Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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nobinob
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von nobinob »

fuer solch einen unqualifizierten Kommentar solltest du vielleicht erstmal richtig Deutsch lernen, dann kannst du gerne StandarDs einfuehren...kopfschuettel
Eine Dose Schweppes Soda Water und der Tag ist gerettet
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

qweqwe hat geschrieben:Aber der Test ist sinnvoll

Da hast du recht. Aber in einer Demokratie muuss ich immer die freie Auswahl haben, wo ich den Sprachtest machen kann. Meine Frau wird Deutsch lernen, das ist nicht das Problem. Aber Sie wird den gleichen Lehrgang bei mir am Wohnort machen und zwar den A1 und A2 Kurs. Der kostet für uns 210€.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
jEnsj
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von jEnsj »

edmund27 hat geschrieben:Aber Sie wird den gleichen Lehrgang bei mir am Wohnort machen und zwar den A1 und A2 Kurs. Der kostet für uns 210€.
Seid ihr schon verheiratet? ...Dann könnte es schwer werden bzgl. des FZF sie hier her zu bekommen. Ohne A1, kein FZF. Aber das hatte dir AngelofMoon ja schon geschrieben das klagen bis zu 3 Jahre dauern kann.

Ich und meine Frau hatten übrigens selbiges Problem. Das A1 für das FZF Pflicht ist, ist einfach Sinnlos. Als obs bei den Leuten die sich mit aller Gewalt ins Ausland absetzen wollen daran scheitern würde.
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

Capt. hat geschrieben:
ElStudente hat geschrieben:
qweqwe hat geschrieben:Aber der Test ist sinnvoll
Sehr sinnvoll. Ich weiß auch nicht, warum man Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilen sollte, wenn sie die Landessprache nicht sprechen. Und sich mal 2 Jahre auf seinen Arsch zu setzen und zu lernen (15-20h pro Woche reichen da schon vollkommen aus) ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, wenn man hierher kommen will!
Ob der Test sinnvoll ist oder nicht, bleibt dahingestellt. Nicht jede Chinesin wohnt in Peking oder Shanghai und kann deshalb dort einfach einen Deutschkurs besuchen. Wer in der Pampa wohnt hat schlechte Karten.
Außerdem finde ich es diskriminierend, daß diese Regelung nur für Ausländer gilt, die ein Visum für Deutschland benötigen. Eine Japanerin oder Südkoreanerin ohne Deutschkenntnisse kommt in Deutschland genauso gut oder schlecht klar wie eine Chinesin.
Endlich einer mit einer guten Meinung. Die Ausnahmereglung für einige Ausländer wurde auch von der EU Kommission angemahnt und zwar kann man das auf der Webseite nachlesen unter Inlandsdiskreminierung
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
qweqwe hat geschrieben:Aber der Test ist sinnvoll
ElStudente hat geschrieben:Sehr sinnvoll. Ich weiß auch nicht, warum man Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilen sollte, wenn sie die Landessprache nicht sprechen. Und sich mal 2 Jahre auf seinen Arsch zu setzen und zu lernen (15-20h pro Woche reichen da schon vollkommen aus) ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, wenn man hierher kommen will!
Euch Beiden schlage ich mal vor, das Ihr mit einen Gehalt eines normalen Verkäufers oder anderen Beruf dieser Lohnklasse dieses durch macht.
Der Partner in einer Region lebt wo es kein Sprachkurs für Deutsch gibt, kein Internet u.s.w.
Der Partner seine Arbeit aufgeben muss um die deutsche Sprache zu erlernen und Ihr für den Unterhalt aufkommen müsst.
Da wünsche ich Euch dann viel Spaß dabei, denn Kino oder mal Bowlen b.z.w. essen gehen ist nicht mehr drinne.
Ich möchte Euch sehen, wenn Ihr immer Unternehmungen vom Freundeskreis ablehnen müsst weil Euch das nötige Kleingeld fehlt.
Die Regierung will parallel Gesellschaften abschaffen, mit dem Sprachnachweis hat sie aber nun eine neue Parallele Gesellschaft erschaffen.
Wer den Sprachnachweis hat, muss dann noch unter Ungünstigen Voraussetzungen die Visumsprozedur durch machen, ich habe schon von FZF Anträge gelesen die über ein Jahr dauern.
Dann möchte ich Euch sehen wenn Ihr 3 bis 5 Jahre oder noch länger von Euren Lebenspartner getrennt leben müsstet.
Vielen Dank für die sachliche Antwort. Ich bin halt Deutscher und wollte dies über die Deutsche Botschaft den Antrag stellen. Ein Verwandter von mir hat einen Wohnsitz in Frankreich, weil er dort ein Firma hat. Seine chinesische Frau ist über Frankreich eingereist. Und er hat mir empholen das geleiche zu machen.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von jEnsj »

edmund27 hat geschrieben:Vielen Dank für die sachliche Antwort. Ich bin halt Deutscher und wollte dies über die Deutsche Botschaft den Antrag stellen. Ein Verwandter von mir hat einen Wohnsitz in Frankreich, weil er dort ein Firma hat. Seine chinesische Frau ist über Frankreich eingereist. Und er hat mir empholen das geleiche zu machen.
Darf ich fragen wie du das bewerkstelligen willst ohne Wohnsitz und Firma in Frankreich?
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edmund27
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

BeijingGuy hat geschrieben:AoM: Deine Ausführungen sind löblich - aber sie kommen bei edmund nicht an, versprochen.
Lass' es ihn probieren, du hast es probiert.
Ich finde deinen Kommentar sehr unpassend. Du gibst hier eine sehr negative
Bewertung über einen Menschen ab, der dir nicht zusteht. Ich habe alle Kommentare gelesen. Einiges ist zutreffend und anderes nicht. Aber ich werde klagen, wenn es nötig ist. Wenn ich es nicht mache wird es halt ein anderer tun. Tatsache ist der Sprachtest ist rechtswidrig.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von BeijingGuy »

Jetzt mal im Ernst: so eine Heirat ist nicht ganz günstig - auch wenn der formale Akt in der Behörde nur kurz ist (in Mainland ebenso wie HK). Dennoch: alles davor und danach kostet Geld, auch der Spracherwerb. Aber.. bitte, wie soll denn eine Ehe funktionieren, wenn schon DAS zuviel ist? Soll die Dame dann hier in Deutschland für weniger lernen? Rückflüge zur Familie in China gehen nicht? Etc. pp? Also sorry, das ist doch Unsinn, wenn man mit Kosten argumentiert!

Meine Frau hat an den Wochenenden an ihrer Uni gelernt, hat für ein halbes Jahr sowas um die 1000 RMB gekostet. Danach war sie auf dem A1-Level. Und ich kenne einige Leute, die sich nur mit fünf Büchern (ca. 200 RMB) auf A1-Level im Selbststudium brachten. Natürlich brauchte es da die Anleitung des zukünftigen Partners und eine Menge an Selbstdisziplin, aber ihr wollt HEIRATEN, da sollte das schon klappen, oder?

Also: Fehlendes Geld ist kein Argument, fehlende Schulen auch nicht. Zwar kann man in D vielleicht besser lernen, aber warum nicht in China anfangen? A1 ist nicht mehr als: Mein Name ist Zhang Lei, ich bin 45 Jahre alt und komme aus Hubei. Ich studierte Mathematik und arbeite in Shanghai. Ich habe drei Brüder und bin mit einer Deutschen verheiratet. Und über den Sinn von Sprachkenntnissen im Ausland brauchen wir uns wirklich nicht zu unterhalten...
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von ElStudente »

AngelofMoon hat geschrieben:
qweqwe hat geschrieben:Aber der Test ist sinnvoll
ElStudente hat geschrieben:Sehr sinnvoll. Ich weiß auch nicht, warum man Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilen sollte, wenn sie die Landessprache nicht sprechen. Und sich mal 2 Jahre auf seinen Arsch zu setzen und zu lernen (15-20h pro Woche reichen da schon vollkommen aus) ist nun wirklich nicht zu viel verlangt, wenn man hierher kommen will!
Euch Beiden schlage ich mal vor, das Ihr mit einen Gehalt eines normalen Verkäufers oder anderen Beruf dieser Lohnklasse dieses durch macht.
Der Partner in einer Region lebt wo es kein Sprachkurs für Deutsch gibt, kein Internet u.s.w.
Der Partner seine Arbeit aufgeben muss um die deutsche Sprache zu erlernen und Ihr für den Unterhalt aufkommen müsst.
Da wünsche ich Euch dann viel Spaß dabei, denn Kino oder mal Bowlen b.z.w. essen gehen ist nicht mehr drinne.
Ich möchte Euch sehen, wenn Ihr immer Unternehmungen vom Freundeskreis ablehnen müsst weil Euch das nötige Kleingeld fehlt.
Die Regierung will parallel Gesellschaften abschaffen, mit dem Sprachnachweis hat sie aber nun eine neue Parallele Gesellschaft erschaffen.
Wer den Sprachnachweis hat, muss dann noch unter Ungünstigen Voraussetzungen die Visumsprozedur durch machen, ich habe schon von FZF Anträge gelesen die über ein Jahr dauern.
Dann möchte ich Euch sehen wenn Ihr 3 bis 5 Jahre oder noch länger von Euren Lebenspartner getrennt leben müsstet.
Tut mir leid, aber wenn irgendwelche Deutschen meinen, sie müssten sich aus der chinesischen Pampa irgendeine Frau "kaufen", die noch nicht mal Deutsch sprechen kann und auch über keinerlei Qualifikation verfügt um hier einen Job zu bekommen - und sie dann auch noch nach Deutschland schleppen, denen ist eigentlich eh nicht mehr zu helfen. Und ich bin absolut nicht gegen Ausländer oder Chinesen, meine Freundin ist Chinesin und ich habe mehrere chinesische Freunde hier in Deutschland. Alle haben hier studiert, alle sprechen Deutsch, alle sind Ingenieure - alle haben es sich durch viel Lernen und harte Arbeit verdient hier zu bleiben. Genau solche Ausländer brauchen wir in Deutschland - Spitzenkräfte mit hoher Qualifikation, und eben KEINE Verkäuferinnen aus dem Supermarkt/Modegeschäft, die sich irgendeinen weißen Westler geangelt hat um sich finanziell abzusichern.

Versuch mal in den USA eine Aufenthaltsberechtigung OHNE Qualifikation und OHNE Sprachkenntnisee zu bekommen.
Oder in Kanada.
Oder in China.
Oder in Australien.

Da wirst du auch Probleme bekommen, da kein Land sich irgendwelche Menschen einfangen will, die es dann durchfüttern muss.
Dazu zählt auch das Anbieten von Sprachkursen. Als wäre es die Aufgabe der deutschen Bundesregierung dafür zu sorgen, dass hier jeder gratis Deutsch lernen kann, sobald er es geschafft hat sich über irgendwelche Hintertürchen ("Flucht aus der Heimat", Heirat etc.) eine Aufenthaltserlaubnis zu besorgen. Da können die Leute sich ruhig selbst drum kümmern (so wie in anderen Ländern auch!).
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von ElStudente »

BeijingGuy hat geschrieben:Jetzt mal im Ernst: so eine Heirat ist nicht ganz günstig - auch wenn der formale Akt in der Behörde nur kurz ist (in Mainland ebenso wie HK). Dennoch: alles davor und danach kostet Geld, auch der Spracherwerb. Aber.. bitte, wie soll denn eine Ehe funktionieren, wenn schon DAS zuviel ist? Soll die Dame dann hier in Deutschland für weniger lernen? Rückflüge zur Familie in China gehen nicht? Etc. pp? Also sorry, das ist doch Unsinn, wenn man mit Kosten argumentiert!

Meine Frau hat an den Wochenenden an ihrer Uni gelernt, hat für ein halbes Jahr sowas um die 1000 RMB gekostet. Danach war sie auf dem A1-Level. Und ich kenne einige Leute, die sich nur mit fünf Büchern (ca. 200 RMB) auf A1-Level im Selbststudium brachten. Natürlich brauchte es da die Anleitung des zukünftigen Partners und eine Menge an Selbstdisziplin, aber ihr wollt HEIRATEN, da sollte das schon klappen, oder?

Also: Fehlendes Geld ist kein Argument, fehlende Schulen auch nicht. Zwar kann man in D vielleicht besser lernen, aber warum nicht in China anfangen? A1 ist nicht mehr als: Mein Name ist Zhang Lei, ich bin 45 Jahre alt und komme aus Hubei. Ich studierte Mathematik und arbeite in Shanghai. Ich habe drei Brüder und bin mit einer Deutschen verheiratet. Und über den Sinn von Sprachkenntnissen im Ausland brauchen wir uns wirklich nicht zu unterhalten...
Unterschreibe ich so auch.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

einfach-ich hat geschrieben:ich würde als Standart Bildzeitung lesen und verstehen einführen. Das ist ja wohl schon unterstes Niveau.
Du gibt wie immer treffende Kommentare ab. Ich sollte die Bildzeitung mit nach China nehmen.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von jEnsj »

ElStudente hat geschrieben: Tut mir leid, aber wenn irgendwelche Deutschen meinen, sie müssten sich aus der chinesischen Pampa irgendeine Frau "kaufen", die noch nicht mal Deutsch sprechen kann und auch über keinerlei Qualifikation verfügt um hier einen Job zu bekommen - und sie dann auch noch nach Deutschland schleppen, denen ist eigentlich eh nicht mehr zu helfen.
Aber dir ist noch zu helfen ja? Du redest hier gegen Leute an, die es in diesem Forum so gut wie nicht gibt. Ich glaube du verwechselst China auch irgendwie mit Thailand. Aber noch mal für dich:

Die meisten Leute hier mit chinesischer Freundin/Ehefrau haben studiert und ihre Freundin/Ehefrau bei der Arbeit oder auf der Uni kennengelernt - nicht nur du Herr super Ingenieur.
Wer garantiert dir eigentlich das deine tolle gebildete Freundin sich nach einer Heirat und 5 Jahre warten sich nicht einfach absetzt und sich von dir trennt? Weil sie studiert hat und das dann ja "wahre liebe sein muss"? :lol: Es gibt auch Frauen in China, die sich Aufgrund der Möglichkeiten oder wegen des Images einen Ausländer "zulegen". Beweis erstmal das es bei dir anders ist du Grünschnabel.

Und sowieso: Die Wichtigkeit der Sprachkenntnisse sind oft auch völlig überschätzt. Meine Frau hat ebenfalls studiert und spricht fließend Englisch und Japanisch. Sie konnte vor dem A1 Test auch kein Deutsch und spricht jetzt ungefähr auf B1 Niveau. Mehr braucht sie auch nicht. Sie ist in einem internationalen Unternehmen tätig wo eh nur Englisch gesprochen wird und wenn wir mit Freunden zusammen sitzen wird eh i.d.R in mehreren Sprachen gesprochen. Wo ist das Problem? Weil Bauer Kurt sich belästigt fühlt wenn im Supermarkt Englisch statt Deutsch gesprochen wird? Lächerlich.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

nobinob hat geschrieben:fuer solch einen unqualifizierten Kommentar solltest du vielleicht erstmal richtig Deutsch lernen, dann kannst du gerne StandarDs einfuehren...kopfschuettel
Ich finde den Kommentar nicht schlecht. Wenn Du schon seine Rechtschreibung kritisierst, dann musst du auch die Klein- und Großschreibung beachten. Standard wird so geschrieben. Und die Bildzeitung ist eben Standard. Wie sagte doch der Chef von Springer: Wer mit der Bildzeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit Ihr nach unten. Das beweist doch den Standard
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

BeijingGuy hat geschrieben:Jetzt mal im Ernst: so eine Heirat ist nicht ganz günstig - auch wenn der formale Akt in der Behörde nur kurz ist (in Mainland ebenso wie HK). Dennoch: alles davor und danach kostet Geld, auch der Spracherwerb. Aber.. bitte, wie soll denn eine Ehe funktionieren, wenn schon DAS zuviel ist? Soll die Dame dann hier in Deutschland für weniger lernen? Rückflüge zur Familie in China gehen nicht? Etc. pp? Also sorry, das ist doch Unsinn, wenn man mit Kosten argumentiert!

Meine Frau hat an den Wochenenden an ihrer Uni gelernt, hat für ein halbes Jahr sowas um die 1000 RMB gekostet. Danach war sie auf dem A1-Level. Und ich kenne einige Leute, die sich nur mit fünf Büchern (ca. 200 RMB) auf A1-Level im Selbststudium brachten. Natürlich brauchte es da die Anleitung des zukünftigen Partners und eine Menge an Selbstdisziplin, aber ihr wollt HEIRATEN, da sollte das schon klappen, oder?

Also: Fehlendes Geld ist kein Argument, fehlende Schulen auch nicht. Zwar kann man in D vielleicht besser lernen, aber warum nicht in China anfangen? A1 ist nicht mehr als: Mein Name ist Zhang Lei, ich bin 45 Jahre alt und komme aus Hubei. Ich studierte Mathematik und arbeite in Shanghai. Ich habe drei Brüder und bin mit einer Deutschen verheiratet. Und über den Sinn von Sprachkenntnissen im Ausland brauchen wir uns wirklich nicht zu unterhalten...
Also deinen Kommentar kann ich nicht nach vollziehen. Du kannst nicht Deine Situation mit der meinen vergleichen. Es geht hier um den Sprachtest und der ist rechtswidrig. Wir leben in einer Demokratie und hier sollte der Bürger frei wählen können. Die BRD hat alle EU Verträge unterschrieben und soll sich gefälligst daran halten.
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Re: Sprachtest als Voraussetzung zur Familienzusammenführung

Beitrag von edmund27 »

jEnsj hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Aber Sie wird den gleichen Lehrgang bei mir am Wohnort machen und zwar den A1 und A2 Kurs. Der kostet für uns 210€.
Seid ihr schon verheiratet? ...Dann könnte es schwer werden bzgl. des FZF sie hier her zu bekommen. Ohne A1, kein FZF. Aber das hatte dir AngelofMoon ja schon geschrieben das klagen bis zu 3 Jahre dauern kann.

Ich und meine Frau hatten übrigens selbiges Problem. Das A1 für das FZF Pflicht ist, ist einfach Sinnlos. Als obs bei den Leuten die sich mit aller Gewalt ins Ausland absetzen wollen daran scheitern würde.
Das ist mir egal. Die Klage dauert keine 3 Jahre, das ist reine Spekulation. Ich habe da meine Erfahrungen durch entsprechende Anwälte. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit meinen ersten Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Ein Verwandter hat dies gemacht und er wohnt mit seiner chinesischen Ehefrau in Niedersachsen. Sie lernt dort fleißig deutsch. Aber wenn ich nicht klage, dann klagt ein anderer. Es gibt ein gutes Beispiel wie sich die BRD blamiert hat. Es gibt das Fernabgabegesetz. Hir hat der EUG 2 Klauseln kassiert. Aber in Deutschland ist dieses Gesetz immer noch gültig.
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