VielUnterwegs hat geschrieben:Zum Thema Zoll: Du bist Deutscher und in Deutschland gemeldet. Selbstverstaendlich geht der Zoll also von einem Verbleib von allem was du einfuehrst in Deutschland aus. Also "muckt der Zoll dann rum". Ein Laptop pro Person ist aber kein Problem, denn das geht dann (solange nicht gerade originalverpackt) als dein Gebrauchslaptop durch. Ansonsten versuche besser nicht die Regeln zu umgehen indem du deine Waren deiner Freundin in den Koffer packst, denn die will ja auch in Zukunft ein Visum fuer Deutschland erhalten. Deine Freigrenzen erhoehen sich AFAIK nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich fuer eine gewisse Zeit in China war. Dein Lebensmittelpunkt war aber nie in China, da du in Deutschland gemeldet bist.
Die Freigrenzen erhöhen sich
nicht, auch wenn man sich nachweislich im Ausland aufgehalten hatte ( genauer: wenn der Lebensmittelpunkt sich im Ausland befunden hatte)
Wenn jemand wertmäßig Waren über den Freigrenzen ohne Zahlung von Abgaben einführen kann, weil er lange Zeit im Ausland gelebt hatte, dann nennt sich das "Umzugsgut"
Die genauen Bedingungen sind wie folgt ( hatte ich schon irgendwo im Zollordner geschrieben):
Wenn man nachweislich ( durch Abmeldung von seinem Wohnort !) für mindestens ein Jahr im Ausland aufgehalten hatte, so zählen alle Waren, die man während der Zeit bis sechs Monate vor der Rückkehr im Ausland erworben und dort gebraucht hatte, als
Umzugsgut, und können dementsprechend ohne Abgaben nach D eingeführt werden. Alles, was später im Ausland gekauft wurde, fällt unter die Freigrenzenmenge, und muß bei Überschreiten der Werte entsprechend verzollt und versteuert werden
Bei dem Nachweis über den "Lebensmittelpunkt" im Ausland ist die Abmeldung bei der Heimatgemeinde sehr wichtig. Dabei ist es egal, ob man in der Zwischenzeit ein oder mehrere Male in D war, oder ob man seine Wohnung in D wirklich aufgegeben hatte oder nicht. Wenn diese Abmeldung nicht erfolgt ist, kann der Zoll darauf bestehen, daß alles komplett verzollt und versteuert werden muß.
Ich hatte in meiner Praxis schon einige solcher Fälle, wo die Heimkehrer nach 2- 3 Jahren Aufenthalt im Ausland Abgaben für ihr gesamtes Hab und Gut zahlen mußten.
Manchmal drückt der Zoll auch das eine oder andere Hühnerauge zu. So hatte z B. ein Kunde von mir sich selbst zwar in D abgemeldet, und auch sonstige Nachweise über seinen Auslandaufenthalt vorliegen. Seine Freundin, die während des gesamten Auslandaufentahltes bei ihrem Freund gelebt hatte, hatte sich nicht abgemeldet, aber durch Ein- und Ausreisestempel beweisen können, daß sie sich nicht in D aufgehalten hatte.
Der Beamte hatte die persönlichen Effekten der Frau dennoch ohne Abgaben abgefertigt, da
"es der Lebenserfahrung entspricht, daß die Frau ihren Lebensmittelpunkt für die fragliche Zeit im Ausland bei ihrem Freund gehabt hatte."