Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
Hallo zusammen!
Gesetzt den Fall ich bin in Besitz eines vorläufigen Z-Visums, befinde mich seit einer Woche in China und kann den Job aus persönlichen Gründen nicht antreten. Bekomme ich Probleme wenn ich mit diesem Visum einfach wieder ausreisen will? Oder muss ich mich trotzdem besser erst bei der Polizei melden zwecks Beantragung des entgültigen Visums.
Was ich sagen will: Kann ich mit einem vorläufigen Z-Visum ohne den Job angetreten zu haben einfach wieder ausreisen?
Und: Verliert das Z-Visum sofort seine Gültigkeit, wenn ich nicht für den bürgenden Arbeitgeber tätig werde??
Fragen über Fragen!
Freue mich auf ein paar Tipps!!
Gesetzt den Fall ich bin in Besitz eines vorläufigen Z-Visums, befinde mich seit einer Woche in China und kann den Job aus persönlichen Gründen nicht antreten. Bekomme ich Probleme wenn ich mit diesem Visum einfach wieder ausreisen will? Oder muss ich mich trotzdem besser erst bei der Polizei melden zwecks Beantragung des entgültigen Visums.
Was ich sagen will: Kann ich mit einem vorläufigen Z-Visum ohne den Job angetreten zu haben einfach wieder ausreisen?
Und: Verliert das Z-Visum sofort seine Gültigkeit, wenn ich nicht für den bürgenden Arbeitgeber tätig werde??
Fragen über Fragen!
Freue mich auf ein paar Tipps!!
- happyfuture
- Titan

- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
So wie ich das sehe hast Du nach Einreise 30 Tage Zeit, Deinen Job anzutreten und entsprechend die längere Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen oder eben wieder ausreisen.
Genaue Auskunft sollte Dir das zuständige "Exit & Entry Administration Service Center (Visa Section)" vor Ort geben.
Genaue Auskunft sollte Dir das zuständige "Exit & Entry Administration Service Center (Visa Section)" vor Ort geben.
Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
Naja, das Visum berechtigt dich ja erst einmal nur zur Einreise, um vor Ort die nötigen Dinge zu beantragen und zu erledigen (und um danach deine Arbeit anzutreten).
Dein (wie du es nennst) vorläufiges Z-Visum verfällt natürlich 30 Tage nach Einreise, egal ob du bis dahin schon dein Working Permit und Resident Permit beantragt und erhalten hast oder nicht. Ein Visum musst du neu beantragen. Ich gehe aber davon aus, dass deine Alien-Working-Licence seine Gültigkeit behält.
Ausreisen sollte wohl eher kein Problem darstellen. Wieder einreisen geht damit natürlich nicht, denn die vorläufigen einreise-(Z)-Visa sind generell nur für einmalige Einreise.
Dein (wie du es nennst) vorläufiges Z-Visum verfällt natürlich 30 Tage nach Einreise, egal ob du bis dahin schon dein Working Permit und Resident Permit beantragt und erhalten hast oder nicht. Ein Visum musst du neu beantragen. Ich gehe aber davon aus, dass deine Alien-Working-Licence seine Gültigkeit behält.
Ausreisen sollte wohl eher kein Problem darstellen. Wieder einreisen geht damit natürlich nicht, denn die vorläufigen einreise-(Z)-Visa sind generell nur für einmalige Einreise.
我的寵物龍可以噴火
- VielUnterwegs
- VIP

- Beiträge: 1970
- Registriert: 06.09.2010, 00:52
- Wohnort: USA
Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
Du hast ein Visum das zur einmaligen Einreise für 30 Tage berechtigt. Du kannst natürlich innerhalb der 30 Tage problemlos ausreisen. Dein Arbeitgeber hat übrigens nicht gebürgt, sondern nur Dokumente beantragt. Deine Einreise hast du verbraucht, willst du wieder in China einreisen benötigst du ein neues Visum.
Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?
Vielen Dank zusammen!! Das klingt alles schon mal sehr beruhigend!!

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast