Heiraten in Deutschland FAQ ?

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TomTom

Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von TomTom »

Hallöchen, gibts sowas wie die "Heiraten in China FAQ" auch für Deutschland?

Würde mich gerne mal ein bisschen in die Thematik einlesen, was für eine Chinesin alles notwendig wäre, wenn man in Deutschland heiratet, rein hypothetisch natürlich nur :)
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sowa
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von sowa »

Hallo,
du interessierst dich wie man eine Chinesin in Deutschland heiratet?
Weil ich auch dabei bin meine Freundin in Deutschland zu heiraten kann ich dir meinen Fall schildern.
Wo befindet sich deine Freundin zur Zeit? In China oder Deutschland?
Ist deine Freundin ledig oder war sie mal verheiratet?
Meine lebt in deutschland und ist ledig.

Nun zu den Dokumenten:
Mann: Dazu brauche ich nichts schreiben.

Frau:
-Gültiger Reisepass
-Wohnsitzbescheinigung der Hauptwohnung
-Geburtsurkunde von Notar
-Haushaltsbuch ( Hokou ), noterielle Abschrift
-Konsularische Ehefähigkeitsbescheinung

Geburtsurkunde und Haushaltsbuch werden von zuständigen Notar der Heimatstadt der Frau in China ausgestellt.
Geburtsurkunde und Haushaltsbuch müssen von chin. Aussenministerium beglaubigt und von der deutschen Botschaft legalisiert werden.
Das dauert ca. 3 Wochen.
Solchen Service bietet oft das Notariat an. Somit ersparst du dir den Gang zum Aussenministerium und Botschaft.
Oft bietet das Notariat eine Übersetzung ins Deutsche. Nutze diesen Service!
Viele Standesämter akzeptieren das!
Fals deine Freundin nicht in China ist kann das natürlich ihre Mutter, ihr Vater oder sonst jemand für sie erledigen.
Ein persönlichen Erscheinen ist beim Notariat nicht notwendig!

Konsularische Ehefähigkeitsbescheinung bekommt sie von chinesischen Botschaft oder Konsulat in Deutschland.

Noch was.
Geburtsurkunde und Haushaltsbuch dürfen vor dem Anmeldetermin nicht älter als 6 Monate sein. Konsularische Ehefähigkeitsbescheinung und Wohnsitzbescheinigung nicht älter als 4 Wochen!

Nun meldet ihr mit all den Dokumenten in den Standesamt deines Hauptwohnsitzes an.
Dein Standesamt wird beim zustädigen Oberlandesgericht eine sog. "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitzeugnisses" beantragen, das dauert ca. 3 bis 4 wochen.
Nach der Genehmigung durch das OLG dürft ihr heiraten.
http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show ... /China.pdf" target="_blank" target="_blank" target="_blank" target="_blank" target="_blank" target="_blank

Biete erkundige dich bei deinen Standesamt nach dem notwendigen Dokumenten und Vorgehen.
Es kann von meiner Aufzählung etwas abweichen.
Manche Standesämter sind sturr und akzeptieren nur in Deutschland gemachte Übersetzungen.

Ich hoffe ich habe dir etwas geholfen.

mfg.
sowa
HereIam
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von HereIam »

Hallo,

bei liegt eine ähnliche Situation vor. Meine Verlobte (chinesisch) und ich (deutsch) möchten in Deutschland heiraten. Ich habe bereits das Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen gefragt.
Bei der "Bescheinigung über den Wohnsitz" wissen wir zur Zeit nicht weiter. Handelt es sich dabei um "Hokou" oder ist es ein seperates Dokument? Wo (bei welcher Behörde/Amt) kann meine Verlobte dieses Dokument in China bekommen?

Zudem sagte das Standesamt, dass die Dokumente von der deutschen Botschaft beglaubigt werden müssten. Wie sieht es mit der Übersetzung ins Deutsche aus? Müssen die Dokumente in Deutschland übersetzt werden oder geht es auch in China?

Besten Dank für eure Antworten!
PlejaMan
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von PlejaMan »

Hallo,

mein Standesamt (Solingen) sagte mir, das die Übersetzung nur in Deutschland mit einem "vom OLG Düsseldorf beglaubigten" Übersetzer gemacht werden könne. Ich warte derzeit auf die Dokumente von meiner Liebsten und dann geht es hoffentlich bald los.
ingo-xiaohua
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von ingo-xiaohua »

Hallo,

als kleinen Tip kann ich dir nur raten vergiss einfach in Deutschland zu heiraten, mach das in Dänemark. In Dänemark ist es 100 mal einfacher!

Keine in Deutschland beglaubigten Urkunden etc... du kannst dir viel Geld und Ärger sparen.

Ich kann dir alles zukommen lassen was du dafür brauchst. Kostet auch nichts wie in diesen Argenturen, die für die Unterstützung Geld für fast nichts verlangen. Das bekommst du ganz leicht alleine hin.
Die Behörden in Dänemark sind viel netter als in Deutschlan, was aber nicht heissen soll, das es dort nicht genau zugeht. Man benötigt einfach weniger Dokumente, und dort werden auch Dokumente anerkannt die älter als 6 Monate sind. Alles andere kannst du ganz leicht in Deuschland bekommen.
Und was auch immer dir von deutschen Behörden gesagt wird, die Hochzeit muss!!! In Deutschland anerkannt werden.

Ich kann's bestätigen, meine Frau und ich haben's gemacht, und haben oft von Deutschen Beamten gehört, das geht nicht!
Ist alles gegangen :D und wir sind verheiratet, sie hat eine Krankenversicherung etc. Und es ist ganz einfach!

Ich helfe gerne wenn jemand noch Infos braucht.

Gruß Ingo & 小华
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edmund27
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von edmund27 »

HereIam hat geschrieben:Hallo,

bei liegt eine ähnliche Situation vor. Meine Verlobte (chinesisch) und ich (deutsch) möchten in Deutschland heiraten. Ich habe bereits das Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen gefragt.
Bei der "Bescheinigung über den Wohnsitz" wissen wir zur Zeit nicht weiter. Handelt es sich dabei um "Hokou" oder ist es ein seperates Dokument? Wo (bei welcher Behörde/Amt) kann meine Verlobte dieses Dokument in China bekommen?

Zudem sagte das Standesamt, dass die Dokumente von der deutschen Botschaft beglaubigt werden müssten. Wie sieht es mit der Übersetzung ins Deutsche aus? Müssen die Dokumente in Deutschland übersetzt werden oder geht es auch in China?

Besten Dank für eure Antworten!
Hallo!

warum nicht in China heiraten. Ich bin seit 2008 mit einer Chinesin verheiratet. Wir haben in Nanchang geheiratet. Ich habe vom deutschen Standesamt nur ein Ehefähigkeitszeugniss gebraucht und eine Meldebestätigung. Das Heiraten ging dann ganz schnell . Die Heiratsurkunde habe ich in China übersetzen lassen und dann in der Botschaft legalisieren lassen. Hier in Deutschland wurde die Ehe ohne Problem anerkannt. Ich würde immer wieder nach cinesichem Recht heiraten. Weil die Chinesen viel weniger Papiere wollen und es sehr schnell geht.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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edmund27
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von edmund27 »

ingo-xiaohua hat geschrieben:Hallo,

als kleinen Tip kann ich dir nur raten vergiss einfach in Deutschland zu heiraten, mach das in Dänemark. In Dänemark ist es 100 mal einfacher!

Keine in Deutschland beglaubigten Urkunden etc... du kannst dir viel Geld und Ärger sparen.

Ich kann dir alles zukommen lassen was du dafür brauchst. Kostet auch nichts wie in diesen Argenturen, die für die Unterstützung Geld für fast nichts verlangen. Das bekommst du ganz leicht alleine hin.
Die Behörden in Dänemark sind viel netter als in Deutschlan, was aber nicht heissen soll, das es dort nicht genau zugeht. Man benötigt einfach weniger Dokumente, und dort werden auch Dokumente anerkannt die älter als 6 Monate sind. Alles andere kannst du ganz leicht in Deuschland bekommen.
Und was auch immer dir von deutschen Behörden gesagt wird, die Hochzeit muss!!! In Deutschland anerkannt werden.

Ich kann's bestätigen, meine Frau und ich haben's gemacht, und haben oft von Deutschen Beamten gehört, das geht nicht!
Ist alles gegangen :D und wir sind verheiratet, sie hat eine Krankenversicherung etc. Und es ist ganz einfach!

Ich helfe gerne wenn jemand noch Infos braucht.

Gruß Ingo & 小华
Ich hätte da noch eine Frage. Wie gehen die Dänen mit den Sprachkenntnissen um. Ich bin auch verheiratet meine Frau lebt noch in China. Sie würde gerne hier in Deutschland deutsch lernen. Die ist uns aber von der deutschen Botschaft verweigert worden. Für die Antwort vielen Dank.
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von Andy_yi »

Ihr könntet auch in Hongkong heiraten. Da braucht ihr nichts übersetzen und nur eure Reisepässe ( sofern ihr beide nicht geschieden seid ).
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AngelofMoon
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Ich hätte da noch eine Frage. Wie gehen die Dänen mit den Sprachkenntnissen um.
Egal wo die Ehe geschlossen wurde, der Sprachnachweis A1 für den Ehegattennachzug bleibt wenn die Eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland sein soll.
edmund27 hat geschrieben:Sie würde gerne hier in Deutschland deutsch lernen. Die ist uns aber von der deutschen Botschaft verweigert worden.
Das wird auch nicht so einfach ein Visum für den Visumspflichtigen Ehepartner zu bekommen.
Es gibt zwar den §16 Artikel 5 im Aufenthaltsgesetz der auch für den Ehepartner anwendbar ist aber das muss Begründet werden, warum man die Deutsche Sprache in Deutschland erlernen möchte.
Ich stelle nächsten Monat in der Deutschen Auslandsvertretung in Beijing ein Langzeitvisum für meine Frau nach §16 Artikel 5 Aufenthaltsgesetz.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Ich hätte da noch eine Frage. Wie gehen die Dänen mit den Sprachkenntnissen um.
Egal wo die Ehe geschlossen wurde, der Sprachnachweis A1 für den Ehegattennachzug bleibt wenn die Eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland sein soll.
edmund27 hat geschrieben:Sie würde gerne hier in Deutschland deutsch lernen. Die ist uns aber von der deutschen Botschaft verweigert worden.
Das wird auch nicht so einfach ein Visum für den Visumspflichtigen Ehepartner zu bekommen.
Es gibt zwar den §16 Artikel 5 im Aufenthaltsgesetz der auch für den Ehepartner anwendbar ist aber das muss Begründet werden, warum man die Deutsche Sprache in Deutschland erlernen möchte.
Ich stelle nächsten Monat in der Deutschen Auslandsvertretung in Beijing ein Langzeitvisum für meine Frau nach §16 Artikel 5 Aufenthaltsgesetz.
Hallo !

Das mit dem A1 stimmt nicht ganz. Ein Verwandter von mit hat eien Wohnsitz in Frankreich und hat seine chinesische Ehefrau ohne Sprachkenntnisse nach Frankreich geholt. Sie hat dann einen Aufenthalstitel für den Schengener Raum bekommen. In zwischen wohnen Sie in Niedersachsen.
Die Franzosen stehen auf dem Standpunkt eine Frau gehört zu Ihrem Mann.
Ich fliege nächsten Monat auch nach China und stelle den Antrag für ein Visum. Außerdem kenne ich viele die ein Visum bekommen und können kein Wort deutsch und sind mit der Familie hier.
Aber vielen Dank für die Info mit dem Langzeitvisum.
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27

Lese mal genau was ich geschrieben habe, ich habe dazu schon mal was in einen anderen Beitrag eingebracht.
AngelofMoon hat geschrieben:Ein Verwandter von mit hat eien Wohnsitz in Frankreich und hat seine chinesische Ehefrau ohne Sprachkenntnisse nach Frankreich geholt.
Genau das ist der Unterschied, Dein Verwanter war zu diesem Zeitpunkt Freizügigkeitsberechtigter Eubürger und hatte eine Freizügigkeitsbescheinigung.
Die bekommt man aber nicht mal ebent so, für die Freizügigkeitsberechtigung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein.
Also nicht Äpfel mit Birnen verwechseln und anderen falsche Hoffnungen machen.
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von AngelofMoon »

qpr hat geschrieben:Wie bekommen die vielen denn ein FZ Visum ohne den Nachweis eines bestandenen A1 Tests??
Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Ganz einfach, Nachzug zum Deutschen Kind.
Da ist der Sprachnachweis wenn der Antrag zum Deutschen Kind gestellt wird nicht gefordert.
Bei Eu Bürgern die eine Freizügigkeitsberechtigung haben zählt Eu Recht und nicht das Deutsche Recht wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Auch gibt es einige Länder wo der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug nicht gefordert wird, das sind zum Beispiel Israel, Süd Korea, Japan und noch einige.
Ich zähle jetzt nicht alle auf das kann jeder auch selber über die Webseite des AA erfahren.
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von AngelofMoon »

qpr hat geschrieben:Das Eu Recht über deutschen Recht steht, war mir schon klar, ich finde es nur schade, das man als deutscher Bürger in der BRD nur wegen seinem Ausweis benachteiligt wird.
Ich auch, das kann ich Dir versichern.
Ich musste aber das mit den Deutschen Staatsbürger editieren da zum Beispiel auch ein Kind dessen Ausländische Mutter eine Niederlassungserlaubnis hat und schon mindestens 8 Jahre in Deutschland lebt für Ihr Kind die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann.
Und so mit kann auch dann der Antrag zur Familienzusammenführung zum Deutschen Kind bei der Deutschen Auslandsvertretung vom Kindesvater gestellt werden.
Man brauch noch nicht einmal verheiratet sein da der Nachzug zum Deutschen Kind erfolgt.
Ich möchte das hier jetzt nicht weiter ausführen da auch in diesen Fällen einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von ingo-xiaohua »

edmund27 hat geschrieben:
ingo-xiaohua hat geschrieben:Hallo,

als kleinen Tip kann ich dir nur raten vergiss einfach in Deutschland zu heiraten, mach das in Dänemark. In Dänemark ist es 100 mal einfacher!

Keine in Deutschland beglaubigten Urkunden etc... du kannst dir viel Geld und Ärger sparen.

Ich kann dir alles zukommen lassen was du dafür brauchst. Kostet auch nichts wie in diesen Argenturen, die für die Unterstützung Geld für fast nichts verlangen. Das bekommst du ganz leicht alleine hin.
Die Behörden in Dänemark sind viel netter als in Deutschlan, was aber nicht heissen soll, das es dort nicht genau zugeht. Man benötigt einfach weniger Dokumente, und dort werden auch Dokumente anerkannt die älter als 6 Monate sind. Alles andere kannst du ganz leicht in Deuschland bekommen.
Und was auch immer dir von deutschen Behörden gesagt wird, die Hochzeit muss!!! In Deutschland anerkannt werden.

Ich kann's bestätigen, meine Frau und ich haben's gemacht, und haben oft von Deutschen Beamten gehört, das geht nicht!
Ist alles gegangen :D und wir sind verheiratet, sie hat eine Krankenversicherung etc. Und es ist ganz einfach!

Ich helfe gerne wenn jemand noch Infos braucht.

Gruß Ingo & 小华
Ich hätte da noch eine Frage. Wie gehen die Dänen mit den Sprachkenntnissen um. Ich bin auch verheiratet meine Frau lebt noch in China. Sie würde gerne hier in Deutschland deutsch lernen. Die ist uns aber von der deutschen Botschaft verweigert worden. Für die Antwort vielen Dank.
Hallo,

in Dänemark verlangen sie zwar keine deutsch Kenntnisse aber das hilft dir leider nicht um deine Frau nach Deutschland zu bekommen. Meine Frau ist schwanger gewesen und sie hat trotzdem nur auf Grund eines wirklich netten Beamten auf der Ausländerbehörde ein Einreisevisum bekommen. Sie hat ein Visum auf Grund eines sonder Paragraphen bekommen, der Beamte hat gesagt das das bei ihm in 20 Jahren nur 3 mal gemacht wurde. Ein Visum für einen Sprachkurs kannst du auch vergessen, da die ruckreisebereitschaft deiner Frau nicht zu erkennen ist.
Da hilft wirklich nur ein wirklich triftiger Grund ( Krankheit, Schwangerschaft, Gefahr für Leib und leben....) oder wirklich deutsch lernen. Ist in 80 Stunden erledigt, A1 ist nicht so schwer.

Trotzdem viel Glück für euch zwei

Gruß Ingo
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AngelofMoon
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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?

Beitrag von AngelofMoon »

ingo-xiaohua hat geschrieben:Ein Visum für einen Sprachkurs kannst du auch vergessen, da die ruckreisebereitschaft deiner Frau nicht zu erkennen ist.
Die Aussage ist nicht ganz richtig.
Auszug aus der email vom Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration
.....Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. März 2010 u.a. entschieden, dass der Sprachnachweis mit dem besonderen Schutz zu vereinbaren ist, den Ehe und Familie nach dem Grundgesetz genießen. Nach dem Urteil kann der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich für den Fall, dass die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden können und keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, auch auf andere Weise herbeigeführt werden. Dies ist etwa durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs (§ 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes) möglich. Eine Gesetzesänderung, wie in Ihrer E-Mail angesprochen, ist auch insoweit nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Falk Lämmermann
Ich habe in einen Schreiben an das Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration meinen Fall geschieldert und auch auf Probleme die welche für einige entstehen und das es keine Gesetzliche Regelung für Binationale Ehepaare gibt die vor diese Hürden stehen.
ingo-xiaohua hat geschrieben:Ist in 80 Stunden erledigt, A1 ist nicht so schwer.
Hast Du den selben Sprachnachweis, in der von Dir angegebenen Zeit, in Arabisch oder Koreanisch bzw. in Chinesch gemacht, wenn nicht solltest Du dieses nicht einfach so in den Raum stellen.
Beim Verband binationaler Familien und Partner habe ich von einen Fall gelesen wo jemand 5 Sprachen beherrscht und doch den Sprachnachweis selbst beim dritten mal nicht geschafft hat.
Da gibt es noch viele Beispiele eine über 60 Jährige Russin soll diesen Sprachnachweis erbringen um mit Ihren Deutschen Ehepartner für den Rest des Lebens zusammen zu leben.
Aber mal eine andere Frage bis Du in jeden Schulfach so gut das Du nur gut und sehr gut im Zeugnis stehen hast?
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