Muss man 19% MwSt nachzahlen?

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Grufti
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Re: Muss man 19% MwSt nachzahlen?

Beitrag von Grufti »

Taiyang hat geschrieben:
Was gehoert denn in so eine Liste rein? Und muesste ich damit durch den roten Tunnel oder normal durch den gruenen?
Modell, (+ wie ich schon geschrieben habe) Seriennummer, und ca Kaufdatum, -ort (wenn Du die Quittung nicht mehr haben solltest)
"Roter oder Grüner Kanal"

Wenn Du wirklich nur die Geräte dabei hast, die Du wieder ausführst, und der Rest der Geschenke unter den 430 € (*)bleibt, sollte es m. E. kein Problem geben, wenn Du durch den Grünen Kanal gehst, selbst wenn die Beamten Dein Gepäck inspizieren wollten


*Reisefreigrenzen


Du kannst Dich ja auch bei der Zollauskunft noch einmal rückversichern

:wink:
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hktraveller
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Re: Muss man 19% MwSt nachzahlen?

Beitrag von hktraveller »

Taiyang hat geschrieben:
Grufti hat geschrieben: Um die eventuell drohende Zollprozedur abzukürzen, würde ich eine Liste (u.U. sogar mit Seriennummer zur Nämlichkeitssicherung) erstellen, denn im Prinzip hat jeder Zollbeamte das Recht, jeden ankommenden Reisenden zu filzen, auch wenn es ab und zu nur dazu dienen soll, daß der Beamte ein Stricherl mehr in seinem Tätigkeitsnachweis eintragen kann...
Ja genau deshalb... Das war garantiert letztes Mal der Fall... mit mir kam ein Schwall Chinesen die garantiert was weiss ich wieviele Huehnerfuesse und Entenkoepfe dabei hatten, aber nein, mich! will der Zoll filzen. pff.

Ich versteh ja, dass sie bei Heimkehrern von Auslandsreisen (die mit 25 iPhones und Levi's Jeans im Gepaeck) Einfuhrzoll haben wollen, aber ich mach doch nur ne Woche Urlaub und nehm mein Zeug dann wieder mit zurueck, wo ist da die Logik, dass ich praktisch "Urlaubsgeld" fuer meine Sachen zahlen muesste :?

Was gehoert denn in so eine Liste rein? Und muesste ich damit durch den roten Tunnel oder normal durch den gruenen?
Geschenke musst Du unabhaengig vom Wohnsitz verzollen wenn Du einreist (Sofern der Wert die Freigrenzen uebersteiget). Elektronische Geraete zum eigenen Bedarf darfst Du mitfuehren wenn Du sie nur vorueberghend verbringst. Allerdings nur dann wenn Dein Wohnsitz in einem Drittland ist. Sobald das im Pass steht sollte es kein Problem mehr geben. Theoretisch kann der Zoll eine Sicherheitsleistung verlangen, die bei der Ausreise wieder erstattet werden muss, aber in der Praxis hab ich das noch nicht erlebt.

Bei einer Naemlichkeitsfeststellung erstellt soweit ich weiss der Zoll die Liste oder gibt Dir ein Formular zum ausfuellen. Wobei ich den Sinn nur sehe wenn wirklich Sicherheitsleistung hinterlegt wurde. In jedem Fall Sinn macht sie allerdings bei der voruebergehenden Verbringung ins Ausland zur Problemvermeidung bei der Wiedereinfuhr.
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Taiyang
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Re: Muss man 19% MwSt nachzahlen?

Beitrag von Taiyang »

hktraveller hat geschrieben:Elektronische Geraete zum eigenen Bedarf darfst Du mitfuehren wenn Du sie nur vorueberghend verbringst. Allerdings nur dann wenn Dein Wohnsitz in einem Drittland ist. Sobald das im Pass steht sollte es kein Problem mehr geben. Theoretisch kann der Zoll eine Sicherheitsleistung verlangen, die bei der Ausreise wieder erstattet werden muss, aber in der Praxis hab ich das noch nicht erlebt.
Ja ich glaube das war das letzte Mal der Knackpunkt, dass eben im Pass noch Deutschland stand. Jetzt steht da aber China.
Hab trotzdem nochmal eine Mail an den Zoll geschrieben. Mal kucken, was die sagen. Das Thema hat mich eh schon laenger mal interessiert :mrgreen:
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Re: Muss man 19% MwSt nachzahlen?

Beitrag von hktraveller »

Wobei es zollrechtlich nicht erheblich ist was im Pass steht sondern wie es tatsaechlich ist. Das Problem ist halt dann die Nachweisfuehrung.
Und im Steuerrecht ist es im Gegensatz zum Strafrecht im Zweifelsfall immer zugunsten des Fiskus.
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