Ja nur kann ich hier nichts im Vorfeld abklären, da diese "Anweisung" ja nichts offizielles ist bzw. nirgendswo steht. Ich kenne Marriages Center z . B. in Thailand, die generell ein EFZ verlangen. Das wird sicherlich woanders auch so sein. In HK ist es aber so, das dass Standesamt dort nichts von dem sagt und auch kein EFZ von Nöten ist. Auf der Hompage steht, man kann damit direkt ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen ( was ja auch immer wieder gemacht wird, auch hier im Forum). Auch handelt es sich dabei ja nur um eine "Anweisung" ( sofern sie denn stimmt ), und nicht um ein Gesetz was für jeden normal-sterblichen nachvollziehbar wäre. Wie soll ich mich über solche "Insider-Anweisungen" denn informieren, wenn ich lt. Gesetz ein Recht auf Familienzusammenführung habe, wenn die Ehe anerkannt ist? Wo kommen wir denn dahin...?AngelofMoon hat geschrieben: Man muss wirklich alles im Vorfeld abklären sonst steht man am Ende vor verschlossenen Türen oder noch mehr Hürden.
Heiraten, aber wie und wo?
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Aber m.W. nach: ohne Stellungnahme hat die Botschaft keine Befugnis ein Visum zur FZF auszustellen. Bei uns ging der Entscheid sogar von dem hier örtlich ansässigen Ausländer- und Migrationsamt aus und nicht von irgendeiner Zentralstelle. Zumindest sind das die Infos, die ich habe.AngelofMoon hat geschrieben:Diese Aussage ist nicht richtig.incues hat geschrieben:Da das EFZ ja bereits existiert (obgleich es in HK gebraucht wird oder nicht)...
kann man es nicht notariell beglaubigen lassen, um zu bezeugen, dass es schon vor der Eheschließung existiert hat und den Anforderungen entsprach? Ich kann mir gut vorstellen, dass ein ordentlich beglaubigt und/oder legalisiertes Dokument, bei einem solchen Fall, von der Deutschen Botschaft oder Konsulat anerkannt wird. Es sind ja keine Unmenschen dort, sondern lediglich Bürokraten.
P.S. und der Entscheid über ein Visum wird ja ohnehin in Deutschland beschlossen und nicht vom Konsulat oder Botschaft.
Das Visum zur FZF wird von der Deutschen Auslandsvertretung ausgestellt, die Ausländerbehörde gibt zum FZF nur eine Stellungnahme ab.
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Steht das wirklich so das dieses auch bei Chinesen welche nicht in Hong Kong Ihren Gewöhnlichen Lebensmittelpunkt haben auch zählt.Andy_yi hat geschrieben:Ja nur kann ich hier nichts im Vorfeld abklären, da diese "Anweisung" ja nichts offizelles ist bzw. nirgendswo steht. Ich kenne Marriages Center z . B. in Thailand, die generell ein EFZ verlangen. Das wird sicherlich woanders auch so sein. In HK ist es aber so, das dass Standesamt dort nichts von dem sagt und auch kein EFZ von Nöten ist. Auf der Hompage steht, man kann damit direkt ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen ( was ja auch immer wieder gemacht wird, auch hier im Forum). Auch handelt es sich dabei ja nur um eine "Anweisung" ( sofern sie denn stimmt ), und nicht um ein Gesetz was für jeden normal-sterblichen nachvollziehbar wäre. Wie soll ich mich über solche "Insider-Anweisungen" denn informieren?AngelofMoon hat geschrieben: Man muss wirklich alles im Vorfeld abklären sonst steht man am Ende vor verschlossenen Türen oder noch mehr Hürden.
Das bezweifel ich das dem so sein soll.
Denn das liegt hieran:
Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau).
Darum kann man dort gleich ein FZF nach der Heirat beantragen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Ich habe doch geschrieben das die Ausländerbehörde auch Ihren Part hat.incues hat geschrieben:Aber m.W. nach: ohne Stellungnahme hat die Botschaft keine Befugnis ein Visum zur FZF auszustellen. Bei uns ging der Entscheid sogar von dem hier örtlich ansässigen Ausländer- und Migrationsamt aus und nicht von irgendeiner Zentralstelle. Zumindest sind das die Infos, die ich habe.AngelofMoon hat geschrieben:Diese Aussage ist nicht richtig.incues hat geschrieben:Da das EFZ ja bereits existiert (obgleich es in HK gebraucht wird oder nicht)...
kann man es nicht notariell beglaubigen lassen, um zu bezeugen, dass es schon vor der Eheschließung existiert hat und den Anforderungen entsprach? Ich kann mir gut vorstellen, dass ein ordentlich beglaubigt und/oder legalisiertes Dokument, bei einem solchen Fall, von der Deutschen Botschaft oder Konsulat anerkannt wird. Es sind ja keine Unmenschen dort, sondern lediglich Bürokraten.
P.S. und der Entscheid über ein Visum wird ja ohnehin in Deutschland beschlossen und nicht vom Konsulat oder Botschaft.
Das Visum zur FZF wird von der Deutschen Auslandsvertretung ausgestellt, die Ausländerbehörde gibt zum FZF nur eine Stellungnahme ab.
Aber ein Visum kann nur von einer Deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, in Deutschland werden keine Visa ausgestellt hier gibt es nur die Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) von der Ausländerbehörde und das geht erst wenn man in Deutschland ist und dieses wiederum geht nur wenn die Deutsche Auslandsvertretung ein Visum ausstellt.
Ich hoffe das ich das jetzt nicht zu kompliziert geschrieben habe und es etwas verständlich ist
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Also dort steht:AngelofMoon hat geschrieben: Steht das wirklich so das dieses auch bei Chinesen welche nicht in Hong Kong Ihren Gewöhnlichen Lebensmittelpunkt haben auch zählt.
Das bezweifel ich das dem so sein soll.
Gut, dort steht jetzt nichts von einem FZF, Aber ich sehe hier keine logische Begründung, warum das FZF Aufgrund des fehlenden EFZ abgelehnt werden sollte. Denn: So wie ich das im Internet lese dient das EFZ dazu, im Vorfeld zu prüfen ob eine Heirat gültig ist ( keine Scheinehe, Zweitehe etc. ). Deshalb wird in manchen Ländern direkt das EFZ verlangt, weil eine Ehe sonst für den Dt. Rechtsbereich nicht gültig geschlossen werden kann. Aber in HK ist es ja so, das die Ehe in Deutschland nach der Apostille ebenso Rechtskräftig ist wie eine in Deutschland geschlossene Ehe ( so momentan die Gesetzeslage ). Deshalb würde es doch keinen Sinn machen, das die Ehe im Dt. Rechtsbereich vollends anerkannt wird, dann aber Aufgrund des fehlenden EFZ beim Konsulat angezweifelt wird und daher ein FZF abgelehnt wird. Ich gehe davon aus, das die Standesämter in HK wissen was sie tun. Wahrscheinlich bezieht sich das mit dem EFZ wenn überhaupt auf Länder, die keine klare Regelung und Abkommen zur Eheschließung mit Deutschland haben.Die Eheschließung in Hongkong richtet sich nach den rechtlichen Vorschriften Hongkongs und ist auch für Personen möglich, die keine Aufenthaltserlaubnis für die Sonderverwaltungszone Hongkong besitzen.
8. Anerkennung in Deutschland
Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html
Umso länger ich darüber nachdenke, werde ich das Gefühl nicht los das es sich bei genannter Meldung um einen Hoax handelt.
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Nein bestimmt nicht denn die welche in der Konsularabteilung arbeitet, arbeitet in einer Deutschen Auslandsvertretung in China.Andy_yi hat geschrieben:Also dort steht:AngelofMoon hat geschrieben: Steht das wirklich so das dieses auch bei Chinesen welche nicht in Hong Kong Ihren Gewöhnlichen Lebensmittelpunkt haben auch zählt.
Das bezweifel ich das dem so sein soll.
Gut, dort steht jetzt nichts von einem FZF, Aber ich sehe hier keine logische Begründung, warum das FZF Aufgrund des fehlenden EFZ abgelehnt werden sollte. Denn: So wie ich das im Internet lese dient das EFZ dazu, im Vorfeld zu prüfen ob eine Heirat gültig ist ( keine Scheinehe, Zweitehe etc. ). Deshalb wird in manchen Ländern direkt das EFZ verlangt, weil eine Ehe sonst für den Dt. Rechtsbereich nicht gültig geschlossen werden kann. Aber in HK ist es ja so, das die Ehe in Deutschland nach der Apostille ebenso Rechtskräftig ist wie eine in Deutschland geschlossene Ehe ( so momentan die Gesetzeslage ). Deshalb würde es doch keinen Sinn machen, das die Ehe im Dt. Rechtsbereich vollends anerkannt wird, dann aber Aufgrund des fehlenden EFZ beim Konsulat angezweifelt wird und daher ein FZF abgelehnt wird. Ich gehe davon aus, das die Standesämter in HK wissen was sie tun. Wahrscheinlich bezieht sich das mit dem EFZ wenn überhaupt auf Länder, die keine klare Regelung und Abkommen zur Eheschließung mit Deutschland haben.Die Eheschließung in Hongkong richtet sich nach den rechtlichen Vorschriften Hongkongs und ist auch für Personen möglich, die keine Aufenthaltserlaubnis für die Sonderverwaltungszone Hongkong besitzen.
8. Anerkennung in Deutschland
Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html
Umso länger ich darüber nachdenke, werde ich das Gefühl nicht los das es sich bei genannter Meldung um einen Hoax handelt.
In wie weit die Deutsche Auslandsvertretung das umstezten tut kann ich nicht sagen, denn es ist nur eine Anweisung und kein Gesetz.
Um es noch einmal klar zu stellen die Ehe wird nicht rechtlich angezweifelt.
Man könnte es besser so sagen das sich Deutschland wenn man nicht mit einen EFZ heiratet ausgeschlossen fühlt
Und dem will man einen Riegel vorschieben.
Wie gesagt sind mir auch noch keine Fälle bekannt wo dieses so angewendet wurde, die Anweisung ist auch erst vor ca 2 Monaten an die Deutschen Auslandsvertretungen raus gegangen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Aha! Ich kenne Jemanden, der Jemanden kennt, der Jemanden kennt...AngelofMoon hat geschrieben: Nein bestimmt nicht denn die welche in der Konsularabteilung arbeitet, arbeitet in einer Deutschen Auslandsvertretung in China.
Für mich ist das kein Beweis, ich halte einen Hoax weiterhin für nicht ausgeschlossen.
Ein "Riegel" durch eine Anweisung. Jeder Dt. Staatsbürger hat das Recht auf eine Familienzusammenführung. Solange es nur bei einer Anweisung bleibt die ggf. mal Anwendung findet, kann das ganze ja über den Gesetzesgeber angefochten werden und dann wird nicht nach "Anweisung" sondern nach Gesetz entschieden.AngelofMoon hat geschrieben: Und dem will man einen Riegel vorschieben.
Ich mache mir jetzt keine Sorgen mehr. Trotzdem Danke!
Lg
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Es ist auch nur ein Hinweis auf diese Anweisung, nicht das Ihr nachher kommt und sagt Euch hätte das keiner gesagt. Wie es nachher bei Euch aussieht wird man dann sehen wenn es soweit ist, vorher kann keiner was genaues sagen.Andy_yi hat geschrieben:Aha! Ich kenne Jemanden, der Jemanden kennt, der Jemanden kennt...AngelofMoon hat geschrieben: Nein bestimmt nicht denn die welche in der Konsularabteilung arbeitet, arbeitet in einer Deutschen Auslandsvertretung in China.
Für mich ist das kein Beweis, ich halte einen Hoax weiterhin für nicht ausgeschlossen.
Ein "Riegel" durch eine Anweisung. Jeder Dt. Staatsbürger hat das Recht auf eine Familienzusammenführung. Solange es nur bei einer Anweisung bleibt die ggf. mal Anwendung findet, kann das ganze ja über den Gesetzesgeber angefochten werden und dann wird nicht nach "Anweisung" sondern nach Gesetz entschieden.AngelofMoon hat geschrieben: Und dem will man einen Riegel vorschieben.
Ich mache mir jetzt keine Sorgen mehr. Trotzdem Danke!
Lg
Sorgen solltes Du Dir so oder so nicht machen.
Macht es so wie Ihr es denkt und möchtet, alles was später kommt wird dann gegessen wenn es soweit ist.
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Sehe ich auch so.AngelofMoon hat geschrieben:[...]Wie es nachher bei Euch aussieht wird man dann sehen wenn es soweit ist, vorher kann keiner was genaues sagen.
Sorgen solltes Du Dir so oder so nicht machen.
Macht es so wie Ihr es denkt und möchtet, alles was später kommt wird dann gegessen wenn es soweit ist.
Es wäre ja auch nicht das erste Paar, dass in HK heiratet und nun glücklich in Deutschland lebt, obwohl niemand bei der Eheschließung ein EFZ haben wollte
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Hab das ganze mal bei Info4Alien reingestellt. Geht schon in die Richtung wie ich mir das gedacht hatte a) Hoax oder b) Betrifft die Länder wo ein EFZ verlangt ist, aber ohne geheiratet wurde ( in "Runenwolfs" Beispiel war das letztens bei einer Heirat im Kosovo der Fall") Hongkong gehört jedenfalls nicht dazu.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 001426/0#2
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
gut gemacht!Andy_yi hat geschrieben:Hab das ganze mal bei Info4Alien reingestellt. Geht schon in die Richtung wie ich mir das gedacht hatte a) Hoax oder b) Betrifft die Länder wo ein EFZ verlangt ist, aber ohne geheiratet wurde ( in "Runenwolfs" Beispiel war das letztens bei einer Heirat im Kosovo der Fall") Hongkong gehört jedenfalls nicht dazu.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 001426/0#2
Heiraten irgendwo (Deutschland, China, Dänemark, Hong Kong, Las Vegas, Timbuktu etc.) ist mehr oder weniger problemlos möglich und i.d.R. wird die Ehe auch in D anerkannt. In dem Moment, wo du einen ausländischen Partner heiratest UND ihr anschließend in D lebend wollt (Stichwort Immigration!), geht dies bekanntlich nur über das berüchtigte FZF-Visum.
Wenn ich mir jetzt § 1309 BGB Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer genau durchlese und aufgrund vieler anderer Einzelschicksale weiß, dass es anschließend bei der FZF Probleme geben könnte (gibt genügend Beispiele für binationale Paare, die in HK, Dänemark usw. OHNE EFZ geheiratet haben), und zudem die Formalitäten unterschiedlich bei den Behörden gehandhabt werden, versuch ich doch im Vorfeld meiner Heirat alle möglichen Unwegbarkeiten auszuräumen. Für die FZF nach Deutschland ist nicht entscheidend, WO du geheiratet hast, sondern WEN (Staatsangehörigkeit) du geheiratet hast.
Frage ich bei der Botschaft nach, frage ich bei der Deutschen ABH nach, frage ich beim meinem Deutschen Standesamt nach, so erhalte ich zumindest dort eine gleichlautende Antwort, was das EFZ angeht. Wenn ich darüber hinaus noch Infos von den Deutschen Auslandsvertretungen bezüglich Scheinehen und fehlender Rückkehrbereitschaft gehört oder gelesen habe, so kann ich erst recht nicht so manchen Heiratswilligen verstehen, der nach dem Motto "wird schon gut gehen" handelt. Kann sein, muss aber nicht - kann ich nur Glück wünschen!
Die bisherigen Antworten bezüglich der Anfrage von "dreamling" finde ich recht amüsant. Hoffe, dass hier noch Rückmeldungen von "Profis" erfolgen!
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Re: Heiraten, aber wie und wo?
Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB
Auszug:
"Ausländische Mitbürger dürfen in Deutschland grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie eine Bescheinigung ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, dass der Eheschließung nach den Gesetzen ihres Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht (§1309 Abs.1 BGB). Diese Bescheinigung wird Ehefähigkeitszeugnis genannt. Sinn der Regelung ist, Doppelehen und - im In- oder Ausland - unwirksame Ehen zu vermeiden."
Eheschließung außerhalb Deutschlands
Auszug:
"Einer im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden, das würde gegen Internationales Recht verstoßen. Eine im Ausland zu schließende Ehe richtet sich nach den Gesetzen des Eheschließungslandes. Zum Nachweis des Familienstandes reicht die deutsche Aufenthaltsbescheinigung aus, in der der Familienstand vermerkt ist (wird auch von deutschen Standesämtern verlangt)."
Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden
Auszug:
"Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde."
Mein Fazit:
Demnach ist ein EFZ bei einer Heirat im Ausland (z.B. China, HK, Dänemark usw.) generell NICHT erforderlich. Was i.d.R. bei einer Heirat in CHINA benötigt wird, ist eine "LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG" - Knackpunkt ist die Tatsache, dass die Deutsche Botschaft /Konsulate i.d.R. dieses Dokument nur nach Vorlage eines gültigen EFZ ausstellen (so auch in unserem Fall!)! Demnach stellt eine Heirat irgendwo auf der Welt ohne vorheriges deutsches EFZ keine Probleme dar, wenn es im Anschluss um die FZF geht! Die Bedingungen sind unabhängig und stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang zum EFZ!
So kann ich den nicht verifizierbaren Hinweis von AngelofMoon lediglich so interpretieren, dass dies für Eheschließungen in D gilt.
Ich wünsche andy und allen weiteren Kandidaten ohne EFZ eine stressfreie Hochzeit!
Übrigens interessant, was ich dabei zum Thema SCHEIDUNG so alles gefunden habe (anderes Thema)
Auszug:
"Ausländische Mitbürger dürfen in Deutschland grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie eine Bescheinigung ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, dass der Eheschließung nach den Gesetzen ihres Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht (§1309 Abs.1 BGB). Diese Bescheinigung wird Ehefähigkeitszeugnis genannt. Sinn der Regelung ist, Doppelehen und - im In- oder Ausland - unwirksame Ehen zu vermeiden."
Eheschließung außerhalb Deutschlands
Auszug:
"Einer im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden, das würde gegen Internationales Recht verstoßen. Eine im Ausland zu schließende Ehe richtet sich nach den Gesetzen des Eheschließungslandes. Zum Nachweis des Familienstandes reicht die deutsche Aufenthaltsbescheinigung aus, in der der Familienstand vermerkt ist (wird auch von deutschen Standesämtern verlangt)."
Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden
Auszug:
"Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde."
Mein Fazit:
Demnach ist ein EFZ bei einer Heirat im Ausland (z.B. China, HK, Dänemark usw.) generell NICHT erforderlich. Was i.d.R. bei einer Heirat in CHINA benötigt wird, ist eine "LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG" - Knackpunkt ist die Tatsache, dass die Deutsche Botschaft /Konsulate i.d.R. dieses Dokument nur nach Vorlage eines gültigen EFZ ausstellen (so auch in unserem Fall!)! Demnach stellt eine Heirat irgendwo auf der Welt ohne vorheriges deutsches EFZ keine Probleme dar, wenn es im Anschluss um die FZF geht! Die Bedingungen sind unabhängig und stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang zum EFZ!
So kann ich den nicht verifizierbaren Hinweis von AngelofMoon lediglich so interpretieren, dass dies für Eheschließungen in D gilt.
Ich wünsche andy und allen weiteren Kandidaten ohne EFZ eine stressfreie Hochzeit!
Übrigens interessant, was ich dabei zum Thema SCHEIDUNG so alles gefunden habe (anderes Thema)
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Danke!happyfuture hat geschrieben: Ich wünsche andy und allen weiteren Kandidaten ohne EFZ eine stressfreie Hochzeit!![]()
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Ich habe meine (festlandchinesische) Freundin am 14. Mai 2011 in Hongkong geheiratet. Die zweisprachige Heiratsurkunde (chinesisch/englisch) habe ich beim High Court mit der Apostille versehen lassen (2 Tage, 150 HKD). Beim Notar habe ich davon 2 beglaubigte Kopien anfertigen lassen, mit je einer davon gingen meine Frau und ich auf die jeweilige lokale Meldebehörde und haben unseren Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen. Bei mir war das eine Sache von 5 Minuten (und kostenlos), bei meiner Frau kaum aufwändiger.Andy_yi hat geschrieben:Also dort steht:AngelofMoon hat geschrieben: Steht das wirklich so das dieses auch bei Chinesen welche nicht in Hong Kong Ihren Gewöhnlichen Lebensmittelpunkt haben auch zählt.
Das bezweifel ich das dem so sein soll.
Gut, dort steht jetzt nichts von einem FZF, Aber ich sehe hier keine logische Begründung, warum das FZF Aufgrund des fehlenden EFZ abgelehnt werden sollte. Denn: So wie ich das im Internet lese dient das EFZ dazu, im Vorfeld zu prüfen ob eine Heirat gültig ist ( keine Scheinehe, Zweitehe etc. ). Deshalb wird in manchen Ländern direkt das EFZ verlangt, weil eine Ehe sonst für den Dt. Rechtsbereich nicht gültig geschlossen werden kann. Aber in HK ist es ja so, das die Ehe in Deutschland nach der Apostille ebenso Rechtskräftig ist wie eine in Deutschland geschlossene Ehe ( so momentan die Gesetzeslage ). Deshalb würde es doch keinen Sinn machen, das die Ehe im Dt. Rechtsbereich vollends anerkannt wird, dann aber Aufgrund des fehlenden EFZ beim Konsulat angezweifelt wird und daher ein FZF abgelehnt wird. Ich gehe davon aus, das die Standesämter in HK wissen was sie tun. Wahrscheinlich bezieht sich das mit dem EFZ wenn überhaupt auf Länder, die keine klare Regelung und Abkommen zur Eheschließung mit Deutschland haben.Die Eheschließung in Hongkong richtet sich nach den rechtlichen Vorschriften Hongkongs und ist auch für Personen möglich, die keine Aufenthaltserlaubnis für die Sonderverwaltungszone Hongkong besitzen.
8. Anerkennung in Deutschland
Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html
Umso länger ich darüber nachdenke, werde ich das Gefühl nicht los das es sich bei genannter Meldung um einen Hoax handelt.
Am 25. Mai war dann meine Frau beim Konsulat in Shanghai zwecks Antrags auf FZF. Sie wurde dort innert 20 Minuten sehr schnell und freundlich und kostenlos "bedient", sie wurde kurz gefragt, wie und wo wir uns kennengelernt haben (auf chinesisch), mußte neben der beglaubigten Heiratsurkunde noch das A1-Zertifikat und das Antragsformular an sich vorlegen. EFZ war nicht nötig, würde mich auch wundern, denn laut der Rechtslage ist das nicht nötig.
Meine Frau hat den Antrag am 25. Mai gestellt, gestern (22. Juni) bekam sie ihren Paß per Post aus Shanghai mit dem Visum zurück, insgesamt also ziemlich genau 4 Wochen Bearbeitungszeit (wobei etwa 3 Wochen für den Versand der Originaldokumente von Shanghai hierher draufgingen). Die Bearbeitung bei meiner Ausländerbehörde vor Ort war innert 2 Tagen erledigt, die Dame (ich hatte mit ihr telefoniert) war auch sehr nett und hilfsbereit und meinte gleich, die Bearbeitung dürfte bei uns nicht allzu lange dauern (was dann mit 2 Tagen schneller als gedacht war).
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