreis einen Anwalt der ist spezialisiert auf EU Recht und der hat noch keinen Prozeß verloren.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
ElStudente hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Weil Japan ein Land ist mit einem Lebensstandard wie in Deutschland - und nicht wie China, wo die Hälfte der Menschen unter der Armutsgrenze leben und sich die deutsche Aufenthaltserlaubnis erschleichen wollen (über zB Beziehungen/Ehe zu Westlern). Weil Japan keine kommunistische Diktatur ist... Soll ich weiter machen?

Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
Warum darf ein rassistisches Ar...loch wie du hier posten??

Chinesen sind also Kakerlaken??
Was sagt denn deine angebliche chinesische Freundin dazu, wenn du solche Sprüche losläßt??
Ich dachte, du hast nichts gegen Chinesen.....

Beleidigungen und Provokationen, dann ist alles ,was du zu diesem Forum beitragen kannst.
keine Aufregung. Es muss auch solche Menschen geben, die unwissend sind. Ein Koreaner darf auch auch ohne Sprachtest einreisen. Das ganze hat nichts mit der Armut zu tun. Sondern die BRD hat mit diesen Ländern andere Einreiseabkommen. Ausserdem gibt es in diesen Ländern auch Armut.
Der Mensch ist für mich ein Rassist.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

Capt. hat geschrieben:
ElStudente hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
Alle Achtung, ein ganz toller Vergleich
Der ist halt ein Rassist. Ein anderer Mensch würde niemals Menschen mit Tieren vergleichen. Dieser Vergleich zeigt schon seine enorme Bildungslücke. Dieser Vergleich ist rein Biologisch Unsinn und gegen die Evolution. Dies ist ganz unteres Niveau
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von ingo_001 »

einfach-ich hat geschrieben:nd in deutschland muessen nunmal krankenschwestern sich mit den medikamenten auskennen die es hier im land gibt. dazu zaehlt kein gemahlener tigerknochen oder zaehne vom nashorn.
Scherzkeks.
Seit wann wird denn, in der Neurochirurgie und der Inneren Medizin mit Tigerknochen gearbeitet.
Einfach noch mal mein Posting genau lesen.
einfach-ich hat geschrieben:und wer im servicebereich in deutschland arbeiten will sollte sich schon verstaendigen koennen.
S.o.

Hier die Komplett-Story:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... ung#p83304

Das Ergebnis des Gesprächs mit dem betr. Referats-Leiter hab ich in nem anderen Thread gepostet u. kann den so auf die Schnelle jetzt nicht finden.
Hab da aber in meinem Vorposting schon etwas dazu geschrieben.

Da das jetzt aber OT. ist, gehörts hier nicht hin.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von einfach-ich »

@edmund27 wenn dein freund ein anwalt ist der noch nie einen prozeß verloren hat.
meine frage warum wartest du dann auf deine frau
sicher allein zu haus ist am schoensten aber fuer dich doch nicht
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

einfach-ich hat geschrieben:@edmund27 wenn dein freund ein anwalt ist der noch nie einen prozeß verloren hat.
meine frage warum wartest du dann auf deine frau
sicher allein zu haus ist am schoensten aber fuer dich doch nicht
Das ist so nicht richtig. Erstens das ist kein Freund von mir. Und dann war ich die lezten zwei Jahre schwer krank. Und jetz bin wieder völlig gesund und habe die Energie das durch zu Ziehen, weil die Chance bestehen. Den Anwalt habe ich nur zitiert als Beispiel. Der ist aber Spezialist für Wirtschaft.
Wenn ich mir einen Anwalt nehme, dann den Anwalt der das Verfahren einer Frau aus Kamerun im Oktober durchgezogen hat und gewonnen hat.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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