Frage zum Ablauf der Legalisierung

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Sean

Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Sean »

Hi Forum,

Ich moechte meine chinesische Freundin in D'land heiraten. Jetzt ist sie gerade bei der Legalisierung ihrer Dokumente (Alte Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde / Geburt / Ledigkeit), und jedesmal wenn sie mir von ihren Fortschritten erzaehlt, verwirrt sie mich.

Z.B. braucht sie nur eine eidesstattliche Versicherung vom Notar fuer den Nachweis der Ledigkeit, aber der Notar hat auf einer Urkunde vom Amt bestanden, bevor er die EV abnimmt. Hae?

Jetzt fuer die Legalisierung behaupten der Notar und eine Agentur, die die Formalitaeten der Legalisierung uebernehmen will, dass sie eine englische Uebersetzung der Dokumente braucht, weil es sonst nicht vom chin. Aussenministerium akzeptiert wird. Nochmal: Hae? Eine chin. Behoerde akzeptiert keine chin. Urkunden? Hat jemand aehnliche Erfahrungen? Ich mache mir Sorgen, dass die am Ende die Uebersetzung legalisieren und nicht die Dokumente selbst.

Danke!
Roger
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Roger »

Zur Eheschließung in D benötigt sie ihre Geburtsurkunde, die Scheidungsurkunde, Ledigkeitsnachweis, Wohnsitzbestätigung und einen gültigen Aufenthaltstitel. Die alte Heiratsurkunde interessiert keinen mehr.
Alle Dokumente müssen vom Chin. Innenministerium legalisiert werden, dann die gleiche Prozedur beim Chin. Außenministerium, danach einschließlich der Übersetzung ins Englische oder Deutsche zur Deutschen Botschaft, dort erfolgt Apostille und Überbeglaubigung. Danach Beantragung eines Heiratsvisums, das benötigt die Zustimmung der Ausländerbehörde und dauert ca. 12 Wochen.
In D geht dann der Zirkus weiter, Freistellung durch das zuständige OLG und gegebenfalls Forderung weiterer Dokumente. Alles in Allem ein Zeit- und Geldaufwand zum Erbrechen.
Wir haben diesen nervenaufreibenden Blödsinn nach einem Jahr aufgegeben und haben in Dänemark geheiratet, von der Beantragung bis zur Eheschließung hat das 3 Tage gedauert und 500.- DK gekostet.
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ingo_001
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von ingo_001 »

Roger hat geschrieben: [ ... ] dort erfolgt Apostille und Überbeglaubigung.
Aber nur, wenn sie aus Hongkong stammt.
Ist sie Mainland-Chinesin gibts keine Apostille.

Und heiraten in DK soll mittlerweile auch nicht mehr so einfach sein, wie vor win paa Jahren.

Mein schon mehrfach gegebener Tipp: Heirat in China.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Roger
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Roger »

ingo_001 hat geschrieben:Aber nur, wenn sie aus Hongkong stammt.
Ist sie Mainland-Chinesin gibts keine Apostille.
Da beginnt der Schwachsinn deutscher Behörden. Die Deutsche Botschaft stellt keine Apostille aus, das Standesamt in D verlangt sie aber, somit beißt sich die Katze in den Schwanz und das nicht nur an dieser Stelle.
Das Heiraten in DK ist nicht schwieriger, sondern inzwischen noch einfacher geworden, war gerade Trauzeuge.
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ingo_001
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von ingo_001 »

Roger hat geschrieben:Das Heiraten in DK ist nicht schwieriger, sondern inzwischen noch einfacher geworden, war gerade Trauzeuge.
Wie jetzt?
Das las sich, als die DK-Heirats-Variante das letzte Mal hier diskutiert wurde aber ganz anders.
Wie dem auch sei: Wenns wirklich einfacher geworden sein sollte, poste mal das Procedere.
Ist für die, die sich mit Heiratsgedanken beschäftigen, sicher von Interesse.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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gege
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von gege »

Ich sag nur: Heirat in Hong Kong :wink:

http://forum.chinaseite.de/ftopic9996.html
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corneta
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von corneta »

Nochmal zur Erinnerung:
Sean hat geschrieben:Ich moechte meine chinesische Freundin in D'land heiraten.
@Sean

Lies dich mal durch den Thread. Da haben sich ein paar geoutet :wink: .
Sean

Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Sean »

corneta hat geschrieben:Nochmal zur Erinnerung:
Sean hat geschrieben:Ich moechte meine chinesische Freundin in D'land heiraten.
@Sean

Lies dich mal durch den Thread. Da haben sich ein paar geoutet :wink: .
Danke. In dem Thread schreibt "simonsayz" zwar, dass er in China seine Dokumente uebersetzt hat, aber anscheinend hat das Standesamt diese Uebersetzungen akzeptiert. Mein Standesamt hat explizit gesagt, dass Uebersetzungen nicht aus China akzeptiert werden, sondern von einem vereidigten deutschen Uebersetzer kommen muessen. Insofern ist fuer mich immer noch nicht klar, warum das Aussenministerium eine Uebersetzung verlangen sollte...
Roger
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Roger »

ingo_001 hat geschrieben:Wie jetzt?
Das las sich, als die DK-Heirats-Variante das letzte Mal hier diskutiert wurde aber ganz anders.
Wie dem auch sei: Wenns wirklich einfacher geworden sein sollte, poste mal das Procedere.
Ist für die, die sich mit Heiratsgedanken beschäftigen, sicher von Interesse.
Unter z.B. http://www.toender.dk" target="_blank ist alles beschrieben,da haben wir geheiratet.
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Rala »

Roger hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Aber nur, wenn sie aus Hongkong stammt.
Ist sie Mainland-Chinesin gibts keine Apostille.
Da beginnt der Schwachsinn deutscher Behörden. Die Deutsche Botschaft stellt keine Apostille aus, das Standesamt in D verlangt sie aber, somit beißt sich die Katze in den Schwanz und das nicht nur an dieser Stelle.
Das Heiraten in DK ist nicht schwieriger, sondern inzwischen noch einfacher geworden, war gerade Trauzeuge.
Wir haben kletztes Jaht in D geheiratet und brauchten keine Postille (was immer das auch ist), die englische Uebersetzung wurde bei uns gleich vom ausstellenden Notar mitangefertigt und somit auch beglaubigt und überbeglaubigt. In Deutschlang allerdings hat das OLG auf eine dt. Uebersetzung durch zugelassenen Übersezter bestanden.
Gruß
Rala
Sean

Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Sean »

Rala hat geschrieben: Wir haben kletztes Jaht in D geheiratet und brauchten keine Postille (was immer das auch ist), die englische Uebersetzung wurde bei uns gleich vom ausstellenden Notar mitangefertigt und somit auch beglaubigt und überbeglaubigt. In Deutschlang allerdings hat das OLG auf eine dt. Uebersetzung durch zugelassenen Übersezter bestanden.
Genau das hat mir der Sachbearbeiter auch gesagt: "Auch wenn's in China billiger ist, es hilft nicht, nur die Uebersetzung eines hier vereidigten Uebersetzers wird akzeptiert."
PlejaMan
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von PlejaMan »

Hallo,

Ich stehe hier vor einem ähnlichen Problem. Meine Verlobte war in Österreich verheiratet (ist selbstverständlich Chinesin ;-) ). Nun meine Frage: Dokumente hat sie wohl schon (Bei der Scheidung wissen wir nicht, ob die beider Deutschen Botschaft in Wien oder Peking legalisiert werden muss), nur das Schreiben vom Notar haben wir nicht. Ein dortiger Notar hat wohl gesagt, das die Papiere ausreichen, aber Standesamt scheint wohl darauf zu bestehen. So wie ich das gesehen habe, und mir das Standesamt (Solingen) erklärt hat, ist es wohl egal, ob in Deutschland oder in China geheiratet wird, die Dokumente brauchen wir auf jeden Fall.

Ist eine in Dänemark geschlossene Ehe dann auch in China gültig?

Kennt jemand einen Notar in Xiamen/Jinjiang/Quanzhou, oder müssen wir dazu nach GZ?

Fragen über Fragen... Und danke schon im Voraus.

Gruß PlejaMan
Patti-Paletti
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von Patti-Paletti »

Sean hat geschrieben:
Rala hat geschrieben: Wir haben kletztes Jaht in D geheiratet und brauchten keine Postille (was immer das auch ist), die englische Uebersetzung wurde bei uns gleich vom ausstellenden Notar mitangefertigt und somit auch beglaubigt und überbeglaubigt. In Deutschlang allerdings hat das OLG auf eine dt. Uebersetzung durch zugelassenen Übersezter bestanden.
Genau das hat mir der Sachbearbeiter auch gesagt: "Auch wenn's in China billiger ist, es hilft nicht, nur die Uebersetzung eines hier vereidigten Uebersetzers wird akzeptiert."

Ich habe in China geheiratet und alle Dokumente dort übersetzen lassen (Nanjing), die Chinesen haben es vom Standesamt gleich nach Shanghai geschickt, übersetzen, beglaubigen, überbeglaubigen und bei der deutschen Botschaft legalisieren lassen. Warum sollten Unterlagen mit deutscher Übersetzung die von der deutschen Botschaft legalisiert sind, in Deutschland nicht rechtsfähig sein???
Bei mir gabs auf jeden Fall keine Probleme beim Standesamt in meinem kleinen Dorf, das liegt alles im Ermessen des Standesbeamten. Meine Standesbeamtin macht das aber auch schon fast 40 Jahre und war dementsprechend gelassen.

Meine Frau hat ja vorher auch schon die Unterlagen von ihr (Ledigkeitsnachweis und Geburtsurkunde in China übersetzen und bestempeln lassen und mit der legalisierung der deutschen Botschaft hatte ich dann keine Probleme damit auch mein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt in D zu bekommen...

Ist also reine Behördenwillkür und kann schon recht einfach sein...
farnsworth
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Re: Frage zum Ablauf der Legalisierung

Beitrag von farnsworth »

Als Frischverheirateter (6Wochen) hab ich da auch noch aktuelleste Informationen:

Meine Frau ist ebenfalls wie Patti-Paletti's Frau aus Nanjing. Schon aus Respekt gegenüber ihren Eltern / meinen Schwiegereltern, und auch weils einfacher ist (Heiratsvisum vs. Familienzusammenführung) haben wir uns entschlossen in China zu heiraten.

Zunächst hat es geheißen, wir bräuchten ein Ehefähigkeitszeugnis. Als ich beim deutschen Standesamt nachgefragt habe, was dafür nötig ist, ist mir ganz schlecht geworden, weil das ein ziemliches hin und her hinsichtlich der Dokumente geworden wäre. Meine Frau (damals noch Verlobte) hat darauf hin nochmals mit dem Chef des chin. Standesamts gesprochen und es stellte sich raus, dass ihm eigentlich reicht, wenn irgendwo steht, dass ich ledig bin und das ganze in legalisierter Form vorliegt. Daraufhin habe ich mir bei der Gemeinde eine Aufenthaltsbescheinigung geholt. Diese hab ich dann einfach erst mal selber übersetzt und meiner Frau nach China geschickt, die beim Standesamt nachgefragt hat, ob das Dokument ausreichen ist. Das wurde bejaht. Darauf hin habe ich es vom Landratsamt vorbeglaubigen, von der Regierung des Regierungsbezirks beglaubigen, vom Bundesverwaltungsamt überbeglaubigen und von der Chin. Botschaft legalisieren lassen. Das habe ich dann eingescannt und meiner Frau gemailt, die es beim Chin. Standesamt schon einmal vorab übersetzen hat lassen. Ich habe dann zum Hochzeitstermin nurnoch das Original mitgebracht.
Nach dem der Papierakt vollzogen wurde, hat dann das Standesamt sich auch direkt (natürlich gegen Aufpreis) um die Übersetzung und Legalisierung gekümmert. Innerhalb von 10 Tagen hatten wir dann die übersetzte und legalisierte Urkunde in der Hand.

Bei einer Hochzeit in Deutschland ist bei einem Heiratsvisum doch einiges an Dokumente vorzulegen. Unter anderem musst Du dabei nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert, der Wohnraum ausreichend, etc. Ich schließe mich daher meinen Vorrednern an: wenn möglich, heiratet in China.

Aber um auf deine eigentliche Frage zu antworten: Wenn deine zukünftige Frau nicht gerade aus einer sehr ländlichen Gegend kommt, solltet ihr nochmal beim Standesamt nachfragen, ob die nicht die Übersetzung und Legalisierung veranlassen können. Eine englische Variante haben wir aber jedenfalls zu keiner Zeit gebraucht oder gehabt.
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