Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

nobinob hat geschrieben:fuer solch einen unqualifizierten Kommentar solltest du vielleicht erstmal richtig Deutsch lernen, dann kannst du gerne StandarDs einfuehren...kopfschuettel
Ich finde den Kommentar nicht schlecht. Wenn Du schon seine Rechtschreibung kritisierst, dann musst du auch die Klein- und Großschreibung beachten. Standard wird so geschrieben. Und die Bildzeitung ist eben Standard. Wie sagte doch der Chef von Springer: Wer mit der Bildzeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit Ihr nach unten. Das beweist doch den Standard
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

BeijingGuy hat geschrieben:Jetzt mal im Ernst: so eine Heirat ist nicht ganz günstig - auch wenn der formale Akt in der Behörde nur kurz ist (in Mainland ebenso wie HK). Dennoch: alles davor und danach kostet Geld, auch der Spracherwerb. Aber.. bitte, wie soll denn eine Ehe funktionieren, wenn schon DAS zuviel ist? Soll die Dame dann hier in Deutschland für weniger lernen? Rückflüge zur Familie in China gehen nicht? Etc. pp? Also sorry, das ist doch Unsinn, wenn man mit Kosten argumentiert!

Meine Frau hat an den Wochenenden an ihrer Uni gelernt, hat für ein halbes Jahr sowas um die 1000 RMB gekostet. Danach war sie auf dem A1-Level. Und ich kenne einige Leute, die sich nur mit fünf Büchern (ca. 200 RMB) auf A1-Level im Selbststudium brachten. Natürlich brauchte es da die Anleitung des zukünftigen Partners und eine Menge an Selbstdisziplin, aber ihr wollt HEIRATEN, da sollte das schon klappen, oder?

Also: Fehlendes Geld ist kein Argument, fehlende Schulen auch nicht. Zwar kann man in D vielleicht besser lernen, aber warum nicht in China anfangen? A1 ist nicht mehr als: Mein Name ist Zhang Lei, ich bin 45 Jahre alt und komme aus Hubei. Ich studierte Mathematik und arbeite in Shanghai. Ich habe drei Brüder und bin mit einer Deutschen verheiratet. Und über den Sinn von Sprachkenntnissen im Ausland brauchen wir uns wirklich nicht zu unterhalten...
Also deinen Kommentar kann ich nicht nach vollziehen. Du kannst nicht Deine Situation mit der meinen vergleichen. Es geht hier um den Sprachtest und der ist rechtswidrig. Wir leben in einer Demokratie und hier sollte der Bürger frei wählen können. Die BRD hat alle EU Verträge unterschrieben und soll sich gefälligst daran halten.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

jEnsj hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Aber Sie wird den gleichen Lehrgang bei mir am Wohnort machen und zwar den A1 und A2 Kurs. Der kostet für uns 210€.
Seid ihr schon verheiratet? ...Dann könnte es schwer werden bzgl. des FZF sie hier her zu bekommen. Ohne A1, kein FZF. Aber das hatte dir AngelofMoon ja schon geschrieben das klagen bis zu 3 Jahre dauern kann.

Ich und meine Frau hatten übrigens selbiges Problem. Das A1 für das FZF Pflicht ist, ist einfach Sinnlos. Als obs bei den Leuten die sich mit aller Gewalt ins Ausland absetzen wollen daran scheitern würde.
Das ist mir egal. Die Klage dauert keine 3 Jahre, das ist reine Spekulation. Ich habe da meine Erfahrungen durch entsprechende Anwälte. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit meinen ersten Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Ein Verwandter hat dies gemacht und er wohnt mit seiner chinesischen Ehefrau in Niedersachsen. Sie lernt dort fleißig deutsch. Aber wenn ich nicht klage, dann klagt ein anderer. Es gibt ein gutes Beispiel wie sich die BRD blamiert hat. Es gibt das Fernabgabegesetz. Hir hat der EUG 2 Klauseln kassiert. Aber in Deutschland ist dieses Gesetz immer noch gültig.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

jEnsj hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Vielen Dank für die sachliche Antwort. Ich bin halt Deutscher und wollte dies über die Deutsche Botschaft den Antrag stellen. Ein Verwandter von mir hat einen Wohnsitz in Frankreich, weil er dort ein Firma hat. Seine chinesische Frau ist über Frankreich eingereist. Und er hat mir empholen das geleiche zu machen.
Darf ich fragen wie du das bewerkstelligen willst ohne Wohnsitz und Firma in Frankreich?
Natürlich darfst Du fragen. Mein Verwandter hat eine Firma in Frankreich und auchen Wohnsitz dort. Mit seiner chinesischen Ehefrau wohnt er in Niedersachsen. Eingreist ist sein Frau in Frankreich und hat einen Schengen Aufenthaltstitel. Die Franzosen stehen auf dem Standpunkt eine Frau gehört zum Mann. Sie darf sich in allen Schengenstaaten frei bewegen und lernt fleißig hier Deutsch
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von AngelofMoon »

@ElStudente!
Beim Ehegattennachzug zu einen Kanadischen Staatsbürger nach Kanada gibt es keinen Sprachnachweis, das betrifft auch Australien oder die USA.
Also wenn man von nichts weiss sollte man doch lieber nichts schreiben.
Du kennst den Unterschied zwischen Einwandern und Ehegattennachzug wohl nicht und Du bist auch nicht der Letzte der Falsche Aussagen macht.
Für China gibt es sowas nicht, da musst Du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:@ElStudente!
Beim Ehegattennachzug zu einen Kanadischen Staatsbürger nach Kanada gibt es keinen Sprachnachweis, das betrifft auch Australien oder die USA.
Also wenn man von nichts weiss sollte man doch lieber nichts schreiben.
Du kennst den Unterschied zwischen Einwandern und Ehegattennachzug wohl nicht und Du bist auch nicht der Letzte der Falsche Aussagen macht.
Für China gibt es sowas nicht, da musst Du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Ich verstehe deinen Kommentar nicht. Ich weiß schon den Unterschied zwischen Einwandern und Familiennachzug. Und was hat das Familienzusammenfühtungsvisum mit China zu tun. Die Chinesen geht das garnichts. Es ist eine rein deutsche Angelegenheit. Ausserdem gibt es für diese Länder keinen Sprachnachweis. Offentsichtlich hast du mich falsch verstanden. Denn ich habe nichts falsches geschrieben. Alles kann man nachlesen unter www.migazin.de. Ich habe nur diese Quelle zitiert.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

edmund27 hat geschrieben:Ich will hier mit diesem Beitrag keine Diskussion anregen, sondern nur eine Information weiter geben. Der Sprachtest als Voraussetzung für das Visum zur Familienzusammenführung ist rechtswidrig. In einer Stellungnahme stellt die EU-Kommission fest: Sprachtests dürften die Zusammenführung von Familien nicht verhindern. Das Ganze ist auf der Webseite http://WWW.migazin.de nach zu lesen. Für mich bedeutet das ich werde dieses Jahr das Familienzusammenführungsvisum beantragen ohne Sprachtest. Sollte man mir das Visum verweigern werde ich beim Verwaltungsgericht klagen. Und so wie die europäische Gesetzeslage ist werde ich Recht bekommen. Einer muss ja mal den Anfang machen, sonst ändert sich in diesem Land nichts.
Ich möchte hier meinen Betrag ergänzen. weil sich die Rechtslage wieder etwas verändert hat. Hier ist der Text von einem interessanten Urteil.

BVerwG hält Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Familiennachzug mit EU-Recht für klärungsbedürftig

Geschrieben von: Dr. Klaus Dienelt

Das BVerwG hat im Rahmen der Kostenentscheidung im Verfahren 1 C 9.10 mit Beschluss vom 28.10.2011 ausgeführt, dass „die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG vereinbar ist, mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Auffassung der Europäischen Kommission (vgl. Stellungnahme vom 4. Mai 2011 im Verfahren C-155/11 PPU, Imran - Stellungnahme der Kommission zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (1.22 MB)) dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen". Damit hat der Senat sich von der Einschätzung, die Sprachanforderungen im Aufenthaltsgesetz seien zweifelsfrei mit Unionsrecht vereinbar, distanziert.

Mit der Kostenentscheidung reagierte das Gericht auf den Umstand, dass das Auswärtige Amt die Erledigung des Verfahrens dadurch herbei geführt hatte, dass es sich bereit erklärte, den Klägern die Visa ohne die erforderlichen Sprachvoraussetzungen zu erteilen. Der 1. Senat hatte nach Auskunft des Bevollmächtigten der Kläger, Rechtsanwalt Berger, vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung auf die Möglichkeit einer Vorlage hingewiesen, nachdem der Ehemann in den Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG und damit in den Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie gelangt ist.

Daran sieht man wenn ich nicht klage, dann machts ein anderer.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von BeijingGuy »

edmund27 hat geschrieben:
BeijingGuy hat geschrieben:AoM: Deine Ausführungen sind löblich - aber sie kommen bei edmund nicht an, versprochen.
Lass' es ihn probieren, du hast es probiert.
Ich finde deinen Kommentar sehr unpassend. Du gibst hier eine sehr negative
Bewertung über einen Menschen ab, der dir nicht zusteht. Ich habe alle Kommentare gelesen. Einiges ist zutreffend und anderes nicht. Aber ich werde klagen, wenn es nötig ist. Wenn ich es nicht mache wird es halt ein anderer tun. Tatsache ist der Sprachtest ist rechtswidrig.
Typ, du gehst mir langsam mal auf die E*er, aber so dermaßen - du WILLST nicht verstehen, was die Leute mit Ahnung sagen, oder du KANNST es nicht. Ich maß mir hier nichts an, sondern ich sehe, was für einen Unsinn du von dir gibst (u.a. kann ich mich an einen Gehirnf*rz bezüglich der WTO und Import erinnern, wenn auch mit Grauen).

Klag' halt, mach' dein Ding. Du wirst sehen, dass ein A1 einfacher gewesen wäre. Dann darf dein Mädel halt noch zig Monate, wenn nicht Jahre, auch das FZF-Visum warten.

Nochwas: ich stimme ElStudente nicht zu, wenn er sagt, man(n) dürfe nur hochbegabte Damen ehelichen und Deutschland zumuten - aber er hat im Grunde nicht unrecht, wenn er meint, dass ohne gewissen Bildungsabschluss / Sprachniveau Deutschland sicherlich nicht die Türen offenhält, wenn es um Jobchancen geht. In meinen Augen sind die Deutschen dahingehend eh' unbeschreiblich eigentümlich und rückständig, in Deutschland zählt nur das Papier - und die möglichst hohe Note, Dr., Dipl., etc., nicht die Erfahrung (Ausnahmen bestätigen die Regel).
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von otternase »

ElStudente hat geschrieben:
qweqwe hat geschrieben:Aber der Test ist sinnvoll
Sehr sinnvoll. Ich weiß auch nicht, warum man Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilen sollte, wenn sie die Landessprache nicht sprechen. Und sich mal 2 Jahre auf seinen Arsch zu setzen und zu lernen (15-20h pro Woche reichen da schon vollkommen aus) ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, wenn man hierher kommen will!
der Test bildet A1 Niveau ab. Wer zum Spracherwerb für dieses Niveau wirklich zwei Jahre mit 15h pro Woche benötigt, sollte sich die Sache besser nochmal überlegen.

A1:
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen.
Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben.
Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

Beispielübungen dazu finden sich auf
http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/sd ... eindex.htm
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von AngelofMoon »

otternase hat geschrieben:Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Hast Du schon einmal einen Test mit gemacht?
Dann wüsstes Du das dieses hier:
Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
im Test nicht gemacht wird.
Vor allem schaue Dir die Test mal genau an, wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist bekommt da richtige Probleme.
Vor allem frage Dich mal selber ob Du diese Fragen in Mandarin oder Kantonesisch beantworten könntes oder noch besser in chinesische Schriftzeichen von Hand schreiben.
Wenn die Kinder in China ihre Sprache und Schrift schon Jahrelang in der Schule dort lernen, wie lange wirst du dann dazu brauchen?
Vor allen dingen wird im Test es schon als Fehler angestrichen wenn Du anstatt für mit ü, mit ue schreibst also fuer.
Es gibt ja auch so viele Länder wo ä,ü und ö vorkommen.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von jEnsj »

BeijingGuy hat geschrieben: Ich stimme ElStudente nicht zu, wenn er sagt, man(n) dürfe nur hochbegabte Damen ehelichen und Deutschland zumuten - aber er hat im Grunde nicht unrecht, wenn er meint, dass ohne gewissen Bildungsabschluss / Sprachniveau Deutschland sicherlich nicht die Türen offenhält, wenn es um Jobchancen geht.
Es mag ja sein das er damit recht hat, aber mal ganz ehrlich: Was interessiert es dich (euch) ? Das ist eine Sache, womit das Ehepaar klar zu kommen hat und euch generell einen feuchten angeht. Oder wollt ihr euch etwa in das Leben anderer Leute einmischen und denen die Entscheidung abnehmen, was ein lebenswertes Leben ist und wie sie es zu leben haben?
Was ist denn schlimmes dabei wenn sich beispielsweise die Frau entscheidet Hausfrau zu sein und sich um die Kinder kümmert statt Arbeiten zu gehen? Ist mir jedenfalls tausend mal lieber als Eltern die ihre Kinder bereits im Babyalter in diesen Kinderverwahrungsanstalten abschieben weil sie sich im Job "verwirklichen" müssen - oder weil es fast nicht mehr möglich ist ohne akademischen Bildungsabschluss eine Familie ohne Zweiteinkommen zu finanzieren. Und jetzt kriegen Eltern auch noch Zuschüsse vom Staat wenn sie das Kind Zuhause groß ziehen - kranke Gesellschaft. "Job hier Job da" - als ob man hauptsächlich leben würde um Arbeiten zu gehen und alle die bewusst nicht Arbeiten gehen (weil sie es nicht nötig haben) oder nicht arbeiten können, minderwertige Menschen sind die kein Recht auf ein Familienleben haben.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von BeijingGuy »

jEnsj hat geschrieben:
BeijingGuy hat geschrieben: Ich stimme ElStudente nicht zu, wenn er sagt, man(n) dürfe nur hochbegabte Damen ehelichen und Deutschland zumuten - aber er hat im Grunde nicht unrecht, wenn er meint, dass ohne gewissen Bildungsabschluss / Sprachniveau Deutschland sicherlich nicht die Türen offenhält, wenn es um Jobchancen geht.
Es mag ja sein das er damit recht hat, aber mal ganz ehrlich: Was interessiert es dich (euch) ? Das ist eine Sache, womit das Ehepaar klar zu kommen hat und euch generell einen feuchten angeht. Oder wollt ihr euch etwa in das Leben anderer Leute einmischen und denen die Entscheidung abnehmen, was ein lebenswertes Leben ist und wie sie es zu leben haben?
Was ist denn schlimmes dabei wenn sich beispielsweise die Frau entscheidet Hausfrau zu sein und sich um die Kinder kümmert statt Arbeiten zu gehen? Ist mir jedenfalls tausend mal lieber als Eltern die ihre Kinder bereits im Babyalter in diesen Kinderverwahrungsanstalten abschieben weil sie sich im Job "verwirklichen" müssen - oder weil es fast nicht mehr möglich ist ohne akademischen Bildungsabschluss eine Familie ohne Zweiteinkommen zu finanzieren. Und jetzt kriegen Eltern auch noch Zuschüsse vom Staat wenn sie das Kind Zuhause groß ziehen - kranke Gesellschaft. "Job hier Job da" - als ob man hauptsächlich leben würde um Arbeiten zu gehen und alle die bewusst nicht Arbeiten gehen (weil sie es nicht nötig haben) oder nicht arbeiten können, minderwertige Menschen sind die kein Recht auf ein Familienleben haben.
Und wo habe ich das geschrieben? Mir geht es am Allerwertesten vorbei, wer wo wie was macht..
Wenn nen Partner sich für das Hausmann/-frau-Leben entschieden hat, bitte sehr. Ich kenne halt ein paar Fälle, wo die Dame (oder der Herr) hier in D dann die Wände hochgegangen ist, weil sie/er nix zu tun hatte und auch nix zu tun bekam, außer "das bisschen Haushalt" ;)
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von Capt. »

Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von ElStudente »

Capt. hat geschrieben:Ich sage es nocheinmal: warum muß eine Chinesin für die FZF den A1 Test nachweisen, und z.B. eine Japanerin nicht, wo ist da die Logik?
Weil Japan ein Land ist mit einem Lebensstandard wie in Deutschland - und nicht wie China, wo die Hälfte der Menschen unter der Armutsgrenze leben und sich die deutsche Aufenthaltserlaubnis erschleichen wollen (über zB Beziehungen/Ehe zu Westlern). Weil Japan keine kommunistische Diktatur ist... Soll ich weiter machen?

Warum darf in deiner Wohnung eine Katze/Hund/Meerschwein leben, Vogelspinnen, Wildschweine, Pottwale oder Kakerlaken aber nicht?
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von otternase »

AngelofMoon hat geschrieben:
otternase hat geschrieben:Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Hast Du schon einmal einen Test mit gemacht?
Dann wüsstes Du das dieses hier:
Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
im Test nicht gemacht wird.
Vor allem schaue Dir die Test mal genau an, wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist bekommt da richtige Probleme.
Vor allem frage Dich mal selber ob Du diese Fragen in Mandarin oder Kantonesisch beantworten könntes oder noch besser in chinesische Schriftzeichen von Hand schreiben.
Wenn die Kinder in China ihre Sprache und Schrift schon Jahrelang in der Schule dort lernen, wie lange wirst du dann dazu brauchen?
Vor allen dingen wird im Test es schon als Fehler angestrichen wenn Du anstatt für mit ü, mit ue schreibst also fuer.
Es gibt ja auch so viele Länder wo ä,ü und ö vorkommen.
ob es Diskrepanzen zwischen den offiziell formulierten Anforderungen und der tatsächlichen Testdurchführung gibt, das weiss ich natürlich nicht, aber sollten die Prüforganisationen vor Ort mehr verlangen, als der Gesetzgeber, so wäre korrekter Adressat einer Kritik daran nicht die Legislative. Nur weil ein Gesetz falsch umgesetzt wird, bedeutet das nicht, dass das Gesetz falsch ist...

inwieweit jeder von uns in der Lage ist, ein Sprachniveau vergleichbar mit dem offiziell geforderten A1-Level zu erreichen, kann jeder für sich prüfen. HSK Elementary 1 (nach neuer Einstufung) ist die entsprechende Leistungsstufe für Chinesisch. Es gibt online verschiedene Beispieltests auf diesem Niveau.
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