Dein Freund kann sich nur auf einen Job bewerben der auch beim Arbeitsamt ausgeschrieben ist.anne 21 hat geschrieben:Ist es dann immernoch schwer einen job zu finden ?
Das er fließend Deutsch kann ist zwar von Vorteil aber es müssen die Gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Das nächste Problem wäre dann ein Visum zu bekommen um an ein Vorstellungsgespräch teil zu nehmen.§ 18 Beschäftigung
(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Internationale Verträge bleiben unberührt.
(2) Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.
(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.
(4) Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
(5) Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 und § 19 darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Hinzu kommen die Kosten für Flug und so weiter.
Was VielUnterwegs geschrieben hat ist die Beste Möglichkeit.VielUnterwegs hat geschrieben:Falls nicht gut, kann man sie evtl. deutlich verbessern indem man vorher Deutsch lernt und in China bei einer internationalen (europaeischen, oder am besten deutschen) Firma Erfahrung sammelt? Oder man kann einen deutschen Master auf seinen CN Bachelor draufsetzen? Da gibt es viele Optionen die zum Ziel fuehren, wenn man dran bleibt und ueberlegt vorgeht.
Das bedeutet aber auch das Ihr weiter eine Fernbeziehung führen müsstet oder Euch am Ende doch für eine Eheschließung entscheidet.

