Hin- und Rückflug buchen oder?

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motorradsilke
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Re: Hin- und Rückflug buchen oder?

Beitrag von motorradsilke »

Es ist kein Problem, wenn du nur den letzten Teilabschnitt eines gebuchten Fluges verfallen lässt.
Haben wir selbst schon zweimal gemacht.
Und es ist ein beliebter "Trick", bei Reisen in die USA mit BA noch einen inneramerikanischen Flug anzuhängen, den man nicht antritt, weil sich dabei unter bestimmten Umständen der Flugpreis verringert. Da hatte noch nie Jemand Probleme.

Was du unter keinen Umständen machen darfst: den ersten oder einen Zwischenflug (bei mehreren zusammenhängend gebuchten Flügen) nicht antreten. Dann verfallen alle danach noch folgenden Flüge.
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VielUnterwegs
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Re: Hin- und Rückflug buchen oder?

Beitrag von VielUnterwegs »

Air China kann ich nur empfehlen, bin ich schon öfters mit nach Chna geflogen und nie hat es irgendwelche Schwierigkeiten gegeben.
Wobei man sich das Essen besser selbst mitbringt. Es schmeckt wirklich widerlich und ist eine Katastrophe. Westliches Essen gibt es auch nicht. Darueber koennte man bei guenstigen Preisen hinwegsehen, aber so guenstig ist Air China nicht. Die regulaeren Preise sind sogar sehr teuer.
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Ting Budong
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Re: Hin- und Rückflug buchen oder?

Beitrag von Ting Budong »

motorradsilke hat geschrieben:Es ist kein Problem, wenn du nur den letzten Teilabschnitt eines gebuchten Fluges verfallen lässt.
Haben wir selbst schon zweimal gemacht.
Und es ist ein beliebter "Trick", bei Reisen in die USA mit BA noch einen inneramerikanischen Flug anzuhängen, den man nicht antritt, weil sich dabei unter bestimmten Umständen der Flugpreis verringert. Da hatte noch nie Jemand Probleme.

Was du unter keinen Umständen machen darfst: den ersten oder einen Zwischenflug (bei mehreren zusammenhängend gebuchten Flügen) nicht antreten. Dann verfallen alle danach noch folgenden Flüge.
Diese Vertragsklauseln sind ungültig:
http://www.vzbv.de/go/presse/1099/1/2/index.html" target="_blank
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Laogai
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Re: Hin- und Rückflug buchen oder?

Beitrag von Laogai »

Ting Budong hat geschrieben:Diese Vertragsklauseln sind ungültig:
http://www.vzbv.de/go/presse/1099/1/2/index.html" target="_blank
Du solltest eher das neue Urteil des BGH heran ziehen.
verbraucherrecht.blogg.de hat geschrieben:Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will [...]
Genau das hat lordares vor.
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Re: Hin- und Rückflug buchen oder?

Beitrag von HK_Yan »

Guter Link. Da steht dann auch:

Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen
zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in
den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.
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