Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Antworten
uslee
Neuling
Beiträge: 2
Registriert: 17.07.2011, 12:53

Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Beitrag von uslee »

Hallo zusammen!
Gesetzt den Fall ich bin in Besitz eines vorläufigen Z-Visums, befinde mich seit einer Woche in China und kann den Job aus persönlichen Gründen nicht antreten. Bekomme ich Probleme wenn ich mit diesem Visum einfach wieder ausreisen will? Oder muss ich mich trotzdem besser erst bei der Polizei melden zwecks Beantragung des entgültigen Visums.
Was ich sagen will: Kann ich mit einem vorläufigen Z-Visum ohne den Job angetreten zu haben einfach wieder ausreisen?
Und: Verliert das Z-Visum sofort seine Gültigkeit, wenn ich nicht für den bürgenden Arbeitgeber tätig werde??
Fragen über Fragen!
Freue mich auf ein paar Tipps!!
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Beitrag von happyfuture »

So wie ich das sehe hast Du nach Einreise 30 Tage Zeit, Deinen Job anzutreten und entsprechend die längere Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen oder eben wieder ausreisen.
Genaue Auskunft sollte Dir das zuständige "Exit & Entry Administration Service Center (Visa Section)" vor Ort geben.
Benutzeravatar
incues
VIP
VIP
Beiträge: 1842
Registriert: 25.01.2010, 16:48
Wohnort: YangPu, Shanghai

Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Beitrag von incues »

Naja, das Visum berechtigt dich ja erst einmal nur zur Einreise, um vor Ort die nötigen Dinge zu beantragen und zu erledigen (und um danach deine Arbeit anzutreten).
Dein (wie du es nennst) vorläufiges Z-Visum verfällt natürlich 30 Tage nach Einreise, egal ob du bis dahin schon dein Working Permit und Resident Permit beantragt und erhalten hast oder nicht. Ein Visum musst du neu beantragen. Ich gehe aber davon aus, dass deine Alien-Working-Licence seine Gültigkeit behält.
Ausreisen sollte wohl eher kein Problem darstellen. Wieder einreisen geht damit natürlich nicht, denn die vorläufigen einreise-(Z)-Visa sind generell nur für einmalige Einreise.
我的寵物龍可以噴火
Benutzeravatar
VielUnterwegs
VIP
VIP
Beiträge: 1970
Registriert: 06.09.2010, 00:52
Wohnort: USA

Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Beitrag von VielUnterwegs »

Du hast ein Visum das zur einmaligen Einreise für 30 Tage berechtigt. Du kannst natürlich innerhalb der 30 Tage problemlos ausreisen. Dein Arbeitgeber hat übrigens nicht gebürgt, sondern nur Dokumente beantragt. Deine Einreise hast du verbraucht, willst du wieder in China einreisen benötigst du ein neues Visum.
uslee
Neuling
Beiträge: 2
Registriert: 17.07.2011, 12:53

Re: Ausreise mit Z-Visum ohne Arbeitsaufnahme?

Beitrag von uslee »

Vielen Dank zusammen!! Das klingt alles schon mal sehr beruhigend!! :D :) :D
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast